konfrontieren statt kontrollieren - LAG Mobile Jugendarbeit ...
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Zunächst gilt es, sich die drei Handlungsebenen des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen:<br />
1. Gesetzlicher Jugendschutz<br />
Das Handlungsfeld gesetzlicher Jugendschutz umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der<br />
in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene,<br />
Gewerbetreibende und an Institutionen. Auf der örtlichen Ebene sorgen vor allem die<br />
Polizei, die Ordnungsämter und die Gewerbeaufsichtsämter für die Einhaltung der<br />
Jugendschutzgesetze. Kontrolle und Intervention sind die zentralen Merkmale des<br />
gesetzlicher Jugendschutzes.<br />
2. Struktureller Jugendschutz<br />
Als strukturellen Kinder- und Jugendschutz werden diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen<br />
der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken<br />
und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. sie<br />
verhindern (Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen). Die einzelnen<br />
Planungsfelder stehen hier im Vordergrund.<br />
3. Erzieherischer Jugendschutz<br />
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von jungen<br />
Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die<br />
Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu<br />
schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und<br />
Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen. Er beinhaltet die<br />
Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine<br />
gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung und umfasst in der Hauptsache<br />
präventiven Angebote.<br />
Merkmale der Handlungsarten des Jugendschutzes (Nikles-Roll-Spürck-Umbach, Jugenschutzrecht,<br />
2003)<br />
Handlungs-<br />
mittel<br />
Handlungs-<br />
form<br />
Handlungs-<br />
dimension<br />
Wirkungs-<br />
bezug<br />
Kontrollierendordnender<br />
Jugendschutz<br />
Einsatz rechtlicher<br />
Mittel (Gesetze,<br />
Verordnungen,<br />
Verfahren)<br />
Politische Programme;<br />
Gesetzgebung;<br />
Regulierungs- und<br />
Kontrollmechanismen<br />
Hoher<br />
Generalisierungsgrad;<br />
Gewerbe- und<br />
Unternehmensbezug;<br />
Orientierung auf<br />
Öffentlichkeit<br />
Kenntnis der<br />
Regelungen;<br />
Umsetzung der<br />
Kontrollen; Akzeptanz<br />
in Bevölkerung<br />
Erzieherischer<br />
Jugendschutz<br />
Einsatz von Leitbildern<br />
und erzieherischen<br />
Methoden<br />
Information; Aufklärung;<br />
Kommunikation und<br />
Partizipation<br />
Hoher<br />
Personalisierungsgrad;<br />
unmittelbare<br />
Einbeziehung von<br />
Erziehungspersonen und<br />
jungen Menschen<br />
Soziales und personales<br />
Umfeld;<br />
Persönlichkeitsstrukturen;<br />
Akzeptanz<br />
Struktureller Jugendschutz<br />
Einsatz von Planungsmitteln<br />
Vorgaben für Infrastrukturen;<br />
Beeinflussung von<br />
Lebensbedingungen<br />
Einbeziehung von Trägern<br />
der Infrastruktur (Wohnen,<br />
Verkehr, etc.)<br />
Schaffung sozial aktiver<br />
Felder<br />
Einflussnahme auf Politik-<br />
und Handlungsfelder, insbes.<br />
Außerhalb von Jugendhilfe,<br />
Schule