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konfrontieren statt kontrollieren - LAG Mobile Jugendarbeit ...

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Zunächst gilt es, sich die drei Handlungsebenen des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen:<br />

1. Gesetzlicher Jugendschutz<br />

Das Handlungsfeld gesetzlicher Jugendschutz umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der<br />

in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene,<br />

Gewerbetreibende und an Institutionen. Auf der örtlichen Ebene sorgen vor allem die<br />

Polizei, die Ordnungsämter und die Gewerbeaufsichtsämter für die Einhaltung der<br />

Jugendschutzgesetze. Kontrolle und Intervention sind die zentralen Merkmale des<br />

gesetzlicher Jugendschutzes.<br />

2. Struktureller Jugendschutz<br />

Als strukturellen Kinder- und Jugendschutz werden diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen<br />

der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken<br />

und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. sie<br />

verhindern (Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen). Die einzelnen<br />

Planungsfelder stehen hier im Vordergrund.<br />

3. Erzieherischer Jugendschutz<br />

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von jungen<br />

Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die<br />

Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu<br />

schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und<br />

Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen. Er beinhaltet die<br />

Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine<br />

gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung und umfasst in der Hauptsache<br />

präventiven Angebote.<br />

Merkmale der Handlungsarten des Jugendschutzes (Nikles-Roll-Spürck-Umbach, Jugenschutzrecht,<br />

2003)<br />

Handlungs-<br />

mittel<br />

Handlungs-<br />

form<br />

Handlungs-<br />

dimension<br />

Wirkungs-<br />

bezug<br />

Kontrollierendordnender<br />

Jugendschutz<br />

Einsatz rechtlicher<br />

Mittel (Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Verfahren)<br />

Politische Programme;<br />

Gesetzgebung;<br />

Regulierungs- und<br />

Kontrollmechanismen<br />

Hoher<br />

Generalisierungsgrad;<br />

Gewerbe- und<br />

Unternehmensbezug;<br />

Orientierung auf<br />

Öffentlichkeit<br />

Kenntnis der<br />

Regelungen;<br />

Umsetzung der<br />

Kontrollen; Akzeptanz<br />

in Bevölkerung<br />

Erzieherischer<br />

Jugendschutz<br />

Einsatz von Leitbildern<br />

und erzieherischen<br />

Methoden<br />

Information; Aufklärung;<br />

Kommunikation und<br />

Partizipation<br />

Hoher<br />

Personalisierungsgrad;<br />

unmittelbare<br />

Einbeziehung von<br />

Erziehungspersonen und<br />

jungen Menschen<br />

Soziales und personales<br />

Umfeld;<br />

Persönlichkeitsstrukturen;<br />

Akzeptanz<br />

Struktureller Jugendschutz<br />

Einsatz von Planungsmitteln<br />

Vorgaben für Infrastrukturen;<br />

Beeinflussung von<br />

Lebensbedingungen<br />

Einbeziehung von Trägern<br />

der Infrastruktur (Wohnen,<br />

Verkehr, etc.)<br />

Schaffung sozial aktiver<br />

Felder<br />

Einflussnahme auf Politik-<br />

und Handlungsfelder, insbes.<br />

Außerhalb von Jugendhilfe,<br />

Schule

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