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Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) - Mitgas

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B.3 Prozess „Lieferbeginn“<br />

3.5. Detaillierte Beschreibung<br />

Nr. Sen<br />

der<br />

Empf<br />

änger<br />

Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrichtent<br />

yp<br />

1 N L Neulieferant erstellt Angebot für einen<br />

<strong>Gas</strong>liefervertrag an Letztverbraucher<br />

2 L N Letztverbraucher und Neulieferant<br />

schließen einen <strong>Gas</strong>liefervertrag.<br />

3 N NB Anmeldung der Entnahmestelle durch<br />

Neulieferanten an Netzbetreiber. Mitteilung<br />

des Neulieferanten an Netzbetreiber, ob<br />

<strong>Lieferantenwechsel</strong> oder Lieferbeginn<br />

vorliegt.<br />

4 NB NB Prüfung der Anmeldung durch<br />

Netzbetreiber.<br />

Anmerkungen<br />

- - Neulieferant prüft ggf. vorab durch eine<br />

Stammdatenanfrage beim Netzbetreiber, ob die für die<br />

gewünschte Belieferung erforderliche Kapazität<br />

(Marktgebietswechsel) zur Verfügung steht. In diesem<br />

Fall weist er den Letztverbraucher auf die Notwendigkeit<br />

der Prüfung hin.<br />

Neulieferanten klärt mit Letztverbraucher, ob<br />

<strong>Lieferantenwechsel</strong> oder Lieferbeginn vorliegt.<br />

- -<br />

Unverzüglich<br />

nach<br />

Vertragsschluss<br />

.<br />

Unverzüglich<br />

nach<br />

Meldungseinga<br />

ng.<br />

UTILMD Im Rahmen der Anmeldung ist die Zuordnung der<br />

Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis erforderlich. Der<br />

Neulieferant teilt in der Anmeldung mit, ob der ob der<br />

Letztverbraucher ein „Haushaltskunde“ ist.<br />

- Das mögliche Prüfungsergebnis ist abhängig vom<br />

Eingangsdatum der Anmeldung, dem Anmeldedatum<br />

sowie einer möglichen Abmeldung. Das Bestehen der<br />

Abmeldung wird nicht geprüft, wenn die Entnahmestelle<br />

von dem Neulieferanten erstmals versorgt werden soll.<br />

Für SLP-Entnahmestellen richten sich die erforderlichen<br />

Handlungen des Netzbetreibers nach den Fallgruppen in<br />

Abschnitt B.2.3.<br />

Für RLM-Entnahmestellen gilt Folgendes: Liegt das<br />

Anmeldedatum vor dem Eingangsdatum, lehnt der<br />

Netzbetreiber die Anmeldung zum Anmeldedatum ab<br />

und bestätigt die Anmeldung zum zweiten auf das<br />

Bestätigungsdatum folgenden Werktag.<br />

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