Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) - Mitgas
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B.3 Prozess „Lieferbeginn“<br />
3.5. Detaillierte Beschreibung<br />
Nr. Sen<br />
der<br />
Empf<br />
änger<br />
Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrichtent<br />
yp<br />
1 N L Neulieferant erstellt Angebot für einen<br />
<strong>Gas</strong>liefervertrag an Letztverbraucher<br />
2 L N Letztverbraucher und Neulieferant<br />
schließen einen <strong>Gas</strong>liefervertrag.<br />
3 N NB Anmeldung der Entnahmestelle durch<br />
Neulieferanten an Netzbetreiber. Mitteilung<br />
des Neulieferanten an Netzbetreiber, ob<br />
<strong>Lieferantenwechsel</strong> oder Lieferbeginn<br />
vorliegt.<br />
4 NB NB Prüfung der Anmeldung durch<br />
Netzbetreiber.<br />
Anmerkungen<br />
- - Neulieferant prüft ggf. vorab durch eine<br />
Stammdatenanfrage beim Netzbetreiber, ob die für die<br />
gewünschte Belieferung erforderliche Kapazität<br />
(Marktgebietswechsel) zur Verfügung steht. In diesem<br />
Fall weist er den Letztverbraucher auf die Notwendigkeit<br />
der Prüfung hin.<br />
Neulieferanten klärt mit Letztverbraucher, ob<br />
<strong>Lieferantenwechsel</strong> oder Lieferbeginn vorliegt.<br />
- -<br />
Unverzüglich<br />
nach<br />
Vertragsschluss<br />
.<br />
Unverzüglich<br />
nach<br />
Meldungseinga<br />
ng.<br />
UTILMD Im Rahmen der Anmeldung ist die Zuordnung der<br />
Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis erforderlich. Der<br />
Neulieferant teilt in der Anmeldung mit, ob der ob der<br />
Letztverbraucher ein „Haushaltskunde“ ist.<br />
- Das mögliche Prüfungsergebnis ist abhängig vom<br />
Eingangsdatum der Anmeldung, dem Anmeldedatum<br />
sowie einer möglichen Abmeldung. Das Bestehen der<br />
Abmeldung wird nicht geprüft, wenn die Entnahmestelle<br />
von dem Neulieferanten erstmals versorgt werden soll.<br />
Für SLP-Entnahmestellen richten sich die erforderlichen<br />
Handlungen des Netzbetreibers nach den Fallgruppen in<br />
Abschnitt B.2.3.<br />
Für RLM-Entnahmestellen gilt Folgendes: Liegt das<br />
Anmeldedatum vor dem Eingangsdatum, lehnt der<br />
Netzbetreiber die Anmeldung zum Anmeldedatum ab<br />
und bestätigt die Anmeldung zum zweiten auf das<br />
Bestätigungsdatum folgenden Werktag.<br />
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