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Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) - Mitgas

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D.4 Prozess „Netznutzungsabrechnung“<br />

Nr.: Sen<br />

der<br />

Em<br />

pfän<br />

ger<br />

Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachricht<br />

entyp<br />

5 NB NB Bei Ablehnung der Netznutzungsabrechnung<br />

durch Transportkunden (Prozessschritt 4b):<br />

Prüfung der Ablehnung durch den<br />

Netzbetreiber.<br />

6 TK NB Nur soweit relevant: Rückwirkende Meldung<br />

der Netznutzung (Lieferbeginn, Lieferende,<br />

etc.) des Transportkunden an den<br />

Netzbetreiber.<br />

7 NB Nur soweit relevant: Eingang von sonstigen<br />

für den Abrechnungszeitraum relevanten<br />

Daten beim Netzbetreiber.<br />

8 NB NB Nur soweit relevant: Prüfung der<br />

eingegangenen rückwirkenden Meldungen<br />

(Prozessschritt 6) oder sonstiger für den<br />

Abrechnungszeitraum relevanter Daten<br />

(Prozessschritt 7).<br />

9a NB TK Bei Ablehnung der Netznutzungsabrechnung<br />

durch Transportkunden (Prozessschritt 4b)<br />

und Prüfergebnis des Netzbetreibers<br />

(Prozessschritt 5), dass die ursprüngliche<br />

Netznutzungsabrechnung korrekt war:<br />

Mitteilung des Netzbetreibers an<br />

Transportkunden, dass Rechnung korrekt<br />

war.<br />

Unverzüglich -<br />

Gemäß den<br />

einzelnen<br />

Prozessen<br />

Gemäß<br />

den<br />

einzelnen<br />

Prozessen<br />

Anmerkungen<br />

- - Dies kann z. B. der verspätete Eingang eines<br />

abgelesenen Messwerts sein, der einen in der<br />

Netznutzungsabrechnung verwendeten Schätzwert<br />

ersetzen soll.<br />

- - Bei Änderungen, die sich nur geringfügig auf den<br />

Rechnungsbetrag auswirken und die im nächsten<br />

Abrechnungszeitraum mit dem Transportkunden<br />

ausgeglichen werden können, kann in Abstimmung<br />

mit dem Transportkunden auf eine Stornierung der<br />

INVOIC-Nachrichten, Korrektur und Neuabrechnung<br />

Unverzüglich<br />

UTILMD<br />

der betroffenen Entnahmestellen verzichtet werden.<br />

Da die im Prozessschritt 2 versendete<br />

Netznutzungsabrechnung weiterhin Bestand hat, ist<br />

keine neue INVOIC-Nachricht erforderlich.<br />

Bestehen weiterhin Streitigkeiten über die<br />

Netznutzungsabrechnung, sind diese nicht im<br />

Rahmen des vorliegenden Prozesses, sondern nach<br />

allgemeinem Zivilrecht zu lösen.<br />

78

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