Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) - Mitgas
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D.4 Prozess „Netznutzungsabrechnung“<br />
Nr.: Sen<br />
der<br />
Em<br />
pfän<br />
ger<br />
Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachricht<br />
entyp<br />
5 NB NB Bei Ablehnung der Netznutzungsabrechnung<br />
durch Transportkunden (Prozessschritt 4b):<br />
Prüfung der Ablehnung durch den<br />
Netzbetreiber.<br />
6 TK NB Nur soweit relevant: Rückwirkende Meldung<br />
der Netznutzung (Lieferbeginn, Lieferende,<br />
etc.) des Transportkunden an den<br />
Netzbetreiber.<br />
7 NB Nur soweit relevant: Eingang von sonstigen<br />
für den Abrechnungszeitraum relevanten<br />
Daten beim Netzbetreiber.<br />
8 NB NB Nur soweit relevant: Prüfung der<br />
eingegangenen rückwirkenden Meldungen<br />
(Prozessschritt 6) oder sonstiger für den<br />
Abrechnungszeitraum relevanter Daten<br />
(Prozessschritt 7).<br />
9a NB TK Bei Ablehnung der Netznutzungsabrechnung<br />
durch Transportkunden (Prozessschritt 4b)<br />
und Prüfergebnis des Netzbetreibers<br />
(Prozessschritt 5), dass die ursprüngliche<br />
Netznutzungsabrechnung korrekt war:<br />
Mitteilung des Netzbetreibers an<br />
Transportkunden, dass Rechnung korrekt<br />
war.<br />
Unverzüglich -<br />
Gemäß den<br />
einzelnen<br />
Prozessen<br />
Gemäß<br />
den<br />
einzelnen<br />
Prozessen<br />
Anmerkungen<br />
- - Dies kann z. B. der verspätete Eingang eines<br />
abgelesenen Messwerts sein, der einen in der<br />
Netznutzungsabrechnung verwendeten Schätzwert<br />
ersetzen soll.<br />
- - Bei Änderungen, die sich nur geringfügig auf den<br />
Rechnungsbetrag auswirken und die im nächsten<br />
Abrechnungszeitraum mit dem Transportkunden<br />
ausgeglichen werden können, kann in Abstimmung<br />
mit dem Transportkunden auf eine Stornierung der<br />
INVOIC-Nachrichten, Korrektur und Neuabrechnung<br />
Unverzüglich<br />
UTILMD<br />
der betroffenen Entnahmestellen verzichtet werden.<br />
Da die im Prozessschritt 2 versendete<br />
Netznutzungsabrechnung weiterhin Bestand hat, ist<br />
keine neue INVOIC-Nachricht erforderlich.<br />
Bestehen weiterhin Streitigkeiten über die<br />
Netznutzungsabrechnung, sind diese nicht im<br />
Rahmen des vorliegenden Prozesses, sondern nach<br />
allgemeinem Zivilrecht zu lösen.<br />
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