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Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) - Mitgas

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A. Rahmen der <strong>Geschäftsprozesse</strong><br />

Ablaufdiagramm: Identifizierung einer Entnahmestelle<br />

4. Prüfung<br />

Anfragender<br />

5. Vollmachten<br />

1. Meldung (Anfragenachricht)<br />

3. Mitteilung falls Identifizierung nicht erfolgreich<br />

5. ggf. Korrekturmeldung<br />

Bei erfolgreicher Identifizierung: Bearbeitung gem.<br />

Regeln des zugehörigen <strong>Geschäftsprozesse</strong>s<br />

Angefragter<br />

2. Identifizierungsprüfung<br />

6. ggf. erneute<br />

Identifizierungsprüfung<br />

Zur Ermöglichung eines größtmöglich automatisierten Verfahrens ist im Regelfall auf den Versand<br />

von Vollmachten zu verzichten und die Existenz der Vollmachten vertraglich zuzusichern. In<br />

begründeten Einzelfällen kann eine Übermittlung der Vollmachtsurkunde gefordert werden. Hierzu<br />

genügt in der Regel die elektronische Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde.<br />

6. Zuordnung der Entnahmestellen zu einem Lieferanten und zu<br />

Bilanzkreisen (Bestandslisten)<br />

Zur Abwicklung des Netzzugangs hat eine Zuordnung der Entnahmestelle sowohl zu einem<br />

bestimmten Lieferanten als auch zu einem Bilanzkreis zu erfolgen. Der Bilanzkreiswechsel und<br />

die Zuordnung einer Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis erfolgt bei SLP-Kunden stets zum<br />

Ersten eines Kalendermonats. Unabhängig von der Zuordnung zu einem Bilanzkreis kann der<br />

Beginn der Versorgung einer Entnahmestelle durch einen Neulieferanten oder die Beendigung<br />

der Versorgung durch einen Altlieferanten auch an anderen Tagen als dem Ersten eines<br />

Kalendermonats erfolgen. Maßgeblich für Beginn bzw. Ende der Versorgung sind die Fristen der<br />

jeweils betroffenen Prozesse (<strong>Lieferantenwechsel</strong>, Lieferbeginn, Lieferende, Ersatzversorgung).<br />

Die sich aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Bilanzkreiszuordnung und Versorgungsbeginn/<br />

-ende ergebenden Differenzmengen werden nach dem „Mehr-/ Mindermengenmodell“<br />

ausgeglichen.<br />

Bestandslisten sind die für einen Monat erstellten Zusammenfassungen der<br />

bilanzierungsrelevanten Entnahmestellen eines Lieferanten. Die Bestandslisten bilden die<br />

Grundlage für die Bilanzierung. Sie enthalten u.a. Angaben zum Beginn und – sofern vereinbart –<br />

zum Ende der Zuordnung der Entnahmestellen zum Lieferanten. Da die Bestandslisten zu<br />

bestimmten Stichtagen erstellt werden, während sich die tatsächliche Versorgungslage auf der<br />

Grundlage anderer Fristigkeiten bestimmt, kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen.<br />

Am 16. Werktag eines Monats übermittelt der Netzbetreiber die aktualisierte Bestandsliste für den<br />

folgenden Kalendermonat an die Lieferanten. Meldungen, welche bis zum Abschluss des<br />

15. Werktags positiv beantwortet werden und die Belieferung für den Folgemonat betreffen,<br />

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