Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) - Mitgas
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A. Rahmen der <strong>Geschäftsprozesse</strong><br />
Ablaufdiagramm: Identifizierung einer Entnahmestelle<br />
4. Prüfung<br />
Anfragender<br />
5. Vollmachten<br />
1. Meldung (Anfragenachricht)<br />
3. Mitteilung falls Identifizierung nicht erfolgreich<br />
5. ggf. Korrekturmeldung<br />
Bei erfolgreicher Identifizierung: Bearbeitung gem.<br />
Regeln des zugehörigen <strong>Geschäftsprozesse</strong>s<br />
Angefragter<br />
2. Identifizierungsprüfung<br />
6. ggf. erneute<br />
Identifizierungsprüfung<br />
Zur Ermöglichung eines größtmöglich automatisierten Verfahrens ist im Regelfall auf den Versand<br />
von Vollmachten zu verzichten und die Existenz der Vollmachten vertraglich zuzusichern. In<br />
begründeten Einzelfällen kann eine Übermittlung der Vollmachtsurkunde gefordert werden. Hierzu<br />
genügt in der Regel die elektronische Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde.<br />
6. Zuordnung der Entnahmestellen zu einem Lieferanten und zu<br />
Bilanzkreisen (Bestandslisten)<br />
Zur Abwicklung des Netzzugangs hat eine Zuordnung der Entnahmestelle sowohl zu einem<br />
bestimmten Lieferanten als auch zu einem Bilanzkreis zu erfolgen. Der Bilanzkreiswechsel und<br />
die Zuordnung einer Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis erfolgt bei SLP-Kunden stets zum<br />
Ersten eines Kalendermonats. Unabhängig von der Zuordnung zu einem Bilanzkreis kann der<br />
Beginn der Versorgung einer Entnahmestelle durch einen Neulieferanten oder die Beendigung<br />
der Versorgung durch einen Altlieferanten auch an anderen Tagen als dem Ersten eines<br />
Kalendermonats erfolgen. Maßgeblich für Beginn bzw. Ende der Versorgung sind die Fristen der<br />
jeweils betroffenen Prozesse (<strong>Lieferantenwechsel</strong>, Lieferbeginn, Lieferende, Ersatzversorgung).<br />
Die sich aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Bilanzkreiszuordnung und Versorgungsbeginn/<br />
-ende ergebenden Differenzmengen werden nach dem „Mehr-/ Mindermengenmodell“<br />
ausgeglichen.<br />
Bestandslisten sind die für einen Monat erstellten Zusammenfassungen der<br />
bilanzierungsrelevanten Entnahmestellen eines Lieferanten. Die Bestandslisten bilden die<br />
Grundlage für die Bilanzierung. Sie enthalten u.a. Angaben zum Beginn und – sofern vereinbart –<br />
zum Ende der Zuordnung der Entnahmestellen zum Lieferanten. Da die Bestandslisten zu<br />
bestimmten Stichtagen erstellt werden, während sich die tatsächliche Versorgungslage auf der<br />
Grundlage anderer Fristigkeiten bestimmt, kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen.<br />
Am 16. Werktag eines Monats übermittelt der Netzbetreiber die aktualisierte Bestandsliste für den<br />
folgenden Kalendermonat an die Lieferanten. Meldungen, welche bis zum Abschluss des<br />
15. Werktags positiv beantwortet werden und die Belieferung für den Folgemonat betreffen,<br />
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