Körperschutz im Gartenbau - GBG 8 - LSV
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Hautschutz<br />
Generell teilt sich der Hautschutz in folgende Teilmaßnahmen:<br />
Hautschutzmittel sollten vor der Arbeit und nach Möglichkeit<br />
auch in den Arbeitspausen aufgetragen werden. Hautschutzmittel<br />
sollen die natürlichen Schutzmechanismen der Haut<br />
unterstützen und das Eindringen von Schadstoffen in die Haut<br />
verhindern sowie die Reinigung der Hände erleichtern.<br />
Hautschutz sollte auch zusätzlich zu Schutzhandschuhen<br />
verwendet werden. Spezielle Produkte verhindern so das<br />
Aufweichen der Haut be<strong>im</strong> Tragen von flüssigkeitsdichten<br />
Handschuhen.<br />
Zum Schutz vor wasserlöslichen Arbeitsstoffen, wasserlöslichen<br />
Verschmutzungen sowie Feuchtigkeit selbst,<br />
sollten wasserunlösliche Hautschutzmittel verwendet<br />
werden.<br />
Be<strong>im</strong> Umgang mit wasserunlöslichen Arbeitsstoffen<br />
wie Fetten oder Ölen schützen wasserlösliche Hautschutzmittel.<br />
Diese erleichtern zusätzlich eine spätere<br />
Reinigung der Hände.<br />
Bei wechselnden oder nicht klar definierbaren Hautgefährdungen<br />
können auch Präparate mit relativ breitem<br />
Wirkungsspektrum eingesetzt werden. Der sogenannte<br />
„Flüssige Handschutz“ ersetzt in besonderen Fällen,<br />
z.B. be<strong>im</strong> Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, nicht<br />
die persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuh).<br />
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