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Körperschutz im Gartenbau - GBG 8 - LSV

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Hautschutz<br />

Generell teilt sich der Hautschutz in folgende Teilmaßnahmen:<br />

Hautschutzmittel sollten vor der Arbeit und nach Möglichkeit<br />

auch in den Arbeitspausen aufgetragen werden. Hautschutzmittel<br />

sollen die natürlichen Schutzmechanismen der Haut<br />

unterstützen und das Eindringen von Schadstoffen in die Haut<br />

verhindern sowie die Reinigung der Hände erleichtern.<br />

Hautschutz sollte auch zusätzlich zu Schutzhandschuhen<br />

verwendet werden. Spezielle Produkte verhindern so das<br />

Aufweichen der Haut be<strong>im</strong> Tragen von flüssigkeitsdichten<br />

Handschuhen.<br />

Zum Schutz vor wasserlöslichen Arbeitsstoffen, wasserlöslichen<br />

Verschmutzungen sowie Feuchtigkeit selbst,<br />

sollten wasserunlösliche Hautschutzmittel verwendet<br />

werden.<br />

Be<strong>im</strong> Umgang mit wasserunlöslichen Arbeitsstoffen<br />

wie Fetten oder Ölen schützen wasserlösliche Hautschutzmittel.<br />

Diese erleichtern zusätzlich eine spätere<br />

Reinigung der Hände.<br />

Bei wechselnden oder nicht klar definierbaren Hautgefährdungen<br />

können auch Präparate mit relativ breitem<br />

Wirkungsspektrum eingesetzt werden. Der sogenannte<br />

„Flüssige Handschutz“ ersetzt in besonderen Fällen,<br />

z.B. be<strong>im</strong> Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, nicht<br />

die persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuh).<br />

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