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Körperschutz im Gartenbau - GBG 8 - LSV

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Arbeiten <strong>im</strong> Verkehrsbereich<br />

54<br />

Tragen einer<br />

Warnweste <strong>im</strong><br />

öffentlichen<br />

Verkehrsbereich<br />

<strong>Körperschutz</strong><br />

Bei Arbeiten <strong>im</strong> Verkehrsbereich ist Warnkleidung (gem.<br />

DIN EN 471) sowohl in fluoreszierendem Orange-Rot als<br />

auch in fluoreszierendem Gelb zugelassen. Da aber Orange-<br />

Rote Warnkleidung in der Natur besser optisch wahrnehmbar<br />

ist, sollte diese getragen werden.<br />

In jedem betrieblich genutzten Fahrzeug für den öffentlichen<br />

Straßenverkehr ist eine Warnweste mitzuführen.<br />

Weitere Informationen:<br />

BGR 189<br />

Einsatz von Schutzkleidung

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