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Gemeinderates Allershausen am 13. Januar 2004

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Sitzung Nr. 01 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>01.<strong>2004</strong> - öffentlich<br />

Erster Bürgermeister Popp eröffnete die Sitzung mit der Feststellung der<br />

ordnungsgemäßen Ladung, der Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder<br />

und somit der daraus folgenden Beschlussfähigkeit des <strong>Gemeinderates</strong>.<br />

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der<br />

Gemeinderatssitzung vom 16.12.2003<br />

Beschluss-Nr. 1:<br />

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2003 werden keine<br />

Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

2. Bauangelegenheiten;<br />

Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit Garage<br />

Bauherr: Andreas Wildenauer. Plantagenweg 40, 85354 Freising<br />

Bauort: Tünzhausen, Am Hang, Fl.Nr. 61/2, Gemarkung Tünzhausen<br />

Beschluss-Nr. 2:<br />

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungs-<br />

planes <strong>Allershausen</strong> und ist als MD-Fläche ausgewiesen. Aufgrund der Lage des<br />

Grundstücks ist das Bauvorhaben als „sonstiges Bauvorhaben“ nach § 35 Abs. 2<br />

BauGB zu beurteilen.<br />

Die Gestaltung des Gebäudes passt sich in die vorhandene umliegende Bebauung<br />

ein. Die Grundflächenzahl beträgt 0,36 (einschl. Nebengebäude und Versiegelung);<br />

die Geschossflächenzahl 0,24. Die Zufahrt und Erschließung (Wasser und Kanal)<br />

erfolgt über die Fl.Nr. 61, Gemarkung Tünzhausen. Die Erschließung ist mit einer<br />

Grunddienstbarkeit abzusichern.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die<br />

Erschließung ist mit einer Grunddienstbarkeit abzusichern.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

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