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Gemeinderates Allershausen am 11. Oktober 2005

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Anwesend waren:<br />

Niederschrift<br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 16 des<br />

<strong>Gemeinderates</strong> <strong>Allershausen</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>11.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2005</strong><br />

Vorsitzender: 2. Bürgermeister Dinkel<br />

Gemeinderäte: Anneser, Boos, Colombo, Groszek, Huber Franz, Huber<br />

Valentin, Kopp, Kreß, Lerchl, Lugmeier, Pellmeyer,<br />

Schrödl, Schuhbauer, Woyke<br />

Entschuldigt: 1. Bürgermeister Popp<br />

Schmeller-Titze<br />

Woyke<br />

Nicht entschuldigt: -----<br />

Außerdem anwesend: Landschaftsarchitekt Schneider zu TOP 2 – 4 und 15<br />

Schriftführer: Vachal<br />

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.<br />

Für den anschließenden, nichtöffentlichen Teil wurde eine gesonderte Niederschrift<br />

angefertigt.


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Zweiter Bürgermeister Dinkel eröffnete die Sitzung mit der Feststellung der<br />

ordnungsgemäßen Ladung, der Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder<br />

und somit der daraus folgenden Beschlussfähigkeit des <strong>Gemeinderates</strong>.<br />

Änderung der Tagesordnung<br />

Beschluss-Nr. 163:<br />

Aufgrund des Antrages des Vorsitzenden wird Tagesordnungspunkt 15 vor Punkt 5<br />

in der Behandlung vorgezogen.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

Bei diesem TOP waren die Gemeinderatsmitglieder Huber V. und Pellmeyer noch<br />

nicht anwesend.<br />

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.09.<strong>2005</strong><br />

Beschluss-Nr. 164:<br />

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.07.<strong>2005</strong> werden keine<br />

Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

2. Schaffung von Ausgleichsflächen für das Baugebiet „Amperfeld II“ in<br />

Kreuth;<br />

Sachstandsbericht von Landschaftsarchitekt Albert Schneider<br />

Landschaftsarchitekt Schneider berichtete über den Stand der Arbeiten. Er führte<br />

aus, dass das Gelände bis zu 3,50 m abgegraben worden ist und ca. 6.000 m³<br />

Erdreich bewegt worden sind. Es sind dadurch drei kleine Grundwasserseen<br />

entstanden. Der anfallende Kies wurde zum Teil für gemeindliche Zwecke verwendet.<br />

Die Maßnahme ist soweit abgeschlossen. Die für das Gebiet "Amperfeld II"<br />

erforderlichen Ausgleichsflächen wurden d<strong>am</strong>it geschaffen.<br />

In einem zweiten Bauabschnitt, der in den nächsten zwei Jahren ansteht, werden<br />

noch einmal ca. 3.000 m³ Aushub anfallen. Die dadurch entstehenden Flächen<br />

werden dem Ökokonto gutgeschrieben.<br />

- ohne Beschlussfassung -<br />

2


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

3. Neugestaltung der Kesselbodenstraße;<br />

Beratung und Beschlussfassung über endgültige Variantenfestlegung;<br />

Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 19.07.<strong>2005</strong><br />

Landschaftsarchitekt Schneider stellt zwei weitere Planungsvarianten mit Senkrecht-<br />

Parkbuchten vor. Dadurch können Stellplätze für bis zu 39 Pkw und 4 Lkw<br />

geschaffen werden.<br />

Gemeinderatsmitglied Colombo schlägt vor, bei den Senkrechtparkern auf einige<br />

Stellplätze zu verzichten und dafür einen zusätzlichen Lkw-Stellplatz vorzusehen.<br />

Dieser Vorschlag fand u.a. auch die Unterstützung der Gemeinderatsmitglieder Kopp<br />

und Groszek.<br />

Beschluss-Nr. 165:<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Neugestaltung der Kesselbodenstraße auf der<br />

Grundlage der von Landschaftsarchitekt Schneider vorgestellten Planungsvariante 4<br />

mit Senkrechtparkplätzen.<br />

Abstimmungsergebnis:14 : 0<br />

Beschluss-Nr. 166:<br />

Aufgrund des Vorschlags von Gemeinderatsmitglied Colombo soll nach der<br />

Planungsvariante 4 an der Südseite ein zusätzlicher Lkw-Stellplatz vorgesehen<br />

werden und dementsprechend einige Pkw-Stellplätze entfallen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Bepflanzung und Eingrünung der Lärmschutzwand Oberallershausen;<br />

Vorstellung des Planungskonzepts durch Landschaftsarchitekt Albert<br />

Schneider und Beschluss über Durchführung der Maßnahme;<br />

Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 21.06.<strong>2005</strong><br />

Die Bepflanzung und Eingrünung der Lärmschutzwand in Oberallershausen wird<br />

durch Landschaftsarchitekt Schneider vorgestellt. Im Bereich westlich des Kreisels ist<br />

eine Begrünung aus Platzgründen nur mit Rankgerüsten möglich. Für den östlichen<br />

Bereich schlägt Herr Schneider eine Kombination aus Bepflanzung und Rankgittern<br />

vor. Die Kosten werden inkl. einer 2-jährigen Fertigstellungspflege auf ca. 16.000,00<br />

€ beziffert.<br />

3


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Beschluss-Nr. 167:<br />

Die Lärmschutzwand in Oberallershausen soll nach dem von Landschaftsarchitekt<br />

Schneider vorgestellten Pflanzkonzepts vom 20.09.<strong>2005</strong> begrünt werden. Die<br />

Arbeiten sind beschränkt auszuschreiben.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 5<br />

15. Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Urnenwand auf dem<br />

Gemeindefriedhof;<br />

Festlegung des Herstellers, der Form (Größe, Anzahl) und der Lage auf dem<br />

Friedhofsgelände<br />

Beschluss-Nr. 168:<br />

Der Gemeinderat beschließt, dass auf dem gemeindlichen Friedhof eine Urnenwand<br />

errichtet werden soll.<br />

Abstimmungsergebnis: 11 : 3<br />

Beschluss-Nr. 169:<br />

Landschaftsarchitekt Schneider wird beauftragt, für die beiden möglichen Standorte<br />

für eine Urnenmauer (im nördlichen und südöstlichen Bereich des Friedhofes)<br />

Gestaltungsvorschläge vorzulegen. Dabei ist von einer Urnenwand in Form und<br />

Gestaltung auszugehen, wie sie in Ch<strong>am</strong> besichtigt worden ist. Die Zahl der<br />

Urnennischen soll bei 33 – 36 liegen. Nach Möglichkeit ist die Anlage in leicht runder<br />

Form auszuführen. Die Verschlussplatten sind in Edelstahl vorzusehen. Zur<br />

Ausführung kommen soll eine Urnenwandanlage der Firma Bürkle.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 1<br />

5. Bauangelegenheiten;<br />

Neubau einer Doppelhaushälfte (DHH 1) mit Garage und Stellplatz<br />

Bauherr: Schönhofer Daniela und Thomas, Schulweg 1, 85354 Sünzhausen<br />

Bauort: <strong>Allershausen</strong>, Forellenweg 2 a; Fl.Nr. 540/42 (Teilfläche)<br />

Beschluss-Nr. 170:<br />

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes "Weiherwiesen". Art und Maß der Bebauung ist geregelt mit einem<br />

Vollgeschoss und einer Geschossfläche von 100 m² (bezogen auf die Teilfläche).<br />

4


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Aufgrund einer anderen Situierung des Gebäudekörpers gegenüber dem Baufenster<br />

des Bebauungsplanes ist eine Befreiung hierzu erforderlich. Alle weiteren Vorgaben<br />

des Bebauungsplanes werden eingehalten.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die<br />

Befreiung hinsichtlich der Neusituierung des Baufensters wird erteilt. Die<br />

Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke erfolgt auf Wunsch der<br />

Bauherren durch die Gemeinde.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

6. Bauangelegenheiten;<br />

Neubau einer Doppelhaushälfte (DHH 2) mit Garage und Stellplatz<br />

Bauherr: Bergmann Ursula und Michael, Ringstr. 14, 55743 Idar-Oberstein<br />

Bauort: <strong>Allershausen</strong>, Forellenweg 2 ; Fl.Nr. 540/42 (Teilfläche)<br />

Beschluss-Nr. 171:<br />

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes „Weiherwiesen“. Art und Maß der Bebauung ist geregelt mit einem<br />

Vollgeschoss und einer Geschossfläche von 100 m² (bezogen auf die Teilfläche).<br />

Aufgrund einer anderen Situierung des Gebäudekörpers gegenüber dem Baufenster<br />

des Bebauungsplanes ist eine Befreiung hierzu erforderlich. Alle weiteren Vorgaben<br />

des Bebauungsplanes werden eingehalten.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die<br />

Befreiung hinsichtlich der Neusituierung des Baufensters wird erteilt. Die<br />

Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke erfolgt auf Wunsch der<br />

Bauherren durch die Gemeinde.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

7. Bauangelegenheiten;<br />

Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von Unterstellgebäuden<br />

Bauherr: Christian Ettenhuber, Zur Hochstatt 11, 85391 <strong>Allershausen</strong><br />

Bauort: Fl.Nr. 179/6, Gemarkung Tünzhausen, Zur Hochstatt 11<br />

Beschluss-Nr. 172:<br />

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Allershausen</strong>. Das Grundstück liegt im<br />

MD-Gebiet.<br />

5


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Bei den geplanten Gebäuden handelt es sich um Carports bzw. überdachte<br />

Stellplätze. Diese Bauweise zählt baurechtlich zu den offenen Gargagen und ist<br />

deshalb genehmigungspflichtig.<br />

Die Carports werden mit einer Dachneigung von ca. 20° und einer Wandhöhe von<br />

3,5 m geplant. Die Grundfläche des größeren Gebäudes beträgt 10 x 10 m mit einer<br />

evtl. Vergrößerung um 5 x 5 m an der Seite. Die Grundfläche des an das Wohnhaus<br />

angebauten Unterstellstandes beträgt 4 x 10 m.<br />

Die geplanten Gebäude werden zum Unterstellen von Booten und Wohnwagen<br />

benötigt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

8. Bauangelegenheiten;<br />

Dachgeschossausbau, Anbau eines Aufzuges und Erstellung eines Anbaus<br />

Bauherr: Christine und Anton Geschwendtner, Herrnstr. 2 Tünzhausen,<br />

<strong>Allershausen</strong><br />

Bauort: Fl.Nr. 46, Gemarkung Tünzhausen, Herrnstr. 2<br />

Beschluss-Nr. 173:<br />

Das bestehende Gebäude liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen. Als<br />

Bestand sind derzeit eine Gastwirtschaft, eine Wohnung und fünf Fremdenzimmer<br />

(Doppelzimmer) vorhanden. Mit der Baumaßnahme werden nun im Dachgeschoss 8<br />

Einzelzimmer und drei Doppelzimmer zusätzlich geschaffen.<br />

Der Aufzug befindet sich an der Westseite der bestehenden Gastwirtschaft, der<br />

Anbau an der Nordseite des Eingangsbereichs.<br />

Es werden lt. Plan insges<strong>am</strong>t 49 Stellplätze nachgewiesen.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

6


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

9. Bauangelegenheiten;<br />

Errichtung einer betriebszugehörigen Wohnanlage für Arbeiterunterkünfte<br />

Bauherr: Brunnenbau Conrad GmbH, Th<strong>am</strong>sbrücker Str. 10, 99947<br />

Merxleben<br />

Bauort: Fl.Nr. 445/1, Gemarkung Tünzhausen<br />

Hinweis auf Beschluss Nr. 12 der GR-Sitzung vom 03.09.2003<br />

Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 27.09.<strong>2005</strong><br />

Beschluss-Nr. 174:<br />

Nach Rücksprache mit dem LRA Freising ist eine weitere Genehmigung mit einer<br />

Befristung auf 10 Jahre möglich. Eine Begrenzung dieser Befristung ist gesetzlich<br />

nicht geregelt, das heißt, die Gemeinde kann immer wieder ihr Einvernehmen mit<br />

einer weiteren zeitlichen Befristung erteilen.<br />

Nach Ansicht der Verwaltung besteht auf dem Grundstück durch eine für dieses<br />

Gebiet existierende Einbeziehungs-/Klarstellungssatzung ein Dorfgebiet bzw.<br />

Innenbereich. Insofern besteht Baurecht entsprechend der näheren umliegenden<br />

Bebauung.<br />

Die Gemeinde erteilt zu dem Vorhaben das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB<br />

zur unbefristeten Baugenehmigung.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

10. Straßenangelegenheiten;<br />

Antrag auf Änderung der vorhandenen Beschilderung in der Albert-<br />

Schweitzer-Straße<br />

Antragsteller: Jürgen Lechner, Albert-Schweitzer-Straße 5 a<br />

Vor einigen Jahren wurde im Verlauf der Albert-Schweitzer-Straße eine positive<br />

Parkbeschilderung mit dem Zusatz „Parken mit Parkscheibe 2 Std.“ angeordnet. Der<br />

Grund dieser Beschilderung war, dass dieser Straßenbereich von Pendlern als<br />

Parkplatz benützt wurde und den Anwohnern wertvollen Parkraum genommen<br />

wurde.<br />

Durch den zwischenzeitlich errichteten Penny, Neukauf usw. ist das Problem des<br />

Pendlerparkens in der Albert-Schweitzer-Straße nicht mehr akut, da die Pendler alle<br />

auf dem Parkplatzgelände im K<strong>am</strong>merfeld-Süd parken.<br />

Beschluss-Nr. 175:<br />

Dem Antrag von Jürgen Lechner vom 13.09.<strong>2005</strong> wird insoweit stattgegeben, als das<br />

nördliche Parkzeichen in etwa auf Höhe der Garageneinfahrt Hausnummer 12<br />

versetzt wird.<br />

7


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Das Benutzen einer Parkscheibe wird auf Montag bis Freitag zeitlich begrenzt, so<br />

dass <strong>am</strong> Wochenende Anlieger und Besucher uneingeschränkt parken können.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 1<br />

<strong>11.</strong> Antrag der Firma Bavaria Küchentechnik, Kesselbodenstr. 2, 85391<br />

<strong>Allershausen</strong>, auf Errichtung eines Parkverbotes in der Kesselbodenstraße<br />

gegenüberliegend dem Firmensitz<br />

Der Antrag vom 05.08.<strong>2005</strong> wurde mit Schreiben vom 23.09.<strong>2005</strong> bereits durch die<br />

Verwaltung beantwortet. Das Schreiben wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben.<br />

Eine weitere Behandlung im Gemeinderat ist daher nicht mehr erforderlich. Der<br />

Tagesordnungspunkt wird daher abgesetzt.<br />

- ohne Beschlussfassung -<br />

12. Anfrage von Anton Wörmann, Unterkienberg, auf Entschärfung der<br />

Verkehrssituation im Einmündungsbereich der Ortsverbindungsstraße<br />

Aiterbach - Unterkienberg und Bergstraße;<br />

Vorstellung des Planungskonzeptes sowie gegebenenfalls<br />

Beschlussfassung über Durchführung der Maßnahme und Auftragsvergabe<br />

an das Ing.-Büro Schönenberg, München<br />

Dem Gemeinderat wurde das Planungskonzept des Ing.-Büros Schönenberg zur<br />

Verschwenkung der Straße im Einmündungsbereich der Ortsverbindungsstraße<br />

Aiterbach-Unterkienberg und Bergstraße vorgesellt. Die Kosten würden sich auf ca.<br />

20.000,00 € belaufen.<br />

Man war im Gemeinderat überwiegend der Auffassung, dass eine derartige<br />

Verschwenkung keine Wirkung haben wird.<br />

Frau Kopp schlug vor, zunächst eine Geschwindigkeitsbeschränkung ab der<br />

Autobahnbrücke bis zur Einmündung zu erlassen (50 km/h), oder evtl. Rillen in die<br />

Fahrbahn zu fräsen und ggf. an den Landwirt zu appellieren, bei der Bewirtschaftung<br />

ein entsprechendes Sichtdreieck freizuhalten.<br />

Herr Groszek regte an, die Problematik zum Gegenstand einer Verkehrsschau zu<br />

machen und danach eine Entscheidung im Gemeinderat zu treffen.<br />

8


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Beschluss-Nr. 176:<br />

Die Entscheidung über die Umgestaltung des Einmündungsbereichs der<br />

Ortsverbindungsstraße Aiterbach-Unterkienberg und Bergstraße wird zunächst<br />

zurückgestellt. Als erster Schritt ist für den Bereich von der Autobahnbrücke bis zur<br />

Einmündung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h anzuordnen. Bei einer<br />

in Kürze anzuberaumenden Verkehrsschau soll die Situation vor Ort in Augenschein<br />

genommen und ein Lösungsvorschlag zur Entscheidung im Gemeinderat gefunden<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

13. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Glonnfeld II“;<br />

Hinweis auf TOP 13 der GR-Sitzung vom 02.08.<strong>2005</strong><br />

(Eine entsprechende Sitzungsvorlage wird vor der Sitzung ausgehändigt)<br />

a) Erneute Auslegung, Behörden- und Bürgerbeteiligung – Stellungnahme zu<br />

den vorgebrachten Bedenken und Anregungen<br />

Beschluss-Nr. 177:<br />

In der Sitzung <strong>am</strong> 06.09.<strong>2005</strong> hat der Gemeinderat den Entwurf zur Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes für das Gebiet "Glonnfeld II" erneut gebilligt.<br />

Vom 15.09. bis 29.09.<strong>2005</strong> erfolgte die verkürzte Auslegung nach § 3 Abs. 3 i.V. mit<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB.<br />

Die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden wie folgt der<br />

Abwägung unterzogen:<br />

Bedenken – Anregungen Beschlussvorschlag - Abwägung<br />

Landrats<strong>am</strong>t Freising – Sachgebiet Ortsplanung (KBM<br />

Schüller)<br />

A Allgemein<br />

1. Das Siedlungsgebiet 'Glonnfeld II' wird nach dem<br />

vorliegenden Konzept isoliert vom historisch<br />

gewachsenen Ort Oberallershausen (mindestens 180<br />

Jahre alt) entwickelt. Der Bebauungsplan spart gerade<br />

Flächen aus, etwa die Flurstücke 65, 67, 68 und 72, auf<br />

denen Regelungen zu einer geordneten städtebaulichen<br />

Zunächst ist festzustellen, dass im Zuge der ersten<br />

Auslegung und der Trägerbeteiligung der<br />

Kreisbaumeister zum Bebauungsplanentwurf nicht<br />

geäußert hat. Umso mehr verwundert es, dass<br />

jetzt bei der nochmaligen Auslegung, die sich<br />

ohnehin nur auf die Planänderungen beschränkt,<br />

eine mehrseitige Stellungnahme abgegeben<br />

worden ist.<br />

Die Planungsbedürftigkeit des genannten Bereichs<br />

ist der Gemeinde bewusst. In Vorentwürfen sind<br />

Bebauungsüberlegungen entwickelt, die seine<br />

sinnvolle Integration in eine Ges<strong>am</strong>tkonzeption<br />

aufzeigen. Die ostwestlich verlaufende neue<br />

S<strong>am</strong>melstraße ist deshalb bis an die östliche<br />

9


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Entwicklung erforderlich wären (§1 Abs. 3 BauGB), deren<br />

Erschließbarkeit aber gerade durch den Bebauungsplan<br />

erschwert wird (Fl.Nrn. 67, 69, 72).<br />

2. Zum historischen und immer noch optischen Dorfkern<br />

mit den dortigen Infrastruktureinrichtungen, Kirche,<br />

Friedhof, Gemeindesaal (geplant) ist aus dem neuen<br />

Wohngebiet mindestens eine direkte Fuß- und<br />

Radewegeverbindung vorzusehen.<br />

3. Die Festsetzungen sollten verschlankt und auf<br />

wesentliches beschränkt werden, z.B. ist die Variante<br />

Pultdach mit Folgefestsetzungen im GB wohl unrealistisch.<br />

Auch in den eingeschränkten Gewerbegebieten 1-3 sollte<br />

man das Angebot von 3 verschiedenen Dachformen<br />

überdenken. Dadurch entsteht möglicherweise mehr<br />

Wirrwarr als städtebauliche Ordnung.<br />

B Im Einzelnen<br />

Da sich <strong>am</strong> Westrand die Geltungsbereiche dieses<br />

Bebauungsplanes und des Bebauungsplanes<br />

"K<strong>am</strong>merfeld" überlagern, ist klarzustellen, dass der neue<br />

Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich alle früheren<br />

Bebauungspläne und Festsetzungen ersetzt.'<br />

zu A Festsetzungen durch Planzeichen<br />

Geschlossene Bauweise "g" ist in den beiden<br />

eingeschränkten Gewerbegebieten GEe1 + 2 festzusetzen,<br />

da dort aus Gründen des Immissionsschutzes<br />

geschlossene Bauweise, d.h. eine Bebauung ohne<br />

seitlichen Grenzabstand zwingend erforderlich ist.'<br />

10<br />

Geltungsbereichsgrenze herangeführt, d<strong>am</strong>it sie zu<br />

gegebener Zeit mit der Albert-Schweizer-Straße<br />

und dem historischen Ortsbereich verknüpft<br />

werden und auch die vom Geltungsbereich noch<br />

ausgesparten Teilflächen erschließen kann. In der<br />

vorliegenden Bebauungsplanung musste wegen<br />

der ablehnenden Haltung eines Grundeigentümers<br />

und wegen der Erschließungsbeitragsproblematik<br />

auf eine Einbeziehung der aufgeführten Flurstücke<br />

vorerst verzichtet werden. Die Ausweitung des<br />

Planungsgebietes ist aus den genannten Gründen<br />

derzeit nicht möglich.<br />

Mit den zu A Ziff. 1. dargelegten Erläuterungen zur<br />

zukünftig vorgesehenen Fortführung der<br />

ostwestlichen S<strong>am</strong>melstraße wird deutlich, dass<br />

eine zusätzliche Verbindung vom<br />

Oberallershausener Dorfkern zum neuen<br />

Wohngebiet in einem absehbaren Zeitraum<br />

hergestellt werden wird. Zus<strong>am</strong>men mit der<br />

südlichen, für Rad- und Fußgänger-verkehr ohne<br />

Einschränkung benutzbaren Furt zur Wilhelm-<br />

Löhe-Straße erscheint die Vernetzung<br />

ausreichend. Eine Änderung ist d<strong>am</strong>it nicht<br />

erforderlich.<br />

Der Bebauungsplan sieht in drei Teilbereichen<br />

unterschiedliche Arten der baulichen Nutzung vor.<br />

Es ist sinnvoll, zumindest die Festsetzungen für<br />

Bauweise, Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

sowie für die bauliche Gestaltung getrennt für die<br />

einzelnen Bereiche vorzunehmen, um eine<br />

eindeutige Zuordnung zu erhalten und<br />

Missverständnisse zu vermeiden. Dass sich dabei<br />

einige Festsetzungen wiederholen wird in Kauf<br />

genommen.<br />

Da Flachdächer nur für untergeordnete<br />

Zwischenbauten zulässig sind, wird das geneigte<br />

Dach die Dachlandschaft prägen. Die Sorge eines<br />

"Wirrwarrs" erscheint unbegründet.<br />

Die Anregungen werden daher nicht aufgegriffen.<br />

Der Geltungsbereich überlagert sich nicht mit dem<br />

Bebauungsplan "K<strong>am</strong>merfeld". Allerdings gibt es<br />

hinsichtlich des Geltungsbereichs<br />

Überschneidungen im Bereich der Mühlenstraße<br />

und des Gehweges mit dem Bebauungsplan<br />

"Gewerbegebiet West". Es ist daher der<br />

vorgeschlagene Hinweis aufzunehmen.<br />

In der ergänzenden schalltechnischen<br />

Untersuchung der Firma Müller BBM vom <strong>11.</strong>März<br />

<strong>2005</strong> wurde auf Wunsch der Gemeinde nochmals<br />

untersucht, wie sich in den eingeschränkten<br />

Gewerbegebieten GEe 1 + 2 die<br />

Immissionssituation ohne eine Bebauung darstellt,


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

zu C.1.2.1 und C 2. Immissionsschutz<br />

Nach § 9 Abs. 1 Nr.24 können im Bebauungsplan Flächen<br />

oder konkrete bauliche oder technische Vorkehrungen zum<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt<br />

werden (wie unter C.3), jedoch keine Gutachten. Daher ist<br />

C.1.2.1, 2.Absatz zu streichen.'<br />

Zu den handschriftlichen Eintragungen bei den<br />

Festsetzungen durch Text<br />

Die handschriftlichen Eintragungen in den<br />

Bebauungsplanteil 'Festsetzungen durch Text' sind zum<br />

Teil als Kommentierung, zum Teil in Frageform ohne<br />

Anregungscharakter abgefasst. In diesen Fällen ist auf<br />

eine Stellungnahme verzichtet worden. Die eindeutig als<br />

solche erkennbaren Anregungen beschränken sich somit<br />

auf:<br />

1. die Umbenennung des Begriffs "Dachkonstruktion" in<br />

"Dachhaut",<br />

2. den Verzicht auf Festsetzungen, die wegen<br />

übergeordneter Rechtsregelungen entbehrlich wären,<br />

3. die Nutzbarkeit des Dachraumes in den<br />

eingeschränkten Gewerbegebieten,<br />

4. die Überschreitung der Baugrenzen bei untergeordneten<br />

Bauteilen und Wintergärten,<br />

5. die Formulierung zum Stellplatznachweis in den<br />

Hinweisteil aufzunehmen und<br />

6. die Zulässigkeit von Tiefgaragen außerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen zu präzisieren.<br />

11<br />

da zum einen nicht absehbar ist, wann diese<br />

Bebauung umgesetzt wird zum anderen aber auch<br />

die Möglichkeit einer abschnittsweisen Bebauung<br />

gegeben ist. Im Ergebnis ist festgestellt, dass auch<br />

ohne die Bebauung der Schallschutz mit einer<br />

Einschränkung, der in den Hinweisen durch Text<br />

Pkt. 7. Rechnung getragen wird, gewährleistet ist.<br />

Es ist daher in diesen Baugebieten die<br />

Festsetzung einer geschlossenen Bebauung nicht<br />

zwingend. Im Gewerbegebiet hingegen ist eine<br />

geschlossene Bebauung aus Schallschutzgründen<br />

notwendig.<br />

Für eine Planänderung besteht kein Anlass.<br />

Die Festsetzung C. 3.1. besagt lediglich, dass die<br />

Gutachten Bestandteil der Begründung und nicht<br />

der Festsetzungen sind. D<strong>am</strong>it soll verdeutlicht<br />

werden, dass die Gutachten Grundlage für die<br />

nachfolgenden, den Immissionsschutz<br />

betreffenden Festsetzungen sind.<br />

Die Festsetzung C.1.2.1, 2. Absatz wurde in<br />

Abstimmung und auf Empfehlung der<br />

Immissionsschutzbehörde des Landrats<strong>am</strong>tes<br />

Freising formuliert. Diese Festsetzung macht auch<br />

deshalb Sinn, weil ggf. erst durch Vorlage eines<br />

Gutachtens eine bestimmte Nutzung zulässig ist.<br />

Eine Planänderung ist daher nicht notwendig.<br />

Zu 1. wird die Auffassung vertreten, dass die<br />

Dacheindeckung zus<strong>am</strong>men mit dem<br />

Dachtragwerk, der Dämmung, ggf. Dichtung und<br />

Lattung die Dachkonstruktion bildet, also in diesem<br />

Begriff enthalten ist. Mit dem Zusatz "Oberkante<br />

Dachkonstruktion" sind die diesbezüglichen<br />

Festsetzungen hinlänglich präzise!<br />

Zu 2. wird beigepflichtet, dass die kritisierten<br />

Festsetzungen entbehrlich wären. Sie sind aber<br />

auch unschädlich. Im Falle der Solarkollektoren<br />

haben sie eine Aufforderungsfunktion, im Falle der<br />

Wandhöhe und –Länge von Garagen sowie des<br />

Verbotes, den Dachraum über Garagen zu<br />

Wohnzwecken zu nutzen haben sie aufgrund<br />

entsprechender Erfahrungen der<br />

Gemeinde eine zusätzliche Warnfunktion;<br />

Zu 3. es ist planungsrechtliche Absicht, dass die<br />

Ausnutzung der Dachräume unterhalb der Qualität<br />

eines Vollgeschosses zulässig sein soll;<br />

Zu 4. gemeint ist tatsächlich Baugrenze und nicht<br />

Außenwand;


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Straßenbau<strong>am</strong>t München<br />

Das Straßenbau<strong>am</strong>t wiederholt in ihrer erneuten<br />

Stellungnahme die bereits während der ersten Auslegung<br />

vorgebrachten Bedenken und Anregungen, die allerdings<br />

bereits in den Plan eingearbeitet sind.<br />

Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Freising<br />

In seiner Stellungnahme vom 20.09.<strong>2005</strong> führt das<br />

Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t aus, dass die beschlossenen<br />

Konkretisierungen und Ergänzungen noch nicht in den<br />

Bebauungsplan eingearbeitet sind.<br />

12<br />

Zu 5. kann die Auffassung vertreten werden, dass<br />

die Anwendung der Stellplatzsatzung bindend ist;<br />

d<strong>am</strong>it ist sie im Festsetzungsteil besser als im<br />

Hinweisteil aufgehoben;<br />

Zu 6. wird es als sinnvoll erachtet im Sinne des<br />

zitierten § 19 BauNVO die Festsetzung Ziffer 2.2<br />

dahingehend zu ergänzen, dass mit der<br />

Zulässigkeit von Tiefgaragen außerhalb der<br />

Bauräume eine Grundflächenzahl GRZ von<br />

maximal 0,8 erreicht werden darf.<br />

Der Bebauungsplan bleibt unverändert mit<br />

Ausnahme einer Ergänzung zur Festsetzung C.<br />

2.2 um den Halbsatz '......bis zu einem<br />

Höchstwert der Grundflächenzahl von GRZ 0,8.'<br />

Die Einwendungen haben einschließlich der<br />

Ausführungen zum Werbeverbot (siehe<br />

Festsetzungen durch Text Ziff. 1.1.6 und 2.2.6)<br />

sowie der Forderung, dass 'unmittelbare Zugänge<br />

oder Zufahrten von den Grundstücken zur<br />

Staatsstraße nicht zulässig sind' (siehe<br />

Festsetzung durch Text Ziff. 2.3) bereits Eingang in<br />

den Bebauungsplan gefunden.<br />

In seiner Stellungnahme geht das Straßenbau<strong>am</strong>t<br />

davon aus, dass es sich bei diesem Bereich der<br />

Staatsstraße um freie Strecke i.S. des Art. 23<br />

BayStrWG handelt. Seit geraumer Zeit beginnt die<br />

Ortsdurchfahrt jedoch bereits östlich des<br />

Gewerbegebietes "K<strong>am</strong>merfeld Süd" (Lekkerland).<br />

Änderungen des Bebauungsplanes sind aufgrund<br />

der Stellungnahme nicht vorzunehmen.<br />

Mit dem Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Freising wurde<br />

durch den Planer Rücksprache genommen. Die<br />

textlichen Ergänzungen und Änderungen der<br />

Planfassung sowie die Ergänzung der Begründung<br />

vom 02.08.<strong>2005</strong> sind in Ordnung. Diese wurden<br />

leider übersehen. Darüber hinaus wurde angeregt<br />

den Hinweis durch Text Ziff. 3. dahingehend zu<br />

ergänzen, dass überschüssiges<br />

Oberflächenwasser in die<br />

Regenwasserkanalisation eingeleitet werden<br />

muss.<br />

Der Hinweis durch Text Ziff. 3. wird<br />

folgendermaßen ergänzt:<br />

"Der Anschluss an eine<br />

Regenwassernutzungsanlage wird empfohlen.<br />

Überschüssiges Oberflächenwasser ist in die<br />

Regenwasserkanalisation einzuleiten."


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Evang. Pfarr<strong>am</strong>t Oberallershausen<br />

Im Schreiben vom 09.06.<strong>2005</strong> (eingegangen <strong>am</strong><br />

04.10.<strong>2005</strong>) bekräftigt der Kirchenvorstand der Evang.<br />

Kirchengemeinde Oberallershausen die Bereitschaft, den<br />

Streifen westlich der Friedhofsmauer (ca. 140 m²) an die<br />

Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen zu<br />

verkaufen.<br />

13<br />

Dieses Kaufangebot wird zur Kenntnis genommen.<br />

Eine Einbeziehung dieser Fläche in den<br />

Bebauungsplanbereich ist nicht erforderlich. Zum<br />

evtl. Ankauf sind gesonderte<br />

Grundstücksverhandlungen zu führen.<br />

Aufgrund Art. 49 GO war Gemeinderatsmitglied Valentin Huber von der Beratung und<br />

Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Beschluss-Nr. 178:<br />

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB den von Arch.-Büro<br />

Holzscheiter, Hirschbergstraße 1, 80634 München, gefertigten Bebauungsplan für<br />

das Gebiet "Glonnfeld II" mit Begründung in der Fassung vom 02.08.<strong>2005</strong> mit den in<br />

der heutigen Sitzung (Beschluss-Nr. 177) beschlossenen Änderungen als Satzung.<br />

Durch diese Änderungen ist keine erneute Auslegung des Bebauungsplanes mehr<br />

erforderlich.<br />

Der Bebauungsplan ist nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen in Kraft zu<br />

setzen.<br />

Aufgrund Art. 49 GO war Gemeinderatsmitglied Valentin Huber von der Beratung und<br />

Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

14. Verkehrsführung bzw. Beschilderung <strong>am</strong> Kirchplatz im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

dem Neubau des Kinderhauses;<br />

Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung<br />

2. Bürgermeister Dinkel ging zunächst noch einmal kurz auf die derzeitige<br />

Verkehrsregelung und Verkehrsführung <strong>am</strong> Kirchplatz und an der Kirchstraße ein.<br />

Bei einer Besichtigung mit der Polizei stellte sich heraus, dass die getroffene<br />

Beschilderung rechtlich nicht ganz einwandfrei ist. Die Verkehrsexperten der Polizei<br />

schlugen vor, den Kirchplatz als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die Folge<br />

wäre dann allerdings, dass man auf dem Platz nicht mehr parken darf, bzw. nur auf<br />

dafür ausgewiesenen Flächen parken kann.


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Gegen Markierungen auf dem Platz wandte sich Gemeinderatsmitglied Colombo und<br />

auch F. Huber sprach sich dafür aus, die derzeitige Beschilderung zu lassen.<br />

Man war sich im Gemeinderat einig, keine Änderungen an der derzeitigen Situation<br />

vorzunehmen und die Beschilderung und Verkehrsführung zu belassen.<br />

- ohne Beschlussfassung -<br />

16. Gemeindekindergarten;<br />

Neugestaltung des Spielbereichs (bisher Kinderhort);<br />

Beschlussfassung und Durchführung der Maßnahme<br />

Beschluss-Nr. 179:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Neugestaltung des Spielbereichs <strong>am</strong><br />

Gemeindekindergarten (bisher Kinderhort) nach dem Vorschlag von<br />

Landschaftsarchitekt Einödshofer zu. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca.<br />

25.000,00 € und stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

17. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes<br />

2. Bürgermeister Dinkel gab bekannt:<br />

� Verkehrszählung wird heute durchgeführt<br />

� Termin für Pflanzaktion <strong>am</strong> Kinderhaus S<strong>am</strong>stag, 19.<strong>11.</strong>, Gemeinderatsmitglieder<br />

zur Mithilfe eingeladen<br />

� Die Ortsverbindungsstraße Aiterbach – Unterkienberg wird voraussichtlich ab<br />

24.10. wieder für den Verkehr freigegeben.<br />

� Einladung des Laientheaters <strong>Allershausen</strong> zur Aufführung des Herbststücks im<br />

November<br />

Frau Kopp fragte nach, ob der Einbau der Flussbausteine <strong>am</strong> Durchlass an der<br />

Ortsverbindungsstraße Aiterbach – Unterkienberg so in Ordnung ist.<br />

Herr Colombo erinnerte daran, im "Eggenberger Feld" nach Möglichkeiten zur<br />

Schaffung weiterer öffentlicher Stellplätze zu suchen und diese dann auch zu<br />

markieren.<br />

14


Sitzung Nr. 16 <strong>am</strong> <strong>11.</strong>10.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Die Forstarbeiter haben <strong>am</strong> Parkplatz bei Tünzhausen Baumschnitt liegen lassen, so<br />

Herr Anneser. Es soll für Beseitigung gesorgt werden.<br />

Josef Schuhbauer wies darauf hin, dass bei den Unwettern die Straße vom Anwesen<br />

Kern zur Autobahn in einem Teilbereich unterspült worden ist und dringend<br />

instandgesetzt werden muss. Die Bauhofarbeiter sollten sich mit ihm in Verbindung<br />

setzen.<br />

Dinkel, Vachal,<br />

Zweiter Bürgermeister Schriftführer<br />

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