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Gemeinderates Allershausen am 13. Dezember 2005

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Anwesend waren:<br />

Niederschrift<br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 20 des<br />

<strong>Gemeinderates</strong> <strong>Allershausen</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>13.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2005</strong><br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Popp<br />

Gemeinderäte: Anneser, Boos, Colombo, Dinkel, Groszek, Huber Franz,<br />

Huber Valentin, Kopp, Kreß, Lerchl, Lugmeier, Pellmeyer,<br />

Schmeller-Titze, Schrödl, Schuhbauer, Woyke<br />

Entschuldigt: -----<br />

Nicht entschuldigt: -----<br />

Außerdem anwesend: -----<br />

Schriftführer: Vachal<br />

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.<br />

Für den anschließenden, nichtöffentlichen Teil wurde eine gesonderte Niederschrift<br />

angefertigt.


Sitzung Nr. 20 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Erster Bürgermeister Popp eröffnete die Sitzung mit der Feststellung der<br />

ordnungsgemäßen Ladung, der Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder<br />

und somit der daraus folgenden Beschlussfähigkeit des <strong>Gemeinderates</strong>.<br />

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der<br />

Gemeinderatssitzung vom 29.11.<strong>2005</strong><br />

Beschluss-Nr. 215:<br />

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.11.<strong>2005</strong> werden keine<br />

Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 17 : 0<br />

2. Antrag (Tektur) auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses<br />

(DHH I + II) mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 540/28 im Baugebiet<br />

"Weiherwiesen" durch Birgit Retzer, Lindnerstr. 9, Ingoldstadt;<br />

Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 27.09.<strong>2005</strong><br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Weiherwiesen. Die Doppelhaushälften haben jeweils die Außenmaße 7,685 m x<br />

10,11 m. Die Bauweise ist E + D, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss<br />

darstellt. Die tatsächliche Geschoßfläche liegt innerhalb der Zulässigkeit.<br />

Befreiungen sind erforderlich für die Verschiebung des Baufensters für das<br />

Wohngebäude (keine Vergrößerung) und der Garagen bzw. des Carports und für die<br />

Wandhöhe im Bereich der Zwerchgiebel. Weitere Festsetzungen (z.B. Dachneigung<br />

usw.) werden eingehalten.<br />

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Beschluss-Nr. 216:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die<br />

Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der<br />

Baufensterverschiebung bei Wohnhaus und Garagen bzw. Stellplätzen, Wandhöhe<br />

bei Zwerchgiebel wird erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 17 : 0<br />

2


Sitzung Nr. 20 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

3. Vollzug der Wassergesetze und der Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfung;<br />

Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstau der Glonn und zur<br />

Errichtung einer Wasserkraftanlage <strong>am</strong> "Heinritziwehr" an der Glonn in<br />

<strong>Allershausen</strong>;<br />

Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 11.11.2003<br />

Herr Thomas Grimmer hat beim Landrats<strong>am</strong>t Freising einen neuen Antrag auf ein<br />

wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für die Errichtung eines Wasserkraftwerkes<br />

<strong>am</strong> Heinritziwehr an der Glonn gestellt. Das Stauziel wurde gegenüber dem alten<br />

Antrag um 40 cm auf 441,90 m ü. NN reduziert. Der Abfluss in den Mühlbach soll ca.<br />

300 l/s betragen zuzüglich 50 l/s in den Monaten März bis Juni. Die Erhöhung der<br />

Stauhöhe hat Auswirkungen auf die Grundwasserstände im Bereich des Stauraums,<br />

da diese mit den Wasserständen der Glonn korrespondieren.<br />

1. Bürgermeister Popp gab allgemeine Erläuterungen zu den Möglichkeiten der<br />

Gemeinde und der betroffenen Anlieger, Einwendungen vorzubringen. Es handelt<br />

sich um ein völlig neues Verfahren, so dass auf jeden Fall die bereits einmal<br />

erhobenen Einwendungen erneut vorzubringen sind. Dabei muss jeder Betroffene<br />

neu Einspruch einlegen bzw. seine Einwendungen erheben, betonte der Vorsitzende<br />

ausdrücklich.<br />

2. Bürgermeister Dinkel ergänzte noch, dass Grimmer bisher keine<br />

Grundwassermessungen gemacht hat. Messungen <strong>am</strong> Mühlbach werden demnächst<br />

noch einmal durch das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Freising durchgeführt werden,<br />

Herr Schrödl vertrat die Auffassung, dass unbedingt eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist und die Ausführungen des<br />

Landrats<strong>am</strong>tes in der Bekanntmachung nicht zutreffend sind.<br />

Beschluss-Nr. 217:<br />

Die Gemeinde <strong>Allershausen</strong> bringt zu der geplanten Errichtung einer<br />

Wasserkraftanlage <strong>am</strong> Heinritziwehr an der Glonn folgende Bedenken und<br />

Anregungen vor:<br />

� Durch den Aufstau dürfen keinerlei nachteiligen Auswirkungen auf die Oberlieger,<br />

insbesondere auf die Grundstücke und Gebäude der Siedlung Reckmühle und<br />

Unterkienberg ausgehen.<br />

� Vor Erteilung der Genehmigung ist der Antragsteller zur Einrichtung einer<br />

Grundwassermessstelle zu verpflichten und diese auch über einen längeren<br />

Zeitraum zu betreiben.<br />

� Der schadlose Abfluss bei Hochwasser ist zu gewährleisten.<br />

3


Sitzung Nr. 20 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

� Der Mühlbach ist als funktionsfähiges Gewässer im jetzigen Zustand zu erhalten;<br />

insbesondere darf seine Biologie nicht nachteilig beeinflusst werden. Dies gilt in<br />

erster Linie für die abzuleitende Wassermenge, die gegenüber dem Ist-Zustand<br />

nicht verschlechtert werden darf. Ob die angegebene Rest-Ableitungsmenge von<br />

300 l/s ausreicht, ist vom Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t zu prüfen.<br />

Abstimmungsergebnis: 17 : 0<br />

4. Antrag von Anton Sedlmair, Buchstr. 2, Leonhardsbuch, auf Erlass einer<br />

Einbeziehungs- bzw. Klarstellungssatzung;<br />

Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 15.11.<strong>2005</strong><br />

Mit Schreiben vom 30.09.<strong>2005</strong> beantragt Anton Sedlmair die Bebauung einer<br />

Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2773 Gemarkung <strong>Allershausen</strong> mit einem<br />

Wohnhaus (max. 2 Wohneinheiten. D<strong>am</strong>it evtl. eine Bebauung ermöglich werden<br />

kann, ist eine Einbeziehungs- bzw. Klarstellungssatzung erforderlich.<br />

Dazu liegen Stellungnahmen des Landrats<strong>am</strong>tes Freising, Sachgebiet Ortsplanung<br />

(Kreisbaumeister Schüller) und Sachgebiet Bauleitplanung (Herr Hilpert) vor. In<br />

beiden Stellungnahmen wird auf mögliche Folgeanträge hingewiesen, wenngleich die<br />

Überplanung vom Kreisbaumeister für möglich erachtet wird. Als problematisch wird<br />

zudem die Erschließung angesehen. Herr Hilpert hingegen äußert Bedenken aus<br />

ortsplanerischer Sicht.<br />

Der Antragsteller unterstreicht in seinem Schreiben vom 07.12.<strong>2005</strong> seinen Antrag<br />

auf Erlass einer Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung.<br />

Beschluss-Nr. 218:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Anton Sedlmair vom 30.09.<strong>2005</strong> zum<br />

Erlass einer Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für<br />

eine Teilfläche seine Grundstücks Fl.Nr. 2773 Gemarkung <strong>Allershausen</strong> zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 : 10<br />

D<strong>am</strong>it ist der Antrag abgelehnt und kein Verfahren zum einer Einbeziehungs- und<br />

Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB durchzuführen.<br />

4


Sitzung Nr. 20 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

5. Erneuter Antrag der Alfons Sixt GmbH &. Co. KG, <strong>Allershausen</strong>, auf<br />

teilweisen Vollausbau des Fliederweges bzw. der Seb.-Mutschelle-Straße im<br />

Baugebiet "Eggenberger Feld II";<br />

Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 06.09.<strong>2005</strong><br />

A. Sixt stellt für die Alfons Sixt GmbH & Co. KG erneut mit Schreiben vom<br />

05.12.<strong>2005</strong> den Antrag auf Vollausbau des Fliederweges und des Mutschelleweges<br />

im Baugebiet "Eggenberger Feld II". Auf einen Teilausbau des Blumenweges bzw.<br />

der Anton-Bruckner-Straße soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Als<br />

Begründung wird angeführt, dass die Anlieger an der Anton-Bruckner-Straße<br />

aufgrund der Vereinbarung über die privaten Ausbaumaßnahmen bis 2009 nicht an<br />

den Straßenherstellungskosten beteiligt werden können. Außerdem wurde seinem<br />

Vater bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld" durch<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 16.02.1983 zugesichert, dass die Flächen weiterhin<br />

landwirtschaftlich genutzt werden können und der Zeitpunkt der Erschließung der<br />

Bauparzellen von ihm bestimmt werden kann.<br />

Aufgrund dieser Sachlage schlägt der 1. Bürgermeister vor, dem Antrag von A. Sixt<br />

stattzugeben und zum jetzigen Zeitpunkt auf einen Teilausbau des Blumenweges<br />

und der Anton-Bruckner-Straße zu verzichten.<br />

Beschluss-Nr. 219:<br />

Aufgrund des Antrages der Alfons Sixt GmbH & Co. KG beschließt der Gemeinderat,<br />

die Straßen im Baugebiet "Eggenberger Feld II" wie folgt zu auszubauen:<br />

� Vollausbau des Fliederweges bis Einmündung in die Anton-Bruckner-Straße<br />

� Vollausbau des Geh- und Radweges von der Seb.-Mutschelle-Straße zum<br />

Fliederweg<br />

� Verzicht auf Teilausbau des Blumenweges bzw. der Anton-Bruckner-Straße zum<br />

jetzigen Zeitpunkt<br />

Der Beschluss-Nr. 111 vom 21.06.<strong>2005</strong> wird, soweit er den Teilausbau des<br />

Blumenweges betrifft, aufgehoben.<br />

Abstimmungsergebnis: 17 : 0<br />

6. ILE-Integrierte ländliche Entwicklung im Ampertal;<br />

Benennung des Vertreters im sogenannten "Ampertalrat";<br />

Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 19.07.<strong>2005</strong><br />

Beschluss-Nr. 220:<br />

Die Gemeinde <strong>Allershausen</strong> wird im sog. "Ampertalrat" der ILE im Ampertal durch 1.<br />

Bürgermeister Popp vertreten.<br />

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Sitzung Nr. 20 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Abstimmungsergebnis: 17 : 0<br />

Beschluss-Nr. 221:<br />

Als Vertreter von 1. Bürgermeister im sog. "Ampertalrat" der ILE im Ampertal wird<br />

Gemeinderatsmitglied Lugmeier bestellt.<br />

Abstimmungsergebnis: 17 : 0<br />

7. Errichtung eines neuen Gemeindebauhofs;<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe des Planungsauftrags;<br />

Hinweis auf TOP 6 der GR-Sitzung vom 25.10.<strong>2005</strong><br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden dem Gemeinderat vor der Sitzung die<br />

Planungsvorschläge von 5 Architekten präsentiert und es bestand die Gelegenheit,<br />

die Planungen in Augenschein zu nehmen. Außerdem wurden Zus<strong>am</strong>menstellungen<br />

und Gegenüberstellungen der Planungen an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Die<br />

Planungsvorschläge waren nur mit Nummern versehen und wurden ohne<br />

N<strong>am</strong>ensnennung präsentiert.<br />

Beschluss-Nr. 222:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung des Bauhofes nach dem eingereichten<br />

Planungsvorschlag 1. Den Auftrag zur Planung erhält demnach das Arch.-Büro<br />

Wacker, Bahnhofstr. 3, Nandlstadt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 3<br />

8. Erschließung des BayWa-Geländes an der Ampertalstraße;<br />

Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss eines<br />

Erschließungsvertrages für die neu zu bauende Stichstraße nach dem<br />

geänderten Bebauungsplan "Ampertalstraße"<br />

Nach dem geänderten Bebauungsplan "Ampertalstraße" soll das ehemalige BayWa-<br />

Gelände erschlossen werden. Dazu ist der Bau der Erschließungsstraße Fl.Nr.<br />

136/15 Gemarkung <strong>Allershausen</strong> erforderlich. Die Erschließungsanlagen<br />

einschließlich Wasserleitung und Kanal werden von der BayWa geplant und errichtet.<br />

Die Straße wird an die Gemeinde kostenlos übereignet. Die Baukosten für Wasser<br />

und Kanal werden der BayWa nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Gemeinde<br />

erhebt im Gegenzug für die neuen Baugrundstücke Herstellungsbeiträge gemäß den<br />

gemeindlichen Satzung für die Wasserversorgungsanlage und die<br />

Entwässerungseinrichtung. Darauf werden die bereits entrichteten Beiträge<br />

angerechnet.<br />

6


Sitzung Nr. 20 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Art und Umfang der Erschließungsmaßnahmen sind in einem Erschließungsvertrag<br />

vor Beginn der Bauarbeiten zu regeln.<br />

Beschluss-Nr. 223:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Erschließungsvertrag für das ehemalige<br />

BayWa-Gelände nach dem geänderten Bebauungsplan "Ampertalstraße" zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 17:0<br />

9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes<br />

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:<br />

� Dankschreiben der Bücherei für den Zuschuss zum Medienkauf<br />

� Stellungnahme der Fa. Beck Lärmschutzsysteme zu den Verfärbungen an der<br />

Lärmschutzwand Oberallershausen<br />

� Niederschrift über die Besprechung mit den Bürgermeistern im Landrats<strong>am</strong>t zu<br />

den mautbedingten Ausweichverkehren<br />

� Schreiben des Straßenbau<strong>am</strong>tes München vom 29.11.05 wonach ein Umbau der<br />

Ampelanlage an der Ecke Münchener Straße/Ampertalstraße nicht in Betracht<br />

kommt<br />

� Aufstellung über die Benutzung der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger im<br />

Ortsbereich<br />

Gemeinderatsmitglied Schrödl sprach mögliche Probleme auf der FS 6 und der<br />

Ortsdurchfahrt Leonhardsbuch an, wenn die B 13 mautpflichtig werden sollte.<br />

Dies konnte 1. Bürgermeister Popp insoweit entkräften, als diese Ausweichstrecke<br />

wohl nicht in Betracht kommt, weil ja die Lkws in Fahrenzhausen wieder in die B 13<br />

einfahren müssen.<br />

Weiter regte Herr Schrödl an, die Haltelinie an der Linksabbiegespur an der<br />

Münchener Straße zurückzuversetzen, weil Lkws, die von der Ampertalstraße<br />

einbiegen, hier immer wieder Probleme haben.<br />

Herr Pellmeyer informierte darüber, dass die angedachte Fotovoltaikanlage auf<br />

gemeindlichen Gebäuden noch einmal vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht überprüft<br />

werden sollen, weil die Preise für die Module stark gestiegen sind und sich die<br />

Einspeisevergütung ab nächstem Jahr verringert.<br />

F. Huber bat darum, das Ergebnis der Berauchung der Kanäle in Tünzhausen<br />

bekannt zu geben.<br />

7


Sitzung Nr. 20 <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.<strong>2005</strong> - öffentlich<br />

Herr Lerchl wollte wissen, was es auf sich hat, dass die Realschüler aus<br />

<strong>Allershausen</strong> künftig nach Eching in die Schule gehen sollen.<br />

Dazu führte der Vorsitzende aus, dass die Realschule in Freising aus allen Nähten<br />

platzt und derzeit schon 8 sog. "Wanderklassen" eingerichtet werden mussten. Für<br />

weiterführende Schulen gibt es keinen Schulsprengel wie bei Volksschulen. Der<br />

Schulleiter der Realschule Freising hat eine Anfrage an den Landkreis gerichtet, ob<br />

die Schüler aus dem westlichen Landkreis evtl. in Eching aufgenommen werden<br />

könnten. Dies ist grundsätzlich möglich und erscheint aus pädagogischer Sicht auch<br />

durchaus sinnvoll. Allerdings muss dazu die Beförderung sicher gestellt sein.<br />

Nächste Woche findet zu dieser Thematik eine Besprechung der Bürgermeister mit<br />

Schulleiter Brunner statt.<br />

Herr Boos merkte dazu an, dass es bereits entsprechende Busverbindungen nach<br />

Eching gibt.<br />

Frau Schmeller-Titze bat darum, über die Sitzungen der ILE informiert zu werden und<br />

den Gemeinderatsmitgliedern die Sitzungsprotokolle zukommen zu lassen.<br />

P o p p, Vachal,<br />

Erster Bürgermeister Schriftführer<br />

8

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