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Landratsamt Freising – Bauleitplanung - Gemeinde Allershausen

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Sitzung Nr. 21 am 02.12.2003 - öffentlich<br />

Erster Bürgermeister Popp eröffnete die Sitzung mit der Feststellung der<br />

ordnungsgemäßen Ladung, der Mehrheit der anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

und somit der daraus folgenden Beschlussfähigkeit des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.11.03<br />

Beschluss-Nr. 256:<br />

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2003 werden keine<br />

Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

2. Bauangelegenheiten;<br />

Antrag auf Abbruch und Wiederaufbau eines Dachstuhles, Einbau einer<br />

Wohnung, Aufstockung der Garage und Errichtung von Stellplätzen auf der<br />

Fl.Nr. 1367, Gemarkung <strong>Allershausen</strong> durch Norbert Mertl, Uhlandstr. 8,<br />

<strong>Allershausen</strong><br />

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes. Die Bebaubarkeit richtet sich folglich nach § 34 BauGB<br />

(Innenbereich). Die umliegende Bebauung erfolgte in E + 1 + D. Insgesamt fügt sich<br />

die geplante Bebauung in die nähere Umgebung ein. Mit der Aufstockung der<br />

Garage zur Schaffung von Wohnräumen, die zur Obergeschosswohnung<br />

zugeschlagen werden, wird eine neue Giebelhöhe geschaffen. Durch die bereits<br />

vorhandene Garagengrenzbebauung mit einer tieferen Abstandsfläche auf dem<br />

Kindergartengrundstück wird eine zusätzliche Zustimmung bezüglich der größeren<br />

Abstandsfläche (die auf Kindergartengrund zum liegen kommt) erforderlich. Die<br />

Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Beschluss-Nr. 257:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Der<br />

erforderlichen Abstandsflächenübernahme auf Fl.Nr. 92, Gemarkung <strong>Allershausen</strong>,<br />

wird zugestimmt. Mit der Baumaßnahme darf keine zusätzliche eigenständige<br />

Wohneinheit oberhalb der Garage geschaffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

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