Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... - Ursula Knoll
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1<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Gemeinderates Ruppertsberg<br />
vom 14.09.2004<br />
Anwesende: Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> als Vorsitzende<br />
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Marion Magin<br />
1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Franz Knecht<br />
2. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Dieter Seiberth<br />
Ortsbeigeordneter Wolfgang Veth<br />
<strong>die</strong> Ratsmitglieder Jürgen Buchholz, Rudolf Day, Klaus Eckel, Bernd Fiene,<br />
Hans-Dieter Fiene, Karl Heitel, Andreas Jost, Alfred Kaub, Dr. Hans-Peter<br />
Klein, Hans Reißinger, Beate Stauder, Heiner Weisbrodt, Willi Woidy,<br />
ein Vertreter der Presse<br />
sowie Tina Guindeuil als Schriftführerin<br />
Entschuldigt fehlen <strong>die</strong> Ratsmitglieder Jens Bamberger und August Ehrmann.<br />
Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> stellt <strong>die</strong> Ordnungsmäßigkeit der ergangenen Einladung<br />
und <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> Gemeinderates fest. Einwendungen werden nicht erhoben.<br />
Danach begrüßt <strong>die</strong> Vorsitzende <strong>die</strong> Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie <strong>die</strong> beiden<br />
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, <strong>die</strong> nach ihrer Wahl erstmals den Mitgliedern<br />
<strong>des</strong> Gemeinderates vorgestellt werden.<br />
Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Marion Magin macht daraufhin deutlich, dass<br />
sie allein in der Funktion als Vertreterin der Verbandsgemeinde Dei<strong>des</strong>heim anwesend ist<br />
und weist <strong>die</strong> Ortsbürgermeisterin darauf hin, dass <strong>die</strong> beiden Beigeordneten als Zuhörer zu<br />
Gast sind und entsprechend auch in dem für Zuhörer vorgesehenen Bereich Platz nehmen<br />
müssten.<br />
Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> erwidert hingegen, dass sowohl den Ratsmitgliedern als<br />
auch den Beigeordneten selbst ihre Funktion als Zuhörer bekannt ist, jedoch eine Umsetzung<br />
in den Zuhörerraum nicht als erforderlich erachtet wird.<br />
Die beiden Meinungen werden mehrfach wiederholt vorgetragen.<br />
Schließlich rücken <strong>die</strong> beiden Beigeordneten vom Tisch zurück, um eine räumliche Trennung<br />
zu signalisieren. Im Zuhörerraum nehmen sie jedoch nicht Platz.<br />
Vor Eintritt in <strong>die</strong> Tagesordnung wird <strong>die</strong>se dahingehend geändert, dass Tagesordnungspunkt<br />
11 Anhörungsverfahren zum Erlass der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“<br />
nun im <strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil unter Tagesordnungspunkt 5 behandelt wird.<br />
Tagesordnung<br />
1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />
2. Bildung der Ausschüsse<br />
3. Namensgebung Parkplatz „Am Backhäusl“<br />
4. Straßenoberflächenentwässerungsbeiträge <strong>des</strong> VG Abwasserwerkes 2004<br />
hier: Zustimmung zur <strong>über</strong>planmäßigen Ausgabe<br />
5. Anhörungsverfahren zum Erlass der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“<br />
6. Einwohnerfragestunde<br />
7. Informationen/Anfragen
1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />
Nachdem das Ratsmitglied Peter Benoit seine Mitgliedschaft im Rat am 07.07.2004 niedergelegt<br />
hat, ist <strong>des</strong>sen Nachfolge im Gemeinderat zu regeln.<br />
Entsprechend der Reihenfolge der auf <strong>die</strong> Bewerber <strong>des</strong> Wahlvorschlages der CDU entfallenden<br />
Stimmenzahl ist Herr Jens Bamberger, Obergasse 8e als Ersatzperson gemäß § 45<br />
Kommunalwahlgesetz in den Gemeinderat zu berufen.<br />
Da Herr Jens Bamberger zu der heutigen <strong>Sitzung</strong> verhindert ist, kann seine Verpflichtung<br />
erst in der nächsten Ratssitzung erfolgen.<br />
2. Bildung der Ausschüsse<br />
2<br />
Der Gemeinderat Ruppertsberg hat mit Beschluss der Hauptsatzung in seiner <strong>Sitzung</strong> am<br />
06.07.2004 folgende Ausschüsse gebildet und deren Zusammensetzung geregelt :<br />
§ 3<br />
Ausschüsse <strong>des</strong> Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse :<br />
a) Haupt- und Finanzausschuss<br />
b) Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten<br />
c) Feld-, Wald-, Umwelt- und Friedhofausschuss<br />
d) Ausschuss für Fremdenverkehr, Dorfverschönerung, Partnerschaften, Soziales, Jugend,<br />
Kultur und Sport<br />
e) Rechnungsprüfungsausschuss<br />
(2) Alle in Abs. 1 aufgeführten Ausschüsse bestehen aus 5 Mitgliedern und Stellvertretern.<br />
(3) Die Mitglieder und Stellvertreter <strong>des</strong> Haupt- und Finanzausschusses und <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses<br />
werden aus der Mitte <strong>des</strong> Gemeinderates gewählt. Die Mitglieder<br />
und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte <strong>des</strong> Gemeinderates<br />
und aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt werden.<br />
Min<strong>des</strong>tens <strong>die</strong> Hälfte <strong>die</strong>ser Ausschussmitglieder soll Mitglied <strong>des</strong> Gemeinderates<br />
sein; entsprechen<strong>des</strong> gilt für <strong>die</strong> Stellvertreter der Ausschussmitglieder.<br />
Die Besetzung (namentliche Nennung der Mitglieder und Stellvertreter) erfolgt anhand von<br />
Wahlvorschlägen der im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen.<br />
Aufgrund eines Urteils <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtes vom 10.12.2003 zu einem Fall in<br />
Nordrhein-Westfalen hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom<br />
04.06.2004 zur Handhabung der Wahlvorschläge Stellung genommen.<br />
Danach ist entweder ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Parteien und<br />
Wählergruppen einzureichen, <strong>über</strong> den dann abgestimmt wird oder jede Partei und Wählergruppe<br />
gibt ihren eigenen Wahlvorschlag ab.<br />
Ein Zusammenschluss von mehreren Parteien oder Wählergruppen zur Erreichung eines<br />
zusätzlichen Sitzes in den Ausschüssen ist nach dem genannten Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtes<br />
nicht zulässig (ein gemeinsamer Vorschlag aller hingegen schon).
3<br />
Die Verteilung der Sitze auf <strong>die</strong> Parteien und Wählergruppen ergibt sich nach dem Verfahren<br />
Hare / Niemeyer bei 5 Sitzen wie folgt :<br />
5 Ausschussmitglieder (3 CDU, 2 FWG)<br />
Diese Zahlen ergeben sich jedoch tatsächlich nur dann, wenn <strong>die</strong> Ratsmitglieder aus den<br />
einzelnen politischen Gruppierungen auch ihre eigenen Mitglieder und Stellvertreter wählen<br />
und keine Abweichler vorhanden sind.<br />
Zur Erleichterung <strong>des</strong> Verfahrens wird gebeten, <strong>die</strong> Handhabung und <strong>die</strong> einzubringenden<br />
Vorschläge bereits im Vorfeld zur <strong>Sitzung</strong> mit dem Unterzeichner abzustimmen.<br />
Um Zufallsergebnisse durch das evtl. Fehlen von Ratsmitgliedern bei der Abstimmung zur<br />
Besetzung der Ausschüsse zu vermeiden, empfiehlt <strong>die</strong> Verwaltung <strong>die</strong> Abgabe eines gemeinsamen<br />
Wahlvorschlags aller im Rat vertretenen politischen Gruppierungen.<br />
Sollte ein gemeinsamer Wahlvorschlag nicht möglich sein, ergibt sich u.U. ein anderes Stärkeverhältnis<br />
in den Ausschüssen.<br />
Neben den in der Hauptsatzung genannten Ausschüssen ist auch der Umlegungsausschuss<br />
neu zu bestellen. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.<br />
Der Vorsitzende muss zum höheren technischen Verwaltungs<strong>die</strong>nst – Fachrichtung<br />
Vermessungs- und Liegenschaftswesen – befähigt sein. Ein Mitglied muss <strong>die</strong> Befähigung<br />
zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungs<strong>die</strong>nst haben. Ein weiteres Mitglied<br />
muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein.<br />
Von der Verwaltung wird empfohlen, als Vorsitzenden den Leiter <strong>des</strong> Katasteramtes Neustadt<br />
/ Weinstraße, Herrn Walter Konrad (Stellvertreter: Herr Jochen Bielenstein) und als<br />
Mitglied mit entsprechender juristischer Befähigung Herrn Achim Martin (Stellvertreterin: Dorothee<br />
Wersch) (Kreisverwaltung Bad Dürkheim) zu bestellen.<br />
Bei den 3 weiteren Mitgliedern und Stellvertretern ist darauf zu achten, dass keine Ausschließungsgründe<br />
nach § 22 GemO vorliegen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, <strong>die</strong> Ausschüsse wie folgt zu besetzen:<br />
a) Haupt- und Finanzausschuss:<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Klaus Eckel Jens Bamberger CDU<br />
August Ehrmann Hans Reißinger CDU<br />
Alfred Kaub Willi Woidy CDU<br />
Jürgen Buchholz Bernd Fiene FWG<br />
Wolfgang Veth Hans-Dieter Fiene FWG<br />
b) Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
August Ehrmann Klaus Eckel CDU<br />
Beate Stauder Hans Reißinger CDU<br />
Alfons Stauder Jens Bamberger CDU<br />
Heinrich Weisbrodt Karl Heitel FWG/SPD<br />
Andreas Hansen Bernd Mundschau FWG
c) Feld-, Wald-, Umwelt- und Friedhofausschuss<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Klaus Eckel Jens Bamberger CDU<br />
Alfred Kaub Willi Woidy CDU<br />
Raimund Rössler Renate Theis CDU<br />
Rudolf Day Andreas Jost FWG<br />
Georg Jost Christian Koppenhagen FWG<br />
4<br />
d) Ausschuss für Fremdenverkehr, Dorfverschönerung, Partnerschaften, Soziales,<br />
Jugend, Kultur und Sport<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Dr. Hans-Peter Klein Willi Woidy CDU<br />
Beate Stauder Hans Reißinger CDU<br />
Alfred Kaub Hildegard Schrauf CDU<br />
Hans-Dieter Fiene Karl Heitel FWG/SPD<br />
Brigitte Fritsch Wolfgang Eudenbach FWG<br />
e) Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Klaus Eckel Alfred Kaub CDU<br />
August Ehrmann Willi Woidy CDU<br />
Hans Reißinger Beate Stauder CDU<br />
Bernd Fiene Heinrich Weisbrodt FWG<br />
Andreas Jost Karl Heitel FWG/SPD<br />
f) Umlegungsausschuss<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Walter Konrad (Katasteramt) Jochen Bielenstein (Katasteramt)<br />
Achim Martin (Kreisverwaltung DÜW) Dorothee Wersch (Kreisverwaltung DÜW)<br />
Jens Bamberger Beate Stauder CDU<br />
Alfred Kaub Willi Woidy CDU<br />
Rudolf Day Heiner Weisbrodt FWG<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig angenommen<br />
3. Namensgebung Parkplatz „Am Backhäusl“<br />
Die Vorsitzende informiert, dass von Seiten der Bevölkerung vier Vorschläge zur Namensgebung<br />
<strong>des</strong> Parkplatzes „Am Backhäusl“ eingegangen sind.<br />
Diese vier Vorschläge sind:<br />
1. Platz Courpière<br />
2. Platz Höchstädt<br />
3. Am Römerkastell<br />
4. Am Römerplatz<br />
Im Gemeinderat werden <strong>die</strong>se Vorschläge diskutiert.<br />
Von Seiten <strong>des</strong> Gemeinderates kommen zusätzlich <strong>die</strong> Vorschläge „Platz an der Port“ und<br />
„Parkplatz Hoheburg“.<br />
In der sich anschließenden Diskussion kristallisiert sich der Name „Platz an der Port“ als<br />
Favorit heraus.
Beschluss:<br />
Der Parkplatz „Am Backhäusl“ erhält den Namen „Platz an der Port“.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig angenommen<br />
4. Straßenoberflächenentwässerung <strong>des</strong> VG Abwasserwerkes 2004<br />
hier: Zustimmung zur <strong>über</strong>planmäßigen Ausgabe<br />
5<br />
Die Gebühren für 2004 weichen erheblich von den Berechnungen der Ansätze <strong>des</strong> Doppelhaushaltes<br />
2003/2004 ab. Laut Rücksprache mit dem Abwasserwerk wurden –im Gegensatz<br />
zu den Vorjahren- zu den Straßenflächen Gehwegflächen klassifizierter Straßen und <strong>öffentliche</strong>n<br />
Flächen hinzugerechnet. Aufgrund von Beanstandungen <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers sind<br />
<strong>die</strong>se bisher nicht berücksichtigten Flächen jedoch zu veranlagen.<br />
Diese Änderung bewirkt, dass der Haushaltsansatz in Höhe von 28.000 € um 3.112,64 €<br />
<strong>über</strong>schritten wird.<br />
Überplanmäßige Ausgaben sind nach § 100 GemO nur zulässig, wenn ein dringen<strong>des</strong> Bedürfnis<br />
besteht und <strong>die</strong> Deckung gewährleistet ist oder wenn <strong>die</strong> Ausgabe unabweisbar ist<br />
und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Sind <strong>die</strong> Ausgaben nach Umfang oder Bedeutung<br />
erheblich, bedürfen Sie der Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderates.<br />
Zur Zahlung der Straßenoberflächenwassergebühren ist <strong>die</strong> Gemeinde gesetzlich verpflichtet.<br />
Da <strong>die</strong>se unabweisbare Ausgabe erheblich ist, ist <strong>die</strong> Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderates<br />
erforderlich.<br />
Nach der derzeitigen Haushaltssituation wird davon ausgegangen, dass durch <strong>die</strong> ausgewiesenen<br />
Mehrausgaben kein erheblicher Fehlbetrag entsteht.<br />
Die Ansätze sind bei der nächsten Haushaltsplanung/Nachtragsplanung entsprechend anzupassen.<br />
Ratsmitglied Klaus Eckel bittet um Überprüfung, ob bzw. inwieweit sich der Kreis als Träger<br />
der Kreisstraße K 10 an einer Lösung der Wasserproblematik bei Regenfällen annehmen<br />
kann. Zu denken wäre hier an eine Unterstützung <strong>des</strong> Kreises in Form eines Zuschusses für<br />
eine evtl. Regenrückhaltung.<br />
Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> stellt zur Frage, ob es verpflichtend ist, dass <strong>die</strong> Ortsgemeinde<br />
<strong>die</strong> Abrechnung, <strong>die</strong> im August erstellt wurde und sich auf das ganze Jahr bezieht,<br />
zahlen muss oder ob hier evtl. eine Zahlung ab August in Frage kommen könnte.<br />
Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Marion Magin erläutert hierzu, dass eine Zahlungspflicht<br />
seitens der Ortsgemeinde für das gesamte Jahr besteht.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat Ruppertsberg beschließt, der Haushalts<strong>über</strong>schreitung <strong>des</strong> Ansatzes<br />
6300.00.6720 „Straßenoberflächenentwässerung“ aufgrund <strong>des</strong> o. g. Sachverhaltes zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
bei 1 Enthaltung angenommen
6<br />
5. Anhörungsverfahren zum Erlass der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“<br />
Seitens <strong>des</strong> Ministeriums für Umwelt und Forsten als Oberste Lan<strong>des</strong>pflegebehörde ist beabsichtigt,<br />
eine Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“ als deutscher Teil <strong>des</strong><br />
Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen zu erlassen.<br />
Das Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht wurde <strong>des</strong>halb beauftragt,<br />
das erforderliche Anhörverfahren einzuleiten.<br />
Das Gebiet <strong>des</strong> Pfälzerwal<strong>des</strong> ist seit 1958 als Naturpark, seit 1984 mit einer Neuformulierung<br />
der Rechtsverordnung gemäß § 19 Lan<strong>des</strong>pflegegesetz ausgewiesen. Die Anerkennung<br />
<strong>des</strong> Naturparks Pfälzerwald als Biosphärenreservat durch <strong>die</strong> UNESCO 1992 und als<br />
deutscher Teil <strong>des</strong> grenz<strong>über</strong>schreitenden Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen<br />
1998 stellte neue Anforderungen an <strong>die</strong> Rahmenbedingungen. Dem entsprechend <strong>die</strong>nt der<br />
vorgelegte Entwurf der Naturparkverordnung der Anpassung an <strong>die</strong> gewachsenen Anforderungen.<br />
Die vorgeschlagenen Bestimmungen sollen der Sicherung <strong>die</strong>ser wertvollen Landschaft <strong>die</strong>nen,<br />
einen abgestuften Naturschutz verankern und zukunftsfähige Bedingungen in den<br />
Bereichen Landnutzung, Regionalentwicklung und Tourismus verankern.<br />
Der Umgriff <strong>des</strong> Naturparks „Pfälzerwald“ gliedert sich in <strong>die</strong> Bereiche<br />
- Entwicklungszonen, - Pflegezonen, - Kernzonen und – Stillezonen.<br />
Für den Landschaftsraum „Pfälzerwald“ sollen Schutzbestimmungen erlassen werden, <strong>die</strong> im<br />
wesentlichen den bisherigen Regelungen der bereits bestehenden Naturparkverordnung<br />
entsprechen.<br />
Für <strong>die</strong> Pflegezonen, Kernzonen und Stillezonen wurde zusätzlich ein besonderer Schutzzweck<br />
formuliert.<br />
Nach erfolgter Abklärung mit dem Vertreter der Forstwirtschaft, Herrn Kirchner, zum Inhalt<br />
der vorgesehenen Rechtsverordnung und zur Gliederung der einzelnen Zonen, erstreckt<br />
sich <strong>die</strong> Waldfläche im Bereich der Verbandsgemeinde Dei<strong>des</strong>heim lediglich auf <strong>die</strong> ausgewiesenen<br />
Entwicklungs- und Pflegezonen, d.h. <strong>die</strong> betroffenen Gemeinden der Verbandsgemeinde<br />
Dei<strong>des</strong>heim werden durch <strong>die</strong> abgegrenzten Kern- und Stillezonen nicht berührt.<br />
Besonderer Schutzzweck der Pflegezonen ist zum einen <strong>die</strong> Ergänzung, Pufferung und Vernetzung<br />
der Kernzonen für <strong>die</strong> natürliche Entwicklung und zum anderen <strong>die</strong> Erhaltung, Wiederherstellung<br />
und Entwicklung der nutzungs- und pflegeabhängigen Teile der Landschaft,<br />
ihrer Arten und Lebensgemeinschaften, auch zur Bewahrung <strong>des</strong> typischen Kuturlandschaftscharakters.<br />
Dazu sind naturschonende, <strong>die</strong> Belange <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes und<br />
den Landschaftscharakter berücksichtigende oder fördernde Wirtschaftsweisen im Sinne der<br />
ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu erhalten, wiederherzustellen oder zu entwickeln.<br />
Maßgebliche Einschränkungen für <strong>die</strong> Forstwirtschaft im bisherigen Umfang lassen sich<br />
hieraus nicht ableiten.<br />
Da im übrigen u.a. auch <strong>die</strong> ordnungsgemäße Nutzung eines Grundstücks durch Ackerbau,<br />
Gründlandbewirtschaftung, Gartenbau, Obstbau, Weinbau, Sonderkulturen und <strong>die</strong> ordnungsgemäße<br />
Forstwirtschaft von den Schutzbestimmungen ausgenommen wurden, sind<br />
– aus Sicht der Verwaltung – aus dem vorgelegten Entwurf der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den<br />
Naturpark „Pfälzerwald“ keine einschneidenden Belange für <strong>die</strong> einzelnen Gemeinden erkennbar.
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat Ruppertsberg stimmt dem vorliegenden Entwurf der Lan<strong>des</strong>verordnung<br />
<strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“ als deutscher Teil <strong>des</strong> Biophärenreservates Pfälzerwald-<br />
Nordvogesen zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig angenommen<br />
6. Einwohnerfragestunde<br />
-<br />
7. Informationen/Anfragen<br />
7<br />
• Vorhänge Ratssaal<br />
Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> informiert den Gemeinderat dar<strong>über</strong>, dass <strong>die</strong> Vorhänge<br />
im Ratssaal erneuert werden müssen. Hierzu wird ein Kostenvoranschlag bei der<br />
Fa. Jost, Haßloch eingeholt.<br />
Von Seiten <strong>des</strong> Gemeinderates wird vorgeschlagen, ebenfalls ein Angebot der Fa. Rau,<br />
Niederkirchen einzuholen.<br />
Nach kurzer Diskussion ist sich der Gemeinderat dar<strong>über</strong> einig, dass <strong>die</strong> Verwaltung zusätzlich<br />
Angebote von Firmen, <strong>die</strong> in der Verbandsgemeinde ansässig sind, einholen soll.<br />
• Boden Altenstube<br />
Die Vorsitzende teilt mit, dass eine Erneuerung <strong>des</strong> Bodens in der Altenstube notwendig<br />
ist. Dazu werden jedoch erst Angebote eingeholt, um <strong>die</strong> anfallenden Kosten abschätzen<br />
zu können.<br />
• Haushaltssituation<br />
Nach einer aktuellen Übersicht der Finanzsituation für den Haushalt der Ortsgemeinde<br />
Ruppertsberg von Herrn Hans-Günter Helfrich informiert <strong>die</strong> Vorsitzende den Gemeinderat<br />
dar<strong>über</strong>, dass im Verwaltungshaushalt nach derzeitigem Stand mit einem Defizit von<br />
ca. 60.000 € zu rechnen ist. Dies ist in erster Linie auf <strong>die</strong> Erhöhung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage<br />
zurückzuführen. Außerdem konnten bislang weniger Gewerbesteuereinnahmen<br />
verbucht werden.<br />
Im Vermögenshaushalt muss derzeit mit einem Defizit von 115.000 € gerechnet werden.<br />
Dies ergibt sich daraus, dass <strong>die</strong> Einnahmen für das Baugebiet „Kappesgärten“ bisher<br />
nicht zu Buche schlagen konnten.<br />
• Winter<strong>die</strong>nst<br />
Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> teilt dem Gemeinderat mit, dass eine neue Ausschreibung<br />
für den Winter<strong>die</strong>nst 2004/2005 erfolgt.<br />
Hier ist insbesondere darauf zu achten, dass <strong>die</strong> zu beauftragende Firma eine Versicherung<br />
zur Risikoabdeckung besitzt, damit gegen <strong>die</strong> Ortsgemeinde keinerlei Ansprüche<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Von Seiten der Verwaltung wurden Firmen mit <strong>die</strong>ser entsprechenden Versicherung bereits<br />
angeschrieben.<br />
Ratsmitglied Hans-Dieter Fiene gibt zu bedenken, ob <strong>die</strong>se Firmen, <strong>die</strong> allesamt einen<br />
längeren Anfahrtsweg haben, bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen rechtzeitig<br />
vor Ort sind und ihre Aufgaben korrekt ausführen können.
8<br />
Die Vorsitzende erklärt daraufhin, dass <strong>die</strong> Firmen allesamt eine Gewährleistung dahingehend<br />
<strong>über</strong>nehmen, bis 06.00 Uhr vor Ort zu sein und <strong>die</strong> Straßen etc. geräumt zu haben.<br />
• Partnerschaft Höchstädt<br />
Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> berichtet von der letzten Fahrt in <strong>die</strong> Partnerstadt Höchstädt<br />
und bedankt sich bei allen Mitwirkenden.<br />
• Lichtschächte Ecke St.-Josef-Str. / VR Bank<br />
Laut Vorsitzende waren <strong>die</strong> Lichtschächte in dem besagten Bereich defekt. Da <strong>die</strong> Ruppertsberger<br />
Weinkerwe unmittelbar vor der Tür stand, war hier ein schnelles Handeln erforderlich.<br />
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.200 €.<br />
Beginn: 19.30 Uhr<br />
Ende: 20.00 Uhr<br />
Schriftführerin Vorsitzende<br />
Tina Guindeuil <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong><br />
Verwaltungsfachwirtin Ortsbürgermeisterin<br />
Im Anschluss an <strong>die</strong>se <strong>Sitzung</strong> findet noch eine nicht<strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> statt.