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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... - Ursula Knoll

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1<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Gemeinderates Ruppertsberg<br />

vom 14.09.2004<br />

Anwesende: Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> als Vorsitzende<br />

Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Marion Magin<br />

1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Franz Knecht<br />

2. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Dieter Seiberth<br />

Ortsbeigeordneter Wolfgang Veth<br />

<strong>die</strong> Ratsmitglieder Jürgen Buchholz, Rudolf Day, Klaus Eckel, Bernd Fiene,<br />

Hans-Dieter Fiene, Karl Heitel, Andreas Jost, Alfred Kaub, Dr. Hans-Peter<br />

Klein, Hans Reißinger, Beate Stauder, Heiner Weisbrodt, Willi Woidy,<br />

ein Vertreter der Presse<br />

sowie Tina Guindeuil als Schriftführerin<br />

Entschuldigt fehlen <strong>die</strong> Ratsmitglieder Jens Bamberger und August Ehrmann.<br />

Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> stellt <strong>die</strong> Ordnungsmäßigkeit der ergangenen Einladung<br />

und <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> Gemeinderates fest. Einwendungen werden nicht erhoben.<br />

Danach begrüßt <strong>die</strong> Vorsitzende <strong>die</strong> Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie <strong>die</strong> beiden<br />

Beigeordneten der Verbandsgemeinde, <strong>die</strong> nach ihrer Wahl erstmals den Mitgliedern<br />

<strong>des</strong> Gemeinderates vorgestellt werden.<br />

Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Marion Magin macht daraufhin deutlich, dass<br />

sie allein in der Funktion als Vertreterin der Verbandsgemeinde Dei<strong>des</strong>heim anwesend ist<br />

und weist <strong>die</strong> Ortsbürgermeisterin darauf hin, dass <strong>die</strong> beiden Beigeordneten als Zuhörer zu<br />

Gast sind und entsprechend auch in dem für Zuhörer vorgesehenen Bereich Platz nehmen<br />

müssten.<br />

Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> erwidert hingegen, dass sowohl den Ratsmitgliedern als<br />

auch den Beigeordneten selbst ihre Funktion als Zuhörer bekannt ist, jedoch eine Umsetzung<br />

in den Zuhörerraum nicht als erforderlich erachtet wird.<br />

Die beiden Meinungen werden mehrfach wiederholt vorgetragen.<br />

Schließlich rücken <strong>die</strong> beiden Beigeordneten vom Tisch zurück, um eine räumliche Trennung<br />

zu signalisieren. Im Zuhörerraum nehmen sie jedoch nicht Platz.<br />

Vor Eintritt in <strong>die</strong> Tagesordnung wird <strong>die</strong>se dahingehend geändert, dass Tagesordnungspunkt<br />

11 Anhörungsverfahren zum Erlass der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“<br />

nun im <strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil unter Tagesordnungspunkt 5 behandelt wird.<br />

Tagesordnung<br />

1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />

2. Bildung der Ausschüsse<br />

3. Namensgebung Parkplatz „Am Backhäusl“<br />

4. Straßenoberflächenentwässerungsbeiträge <strong>des</strong> VG Abwasserwerkes 2004<br />

hier: Zustimmung zur <strong>über</strong>planmäßigen Ausgabe<br />

5. Anhörungsverfahren zum Erlass der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“<br />

6. Einwohnerfragestunde<br />

7. Informationen/Anfragen


1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />

Nachdem das Ratsmitglied Peter Benoit seine Mitgliedschaft im Rat am 07.07.2004 niedergelegt<br />

hat, ist <strong>des</strong>sen Nachfolge im Gemeinderat zu regeln.<br />

Entsprechend der Reihenfolge der auf <strong>die</strong> Bewerber <strong>des</strong> Wahlvorschlages der CDU entfallenden<br />

Stimmenzahl ist Herr Jens Bamberger, Obergasse 8e als Ersatzperson gemäß § 45<br />

Kommunalwahlgesetz in den Gemeinderat zu berufen.<br />

Da Herr Jens Bamberger zu der heutigen <strong>Sitzung</strong> verhindert ist, kann seine Verpflichtung<br />

erst in der nächsten Ratssitzung erfolgen.<br />

2. Bildung der Ausschüsse<br />

2<br />

Der Gemeinderat Ruppertsberg hat mit Beschluss der Hauptsatzung in seiner <strong>Sitzung</strong> am<br />

06.07.2004 folgende Ausschüsse gebildet und deren Zusammensetzung geregelt :<br />

§ 3<br />

Ausschüsse <strong>des</strong> Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse :<br />

a) Haupt- und Finanzausschuss<br />

b) Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten<br />

c) Feld-, Wald-, Umwelt- und Friedhofausschuss<br />

d) Ausschuss für Fremdenverkehr, Dorfverschönerung, Partnerschaften, Soziales, Jugend,<br />

Kultur und Sport<br />

e) Rechnungsprüfungsausschuss<br />

(2) Alle in Abs. 1 aufgeführten Ausschüsse bestehen aus 5 Mitgliedern und Stellvertretern.<br />

(3) Die Mitglieder und Stellvertreter <strong>des</strong> Haupt- und Finanzausschusses und <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses<br />

werden aus der Mitte <strong>des</strong> Gemeinderates gewählt. Die Mitglieder<br />

und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte <strong>des</strong> Gemeinderates<br />

und aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt werden.<br />

Min<strong>des</strong>tens <strong>die</strong> Hälfte <strong>die</strong>ser Ausschussmitglieder soll Mitglied <strong>des</strong> Gemeinderates<br />

sein; entsprechen<strong>des</strong> gilt für <strong>die</strong> Stellvertreter der Ausschussmitglieder.<br />

Die Besetzung (namentliche Nennung der Mitglieder und Stellvertreter) erfolgt anhand von<br />

Wahlvorschlägen der im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen.<br />

Aufgrund eines Urteils <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtes vom 10.12.2003 zu einem Fall in<br />

Nordrhein-Westfalen hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom<br />

04.06.2004 zur Handhabung der Wahlvorschläge Stellung genommen.<br />

Danach ist entweder ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Parteien und<br />

Wählergruppen einzureichen, <strong>über</strong> den dann abgestimmt wird oder jede Partei und Wählergruppe<br />

gibt ihren eigenen Wahlvorschlag ab.<br />

Ein Zusammenschluss von mehreren Parteien oder Wählergruppen zur Erreichung eines<br />

zusätzlichen Sitzes in den Ausschüssen ist nach dem genannten Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtes<br />

nicht zulässig (ein gemeinsamer Vorschlag aller hingegen schon).


3<br />

Die Verteilung der Sitze auf <strong>die</strong> Parteien und Wählergruppen ergibt sich nach dem Verfahren<br />

Hare / Niemeyer bei 5 Sitzen wie folgt :<br />

5 Ausschussmitglieder (3 CDU, 2 FWG)<br />

Diese Zahlen ergeben sich jedoch tatsächlich nur dann, wenn <strong>die</strong> Ratsmitglieder aus den<br />

einzelnen politischen Gruppierungen auch ihre eigenen Mitglieder und Stellvertreter wählen<br />

und keine Abweichler vorhanden sind.<br />

Zur Erleichterung <strong>des</strong> Verfahrens wird gebeten, <strong>die</strong> Handhabung und <strong>die</strong> einzubringenden<br />

Vorschläge bereits im Vorfeld zur <strong>Sitzung</strong> mit dem Unterzeichner abzustimmen.<br />

Um Zufallsergebnisse durch das evtl. Fehlen von Ratsmitgliedern bei der Abstimmung zur<br />

Besetzung der Ausschüsse zu vermeiden, empfiehlt <strong>die</strong> Verwaltung <strong>die</strong> Abgabe eines gemeinsamen<br />

Wahlvorschlags aller im Rat vertretenen politischen Gruppierungen.<br />

Sollte ein gemeinsamer Wahlvorschlag nicht möglich sein, ergibt sich u.U. ein anderes Stärkeverhältnis<br />

in den Ausschüssen.<br />

Neben den in der Hauptsatzung genannten Ausschüssen ist auch der Umlegungsausschuss<br />

neu zu bestellen. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.<br />

Der Vorsitzende muss zum höheren technischen Verwaltungs<strong>die</strong>nst – Fachrichtung<br />

Vermessungs- und Liegenschaftswesen – befähigt sein. Ein Mitglied muss <strong>die</strong> Befähigung<br />

zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungs<strong>die</strong>nst haben. Ein weiteres Mitglied<br />

muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein.<br />

Von der Verwaltung wird empfohlen, als Vorsitzenden den Leiter <strong>des</strong> Katasteramtes Neustadt<br />

/ Weinstraße, Herrn Walter Konrad (Stellvertreter: Herr Jochen Bielenstein) und als<br />

Mitglied mit entsprechender juristischer Befähigung Herrn Achim Martin (Stellvertreterin: Dorothee<br />

Wersch) (Kreisverwaltung Bad Dürkheim) zu bestellen.<br />

Bei den 3 weiteren Mitgliedern und Stellvertretern ist darauf zu achten, dass keine Ausschließungsgründe<br />

nach § 22 GemO vorliegen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, <strong>die</strong> Ausschüsse wie folgt zu besetzen:<br />

a) Haupt- und Finanzausschuss:<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Klaus Eckel Jens Bamberger CDU<br />

August Ehrmann Hans Reißinger CDU<br />

Alfred Kaub Willi Woidy CDU<br />

Jürgen Buchholz Bernd Fiene FWG<br />

Wolfgang Veth Hans-Dieter Fiene FWG<br />

b) Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

August Ehrmann Klaus Eckel CDU<br />

Beate Stauder Hans Reißinger CDU<br />

Alfons Stauder Jens Bamberger CDU<br />

Heinrich Weisbrodt Karl Heitel FWG/SPD<br />

Andreas Hansen Bernd Mundschau FWG


c) Feld-, Wald-, Umwelt- und Friedhofausschuss<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Klaus Eckel Jens Bamberger CDU<br />

Alfred Kaub Willi Woidy CDU<br />

Raimund Rössler Renate Theis CDU<br />

Rudolf Day Andreas Jost FWG<br />

Georg Jost Christian Koppenhagen FWG<br />

4<br />

d) Ausschuss für Fremdenverkehr, Dorfverschönerung, Partnerschaften, Soziales,<br />

Jugend, Kultur und Sport<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Dr. Hans-Peter Klein Willi Woidy CDU<br />

Beate Stauder Hans Reißinger CDU<br />

Alfred Kaub Hildegard Schrauf CDU<br />

Hans-Dieter Fiene Karl Heitel FWG/SPD<br />

Brigitte Fritsch Wolfgang Eudenbach FWG<br />

e) Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Klaus Eckel Alfred Kaub CDU<br />

August Ehrmann Willi Woidy CDU<br />

Hans Reißinger Beate Stauder CDU<br />

Bernd Fiene Heinrich Weisbrodt FWG<br />

Andreas Jost Karl Heitel FWG/SPD<br />

f) Umlegungsausschuss<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Walter Konrad (Katasteramt) Jochen Bielenstein (Katasteramt)<br />

Achim Martin (Kreisverwaltung DÜW) Dorothee Wersch (Kreisverwaltung DÜW)<br />

Jens Bamberger Beate Stauder CDU<br />

Alfred Kaub Willi Woidy CDU<br />

Rudolf Day Heiner Weisbrodt FWG<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig angenommen<br />

3. Namensgebung Parkplatz „Am Backhäusl“<br />

Die Vorsitzende informiert, dass von Seiten der Bevölkerung vier Vorschläge zur Namensgebung<br />

<strong>des</strong> Parkplatzes „Am Backhäusl“ eingegangen sind.<br />

Diese vier Vorschläge sind:<br />

1. Platz Courpière<br />

2. Platz Höchstädt<br />

3. Am Römerkastell<br />

4. Am Römerplatz<br />

Im Gemeinderat werden <strong>die</strong>se Vorschläge diskutiert.<br />

Von Seiten <strong>des</strong> Gemeinderates kommen zusätzlich <strong>die</strong> Vorschläge „Platz an der Port“ und<br />

„Parkplatz Hoheburg“.<br />

In der sich anschließenden Diskussion kristallisiert sich der Name „Platz an der Port“ als<br />

Favorit heraus.


Beschluss:<br />

Der Parkplatz „Am Backhäusl“ erhält den Namen „Platz an der Port“.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig angenommen<br />

4. Straßenoberflächenentwässerung <strong>des</strong> VG Abwasserwerkes 2004<br />

hier: Zustimmung zur <strong>über</strong>planmäßigen Ausgabe<br />

5<br />

Die Gebühren für 2004 weichen erheblich von den Berechnungen der Ansätze <strong>des</strong> Doppelhaushaltes<br />

2003/2004 ab. Laut Rücksprache mit dem Abwasserwerk wurden –im Gegensatz<br />

zu den Vorjahren- zu den Straßenflächen Gehwegflächen klassifizierter Straßen und <strong>öffentliche</strong>n<br />

Flächen hinzugerechnet. Aufgrund von Beanstandungen <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers sind<br />

<strong>die</strong>se bisher nicht berücksichtigten Flächen jedoch zu veranlagen.<br />

Diese Änderung bewirkt, dass der Haushaltsansatz in Höhe von 28.000 € um 3.112,64 €<br />

<strong>über</strong>schritten wird.<br />

Überplanmäßige Ausgaben sind nach § 100 GemO nur zulässig, wenn ein dringen<strong>des</strong> Bedürfnis<br />

besteht und <strong>die</strong> Deckung gewährleistet ist oder wenn <strong>die</strong> Ausgabe unabweisbar ist<br />

und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Sind <strong>die</strong> Ausgaben nach Umfang oder Bedeutung<br />

erheblich, bedürfen Sie der Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderates.<br />

Zur Zahlung der Straßenoberflächenwassergebühren ist <strong>die</strong> Gemeinde gesetzlich verpflichtet.<br />

Da <strong>die</strong>se unabweisbare Ausgabe erheblich ist, ist <strong>die</strong> Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderates<br />

erforderlich.<br />

Nach der derzeitigen Haushaltssituation wird davon ausgegangen, dass durch <strong>die</strong> ausgewiesenen<br />

Mehrausgaben kein erheblicher Fehlbetrag entsteht.<br />

Die Ansätze sind bei der nächsten Haushaltsplanung/Nachtragsplanung entsprechend anzupassen.<br />

Ratsmitglied Klaus Eckel bittet um Überprüfung, ob bzw. inwieweit sich der Kreis als Träger<br />

der Kreisstraße K 10 an einer Lösung der Wasserproblematik bei Regenfällen annehmen<br />

kann. Zu denken wäre hier an eine Unterstützung <strong>des</strong> Kreises in Form eines Zuschusses für<br />

eine evtl. Regenrückhaltung.<br />

Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> stellt zur Frage, ob es verpflichtend ist, dass <strong>die</strong> Ortsgemeinde<br />

<strong>die</strong> Abrechnung, <strong>die</strong> im August erstellt wurde und sich auf das ganze Jahr bezieht,<br />

zahlen muss oder ob hier evtl. eine Zahlung ab August in Frage kommen könnte.<br />

Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Marion Magin erläutert hierzu, dass eine Zahlungspflicht<br />

seitens der Ortsgemeinde für das gesamte Jahr besteht.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat Ruppertsberg beschließt, der Haushalts<strong>über</strong>schreitung <strong>des</strong> Ansatzes<br />

6300.00.6720 „Straßenoberflächenentwässerung“ aufgrund <strong>des</strong> o. g. Sachverhaltes zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

bei 1 Enthaltung angenommen


6<br />

5. Anhörungsverfahren zum Erlass der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“<br />

Seitens <strong>des</strong> Ministeriums für Umwelt und Forsten als Oberste Lan<strong>des</strong>pflegebehörde ist beabsichtigt,<br />

eine Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“ als deutscher Teil <strong>des</strong><br />

Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen zu erlassen.<br />

Das Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht wurde <strong>des</strong>halb beauftragt,<br />

das erforderliche Anhörverfahren einzuleiten.<br />

Das Gebiet <strong>des</strong> Pfälzerwal<strong>des</strong> ist seit 1958 als Naturpark, seit 1984 mit einer Neuformulierung<br />

der Rechtsverordnung gemäß § 19 Lan<strong>des</strong>pflegegesetz ausgewiesen. Die Anerkennung<br />

<strong>des</strong> Naturparks Pfälzerwald als Biosphärenreservat durch <strong>die</strong> UNESCO 1992 und als<br />

deutscher Teil <strong>des</strong> grenz<strong>über</strong>schreitenden Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen<br />

1998 stellte neue Anforderungen an <strong>die</strong> Rahmenbedingungen. Dem entsprechend <strong>die</strong>nt der<br />

vorgelegte Entwurf der Naturparkverordnung der Anpassung an <strong>die</strong> gewachsenen Anforderungen.<br />

Die vorgeschlagenen Bestimmungen sollen der Sicherung <strong>die</strong>ser wertvollen Landschaft <strong>die</strong>nen,<br />

einen abgestuften Naturschutz verankern und zukunftsfähige Bedingungen in den<br />

Bereichen Landnutzung, Regionalentwicklung und Tourismus verankern.<br />

Der Umgriff <strong>des</strong> Naturparks „Pfälzerwald“ gliedert sich in <strong>die</strong> Bereiche<br />

- Entwicklungszonen, - Pflegezonen, - Kernzonen und – Stillezonen.<br />

Für den Landschaftsraum „Pfälzerwald“ sollen Schutzbestimmungen erlassen werden, <strong>die</strong> im<br />

wesentlichen den bisherigen Regelungen der bereits bestehenden Naturparkverordnung<br />

entsprechen.<br />

Für <strong>die</strong> Pflegezonen, Kernzonen und Stillezonen wurde zusätzlich ein besonderer Schutzzweck<br />

formuliert.<br />

Nach erfolgter Abklärung mit dem Vertreter der Forstwirtschaft, Herrn Kirchner, zum Inhalt<br />

der vorgesehenen Rechtsverordnung und zur Gliederung der einzelnen Zonen, erstreckt<br />

sich <strong>die</strong> Waldfläche im Bereich der Verbandsgemeinde Dei<strong>des</strong>heim lediglich auf <strong>die</strong> ausgewiesenen<br />

Entwicklungs- und Pflegezonen, d.h. <strong>die</strong> betroffenen Gemeinden der Verbandsgemeinde<br />

Dei<strong>des</strong>heim werden durch <strong>die</strong> abgegrenzten Kern- und Stillezonen nicht berührt.<br />

Besonderer Schutzzweck der Pflegezonen ist zum einen <strong>die</strong> Ergänzung, Pufferung und Vernetzung<br />

der Kernzonen für <strong>die</strong> natürliche Entwicklung und zum anderen <strong>die</strong> Erhaltung, Wiederherstellung<br />

und Entwicklung der nutzungs- und pflegeabhängigen Teile der Landschaft,<br />

ihrer Arten und Lebensgemeinschaften, auch zur Bewahrung <strong>des</strong> typischen Kuturlandschaftscharakters.<br />

Dazu sind naturschonende, <strong>die</strong> Belange <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes und<br />

den Landschaftscharakter berücksichtigende oder fördernde Wirtschaftsweisen im Sinne der<br />

ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu erhalten, wiederherzustellen oder zu entwickeln.<br />

Maßgebliche Einschränkungen für <strong>die</strong> Forstwirtschaft im bisherigen Umfang lassen sich<br />

hieraus nicht ableiten.<br />

Da im übrigen u.a. auch <strong>die</strong> ordnungsgemäße Nutzung eines Grundstücks durch Ackerbau,<br />

Gründlandbewirtschaftung, Gartenbau, Obstbau, Weinbau, Sonderkulturen und <strong>die</strong> ordnungsgemäße<br />

Forstwirtschaft von den Schutzbestimmungen ausgenommen wurden, sind<br />

– aus Sicht der Verwaltung – aus dem vorgelegten Entwurf der Lan<strong>des</strong>verordnung <strong>über</strong> den<br />

Naturpark „Pfälzerwald“ keine einschneidenden Belange für <strong>die</strong> einzelnen Gemeinden erkennbar.


Beschluss:<br />

Der Gemeinderat Ruppertsberg stimmt dem vorliegenden Entwurf der Lan<strong>des</strong>verordnung<br />

<strong>über</strong> den Naturpark „Pfälzerwald“ als deutscher Teil <strong>des</strong> Biophärenreservates Pfälzerwald-<br />

Nordvogesen zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig angenommen<br />

6. Einwohnerfragestunde<br />

-<br />

7. Informationen/Anfragen<br />

7<br />

• Vorhänge Ratssaal<br />

Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> informiert den Gemeinderat dar<strong>über</strong>, dass <strong>die</strong> Vorhänge<br />

im Ratssaal erneuert werden müssen. Hierzu wird ein Kostenvoranschlag bei der<br />

Fa. Jost, Haßloch eingeholt.<br />

Von Seiten <strong>des</strong> Gemeinderates wird vorgeschlagen, ebenfalls ein Angebot der Fa. Rau,<br />

Niederkirchen einzuholen.<br />

Nach kurzer Diskussion ist sich der Gemeinderat dar<strong>über</strong> einig, dass <strong>die</strong> Verwaltung zusätzlich<br />

Angebote von Firmen, <strong>die</strong> in der Verbandsgemeinde ansässig sind, einholen soll.<br />

• Boden Altenstube<br />

Die Vorsitzende teilt mit, dass eine Erneuerung <strong>des</strong> Bodens in der Altenstube notwendig<br />

ist. Dazu werden jedoch erst Angebote eingeholt, um <strong>die</strong> anfallenden Kosten abschätzen<br />

zu können.<br />

• Haushaltssituation<br />

Nach einer aktuellen Übersicht der Finanzsituation für den Haushalt der Ortsgemeinde<br />

Ruppertsberg von Herrn Hans-Günter Helfrich informiert <strong>die</strong> Vorsitzende den Gemeinderat<br />

dar<strong>über</strong>, dass im Verwaltungshaushalt nach derzeitigem Stand mit einem Defizit von<br />

ca. 60.000 € zu rechnen ist. Dies ist in erster Linie auf <strong>die</strong> Erhöhung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage<br />

zurückzuführen. Außerdem konnten bislang weniger Gewerbesteuereinnahmen<br />

verbucht werden.<br />

Im Vermögenshaushalt muss derzeit mit einem Defizit von 115.000 € gerechnet werden.<br />

Dies ergibt sich daraus, dass <strong>die</strong> Einnahmen für das Baugebiet „Kappesgärten“ bisher<br />

nicht zu Buche schlagen konnten.<br />

• Winter<strong>die</strong>nst<br />

Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> teilt dem Gemeinderat mit, dass eine neue Ausschreibung<br />

für den Winter<strong>die</strong>nst 2004/2005 erfolgt.<br />

Hier ist insbesondere darauf zu achten, dass <strong>die</strong> zu beauftragende Firma eine Versicherung<br />

zur Risikoabdeckung besitzt, damit gegen <strong>die</strong> Ortsgemeinde keinerlei Ansprüche<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Von Seiten der Verwaltung wurden Firmen mit <strong>die</strong>ser entsprechenden Versicherung bereits<br />

angeschrieben.<br />

Ratsmitglied Hans-Dieter Fiene gibt zu bedenken, ob <strong>die</strong>se Firmen, <strong>die</strong> allesamt einen<br />

längeren Anfahrtsweg haben, bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen rechtzeitig<br />

vor Ort sind und ihre Aufgaben korrekt ausführen können.


8<br />

Die Vorsitzende erklärt daraufhin, dass <strong>die</strong> Firmen allesamt eine Gewährleistung dahingehend<br />

<strong>über</strong>nehmen, bis 06.00 Uhr vor Ort zu sein und <strong>die</strong> Straßen etc. geräumt zu haben.<br />

• Partnerschaft Höchstädt<br />

Ortsbürgermeisterin <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong> berichtet von der letzten Fahrt in <strong>die</strong> Partnerstadt Höchstädt<br />

und bedankt sich bei allen Mitwirkenden.<br />

• Lichtschächte Ecke St.-Josef-Str. / VR Bank<br />

Laut Vorsitzende waren <strong>die</strong> Lichtschächte in dem besagten Bereich defekt. Da <strong>die</strong> Ruppertsberger<br />

Weinkerwe unmittelbar vor der Tür stand, war hier ein schnelles Handeln erforderlich.<br />

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.200 €.<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

Ende: 20.00 Uhr<br />

Schriftführerin Vorsitzende<br />

Tina Guindeuil <strong>Ursula</strong> <strong>Knoll</strong><br />

Verwaltungsfachwirtin Ortsbürgermeisterin<br />

Im Anschluss an <strong>die</strong>se <strong>Sitzung</strong> findet noch eine nicht<strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> statt.

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