Niederschrift Nr. 45 - Stadt Vohburg
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<strong>Niederschrift</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong><br />
über die am Dienstag, den 28. Juni 2011 um 19.00 Uhr im<br />
Bürgersaal des Rathauses der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau,<br />
Ulrich – Steinberger – Platz 12, stattgefundene öffentliche<br />
und nichtöffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Vohburg</strong><br />
Anwesende: 1. Bürgermeister Martin Schmid, 2. Bürgermeister Ernst Müller,<br />
3. Bürgermeisterin Anni Demmel – Hegwer und die <strong>Stadt</strong>rats-<br />
(19) mitglieder Bianca Amann, Herbert Auf dem Berge, Sabine<br />
Brunnhuber, Hartmut Lederer, Werner Ludsteck, Anton Pernreiter,<br />
Konrad Pflügl, Christian Pöppel, Max Prummer, Gabriele Reith,<br />
Manfred Rothbauer, Jörg Schlagbauer, Heide Schlutter, Josef<br />
Stangl, Josef Steinberger und Johannes Völler<br />
Entschuldigt waren:<br />
Ferner waren anwesend:<br />
Xaver Dietz (beruflich verhindert)<br />
Roswitha Eisenhofer (privat verhindert)<br />
Ortssprecher Johann Vogler, die Verwaltungsräte<br />
Josef Steinberger und Rudolf Kolbe sowie TAmtm<br />
Georg Weigl<br />
1. Bürgermeister Martin Schmid eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung mit der<br />
Begrüßung der anwesenden Kolleginnen und Kollegen sowie der rd. 15 Zuhörer.<br />
Er stellte fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Sitzung geladen wurde und der <strong>Stadt</strong>rat<br />
beschlussfähig ist.<br />
Den <strong>Stadt</strong>räten war das Protokoll <strong>Nr</strong>. 44 über die öffentliche Sitzung vom 31. 05. 2011 in<br />
Abdruck zugegangen.<br />
Einwendungen hiergegen wurden nicht erhoben, so dass das Protokoll genehmigt ist.<br />
Anschließend trat man in die Tagesordnung ein.<br />
1
777. Neuabschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher<br />
Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie;<br />
Informationen durch Herr Drexl und Herr Trocks von der E.ON Bayern AG____<br />
Bürgermeister Martin Schmid begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Stefan<br />
Drexl und Herr Trocks von der E.ON Bayern AG.<br />
Im Jahr 1993 wurde mit der Isar-Amperwerke AG, München, ein Zustimmungsvertrag<br />
abgeschlossen, wonach den Isar-Amperwerken das ausschließlich Recht eingeräumt<br />
wurde, alle im Gemeindegebiet liegenden öffentlichen Verkehrsräume zum Bau,<br />
Betrieb, zur Unterhaltung und Erneuerung von ober- und unterirdischen elektrischen<br />
Anlagen und allen zur Versorgung mit elektrischer Energie erforderlichen Anlagen zu<br />
benutzen. Dieser Vertrag endet zum 31.12.2013.<br />
Die Tätigkeit der Gemeinden in der örtlichen Stromversorgung ist nach Art. 83 Abs. 1<br />
der Bayerischen Verfassung eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Die<br />
Gemeinde können somit entweder das Stromnetz selbst betreiben oder einem<br />
Konzessionspartner mit einer Laufzeit von 10 bzw. 20 Jahren anbieten. Beim Wechsel<br />
des Anbieters ist der bisherige Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb<br />
der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen<br />
Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer<br />
wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu überlassen.<br />
Nach § 46 As. 3 Satz 1 EnWG sind die Gemeinden verpflichtet spätestens zwei Jahre<br />
vor Ablauf des Konzessionsvertrages das Vertragsende durch Veröffentlichung im<br />
Bundesanzeiger bekannt zu machen und zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen<br />
Union zu veröffentlichen. Die Vorlaufzeit von zwei Jahren soll den Wettbewerb um<br />
das Netz fördern und der Gemeinde genügend Zeit zu geben, um Angebote möglicher<br />
Interessenten einzuholen und Vertragsverhandlungen zu führen. Den Anbietern muss<br />
eine Frist von mindestens drei Monaten gewährt werden.<br />
Nach Eingang der Angebote ist die Gemeinde verpflichtet, die Auswahlentscheidung<br />
in einem diskriminierungsfreien Verfahren anhand objektiver Kriterien zu treffen.<br />
Dies ergibt sich aus kartellrechtlichen Vorgaben, da die Gemeinde hinsichtlich der<br />
Wegerechte markbeherrschend ist (§ 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 GWB). Dabei ist zu<br />
beachten, dass neben oder anstelle der Konzessionsabgabe anderweitige direkte<br />
Leistungen des Netzbetreibers an die Gemeinde nur vereinbart werden dürfen, soweit<br />
dies in § 3 KAV zugelassen ist. Unzulässige Nebenleistungen könnten sogar nach §§<br />
331 und 333 StGB (Vorteilsannahme bzw. – gewährung) strafbar sein. Neben der<br />
technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bewerber darf die Gemeinde<br />
ihre Auswahlentscheidung auch auf „leistungsfremde“ Aspekte, wie z.B. die bisherige<br />
zufrieden stellende Zusammenarbeit oder die Nähe am Kunden durch regional<br />
ansässige Unternehmen mit einbeziehen. Auch Kriterien zur Verbesserung der<br />
Energieversorgung im Einklang mit den Zielen des § 1 EnWG können in die<br />
Auswahlentscheidung mit einfließen. Bei gleichen Angebotsbedingungen der<br />
Interessenten sollen auch wirtschaftliche Interessen des bisherigen<br />
Konzessionsvertragspartners ein zulässiges Auswahlkriterium ein zulässiges<br />
Auswahlkriterium sein.<br />
Wenn sich die Angebote ähneln und auch keine sachlichen Gründe, wie beispielsweise<br />
eine ungenügende Leistungsfähigkeit für einen Wechsel des Konzessionshabers<br />
vorliegen, wird man wohl den neuen Konzessionsvertrages mit dem bisherigen<br />
Konzessionsinhaber abzuschließen.<br />
2
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen für die Straßenbeleuchtung künftig<br />
gesonderte Verträge mit einer fünfjährigen Laufzeit abgeschlossen werden. Deswegen<br />
ist die Straßenbeleuchtung auch kein Gegenstand mehr des Konzessionsvertrages.<br />
Auch hinsichtlich der Straßenbeleuchtung endet dieser Vertrag zum 31.12.2013.<br />
Zu dieser Thematik entspann sich eine umfassende und ausführliche Aussprache.<br />
Einig waren sich die Redner in der Bewertung, dass man jedenfalls zum derzeitigen<br />
Zeitpunkt das Stromnetz nicht in Eigenregie nicht übernehmen soll, zumal hierzu<br />
grundlegende Daten wie der Wert des Netzes, Durchleitungsentgelt etc. nicht bekannt<br />
sind. Thema der Diskussion war insbesondere die Laufzeit des Vertrages. Der<br />
1. Bürgermeister hatte mit Hinweis auf die derzeit laufenden Diskussionen um die<br />
künftige Stromversorgung einen Zeitraum von 10 Jahren vorgeschlagen und wurde<br />
dabei von mehreren Redner unterstützt. Dagegen sprachen sich insbesondere StR<br />
Ludsteck für die AV und StR Stangl aus und plädierten für 5 Jahre. Der 1. Bürger-<br />
meister brachte nach Rücksprache mit Herrn Drexl eine Ausschreibung ohne Zeit-<br />
angabe ins Gespräch, wogegen Bedenken vorgebracht wurden, ob man dann über-<br />
haupt Angebote bekomme.<br />
Nach der umfassenden Diskussion stellte der 1. Bürgermeister schließlich den<br />
ursprünglichen Vorschlag mit einer Dauer von 10 Jahren zur Abstimmung.<br />
Beschluss mit 12 : 7 Stimmen: (Gegenstimmen <strong>Stadt</strong>räte Stangl, Völler, Ludsteck,<br />
Steinberger, Prummer, Amann und Pernreiter)<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau beabsichtigt ab 1.1.2014 für einen Zeitraum von<br />
10 Jahren einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen.<br />
Diese Information wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Frist zur Abgabe<br />
von Angeboten wird auf den 31. Oktober 2011 festgesetzt.<br />
Nach Eingang der Angebote werden die Wertungskriterien erstellt und mit den<br />
Interessenten Verhandlungen aufgenommen.<br />
778. Hochwasserschutz Ilmendorf und Gewerbegebiet Rockolding mit Sanierung der<br />
Überlaufdeiche Nötting (Wehreinbau);<br />
Abschluss einer Planungsvereinbarung__<br />
1. Bürgermeister Martin Schmid konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn<br />
Eidelsburger und Herrn Umlauf vom WWA Ingolstadt begrüßen.<br />
Mit Schreiben vom 24.5.2011 teilt das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt mit, dass<br />
beabsichtigt sei, die Planungen für die ausstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen an<br />
der Ilm zwischen Geisenfeld und <strong>Vohburg</strong> an geeignete Ingenieurbüros zu vergeben.<br />
Zu diesen Maßnahmen zählen die Sanierung des Überlaufdeiches bei Nötting, der<br />
Hochwasserschutz Ilmendorf und der Hochwasserschutz für das Gewerbegebiet<br />
Rockolding. Zur Durchführung der Maßnahme ist mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> eine<br />
Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der Planung nach Art. 42 BayWG<br />
abzuschließen.<br />
Nach dieser Bestimmung kann der zum Ausbau Verpflichtete (Freistaat Bayern) von<br />
denen, die von dem Ausbau Vorteile haben, je nach ihrem Vorteil Beiträge und<br />
Vorschüsse verlangen. Die örtlich zuständigen Gemeinden können diese Beträge<br />
übernehmen. Der Aufwand kann auf die Personen und Unternehmen, die einen Vorteil<br />
haben, umgelegt werden.<br />
3
Der Umfang des Vorhabens betrifft zunächst nur die Planung bis zur Leistungsphase 4<br />
(Genehmigungsplanung) incl. erforderlicher Nebenleistungen. Die geschätzten Kosten<br />
betragen zunächst für diesen Abschnitt rd. 58.000 €. Die gesamten Baukosten werden<br />
bei rd. 600.000 € liegen. Eine genaue Kostenermittlung ist jedoch erst nach Vorlage<br />
der Planungsunterlagen möglich.<br />
Der Kostenanteil für die <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> soll bei 50 % liegen. Ein Anspruch auf<br />
unmittelbare bauliche Umsetzung besteht nicht. Bei der Hochwasserfreilegung in<br />
<strong>Vohburg</strong> betrug der Anteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> 43 %.<br />
Im gleichen Schritt werden auch die Überlaufdeiche in Nötting und der Hochwasserschutz<br />
in Ilmendorf verbessert. Nach Fertigstellung dieser Maßnahme müssten auch<br />
die städtischen Grundstücke im künftigen Gewerbegebiet Rockolding (östlich der<br />
Gaststätte Stiftl) mit einer Größe von etwa 4 Hektar hochwasserfrei und damit auch<br />
bebaubar sein.<br />
In der Diskussion beantworteten die beiden Mitarbeiter des WWA Fragen und er-<br />
läuterten Details. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass mit der Realisierung<br />
in der Ilm künftig nur noch die geplanten 44 cbm in der Ilm nach <strong>Vohburg</strong> kommen<br />
und das restliche Wasser über die Schielein – Weiher zeitlich gestreckt komme und<br />
somit die gewünschte Entlastung bringe. StR Ludsteck bezeichnete es als „enttäuschend“,<br />
dass hier nicht auch die bisher vereinbarte Beteiligung des Staates in<br />
Höhe von 57 % zur Anwendung kommt, wozu Herr Eidelsburger nähere Ausführun-<br />
gen machte. Die Planungen sollen heuer noch erfolgen, die Realisierung hängt von<br />
der Mittelbereitstellung ab.<br />
Auf Anfrage informierte Herr Umlauf zur Binnenentwässerung <strong>Vohburg</strong>, dass die<br />
Planungen bis Ende September 2011 abgeschlossen werden und man die Realisierung<br />
abhängig von der Mittelbereitstellung angehen werde.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Die mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt vom 24.5.2011 vorgelegte<br />
Vereinbarung wird insoweit genehmigt. Die <strong>Stadt</strong> beteiligt sich zunächst mit 50 v. H.<br />
an den Planungskosten bis zur Leistungsphase 4.<br />
Bei Umsetzung der Maßnahme wird ein geringerer Kostenanteil für die <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong><br />
angestrebt. Die endgültige Entscheidung ist vom <strong>Stadt</strong>rat zu treffen.<br />
779. Kreisstraße PAF 15 Ortsdurchfahrt Menning;<br />
Abschluss einer Vereinbarung über die Regelung der Einleitung des<br />
Strassenwassers in die Mischkanalisation der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong><br />
Im Jahr 1996 wurde die Ortskanalisation (Mischkanalisation) in Menning fertig<br />
gestellt. Die Ortsdurchfahrt war zum damaligen Zeitpunkt die Bundesstraße 16 a.<br />
Die Entwässerung von Straßen und damit der Bau und die Unterhaltung von<br />
Entwässerungsanlagen sind grundsätzlich Aufgaben der Straßenbaulastträger<br />
(Bundesrepublik Deutschland). Die Anlagen für die Entwässerung der Straße<br />
(Ableitung des Oberflächenwassers und Entwässerung des Straßenkörpers) sind<br />
Bestandteile der Straße (§ 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 1 FStrG, Art. 2 <strong>Nr</strong>. 1 Buchstabe a) BayStrWG).<br />
4
Zu den Anlagen der Oberflächenentwässerung zählen auch die neben der Fahrbahn<br />
gelegenen Rinnen und Straßeneinläufe sowie deren Anschlussleitungen zu den<br />
Längsleitungen. Soweit der Straßenbaulastträger für die Entwässerung die<br />
Entwässerungsanlage eines Dritten (gemeindliche Kanalisation) nutzen, so ist hierüber<br />
eine Vereinbarung zu treffen. Die festgelegten Beteiligungsbeträge des Straßenbaulastträgers<br />
sind einheitlich für Bayern in den Ortsdurchfahrtsrichtlinien (ODR)<br />
geregelt.<br />
Nach den im Jahr 1997 geltenden Sätzen wurden für den laufenden zu entwässernden<br />
Straßenmeter 250 DM (127,82 €) und für jeden Straßeneinlauf pauschal 800 DM<br />
(409,03 €) auf einen Zeitraum von 80 Jahren erstattet. Die entsprechenden Beträge<br />
wurden seit dem 1.9.1996 für einen Zeitraum von 166 Monaten vom Straßenbauamt<br />
bezahlt.<br />
Nachdem die Bundesstraße 16 a zum 1.7.2010 zur Kreisstraße PAF 15 abgestuft<br />
wurde, ist für die restliche Zeit der Landkreis Pfaffenhofen zur Zahlung verpflichtet.<br />
Nach einem gemeinsamen Aufmaß am 11.4.2011 eines Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong><br />
und des Landkreises errechnen sich folgende Kostenanteile:<br />
400 lfdm. zu entwässernde Strecke x 127,82 € = 56.240,80 €<br />
11 Stück Straßeneinläufe x 409,03 € = 4.499,33 €<br />
Gesamtbetrag: 60.740,13 €<br />
./. Anteil Freistaat Bayern für 166 Monate = 10.502,98 €<br />
Anteil des Landkreises pauschal: = 50.237,15 €<br />
Mit diesem Kostenanteil sind sämtliche Forderungen der <strong>Stadt</strong> an die Straßenbauverwaltung<br />
abgegolten, die sich aus dem Bau und der laufenden Unterhaltung der<br />
Kanalisation, der Zuleitung zum Vorfluter, dem Anschluss der Straßenentwässerung<br />
und der Einleitung des Straßenabwassers ergeben. Nicht abgegolten sind die Kosten<br />
einer Erneuerung der Anlage von Grund auf. Soweit nachträglich Maßnahmen an der<br />
Anlage wegen normativ oder in allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
vorgeschriebenen Umweltanforderungen erforderlich, so beteiligt sich der Landkreis<br />
an den Kosten bis zu dem Betrag, den er bei Durchführung einer eigenen<br />
Oberflächenentwässerung hätte aufwenden müssen.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Die Vereinbarung vom 10.6./20.6.2011 zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> und dem<br />
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wird genehmigt.<br />
780. Bebauungsplan <strong>Vohburg</strong> – Ost<br />
<strong>Nr</strong>. 3 „Schulgrundstücke“; Änderung im Bereich „Betreutes Wohnen“_________<br />
In einem Sachvortrag wurde dem <strong>Stadt</strong>rat der Entwurf der Änderung des Bebauungs-<br />
planes <strong>Nr</strong>. 3 „Schulgrundstücke“ vorgestellt und erläutert.<br />
Dabei wird im Wesentlichen – gegenüber der bestehenden Planung – das Baufenster<br />
angeglichen (Planung nach Entwürfen des IB Sörgel).<br />
Gegenüber der ursprünglichen geplanten riegelförmigen Bebauung wird nun – durch<br />
dezentes Versetzten der Gebäude – eine maßstäbliche und angemessene städtebauliche<br />
Lösung erzielt.<br />
5
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat billigt den vorgestellten Entwurf für die Änderung der Bebauungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 3 Schulgrundstück<br />
Im weiteren wird die Bauverwaltung beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
781. Bebauungsplan Pleiling;<br />
Billigung des Planentwurfes_____________________________________________<br />
In einem Sachvortrag wurde dem <strong>Stadt</strong>rat der Entwurf des Bebauungsplanes Pleiling<br />
vorgestellt und erläutert. Man wird eine wirtschaftliche Erschließung für etwa 5 Bau-<br />
Plätze anstreben.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat billigt den vorgestellten Entwurf für die Erstellung des Bebauungsplanes<br />
Pleiling.<br />
Im weiteren wird die Bauverwaltung beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
782. Bebauungsplan „Dünzing“;<br />
Billigung des Planentwurfes_____________________________________________<br />
In einem Sachvortrag wurde dem <strong>Stadt</strong>rat der Entwurf des Bebauungsplanes Dünzing<br />
vorgestellt und erläutert.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat billigt den vorgestellten Entwurf für die Erstellung des Bebauungsplanes<br />
Dünzing.<br />
Im weiteren wird die Bauverwaltung beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB durch geführt wird.<br />
783. Neugestaltung des Dorfplatzes in Dünzing;<br />
Auftragsvergabe_______________________________________________________<br />
Mit Beschluss vom 31.05.2011 hat der <strong>Stadt</strong>rat über die Neugestaltung des<br />
Dorfplatzes in Dünzing entschieden.<br />
Als weiterer Schritt wurden nun im Rahmen einer freihändigen Ausschreibung Ange-<br />
bote für die Außenanlagen (Erdarbeiten, Asphaltierungsarbeiten, Pflasterflächen und<br />
vegetationstechnische Arbeiten, etc.) eingeholt.<br />
6
Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; von denen lediglich 3<br />
Firmen ein Angebot abgegeben haben.<br />
Die Angebote wurden fachtechnisch und rechnerisch geprüft.<br />
1 Fa. Kuchler, Geisenfeld 41.826,07 €<br />
Δ zum Nächstbietenden: 6.724,44 € (116,07%)<br />
Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fir-<br />
ma Gartenidee Kuchler aus Geisenfeld, zu erteilen.<br />
Bei einem Bietergespräch mit der Firma wurde die Ausführung für Mitte Sep-<br />
tember 2011 zugesagt.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat erteilt den Zuschlag für die Aussenanlagen zur Gestaltung des Dorfplatzes<br />
in Dünzing an die Firma Gartenidee Kuchler aus Geisenfeld zu einem<br />
Bruttoangebotspreis in Höhe von 41.826,07 €.<br />
784. Kapelle Auhöfe;<br />
Genehmigung der Malerarbeiten ________________<br />
Im Jahr 2010 wurde auf Grund von Feuchtigkeitseinträgen im Sockelbereich dieser<br />
von der Firma Wolfsteiner aus <strong>Vohburg</strong> saniert. Im weiteren Verlauf war ein neuer<br />
Anstrich erforderlich.<br />
Der Auftrag wurde an die Firma Fahn aus <strong>Vohburg</strong> vergeben; ein Vergleichsangebot<br />
wurde nicht eingeholt. Hierfür sprach zum einen der wirtschaftliche Angebotspreis;<br />
zum anderen die Vermeidung unnötiger Komplikationen im Rahmen der Gewährleistung.<br />
Der geprüfte und festgestellte Angebotspreis der Fassadensanierung beträgt<br />
4.877,81 €. Das Angebot ist wirtschaftlich und angemessen; die Einheitspreise sind<br />
regional üblich.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat erteilt nachträglich die Genehmigung zur Vergabe der Malerarbeiten an<br />
der Kapelle Auhöfe - zu einem Bruttoangebotspreis von 4.877,81 € - an die Firma<br />
Kurt Fahn aus <strong>Vohburg</strong>.<br />
785. Kleines Donautor<br />
Auftragsvergabe für Sanierungsarbeiten___________________________________<br />
Für die Fassadenrenovierungsarbeiten am Kleinen Donautor wurden 3<br />
Angebote eingeholt. Die Angebote wurden von der Bauverwaltung fach-<br />
technisch und rechnerisch geprüft.<br />
7
1 Fa. Fahn Kurt , <strong>Vohburg</strong> 12.906,74 €<br />
Δ zum Nächstbietenden: 381,51 € (102,96%)<br />
Höchste Angebotssumme: 3.907,48 € (130,27%)<br />
Die Bauverwaltung schlägt vor, dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Fahn aus<br />
<strong>Vohburg</strong> den Auftrag zu erteilen.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der Auftrag für die Fassadenrenovierungsarbeiten wird an die Fa. Fahn aus <strong>Vohburg</strong><br />
mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 12.906,74 € erteilt.<br />
786. Neubau der Brücke über die Kleine Donau;<br />
Vorberatung über Namensgebung und „Kunst am Bau“<br />
Der 1. Bürgermeister trug hierzu vor, dass man sich ggf. zu diesen Themen jetzt<br />
Gedanken machen müsse, wenn man hier tätig werden möchte.<br />
In der kurzen Aussprache zu der Thematik wurde deutlich, dass es sich im Sprach-<br />
Gebrauch immer um die „Kleine Donaubrücke“ handeln wird und man nicht zwangs-<br />
läufig nach einem Namen suchen sollte.<br />
Im Hinblick auf das vorhandene Wahrzeichen der <strong>Stadt</strong> kristallisiere sich in der<br />
kurzen Aussprache heraus, dass man jedenfalls auch auf eine Figur verzichten wolle.<br />
Statt dessen soll hier bei der Gestaltung des Brückenumfeldes bzw. der sogenannten<br />
„Verschönerung“ besonderes Augenmerk auf eine ansprechende Gestaltung gelegt<br />
werden.<br />
Auf eine formelle Beschlussfassung wurde verzichtet.<br />
787. Neubau Agnes-Bernauer-Halle ;<br />
Vorlage und Genehmigung der Schlußrechnungen für Fliesenarbeiten_________<br />
Im Rahmen der Vorlage der Schlussrechnungen des Gewerkes Fliesenarbeiten zeigte<br />
sich, dass die vom <strong>Stadt</strong>rat genehmigten Kostenrahmen für das Gewerk überschritten<br />
wurde. Die Mehrkosten wurden vom Architekten Seidl aus Pförring erst mit der<br />
Schlussrechnung vorgelegt.<br />
Für das Gewerk beträgt der vom <strong>Stadt</strong>rat genehmigte Kostenrahmen derzeit<br />
76.894,59 €; die geprüfte und festgestellte Bruttosumme der Schlußrechnung beträgt<br />
87.013,04 €.<br />
Die Mehrkosten lassen sich, wie folgt begründen (Prüfung Architekt Seidl):<br />
Einbau von Sockelleisten (in ursprünglicher Schätzung ca. 4000 €<br />
vom Architekten nicht vorgesehen; Festlegung im Rahmen des TuHa – Ausschusses)<br />
Notwendige Ergänzungen von Wandabdichtungen unter ca. 3.500 €<br />
den Fliesenflächen (von Architekten nicht vorgesehen)<br />
Zusätzliche Fliesenflächen (vom Architekten nicht vorge- ca. 2.500 €<br />
gesehen; teilweise festgelegt durch TuHa – Ausschuß<br />
im Rahmen der Begehung)<br />
Zusätzlich notwendige Dehnfugenprofile, Edelstahlschienen ca. 2.500 €<br />
Gesamtsumme der Nachträge (brutto): ca.12.500 €<br />
8
Durch Einsparungen bei den Positionen des Hauptauftrages wurden die Mehr-<br />
kosten – gegenüber denen des Hauptauftrages – auf rund 10.500 € reduziert.<br />
Beschlus mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat genehmigt die Schlussrechnungen für die Fliesenarbeiten in der<br />
vorgelegten Form.<br />
788. Volksschule <strong>Vohburg</strong><br />
Auftragsvergabe für eine Zaunerneuerung_________________________________<br />
Für die Zaunerneuerung bei der Volksschule <strong>Vohburg</strong> wurden 2 Angebote eingeholt.<br />
Die Angebote wurden von der Bauverwaltung fachtechnisch und rechnerisch geprüft.<br />
1<br />
Fa. Grünert Zaunbau GmbH,<br />
Schrobenhausen 4.996,51 €<br />
Δ zum Nächstbietenden: 370,99 € (107,42%)<br />
Die Bauverwaltung schlägt vor, dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Grünert<br />
Zaunbau GmbH aus Schrobenhausen, den Auftrag zu erteilen.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der Auftrag für die Zaunerneuerung wird an die Fa. Grünert Zaunbau GmbH aus<br />
Schrobenhausen mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 4.996,51 € erteilt.<br />
789. Öffentlicher Personennahverkehr;<br />
Bestellung des Jahresfahrplanes 2011/2012<br />
Hierzu wurden die <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder über die Situationsanalyse vom März 2011<br />
informiert.<br />
In <strong>Vohburg</strong> wurden dabei mit 206 Einsteigern 27 weniger gezählt als 2010, nach<br />
deutlichen Gewinnen in den Vorjahren nun ein leichter Rückgang. Ein Zugang<br />
konnte in Menning und Oberdünzing verzeichnet werden, die Rückgänge betreffen vor<br />
allem das Zentrum von <strong>Vohburg</strong>.<br />
In Kraft treten wird zum 1. 9. 2011 eine Tariferhöhung, um den gestiegenen Kosten,<br />
insbesondere der Entwicklung der Dieselpreise, Rechnung zu tragen.<br />
Die durchschnittliche Erhöhung liegt bei 2,74 % , wobei die Preise für die Monats-<br />
fahrkarten der Schüler, Studenten und Auszubildenden und das Ferienticket als<br />
familienpolitische Komponente unverändert bleiben.<br />
Seitens der INVG wird eine unveränderte Fortführung empfohlen.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der Jahresfahrplan 2011/2012 wird unverändert bestellt.<br />
9
790. Aufteilung der Volksschule <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau (jeweils Grund- und<br />
Hauptschule) in eine rechtlich selbständige Schule;<br />
Festlegung eines gemeinsamen Sprengels für den geplanten Schulverbund<br />
sowie die Verleihung der Bezeichnung „Mittelschule“ ___________________<br />
791.<br />
Mit Schreiben vom 7.6.2011 teilt das Staatliche Schulamt Pfaffenhofen mit, dass im<br />
Auftrag der Regierung von Oberbayern das Anhörungsverfahren zur Änderung der<br />
Volksschulsituation im Landkreis Pfaffenhofen durchgeführt wird.<br />
Der Schulverband <strong>Vohburg</strong> hat zusammen mit dem Schulverband Geisenfeld und dem<br />
Markt Manching am 28.2.2011 einen Antrag auf Verleihung der Bezeichnung<br />
„Mittelschule“ gestellt. Der Schulverband <strong>Vohburg</strong> hatte mit Beschluss vom<br />
19.11.2009/28.04.2010 die Verwaltung beauftragt diesen Antrag ab dem Schuljahr<br />
2011/2012 zu stellen und mit den beteiligten Aufwandsträgern einen öffentlichrechtlichen<br />
Kooperationsvertrages zu schließen.<br />
Die Hauptschule <strong>Vohburg</strong> ist derzeit organisatorisch mit einer Grundschule<br />
verbunden, was der Verleihung der Bezeichnung „Mittelschule“ gemäß Art. 32 Abs. 4<br />
Satz 2 BayEUG entgegensteht.<br />
Es musste deshalb auch die Trennung der als Grund- und Hauptschule bestehenden<br />
Schule in eine selbständige Grundschule und eine selbständige Hauptschule mit<br />
eigenem Sprengel und ggf. eigenem Schulaufwandsträger beantragt werden.<br />
In der kurzen Aussprache wurde auch die aktuelle Diskussion über die Schulsituation<br />
und diesbezügliche Überlegungen angesprochen.<br />
2. Bürgermeister Müller forderte auch im Hinblick auf die Regionalität für eine<br />
Realschule in <strong>Vohburg</strong> aus, weshalb man ein Zeichen setzen und seitens der FW<br />
dagegen stimmen werde. Der 1. Bürgermeister zeigte sich hierzu verwundert, dass<br />
dies im Landkreis noch nicht angesprochen wurde.<br />
Beschluss mit 16 : 3 Stimmen:<br />
(Gegenstimmen 2. Bürgermeister Müller und<br />
die <strong>Stadt</strong>räte Pöppel und Auf dem Berge)<br />
Gegen die Aufteilung der Volksschule <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau in je eine rechtlich<br />
selbständige Grundschule und Hauptschule bestehen seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong><br />
a. d. Donau keine Bedenken.<br />
Entgegennahme von Spenden; Genehmigung vom 16.11.2010 bis 30.06.2011_____<br />
Mit Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom 22.9.2009 <strong>Nr</strong>. 301 wurde die Geschäftsordnung<br />
dahingehend geändert, dass die Entscheidung über die Entgegennahme von Spenden<br />
und Zuwendungen über 500,00 € vom <strong>Stadt</strong>rat zu tätigen ist.<br />
Mit Schreiben vom 27.10.2008 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern<br />
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />
Zuwendungen für kommunale Zwecke übersandt. Diese Empfehlungen haben das<br />
Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen<br />
Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit<br />
wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) schützt, andererseits den dadurch notwendigen<br />
Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält und insbesondere die<br />
Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.<br />
10
Der letzte Beschluss wurde in der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates vom 16.11.2010 <strong>Nr</strong>. 617<br />
gefasst.<br />
Folgende Spenden hat die <strong>Stadt</strong> seit 16.11.2010 mit einem Wert von über 500,00 €<br />
erhalten:<br />
1. E.ON AG, <strong>Vohburg</strong>-Irsching,<br />
Spende für „Kulturfestival“ am 29.11.2010 2.000,00 €<br />
2. Inter-Recycling GmbH, Ingolstadt,<br />
Spende Kindertriathlon am 4.4.2011 800,00 €<br />
3. MERO Germany AG, <strong>Vohburg</strong>,<br />
Spende KG „Spatzennest“ am 20.1.2011 1.500,00 €<br />
4. Sparkasse Pfaffenhofen<br />
Spende für Verlosung Innenstadtbelebung vom 14.3.2011 2.000,00 €<br />
5. E.ON AG, <strong>Vohburg</strong>-Irsching,<br />
Spende für Verlosung Innenstadtbelebung vom 6.4.2011 3.000,00 €<br />
6. Raiffeisenbank <strong>Vohburg</strong><br />
Spende für Verlosung Innenstadtbelebung am 31.5.2011 1.000,00 €<br />
7. MERO Germany AG, <strong>Vohburg</strong>,<br />
Spende für Verlosung Innenstadtbelebung am 22.06.2011 2.500,00 €<br />
8. Bayernoil AG, <strong>Vohburg</strong>,<br />
Spende für Verlosung Innenstadtbelebung am 28.06.2011 2.500,00 €<br />
9. 33 Geschäfte aus dem <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Vohburg</strong><br />
Spende von jeweils 300,00 € für Verlosung Innenstadtbelebung 9.900,00 €<br />
Gesamtbetrag: 25.200,00 €<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Die genannten Zuwendungen werden angenommen, da nach objektiver Betrachtungsweise<br />
sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> bei der Aufgabenwahrnehmung dadurch nicht beeinflussen<br />
lassen wird.<br />
792. Zuschussantrag SV Irsching-Knodorf 1976 e. V.;<br />
Erweiterung der Flutlichtanlage<br />
Mit Schreiben vom 26.4.2011 beantragt der SV Irsching-Knodorf 1976 e.V. für die<br />
Erweiterung der Flutlichtanlage am Trainingsplatz des Vereins einen Zuschuss nach<br />
den Richtlinien. Die Baukosten werden voraussichtlich 12.000 € betragen.<br />
Entsprechende Angebote liegen vor.<br />
Nach Ziffer F. der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens wird für die<br />
Errichtung, Umbau und Erweiterung von Sportstätten ein Zuschuss von 15 % gewährt.<br />
Für Eigenleistungen der Mitglieder werden 8,50 € je Stunde anerkannt. Der Verein hat<br />
bei jeder Investitionsmaßnahme einen Eigenanteil von mindestens 20 % der<br />
Gesamtkosten zu leisten.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der SV Irsching-Knodorf 1976 e.V. erhält für die Erweiterung der Flutlichtanlage am<br />
Trainingsplatz einen Zuschuss von 15 % der voraussichtlichen Baukosten in Höhe von<br />
12.000 €, somit höchstens 1.800,00 €. Der Zuschuss wird nach Vorlage der<br />
Rechnungen berechnet und ausbezahlt.<br />
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Soweit Eigenleistungen anfallen werden 8,50 € je Stunde anerkannt und mit einem<br />
Fördersatz von 15 % bezuschusst. Als Nachweis für die Eigenleistungen sind der <strong>Stadt</strong><br />
Aufzeichnungen über Namen, Arbeitstag, Stundenzahl und ausgeführte Tätigkeit<br />
vorzulegen und vom 1. Vorstand zu bestätigen.<br />
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen aus dem die<br />
abschließende Finanzierung der Maßnahme hervorgeht. Der Verein hat einen<br />
Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten zu leisten. Mit dem<br />
Verwendungsnachweis ist eine Erklärung des Antragstellers bzw. Bestätigung des<br />
Finanzamtes vorzulegen, ob eine Vorsteuererstattung geltend gemacht werden kann.<br />
Die Erstattung gehört dann nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.<br />
793. Zuschussantrag Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e.V.;<br />
Ersatzbeschaffung einer Bewässerungspumpe<br />
Mit Schreiben vom 7.6.2011 teilt der Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e. V. mit, dass die<br />
Bewässerungspumpe für die Tennisplätze nach mehreren Jahren ihren „Geist“<br />
aufgegeben hat. Eine Reparatur ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich,<br />
da die Pumpe ca. 40 Jahre alt ist und eine Reparatur teurer ist als ein neues<br />
Pumpenaggregat. Da die Spielsaison bereits begonnen hat, war die Neuanschaffung<br />
einer leistungsstarken Pumpe kurzfristig unumgänglich. Mit der Anschaffung konnte<br />
somit nicht auf die Entscheidung im <strong>Stadt</strong>rat gewartet werden. Für den Verein ist diese<br />
Ausgabe ein kleiner Kraftakt, da Rücklagen zwar vorhanden sind, doch einen tiefen<br />
Einschnitt bringen würden.<br />
Der Verein teilt weiterhin mit, dass er in den letzten drei Jahren intensiv auf die<br />
Jugend eingegangen ist und hier vorbildlich die Kinder auf den Tennissport zugeführt<br />
hat.<br />
Nach der beigefügten Rechnung der Firma Kopp Pumpentechnik, Karlskron, vom<br />
31.5.2011 und der Firma Seemeier, vom 6.6.2011 sind Gesamtkosten von 4.518,31 €<br />
angefallen.<br />
Nach Ziffer D. <strong>Nr</strong>. 3 der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens erhalten<br />
Vereine, die auf Rasenspielfeldern eine Beregnungsanlage zu unterhalten und zu<br />
betreiben haben, für alle nachgewiesenen Materialkosten, in einem Zeitraum von zehn<br />
Jahren, einen Zuschuss von<br />
70 %. Da die Tennisvereine nicht zu diesen Vereinen gehören, müssten die<br />
Richtlinien entsprechend geändert werden. Diese Regelung wurde mit Beschluss des<br />
<strong>Stadt</strong>rates vom 11.4.2006 <strong>Nr</strong>. 841 eingeführt.<br />
Nach den bestehenden Richtlinien könnte nach Ziffer D. <strong>Nr</strong>. 6 für die Anschaffung<br />
von Geräten zur Pflege von Sportplätzen ein Zuschuss von 30 % gewährt werden.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
1. Der Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e.V. erhält für die Ersatzbeschaffung einer Bewässerungspumpe<br />
einen einmaligen Zuschuss von 70 % aus den Anschaffungskosten<br />
von 4.518,31 €, somit 2.916,00 €. Eine weitere Förderung in den nächsten 10<br />
Jahren ist damit nicht mehr möglich. Der Tennisclub hat eine Erklärung bzw. eine<br />
Bestätigung des Finanzamtes vorzulegen, ob eine Vorsteuererstattung geltend<br />
gemacht werden kann. Der Erstattungsbetrag gehört dann nicht zu den<br />
zuwendungsfähigen Kosten.<br />
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794.<br />
2. Die Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens werden unter Ziffer D. <strong>Nr</strong>. 3. wie<br />
folgt geändert:<br />
„Vereine, die auf Rasenspielfeldern und Tennisplätzen eine Beregnungsanlage zu<br />
unterhalten und zu betreiben haben, erhalten für alle nachgewiesenen Material-<br />
kosten, einen Zuschuss von 70 %.<br />
Alle übrigen Vereine erhalten für die Anschaffung von fahrbaren Beregnungs-<br />
anlagen, in einem Zeitraum von zehn Jahren, einen Zuschuss von 70 % aus den<br />
Anschaffungskosten“.<br />
Zuschussantrag Verein „Hilfe für das behinderte Kind“ für das Jahr 2011_____<br />
Mit Schreiben vom 10.6.2011, das den <strong>Stadt</strong>räten mit der Sitzungsladung übersandt<br />
wurde, beantragt der Verein „Hilfe für das behinderte Kind“ e. V., Pfaffenhofen, zur<br />
Finanzierung der Schulen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Frühförderstellen<br />
einen Zuschuss von 0,50 € pro Einwohner zu gewähren.<br />
Im Antrag wurde darauf hingewiesen, dass der Verein rund 800 Kinder aus dem<br />
gesamten Landkreis betreut. An den beiden Sonderpädagogischen Förderzentren in<br />
Pfaffenhofen und Geisenfeld werden Kinder mit Lerndefiziten unterrichtet. Die<br />
Heilpädagogische Tagesstätte für geistig behinderte Kinder und Jugendliche ist dem<br />
Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung angegliedert. Die<br />
Frühförderstelle Pfaffenhofen betreut ebenfalls behinderte, entwicklungs- und<br />
sprachauffällige Kinder von Geburt bis zur Einschulung Diese frühen Hilfen sind oft<br />
entscheidend für den weiteren Entwicklungsverlauf der Kinder.<br />
Von den 19 Landkreisgemeinden bezahlen 11 Gemeinden einen Zuschuss von 0,50 €<br />
und acht Gemeinden zwischen 0,25 € und 0,36 € je Einwohner.<br />
Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 liegt vor. Im Jahre 2010 wurden Mehreinnahmen<br />
von rd. 858.000 € erzielt. Der Verein führt derzeit eine Baumaßnahme mit<br />
einem Volumen von rd. 6 Mio. € durch.<br />
Auf Grund von Sparmaßnahmen hat der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung vom 2.12.2003<br />
<strong>Nr</strong>. 347 entschieden den Zuschuss von bisher 0,50 € auf 0,25 € je Einwohner, somit<br />
auf 1.750,00 € zu reduzieren. Mit Beschluss vom 28.7.2010 <strong>Nr</strong>. 556 wurde der Betrag<br />
wieder auf 0,35 €/Einwohner erhöht. Der Zuschuss kann nicht aus den Haushalten der<br />
Stiftungen finanziert werden.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Der Verein „Hilfe für das behinderte Kind“ e.V., Pfaffenhofen, erhält für das Jahr<br />
2011 einen Zuschuss von 0,35 € je Einwohner, somit pauschal 2.500,00 €.<br />
Der Betrag ist aus dem <strong>Stadt</strong>haushalt zu finanzieren.<br />
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters<br />
1. Der 1. Bürgermeister erinnerte an die Feier zum 100jährigen Gründungsjubiläum des<br />
TV <strong>Vohburg</strong> vom 30. 6. Bis 3. 7. 2011.<br />
2. Den <strong>Stadt</strong>räten war das Gutachten über den fehlerhaften Bodenaufbau bei der Sanierung<br />
des Sportplatzes des TV <strong>Vohburg</strong> zugegangen.<br />
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3. Der 1. Bürgermeister informierte ferner über den kurzfrist anberaumten Besuch des Bayer.<br />
Staatsministers für Wissenschaft, Kunst und Forschung Dr. Wolfgang Heubisch am 25. 06.<br />
2011, der sich auch in das Gästebuch der <strong>Stadt</strong> eingetragen hat.<br />
4. Ferner informierte der 1. Bürgermeister, dass er aufgrund des kurzen Wahlkampfes den<br />
Bürgersaal am 6. 7. 2011 für eine Wahlveranstaltung der AUL frei gegeben habe, man aber<br />
ansonsten angesichts der bekannten Problematik an der generellen Ablehnung von politi-<br />
schen Veranstaltungen im Bürgersaal festhalten werde.<br />
StR Auf dem Berge wies auf die Gefahren für die Zukunft hin und sprach sich nachdrück-<br />
lich gegen diese Freigabe aus.<br />
5. Weiter sprach der 1. Bürgermeister die derzeitige Verkehrssituation an der Behelfsbrücke<br />
an, wozu von verschiedenen Seiten Kritik an den Sperrungszeiten von 22 bis 6 Uhr vorge-<br />
bracht wurde. Angesichts der Tatsache, dass das Befahren der Brücke relativ leise sei<br />
schlug er eine Verkürzung der Sperrzeit von 0 auf 5 Uhr vor.<br />
In der anschließenden Diskussion schlossen sich dem eine Reihe von Rednern mit näherer<br />
Begründung an, darunter auch StR Reith, die aber auch eine generelle Freigabe für vertret-<br />
bar hielt. Dagegen plädierte 2. Bgm. Müller mit entsprechenden Ausführungen für eine<br />
generelle Öffnung aus.<br />
Angesprochen wurden im Rahmen der Aussprache auch andere Verkehrsanordnugen wie<br />
das Linksabbiegen in der Griesstraße, was wiederum eine Gefahr für Radfahrer bedeuten<br />
könne, und die Umleitungsbeschilderung. Der 1. Bürgermeister sagte hierzu zu, sich dies-<br />
bezüglich nochmals vor Ort zu informieren und mögliche Verbesserungen vorzunehmen.<br />
Zur diskutierten Sperrung der Brücke erging letztlich folgender<br />
Beschluss mit 16 : 3 Stimmen:<br />
(Gegenstimmen 2. Bgm. Ernst Müller und die <strong>Stadt</strong>räte<br />
Herbert Auf dem Berge und Josef Stangl)<br />
Die Brücke wird ab sofort nur noch in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr gesperrt.<br />
Wünsche und Anregungen der <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder<br />
1. StR Prummer sprach die unbefriedigende Situation rund um den Bahnhof <strong>Vohburg</strong> an<br />
und wies besonders auf die Beleuchtung, den Gebäudezustand und das Umfeld hin, was<br />
zusammengefasst keinen einladenden Eindruck mache.<br />
Der Bürgermeister verwies auf die dort bereits gemachten Verbesserungen, gab dem<br />
Kollegen aber in der Beurteilung Recht. Er sagte zu, sich wegen einer Verbesserung<br />
mit dem Bahnhofseigentümer in Verbindung zu setzen.<br />
2. StR Prummer sprach außerdem das Problem der Geruchsbelästigung aus dem Kanal an,<br />
das immer noch nicht zufriedenstellend gelöst sei, wobei man ja auch an die Schäden am<br />
Kanal denken müsse.<br />
Der 1. Bürgermeister verwies auf die Bemühungen der Gemeinde Ernsgaden und der<br />
<strong>Stadt</strong>werke Ingolstadt, die aus seiner Sicht schon eine Verbesserung gebracht haben.<br />
Letztlich bat er um Verständigung bei akuten Belästigungen, damit er sich dann mit dem<br />
Kollegen aus Ernsgaden vor Ort ein „Bild“ machen könne.<br />
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3. StR Ludsteck sprach die Aperol-Spritz-Party am 10. Juni 2011 an und regte in diesem<br />
Zusammenhang an, sich über eine Sperrung des Straßenstücks von der Donaustraße zur<br />
Reinschmiedstraße hin außerhalb der Geschäftszeiten Gedanken zu machen.<br />
In der kurzen Diskussion wies der 1. Bürgermeister darauf hin, dass es hierzu bei den<br />
Betroffenen Geschäftsleuten durchaus unterschiedliche Meinungen gebe.<br />
4. StR Steinberger fragte nach den angesprochenen Tafeln rund um das Tourismusbüro.<br />
Der 1. Bürgermeister antwortete hierzu, dass diese trotz sofortiger Bestellung noch nicht<br />
geliefert wurden.<br />
5. Auf weitere Anfrage von StR Steinberger informierte der 1. Bürgermeister über ein<br />
Gespräch mit Vertretern der Firma Cassidian bezüglich der Angebote von Bauplätzen in<br />
der <strong>Stadt</strong>. Hierbei wurden Präsentationsmappen übergeben. Als erste Maßnahme wird eine<br />
Verlinkung auf die Webseite der <strong>Stadt</strong> erfolgen.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen schlsos der 1. Bürgermeister gegen 21.20 Uhr<br />
die öffentliche Sitzung.<br />
Kolbe Schmid<br />
Schriftführer 1. Bürgermeister<br />
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