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<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 1


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 2<br />

INHALT<br />

◆ Vorwort S. 3<br />

◆ Wichtige Hinweise für die Freizeiten S. 4<br />

des <strong>Landkreis</strong>es<br />

◆ Freizeiten für Kinder- und Jugendliche S. 6<br />

◆ Fachdienst Jugend - Jugendarbeit<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> S. 10<br />

◆ Anmeldung für Freizeiten des <strong>Landkreis</strong>es S. 11<br />

◆ Kommunales JBW des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> S. 13<br />

◆ Jugendhaus Korbach S. 14<br />

◆ Kinder machen Zirkus S. 16<br />

◆ Jugendhaus <strong>Frankenberg</strong> S. 18<br />

◆ Ev. Jugend Korbach S. 20<br />

◆ Jugend- und Kulturzentrum Spritzenhaus<br />

Bad Wildungen S. 22<br />

◆ Kirchenkreis der Twiste S. 24<br />

◆ Jugend- und Kulturzentrum „Come In“<br />

Bad Arolsen S. 26<br />

◆ Reisebedingungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> S. 27<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

Fachdienst Jugend<br />

Außenstelle Am Kniep 50<br />

34497 Korbach<br />

Tel.: 05631/954-492<br />

Druck: sprenger druck, Korbach<br />

TITEL<br />

Hilmar Potente, Lichtenfels<br />

2<br />

VORWORT<br />

Liebe Kinder und Jugendliche!<br />

Liebe Eltern!<br />

Viele Kinder und Jugendliche haben wieder die Möglichkeit,<br />

wie in den vergangenen Jahren an Aktivitäten<br />

der Jugendarbeit teilzunehmen.<br />

Die vorliegende Broschüre informiert über Veranstaltungen<br />

2007 des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> sowie<br />

weiterer Träger.<br />

Nach dem Erfolg der Vorjahre erscheint erneut ein gemeinsames<br />

<strong>Programm</strong>, um die Vielfalt von Jugendarbeit<br />

darzustellen.<br />

Ihr könnt/Sie können nun aus einer breiten Palette von<br />

Angeboten auswählen, wobei es auf der örtlichen Ebene<br />

sicherlich noch weitere Organisationen gibt, die Freizeitaktivitäten<br />

anbieten.<br />

All den vielen haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern in der Jugendarbeit möchte ich an<br />

dieser Stelle meinen besonderen Dank aussprechen.<br />

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltungen<br />

wünsche ich schon heute interessante und erlebnisreiche<br />

Tage.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hans Vaupel<br />

Leiter Fachdienst Jugend<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

3


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 4<br />

WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE FREIZEITEN<br />

DES LANDKREISES WALDECK-FRANKENBERG<br />

1. Veranstalter:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

Fachdienst Jugend<br />

Außenstelle Am Kniep 50<br />

34497 Korbach<br />

Tel. (05631) 954-492<br />

Fax: (05631) 954-380<br />

E-Mail:<br />

werner.hartmann@landkreis-waldeck-frankenberg.de<br />

2. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>. Die<br />

Altersgruppe, die bei der jeweiligen Ausschreibung<br />

angegeben ist, soll nicht unter- oder überschritten<br />

werden.<br />

Bevorzugt werden nach Möglichkeit Kinder und<br />

Jugendliche aus wirtschaftlich und wohnlich ungünstigen<br />

Verhältnissen, aus kinderreichen Familien, die<br />

keinen gemeinsamen Familienurlaub machen können,<br />

weil z. B. Besonderheiten des Erwerbszweiges dies<br />

nicht zulassen.<br />

3. Anmeldung:<br />

Die Anmeldung hat auf dem Anmeldeformular zu<br />

erfolgen und ist vom gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.<br />

Bei der Anmeldung von Pflegekindern<br />

muss das Einverständnis des Personensorgeberechtigten<br />

vorliegen.<br />

Anmeldeschluss ist der 16. Februar 2007.<br />

4. Leistungen:<br />

Im Teilnahmebeitrag sind folgende Leistungen<br />

enthalten:<br />

- Fahrt zum Ferienziel und zurück mit modernen<br />

Reisebussen bzw. teilweise Fähren<br />

- Vollpension bei Unterbringung in Mehrbettz<strong>im</strong>mern<br />

je nach Ausstattung des Hauses<br />

- Betreuung durch besonders vorbereitete Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter<br />

- Rund- und Besichtigungsfahrten vom Ferienort aus<br />

- Eintrittsgelder für verschiedene <strong>Programm</strong>angebote<br />

- Versicherung<br />

4<br />

5. Gewährung von Ermäßigungen:<br />

Für Kinder und Jugendliche aus ungünstigen Einkommensverhältnissen<br />

(z. B. Leistungsempfänger<br />

gemäß SGB II oder XII, Rentner), kann auf Antrag<br />

der Teilnahmebeitrag ermäßigt werden (nur bei Föhr,<br />

Sylt).<br />

Die Anträge auf Ermäßigung sind mit der Anmeldung<br />

für die Freizeit zu stellen. Der Berechnungsbogen<br />

wird Ihnen dann umgehend zugeschickt.<br />

Entsprechende prüfungsfähige Unterlagen sind beizufügen.<br />

Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.<br />

Empfänger von Leistungen gemäß SGB II oder<br />

XII legen der Anmeldung zur Freizeit bitte lediglich<br />

einen aktuellen Bescheid bei.<br />

6. Ärztliche Untersuchung:<br />

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich<br />

vor der Freizeit ärztlich untersuchen lassen.<br />

Entsprechende Formblätter für den Hausarzt<br />

werden zu gegebener Zeit zugesandt.<br />

Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der<br />

Anmeldung ihres Kindes damit einverstanden, dass<br />

es bei Erkrankung notfalls in ein Krankenhaus<br />

gebracht wird, wenn dies vom Arzt am Ferienort für<br />

erforderlich gehalten wird.<br />

7. Etwa vier Wochen vor Reisebeginn erhalten die Personensorgeberechtigten<br />

ein Anschreiben mit allen<br />

notwendigen Informationen über Ausrüstung,<br />

Abfahrtsort und -zeit usw.<br />

8. Auf den folgenden Seiten werden die Ferienreisen<br />

des Fachdienstes Jugend <strong>im</strong> einzelnen vorgestellt.<br />

5


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 6<br />

NATUR- UND KULTURERLEBNIS-<br />

FERIEN FÜR KINDER UND JUGEND-<br />

LICHE AN DER COTE D’AZUR<br />

Das Indigoblau des Meeres, das leuchtende Rot der Felsen,<br />

das tiefe Grün der Palmen, die privilegierte Lage,<br />

die Vielfältigkeit der Orte, die facettenreiche Geschichte<br />

und das Selbstbewusstsein der Bewohner.<br />

Das Glücksgefühl auskosten, <strong>im</strong> Süden zu sein. Adel,<br />

Jet-Set und Filmsternchen zwischen Yachthäfen, Traumvillen<br />

und 120 km Küste mit traumhaften Buchten und<br />

Stränden. Exotic und Luxus an der französischen<br />

Riviera…und ihr mitten drin.<br />

Bei dieser Ferienreise sollt ihr die Schönheit und Besonderheit<br />

der französischen Riviera entdecken. So werdet<br />

ihr bei Erkundungstouren mit dem Gruppenbus Nizza,<br />

Cannes, Monaco kennen lernen sowie die Parfümherstellung<br />

in Grasse besuchen.<br />

Untergebracht werdet ihr in 4-6er Appartements in einer<br />

***Ferienanlage in Cannes ca 50 m vom<br />

öffentlichen Strand entfernt. Alle<br />

Appartements verfügen über ein<br />

Wohn- und Schlafz<strong>im</strong>mer, DU/WC,<br />

Kochnische und Terrasse oder Balkon.<br />

Des Weiteren bietet die Anlage 2<br />

Schw<strong>im</strong>mbäder, Sonnenterrassen und<br />

einen Fitnessbereich mit Sauna.<br />

Besonderheit: Die Verpflegung erfolgt in eigener<br />

Regie durch die Gruppe (Verpflegungskosten sind<br />

<strong>im</strong> Teilnahmebeitrag enthalten).<br />

Termin:<br />

30. März bis<br />

08. April 2007<br />

Teilnehmer/<br />

-innen:<br />

30 Kinder und<br />

Jugendliche <strong>im</strong><br />

Alter von 13<br />

bis 15 Jahren<br />

6<br />

Teilnahmebeitrag:<br />

ab Korbach bzw.<br />

<strong>Frankenberg</strong><br />

(Eder)<br />

280,00 €<br />

FREIZEIT FÜR KINDER IM<br />

SCHULLANDHEIM NIEBLUM<br />

AUF DER INSEL FÖHR<br />

Das Schullandhe<strong>im</strong> bietet auf dem 48.000 qm großen<br />

Grundstück direkt am Meer beste Möglichkeiten für<br />

einen unbeschwerten Inselaufenthalt. Das He<strong>im</strong> liegt<br />

zwischen den Ortschaften Nieblum und Wyk und hat<br />

einen eigenen Sandstrand.<br />

Das Haus verfügt über 52 Plätze, die Unterbringung der<br />

Kinder erfolgt in 4-Bettz<strong>im</strong>mern. Im Sanitärbereich gibt<br />

es je einen Duschraum für Jungen und Mädchen.<br />

Für sportliche Aktivitäten und zur Freizeitgestaltung<br />

sind vorhanden: ein Rasensportplatz mit Fußballtoren,<br />

ein Beachvolleyballfeld, ein Basketballfeld, zwei Außentischtennisplatten,<br />

ein Grillplatz mit rustikaler Sitzecke.<br />

Die „grüne Insel Föhr“ lässt sich gut mit dem Fahrrad<br />

erkunden, auch eine Wattwanderung und ein Besuch des<br />

Meerwasserwellenbades sollten nicht fehlen. Die Nachbarinseln<br />

Amrum und Hallig Hooge lohnen eine Tagestour.<br />

Termin:<br />

07. bis<br />

19. Juli<br />

2007<br />

Teilnehmer/<br />

-innen:<br />

30 Kinder<br />

<strong>im</strong> Alter von 8<br />

bis 10 Jahren<br />

7<br />

Teilnahmebeitrag:<br />

ab Korbach bzw.<br />

<strong>Frankenberg</strong><br />

(Eder)<br />

270,00 €


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 8<br />

FREIZEIT FÜR KINDER IM<br />

SCHULLANDHEIM „GERD LAUSEN“<br />

AUF DER INSEL SYLT<br />

Das Schullandhe<strong>im</strong> „Gerd Lausen“ bietet aufgrund der<br />

Lage und Ausstattung in allen Jahreszeiten fast unerschöpfliche<br />

Aktivitätsmöglichkeiten.<br />

Das Haus verfügt über 216 Betten, 9 Tagesräume, Freizeitzentrum,<br />

Kegelbahn, kleine Sporthalle und einen TT-<br />

Raum.<br />

Zur Ausstattung gehören eine Spielwiese und ein Bolzplatz.<br />

Mögliche Freizeitaktivitäten sind u. a.:<br />

● Baden in der Nordsee<br />

● Strandwanderungen<br />

● Basteln mit Strandgut<br />

● Wattwanderung<br />

● Leuchtturmbesichtigung<br />

● Schifffahrten zu den Seehundsbänken, Halligen und<br />

Nachbarinseln<br />

● Nachtwanderung<br />

Termin:<br />

07. bis<br />

21. Juli<br />

2007<br />

Teilnehmer/<br />

-innen:<br />

35 Kinder<br />

<strong>im</strong> Alter von 11<br />

bis 13 Jahren<br />

8<br />

Teilnahmebeitrag:<br />

ab Korbach bzw.<br />

<strong>Frankenberg</strong><br />

(Eder)<br />

310,00 €<br />

FREIZEIT FÜR JUGENDLICHE<br />

IN DER NORMANDIE<br />

Frankreich ist aufgrund seiner landschaftlichen und<br />

regionalen Vielfältigkeit ein Reiseland, das <strong>im</strong>mer<br />

beliebter wird. Unsere Ferienreise führt uns auf die Halbinsel<br />

Cotentin nach Centre de Rencontres.<br />

Das Gruppenhaus befindet sich nur 500 m vom langen<br />

Sandstrand entfernt und bietet vielfältige Freizeitaktivitäten.<br />

Man kann den Tag am Strand verbringen, die<br />

zahlreichen Freizeitangebote <strong>im</strong> Ort nutzen oder durch<br />

das malerische Städtchen bummeln.<br />

Es bieten sich natürlich auch Ausflüge mit<br />

dem Gruppenbus in die Umgebung an,<br />

z.B. Granville, Mont Saint<br />

Michel, Saint Malo, La Hague,<br />

Cherbourg und die D-<br />

Day-Landungsstrände.<br />

Untergebracht ist unsere Gruppe in einer Anlage, die aus<br />

3 Gebäudeteilen besteht und über 47 Betten in 2 bis 6<br />

Bettz<strong>im</strong>mern verfügt. Weiter gehören eine Küche, ein<br />

Speiseraum sowie 2 Aufenthaltsräume mit offenem<br />

Kamin zum Haus.<br />

Auf dem Grundstück können Volleyball, Fußball und<br />

Tischtennis gespielt werden.<br />

Besonderheit: Die Verpflegung erfolgt in eigener Regie<br />

durch die Gruppe (Verpflegungskosten sind <strong>im</strong> Teilnahmebeitrag<br />

enthalten.)<br />

Termin:<br />

06. bis<br />

22. Juli<br />

2007<br />

Teilnehmer/<br />

-innen:<br />

30 Jugendliche<br />

<strong>im</strong> Alter von 14<br />

und 16 Jahren<br />

9<br />

Teilnahmebeitrag:<br />

ab Korbach bzw.<br />

<strong>Frankenberg</strong><br />

(Eder)<br />

480,00 €


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 10<br />

FACHDIENST JUGEND - JUGENDARBEIT<br />

DES LANDKREISES WALDECK-FRANKENBERG<br />

Die Leistungen bzw. Angebote der Kreisjugendarbeit<br />

gründen sich auf §§ 11 bis 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes<br />

- KJHG -.<br />

Ziel der Arbeit ist es, junge Menschen zur Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />

und zum verantwortlichen Handeln in ihrer sozialen<br />

Gemeinschaft zu befähigen. Kinder, Jugendliche und<br />

junge Erwachsene sollen ermuntert werden, sich an<br />

gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu beteiligen<br />

und ihre Interessen zu formulieren.<br />

Zum Tätigkeitsprofil der Kreisjugendarbeit gehören folgende<br />

Arbeitsschwerpunkte:<br />

➢ Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten<br />

für Kinder und Jugendliche<br />

➢ Seminare für FreizeitbetreuerInnen<br />

➢ Beratung und Unterstützung von Gemeinden und<br />

freien Trägern bei der Planung von Ferienspielen<br />

➢ Planung, Durchführung und Dokumentation der<br />

“Theaterwoche Korbach”<br />

➢ Konzeptionelle und finanzielle Beratung von<br />

Jugendgruppen und Jugendclubs<br />

➢ Bearbeitung von Förderanträgen gemäß den Richtlinien<br />

für die Förderung der Jugendarbeit<br />

➢ Beantragung der JugendleiterIn-Card<br />

➢ Regelmäßige Fachtreffen für hauptamtliche MitarbeiterInnen<br />

der Jugendarbeit<br />

➢ Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz<br />

WEITERE INFORMATIONEN ÜBER<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>, Fachdienst Jugend<br />

Außenstelle Am Kniep 50, 34497 Korbach<br />

� 05631/954-492 Werner Hartmann<br />

Fax: 05631/954-380<br />

10<br />

Abs.:<br />

Telefon:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

Fachdienst Jugend<br />

Außenstelle Am Kniep 50<br />

34497 Korbach<br />

Ferienfreizeiten 2007<br />

Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn<br />

Name, Vorname ______________________________<br />

geb. am _________________ in __________________<br />

für die Freizeit vom ____________bis _____________<br />

in _________________________ verbindlich an.<br />

Sollte meine Tochter / mein Sohn bei der genannten<br />

Maßnahme keine Berücksichtigung finden können,<br />

melde ich sie / ihn ersatzweise für<br />

_____________________________________ an.<br />

Die Reisebedingungen des <strong>Landkreis</strong>es habe ich zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Ein Antrag auf Ermäßigung wird gestellt: ja* / nein*<br />

___________________________________________<br />

Datum (Unterschrift des Personensorgeberechtigten)<br />

*(Nichtzutreffendes bitte streichen)<br />

BITTE IN DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN<br />

UND RÜCKSEITE BEACHTEN !!!<br />

11


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 12<br />

Liebe Eltern !<br />

Um eine individuelle und bessere Betreuung Ihres Kindes<br />

zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Fragen zu<br />

beantworten:<br />

Welche Interessen hat das Kind ?<br />

Worauf sollten die Betreuerinnen/Betreuer bei Ihrem<br />

Kind besonders achten (z. B. Allergien, Verhaltensauffälligkeiten,<br />

Sonstiges)?<br />

Bemerkungen:<br />

12<br />

Kommunales Jugendbildungswerk des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> <strong>im</strong><br />

Zentrum für Gesundheit und Jugend<br />

Am Kniep 50, 34497 Korbach<br />

Das Jugendbildungswerk des <strong>Landkreis</strong>es befindet sich<br />

in der Nähe der Post.<br />

Kontakt: Brigitte Neumann ☎ 0 56 31/9 54-4 93<br />

Andreas Greif ☎ 0 56 31/9 54-4 61<br />

Wir bieten:<br />

Seminare an Wochenenden, in den Ferien oder in Projektwochen<br />

und Arbeitsgemeinschaften für Jugendliche<br />

und junge Erwachsene. Dazu fahren wir entweder mit<br />

euch weg oder kommen auch zu euch in euren Jugendclub,<br />

Verein oder in eure Schule.<br />

Im Vordergrund stehen Themen aus den Bereichen:<br />

• Persönlichkeitsbildung<br />

• Soziale Bildung<br />

• Politische und gesellschaftliche Bildung<br />

• Familiäre, gesundheitliche und kulturelle Bildung<br />

⌦ Mitmachen können insbesondere junge Menschen<br />

zwischen 12 und 26 Jahren.<br />

Die Veranstaltungen zu den unterschiedlichen Themenbereichen<br />

finden nach besonderer Ankündigung statt.<br />

Des Weiteren können Seminare und Veranstaltungen auf<br />

Wunsch von Jugendlichen, Jugendgruppen und Schulklassen<br />

durchgeführt werden.<br />

13


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 14<br />

14 15


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 16<br />

“Zirkuspädagogisches Projekt”<br />

<strong>Frankenberg</strong><br />

Schnupperkurse<br />

23. - 27. April 07<br />

Projektgruppe<br />

17. - 23. Juni 07<br />

(voraussichtlich)<br />

FACHDIENST JUGEND WALDECK-FRANKENBERG<br />

FACHDIENST JUGEND WALDECK-FRANKENBERG<br />

Jugendarbeit � 05631-954493<br />

Jugendarbeit � 05631-954493<br />

16<br />

.<br />

STADT FRANKENBERG<br />

Jugendpflege � 06451- 716824<br />

17


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 18<br />

Jugendhaus<br />

<strong>Frankenberg</strong><br />

“Offene Tür” - Was ist das?<br />

Während der genannten Öffnungszeiten steht<br />

jedem die Tür offen, der Lust, Laune und Zeit hat, die<br />

Räumlichkeiten und Angebote des Jugendhauses<br />

zu nutzen. Wir bieten die Möglichkeit, ohne<br />

Konsumzwang die Freizeit zu verbringen, Freunde zu<br />

treffen, zu lesen, Musik zu hören oder zu spielen.<br />

Neben vielen Gesellschaftsspielen bieten wir zu allen<br />

Öffnungszeiten Tischtennis, Tischfußball, Billard,<br />

Dart, Airhockey und Minibasketball.<br />

In der Küche könnt ihr kochen und backen.<br />

Wir haben ein offenes Ohr für eure Ideen,<br />

Anregungen, Fragen und Probleme.<br />

Wir helfen auch gerne, wo wir es können.<br />

NEU: Handwerken aller Art zu jeder Zeit!<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag 15:00 - 20:00 Uhr<br />

Dienstag 14:00 - 20:00 Uhr<br />

Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr<br />

Donnerstag 15:00 - 21:00 Uhr<br />

Freitag 14:00 - 18:00 Uhr<br />

Euer Jugendhausteam:<br />

Heike Höhl<br />

Michail Dornes<br />

Alexander Schulz (ZDL)<br />

Weitere Infos:<br />

Hainstr. 3<br />

Stadtjugendpflege der Stadt <strong>Frankenberg</strong><br />

Hainstr. 3<br />

Post an: Obermarkt 7-13<br />

35066 <strong>Frankenberg</strong>/Eder<br />

Tel: 06451/716824 / Fax: 06451-505203<br />

jugendtreff@frankenberg.de<br />

18<br />

Mo.<br />

Regelmässig<br />

- Schach und “abalone” für Anfänger<br />

- Dart von Grund auf Lernen<br />

- “Friskis och Svettis”, Gymnastik mit Musik<br />

- Papierschöpfen/Pappmache<br />

(Mach deine eigenen Geburtstags-, Gruß- oder<br />

Weihnachtskarten-Geschenke!)<br />

Di. - Hausaufgabenhilfe<br />

- Werken mit Holz und Brandmalerei<br />

Mi. - Billard von Grund auf lernen<br />

Do.<br />

Fr.<br />

- Zirkus Workshop<br />

- Kochen und Backen<br />

- Spielenachmittag mit Senioren<br />

(alle 14 Tage)<br />

- Break Dance mit Schwarzlicht- / Blitzlichteffekten<br />

(für Anfänger und Fortgeschrittene nach Absprache)<br />

- “Multi-Kulti-Mädchengruppe” für Mädchen ab 15<br />

(Wir wollen: Musik hören, reden, spielen, kochen, ??..und noch viel mehr)<br />

- Schach und “abalone” für Könner<br />

- Hausaufgabenhilfe<br />

- Werken mit Holz und Metall<br />

Veranstaltungen<br />

- Discoabende<br />

- Mädchenwochenende<br />

- Suchtprävention<br />

- Turniere (Billard, Airhockey, Kicker, Tischtennis etc.)<br />

- “Night-B-Ball” - Basketball bei Nacht<br />

- Fußball-, Volleyballnächte<br />

- Schuldnerberatung “Money Master”<br />

Ferienspiele<br />

für alle 8 bis 12jährigen<br />

- Ostern: 02.-05.04.2007<br />

- Sommer: 09.-20.07.2007<br />

- Herbst: 08.-12.10.2007<br />

19


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 20<br />

Evangelische Jugend Korbach -<br />

Da geht was!<br />

Wir sind ...<br />

... offen für alle!<br />

... interessiert an Euch!<br />

... Ansprechpartner für Euch!<br />

... Teil einer lebendigen Gemeinschaft!<br />

... <strong>im</strong> Auftrag des Herrn unterwegs!<br />

... Bärbel Padtberg für die Kinder- und Jungschargruppen<br />

... Andrea Busch für die Kinder- und Jugendarbeit<br />

... Katharina Dankwort für die Jugendarbeit<br />

Wir bieten Euch ...<br />

Montags ...<br />

... <strong>im</strong> Gemeindehaus an der Kalkmauer mit Bärbel<br />

15.00 bis 16.30 Uhr Jungschar für 6- bis 8-Jährige<br />

16.30 bis 18.00 Uhr Jungschar für 8- bis 12-Jährige<br />

... in der Johannesgemeinde mit Andrea<br />

15.00 bis 16.30 Uhr Bastelgruppe für Kinder ab 6 Jahren<br />

16.30 bis 18.00 Uhr Offener Treff für Kinder und Jugendliche<br />

ab 6 Jahren<br />

18.00 bis 20.00 Uhr Offener Treff für Jugendliche ab 12 J.<br />

... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />

19.00 bis 21.00 Uhr Montagsgruppe für Jugendliche<br />

ab 16 Jahren<br />

Dienstags ...<br />

... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />

19.00 bis 21.00 Uhr Theatergruppe für Jugendliche<br />

ab 13 Jahren<br />

Mittwochs ...<br />

... <strong>im</strong> Gemeindehaus Friedrichstraße mit Bärbel<br />

15.45 bis 16.15 Uhr Jungschar für 6- bis 12-jährige<br />

... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />

19.00 bis 21.00 Uhr Mittwochsgruppe für Jugendliche<br />

ab 17 Jahren<br />

20<br />

Donnerstags ...<br />

... in der Johannesgemeinde mit Andrea<br />

15.00 bis 17.00 Uhr Offener Treff für Kinder und<br />

Jugendliche ab 6 Jahren<br />

19.00 bis 21.00 Uhr Offener Treff für Jugendliche<br />

ab 12 Jahren<br />

... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />

19.00 bis 21.30 Uhr Theatergruppe für Jugendliche<br />

ab 13 Jahren<br />

Das war noch nicht alles ...<br />

... Ferienprojekte<br />

In den Ferien gibt es <strong>im</strong>mer wieder Filmnächte und Projekttage<br />

unterschiedlichster Art. Einzelheiten sind über<br />

unsere Kontakte* abrufbar.<br />

außerdem ...<br />

Es gibt tolle Angebote für alle Alterstufen zwischen 6 und<br />

18 Jahren. Termine und Themen erscheinen jeweils in der<br />

örtlichen Presse.<br />

*Unsere Kontakte ...<br />

� Büro der Evangelischen Jugend Korbach<br />

Kilianstraße 6, 34497 Korbach<br />

� 05631/ 501 307<br />

Bärbel Padtberg: � 05631/ 656 77<br />

Andrea Busch: � 05631/ 505 7996<br />

� ev.jugend.johannes@web.de<br />

Katharina Dankwort: � 05631/ 501 307<br />

� katharina.dankwort@web.de<br />

Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!<br />

Go(o)d2go - die Jugendkirche<br />

von Jugendlichen für Jugendliche<br />

jeden 1. Sonntag <strong>im</strong> Monat ab 18.00 Uhr<br />

in der Johannesgemeinde ein Projekt der Evangelischen<br />

Jugend <strong>im</strong> Kirchenkreis des Eisenberges<br />

Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!<br />

Alles, was bei der Evangelischen Jugend Korbach läuft<br />

und laufen wird findet jeder auch unter<br />

www.korbachdeluxe.de<br />

21


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 22<br />

Jugend- und<br />

Kulturzentrum<br />

„Spritzenhaus“ Bad Wildungen<br />

Das Jugendhaus in Bad Wildungen findet man mitten in der<br />

Stadt am Kirchplatz in Bad Wildungen. Es ist ein beliebter<br />

Treffpunkt für Kinder und Jugendliche von 8 – 18 Jahren.<br />

Geöffnet ist das Haus dienstags bis freitags von 14.00 - 18.00<br />

Uhr, mittwochs und donnerstags für Jugendliche ab 12 Jahren<br />

zusätzlich bis 20.00 Uhr. Regelmäßig gibt es zum normalen<br />

Wochenprogramm weitere tolle Angebote ... und alles Aktuelle<br />

gibt es auf unserer Homepage!<br />

Kommt doch einfach mal vorbei und guckt, was hier so los<br />

ist! Wir freuen uns auf Euch! Elisabeth Laciak, Rainer Nürnberger,<br />

S<strong>im</strong>on Hartmann (Zivi) und Stefanie Rothauge (Jahrespraktikantin).<br />

Wöchentliche Angebote <strong>im</strong> Jugendhaus<br />

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9.30 – 13.00 Uhr<br />

Montag, 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Mädchen- und Jungentreff<br />

Montag findet <strong>im</strong> Wechsel von 15.00 bis 17.00 Uhr jeden<br />

ersten und dritten Montag <strong>im</strong> Monat der Mädchentreff statt.<br />

Jeden zweiten und vierten Montag <strong>im</strong> Monat treffen sich die<br />

Jungs.<br />

Dienstag, 14.00 – 18.00 Uhr<br />

YU-GI-OH-Treff<br />

Am Dienstag findet von 15.00 – 17.30 Uhr der YU-GI-OH-<br />

TREFF statt! Hier können sich alle erfahrenen YU-GI-OH<br />

Spieler zu einem Duell treffen und ihre Strategien üben.<br />

Internet for free<br />

Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />

Mittwoch, 14.00 – 20.00 Uhr<br />

Streetdancekurse für Jugendliche<br />

Unter Anleitung von einem fachkundigen<br />

Tanzlehrer finden jeden Mittwoch von 16.00<br />

bis 20.00 Uhr vier unterschiedliche Streetdance Kurse von<br />

Anfängern bis fast perfekt statt. Anmeldung erforderlich!<br />

Kosten: 10,00 monatlich.<br />

22<br />

Internet for free<br />

Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />

Von 18.00 bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12 Jahren<br />

Donnerstag, 14.00 – 20.00 Uhr<br />

Skatetraining in der Halle am Schützenplatz<br />

In der Halle am Schützenplatz bieten wir ab<br />

Okober für Inline- und Skateboardfahrer donnerstags<br />

von 15.30 – 17.30 Uhr ein kostenloses<br />

Training unter Aufsicht an. Es gibt dort Street-Elemente wie<br />

zwei bankramps, zwei boxes und eine slider bar.<br />

YU-GI-OH-LIGA<br />

Donnerstags von 15.00 – 20.00 Uhr treffen sich die Fans von<br />

YU-GI-OH zum Spielen.<br />

Internet for free<br />

Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />

Von 18.00 bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12 Jahren<br />

Freitag, 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Freestyle HipHop Dance<br />

Jeden Freitag trainiert der Tänzer Julio von 16 – 18 Uhr mit<br />

Jugendlichen, die gerne tanzen. Das Motto ist „Jeder lernt von<br />

jedem“ Styles und Moves.<br />

Internet for free<br />

Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />

Das alles und noch viel mehr…<br />

+ Jeden letzten Freitag <strong>im</strong> Monat Night-B-Ball<br />

+ Hausaufgabenhilfe in der Grundschule Breiter Hagen<br />

+ Turniere in Sport und Spiel<br />

+ Ferienspiele für Kinder von 8 – 12 Jahren<br />

+ Musikmachen <strong>im</strong> Tonraum<br />

+ verschiedene Projekte, Workshops und Veranstaltungen<br />

Jugend und Kulturzentrum Spritzenhaus<br />

Am Kirchplatz 7, 34537 Bad Wildungen<br />

Fon: 0 56 21-9 45 37<br />

Home: www.spritzenhaus-online.de<br />

Mail: jugendhaus-bad-wildungen@t-online.de<br />

23


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 24<br />

Jugendarbeit <strong>im</strong> Kirchenkreis<br />

der Twiste<br />

Regelmäßige Veranstaltungen/<br />

Gruppenangebote in folgenden Ortsteilen:<br />

Gembeck:<br />

Dienstag, ab 16.30 Uhr , Jungschar ab 8 Jahren<br />

DGH Gembeck (<strong>im</strong> Wechsel mit Helsen)<br />

Helsen:<br />

Dienstag, ab 16.30 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren,<br />

Lutherhaus (<strong>im</strong> Wechsel mit Gembeck)<br />

Landau:<br />

Mittwoch, ab 16 Uhr, Jungschar ab 6 Jahren<br />

Mittwoch, ab 18 Uhr, Jugendgruppe ab 13 Jahren<br />

Beides Pfarrhaus<br />

Massenhausen:<br />

Dienstag, ab 16 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren<br />

Hof Meier<br />

Mengeringhausen:<br />

Montag, ab 16 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren<br />

Nikolaihaus<br />

Oberwaroldern<br />

Freitag, ab 17 Uhr, Jugendgruppe ab 14 Jahren<br />

Pfarrhaus<br />

Schmillinghausen<br />

Dienstag, ab 15 Uhr, Jungschar ab 7 Jahren<br />

Jugendraum<br />

Twiste:<br />

Donnerstag, ab 16 Uhr, Mädchenjungschar<br />

ab 8 Jahren, Pfarrhaus<br />

Wetterburg:<br />

Mittwoch, ab 15.30 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren,<br />

Lutherhaus<br />

Wrexen:<br />

Mittwoch, ab 15.30 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren<br />

Pfarrhaus<br />

24<br />

In den einzelnen Gruppen wird je nach Interesse<br />

gespielt, gebastelt, gesungen und sich an biblischen<br />

und kirchlichen Themen orientiert.<br />

Ferienspielprogramm:<br />

Allgemein in den Schulferien finden verschiedene<br />

Freizeitangebote (z.B. Jungschartag in den<br />

Herbstferien) statt. Des Weiteren steht in den<br />

ersten Sommerferienwochen eine Jugendfreizeit<br />

auf dem <strong>Programm</strong>.<br />

Zusätzlich zu den wöchentlich stattfindenden<br />

Gruppenangeboten werden noch Ausflüge und<br />

Tagesfahrten in Kooperation mit regionalen<br />

Jugendeinrichtungen angeboten (wie z.B. Osterund<br />

Herbstferienspiele für Kinder sowie eine<br />

Jugendfahrt in den Herbstferien). Außerdem wird<br />

während der Sommerferien das Spielmobil mit der<br />

Kinderkirche in verschiedenen Ortsteilen Station<br />

machen.<br />

Weitere Info`s gibt es <strong>im</strong> Jugendbüro bei<br />

Petra Ullrich und Pamela Scholle<br />

Prof.-Bier-Str. 87,<br />

34454 Bad Arolsen-Helsen<br />

Tel.: 0 56 91/62 82 58<br />

E-mail: jugend.kikreis.twiste@ekkw.de<br />

25


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 26<br />

Jugend- und Kulturzentrum<br />

„Come In“ Bad Arolsen<br />

Das Jugend- und Kulturzentrum „Come In“ befindet<br />

sich in den Räumen einer ehemaligen Diskothek <strong>im</strong><br />

Birkenweg 11 in Bad Arolsen. Dort bieten wir auf ca.<br />

600 m 2 Raumfläche ein vielfältiges Angebot zur aktiven<br />

Freizeitgestaltung an.<br />

Unsere Öffnungszeiten:<br />

Montag bis Samstag zwischen 14.00 und 21.00 Uhr<br />

Während dieser Zeit könnt Ihr kostenlos Billardspielen<br />

oder kickern, Musik hören, darten sowie verschiedene<br />

Gesellschaftsspiele und Videospiele benutzen und Vieles<br />

mehr erleben.<br />

Regelmäßige Veranstaltungen:<br />

Kindernachmittag, , PC AG, Internetcafe, Mädchengruppe,<br />

Kochen, Fußball AG, Tanzkurse, Disco, Theater etc.<br />

Bisher geplante Ferienangebote:<br />

Ostern: 02.04.-05.04.2007<br />

Ferienprogramm für Kids<br />

Sommer : 02.07.-06.07.2007<br />

Spielmobil in den Ortsteilen<br />

11.07.-20.07.2007<br />

Fahrradtour für Jugendliche<br />

Herbst: 08.10.-12.10.2007<br />

Ferienprogramm für Kids<br />

26.10.2007<br />

Halloween-Horror-Fest<br />

Weitere Infos gibt es unter:<br />

Jugend- und Kulturzentrum „Come In“<br />

Birkenweg 11, 34454 Bad Arolsen<br />

Tel.: 05691-40101 · juz-comein@web.de<br />

Bei: Friedhelm Schüttler<br />

Christine Scholle<br />

Pamela Scholle<br />

26<br />

REISEBEDINGUNGEN des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Mit der Anmeldung bietet/bieten der/die gesetzlichen Vertreter oder sonstige Personensorgeberechtigte<br />

(<strong>im</strong> folgenden: Anmeldender) des/der Angemeldeten dem<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> den Abschluss eines Reisevertrages an. Die<br />

Anmeldung hat schriftlich auf dem Anmeldeformular zu erfolgen. Der Vertrag kommt<br />

mit der Teilnahmebestätigung durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> zustande.<br />

Die Teilnahmebestätigung bedarf keiner best<strong>im</strong>mten Form.<br />

2. Bezahlung<br />

Der Reisepreis wird mit der Teilnahmebestätigung durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />

<strong>Frankenberg</strong> fällig, sofern zwischen den Vertragsparteien kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt<br />

schriftlich vereinbart worden ist. Wird der vereinbarte Reisepreis<br />

nicht <strong>im</strong> Fälligkeitszeitpunkt geleistet, so hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

das Recht, den Reisevertrag schriftlich zu kündigen. Macht der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />

<strong>Frankenberg</strong> von dieser Möglichkeit (schriftliche Kündigung) keinen Gebrauch, so<br />

bleibt die Verpflichtung des Anmeldenden zur vollen Bezahlung des Reisepreises<br />

bestehen. Werden Mahnungen erforderlich, weil der Gesamtreisebetrag nicht<br />

rechtzeitig eingegangen ist, so erhebt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> eine<br />

Mahngebühr.<br />

3. Leistungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> sowie aus den hierauf bezugnehmenden<br />

Angaben in der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der<br />

vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung<br />

durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>.<br />

4. Rücktritt durch den Anmeldenden<br />

4.1 Der Anmeldende oder der Angemeldete können jederzeit vor Reisebeginn von<br />

der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung be<strong>im</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>. Dem Anmeldenden und dem Angemeldeten<br />

wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

Treten der Anmeldende oder der Angemeldete vom Reisevertrag zurück oder<br />

tritt der Angemeldete die Reise nicht an, so kann der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />

<strong>Frankenberg</strong> Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine<br />

Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich<br />

ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen<br />

der Reiseleistung zu berücksichtigen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann diesen Ersatzanspruch unter<br />

Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes<br />

des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />

Verhältnis pauschalieren:<br />

I. Jugend-Freizeiten<br />

Bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %<br />

Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %<br />

Ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />

Ab 6. Tag vor Reiseantritt 60 %<br />

Die in der Ziffer I nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen<br />

entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen<br />

behandelt.<br />

Der Nachweis durch den Anmeldenden, dass dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

geringere Kosten entstanden sind, ist möglich. Soweit dem <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> Kosten durch den Rücktritt des Anmeldenden entstehen,<br />

kann der Anzahlungsbetrag zur Abdeckung dieser Kosten mit dem Entschädigungsanspruch<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> gegen den Anmeldenden<br />

aufgerechnet werden.<br />

4.2 Bis zum Reisebeginn kann der Anmeldende den Angemeldeten bei der Durchführung<br />

der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende<br />

tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Anmeldenden. Der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann dem Wechsel in der Person des Angemeldeten<br />

widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht<br />

genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.<br />

27


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 28<br />

4.3 Im Falle eines Rücktritts kann der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> von dem<br />

Anmeldenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.<br />

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

N<strong>im</strong>mt der Angemeldete einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder<br />

aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten<br />

Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche<br />

Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder<br />

behördliche Best<strong>im</strong>mungen entgegenstehen.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom<br />

Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:<br />

a) Ohne Einhaltung einer Frist<br />

Wenn der Angemeldete die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> oder einer sonstigen vertretungsberechtigten<br />

Person (insbesondere eines Betreuers) nachhaltig stört oder wenn er<br />

sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages<br />

gerechtfertigt ist. Kündigt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>, so behält er<br />

den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich<br />

der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt [Mindestteilnehmerzahl]<br />

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,<br />

wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf<br />

eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der<br />

Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen<br />

und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Anmeldende erhält den<br />

eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.<br />

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht erreicht werden kann, hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> den<br />

Anmeldenden davon zu unterrichten.<br />

c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt [wirtschaftliche Unzumutbarkeit]<br />

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> deshalb nicht zumutbar ist, weil die Zahl der<br />

Anmeldungen für diese Reise so gering ist, dass die dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />

<strong>Frankenberg</strong> <strong>im</strong> Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung<br />

der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten<br />

würde. Ein Rücktrittsrecht des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> besteht jedoch<br />

nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, er die zu seinem<br />

Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Anmeldenden ein ihm<br />

mögliches, vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus<br />

diesem Grund abgesagt, so erhält der Anmeldende den eingezahlten Reisepreis<br />

unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet,<br />

sofern er von einem Ersatzangebot des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> keinen<br />

Gebrauch macht.<br />

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände<br />

Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt<br />

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> als auch der Anmeldende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag<br />

gekündigt, so kann der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> für die bereits<br />

erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen<br />

eine angemessene Entschädigung verlangen.<br />

Weiterhin ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> verpflichtet, die notwendigen<br />

Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung<br />

umfasst, den Angemeldeten zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung<br />

sind vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> und dem Anmeldenden je zur<br />

Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last.<br />

28<br />

8. Haftung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

8.1 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> haftet <strong>im</strong> Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />

einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für:<br />

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;<br />

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;<br />

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;<br />

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertragl. vereinbarten Reiseleistungen.<br />

8.2 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung<br />

betrauten Personen.<br />

8.3 Wird <strong>im</strong> Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung <strong>im</strong> Linienverkehr<br />

erbracht und dem Angemeldeten hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis<br />

ausgestellt, so erbringt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> insoweit<br />

Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der<br />

Teilnahmebestätigung ausdrücklich hierauf hinweist. Er haftet daher nicht für die<br />

Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung richtet sich in<br />

diesem Fall nach den Beförderungsbest<strong>im</strong>mungen dieser Unternehmen, auf die<br />

der Anmeldende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich<br />

zu machen sind.<br />

8.4 Der Angemeldete ist während der Dauer der Reise durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

unfall- und haftpflichtversichert.<br />

Die Deckungssumme der Unfallversicherung ist auf 25.564,00 € begrenzt. Dem<br />

Anmeldenden wird empfohlen, vor Reisebeginn das weitergehende Unfallrisiko<br />

durch eine private Unfallversicherung abzudecken.<br />

Bei Reiseantritt bestehende oder während der Reise entstehende privater<br />

Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie die Krankenversicherung des<br />

Angemeldeten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.<br />

9. Gewährleistung<br />

a) Abhilfe<br />

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können der Anmeldende und der<br />

Angemeldete Abhilfe verlangen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann die<br />

Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass<br />

er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.<br />

b) Minderung des Reisepreises<br />

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Anmeldende<br />

eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der<br />

Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses<br />

der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden<br />

haben würden. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Anmeldende unterlässt,<br />

innerhalb eines Monats ab Rückkehr des Angemeldeten den Mangel anzuzeigen.<br />

c) Kündigung des Vertrages<br />

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so<br />

kann der Anmeldende <strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen den Reisevertrag<br />

– in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig<br />

durch schriftliche Erklärung – kündigen.<br />

Dasselbe gilt, wenn dem Angemeldeten die Reise infolge eines Mangels aus<br />

wichtigem, dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> erkennbaren Grund nicht zuzumuten<br />

ist. Der Best<strong>im</strong>mung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn<br />

eine Abhilfe unmöglich ist oder vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> verweigert<br />

wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse<br />

des Angemeldeten oder des Anmeldenden gerechtfertigt wird.<br />

Der Anmeldende schuldet dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> den auf die in<br />

Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese<br />

Leistungen für ihn oder den Angemeldeten von Interesse waren.<br />

d) Schadensersatz<br />

Sofern der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> einen Umstand zu vertreten hat, der zu<br />

einem Mangel der Reise führt, kann der Anmeldende Schadensersatz verlangen.<br />

10. Beschränkung der Haftung<br />

10.1Die vertragliche Haftung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> ist auf den<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

a) soweit ein Schaden des Angemeldeten weder vorsätzlich noch groß fahrlässig<br />

herbeigeführt wird oder<br />

b) soweit der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> für einen dem Angemeldeten<br />

entstandenen oder entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens<br />

eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

29


<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 30<br />

10.2 Deliktische Haftung<br />

Für alle Schadensersatzansprüche der Angemeldeten oder des Anmeldenden<br />

gegen den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> aus unerlaubter Handlung, die<br />

nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

bei Personenschäden bis 76.693,00 € je Angemeldetem<br />

und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Angemeldetem<br />

und Reise 4.090,00 €. Liegt der Reisepreis über 1.363,00 €, ist die Haftung<br />

auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Anmeldenden wird<br />

in diesem Zusammenhang <strong>im</strong> eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-<br />

und Reisegepäckversicherung empfohlen.<br />

10.3 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt<br />

werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und<br />

die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet<br />

werden.<br />

10.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit<br />

beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die<br />

auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden<br />

sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter<br />

best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden<br />

kann oder unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br />

10.5 Sofern der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> Leistungsträger ist, haftet er nach<br />

den für diesen Leistungsbereich geltenden Best<strong>im</strong>mungen.<br />

11. Mitwirkungspflicht<br />

Der Anmeldende und der Angemeldete sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen<br />

<strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen mitzuwirken,<br />

eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Mitwirkungspflicht des<br />

Angemeldeten ist auf eine tatsächliche Mitwirkung beschränkt. Der Anmeldende ist<br />

verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Rückkehr des Angemeldeten Beanstandungen<br />

dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es<br />

der Anmeldende schuldhaft, einen Mangel innerhalb dieser Frist anzuzeigen, so tritt<br />

der Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der<br />

Anmeldende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung<br />

der Reise gegenüber dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> geltend zu machen.<br />

Nach Ablauf der Frist können der Anmeldende oder der Angemeldete Ansprüche<br />

geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />

worden ist. Ansprüche des Anmeldenden oder des Angemeldeten verjähren in 6<br />

Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach der vertraglichen<br />

Vereinbarung enden sollte. Haben der Anmeldende oder der Angemeldete<br />

solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,<br />

an dem der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> die Ansprüche schriftlich zurückweist.<br />

Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des<br />

Angemeldeten verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.<br />

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

Sofern es dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> möglich ist, wird er den Anmeldenden<br />

über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen<br />

Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.<br />

14. Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen des Reisevertrages hat nicht die<br />

Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.<br />

15. Gerichtsstand<br />

Der Anmeldende oder der Angemeldete können den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

nur an dessen Verwaltungssitz verklagen. Für Klagen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> gegen den Anmeldenden oder den Angemeldeten ist der<br />

Wohnsitz des Anmeldenden oder des Angemeldeten maßgebend.<br />

30<br />

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