Drucken Programm_2006 - im Landkreis Waldeck Frankenberg
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<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 1
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 2<br />
INHALT<br />
◆ Vorwort S. 3<br />
◆ Wichtige Hinweise für die Freizeiten S. 4<br />
des <strong>Landkreis</strong>es<br />
◆ Freizeiten für Kinder- und Jugendliche S. 6<br />
◆ Fachdienst Jugend - Jugendarbeit<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> S. 10<br />
◆ Anmeldung für Freizeiten des <strong>Landkreis</strong>es S. 11<br />
◆ Kommunales JBW des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> S. 13<br />
◆ Jugendhaus Korbach S. 14<br />
◆ Kinder machen Zirkus S. 16<br />
◆ Jugendhaus <strong>Frankenberg</strong> S. 18<br />
◆ Ev. Jugend Korbach S. 20<br />
◆ Jugend- und Kulturzentrum Spritzenhaus<br />
Bad Wildungen S. 22<br />
◆ Kirchenkreis der Twiste S. 24<br />
◆ Jugend- und Kulturzentrum „Come In“<br />
Bad Arolsen S. 26<br />
◆ Reisebedingungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> S. 27<br />
IMPRESSUM<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
Fachdienst Jugend<br />
Außenstelle Am Kniep 50<br />
34497 Korbach<br />
Tel.: 05631/954-492<br />
Druck: sprenger druck, Korbach<br />
TITEL<br />
Hilmar Potente, Lichtenfels<br />
2<br />
VORWORT<br />
Liebe Kinder und Jugendliche!<br />
Liebe Eltern!<br />
Viele Kinder und Jugendliche haben wieder die Möglichkeit,<br />
wie in den vergangenen Jahren an Aktivitäten<br />
der Jugendarbeit teilzunehmen.<br />
Die vorliegende Broschüre informiert über Veranstaltungen<br />
2007 des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> sowie<br />
weiterer Träger.<br />
Nach dem Erfolg der Vorjahre erscheint erneut ein gemeinsames<br />
<strong>Programm</strong>, um die Vielfalt von Jugendarbeit<br />
darzustellen.<br />
Ihr könnt/Sie können nun aus einer breiten Palette von<br />
Angeboten auswählen, wobei es auf der örtlichen Ebene<br />
sicherlich noch weitere Organisationen gibt, die Freizeitaktivitäten<br />
anbieten.<br />
All den vielen haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern in der Jugendarbeit möchte ich an<br />
dieser Stelle meinen besonderen Dank aussprechen.<br />
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltungen<br />
wünsche ich schon heute interessante und erlebnisreiche<br />
Tage.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hans Vaupel<br />
Leiter Fachdienst Jugend<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
3
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 4<br />
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE FREIZEITEN<br />
DES LANDKREISES WALDECK-FRANKENBERG<br />
1. Veranstalter:<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
Fachdienst Jugend<br />
Außenstelle Am Kniep 50<br />
34497 Korbach<br />
Tel. (05631) 954-492<br />
Fax: (05631) 954-380<br />
E-Mail:<br />
werner.hartmann@landkreis-waldeck-frankenberg.de<br />
2. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>. Die<br />
Altersgruppe, die bei der jeweiligen Ausschreibung<br />
angegeben ist, soll nicht unter- oder überschritten<br />
werden.<br />
Bevorzugt werden nach Möglichkeit Kinder und<br />
Jugendliche aus wirtschaftlich und wohnlich ungünstigen<br />
Verhältnissen, aus kinderreichen Familien, die<br />
keinen gemeinsamen Familienurlaub machen können,<br />
weil z. B. Besonderheiten des Erwerbszweiges dies<br />
nicht zulassen.<br />
3. Anmeldung:<br />
Die Anmeldung hat auf dem Anmeldeformular zu<br />
erfolgen und ist vom gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.<br />
Bei der Anmeldung von Pflegekindern<br />
muss das Einverständnis des Personensorgeberechtigten<br />
vorliegen.<br />
Anmeldeschluss ist der 16. Februar 2007.<br />
4. Leistungen:<br />
Im Teilnahmebeitrag sind folgende Leistungen<br />
enthalten:<br />
- Fahrt zum Ferienziel und zurück mit modernen<br />
Reisebussen bzw. teilweise Fähren<br />
- Vollpension bei Unterbringung in Mehrbettz<strong>im</strong>mern<br />
je nach Ausstattung des Hauses<br />
- Betreuung durch besonders vorbereitete Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter<br />
- Rund- und Besichtigungsfahrten vom Ferienort aus<br />
- Eintrittsgelder für verschiedene <strong>Programm</strong>angebote<br />
- Versicherung<br />
4<br />
5. Gewährung von Ermäßigungen:<br />
Für Kinder und Jugendliche aus ungünstigen Einkommensverhältnissen<br />
(z. B. Leistungsempfänger<br />
gemäß SGB II oder XII, Rentner), kann auf Antrag<br />
der Teilnahmebeitrag ermäßigt werden (nur bei Föhr,<br />
Sylt).<br />
Die Anträge auf Ermäßigung sind mit der Anmeldung<br />
für die Freizeit zu stellen. Der Berechnungsbogen<br />
wird Ihnen dann umgehend zugeschickt.<br />
Entsprechende prüfungsfähige Unterlagen sind beizufügen.<br />
Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.<br />
Empfänger von Leistungen gemäß SGB II oder<br />
XII legen der Anmeldung zur Freizeit bitte lediglich<br />
einen aktuellen Bescheid bei.<br />
6. Ärztliche Untersuchung:<br />
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich<br />
vor der Freizeit ärztlich untersuchen lassen.<br />
Entsprechende Formblätter für den Hausarzt<br />
werden zu gegebener Zeit zugesandt.<br />
Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der<br />
Anmeldung ihres Kindes damit einverstanden, dass<br />
es bei Erkrankung notfalls in ein Krankenhaus<br />
gebracht wird, wenn dies vom Arzt am Ferienort für<br />
erforderlich gehalten wird.<br />
7. Etwa vier Wochen vor Reisebeginn erhalten die Personensorgeberechtigten<br />
ein Anschreiben mit allen<br />
notwendigen Informationen über Ausrüstung,<br />
Abfahrtsort und -zeit usw.<br />
8. Auf den folgenden Seiten werden die Ferienreisen<br />
des Fachdienstes Jugend <strong>im</strong> einzelnen vorgestellt.<br />
5
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 6<br />
NATUR- UND KULTURERLEBNIS-<br />
FERIEN FÜR KINDER UND JUGEND-<br />
LICHE AN DER COTE D’AZUR<br />
Das Indigoblau des Meeres, das leuchtende Rot der Felsen,<br />
das tiefe Grün der Palmen, die privilegierte Lage,<br />
die Vielfältigkeit der Orte, die facettenreiche Geschichte<br />
und das Selbstbewusstsein der Bewohner.<br />
Das Glücksgefühl auskosten, <strong>im</strong> Süden zu sein. Adel,<br />
Jet-Set und Filmsternchen zwischen Yachthäfen, Traumvillen<br />
und 120 km Küste mit traumhaften Buchten und<br />
Stränden. Exotic und Luxus an der französischen<br />
Riviera…und ihr mitten drin.<br />
Bei dieser Ferienreise sollt ihr die Schönheit und Besonderheit<br />
der französischen Riviera entdecken. So werdet<br />
ihr bei Erkundungstouren mit dem Gruppenbus Nizza,<br />
Cannes, Monaco kennen lernen sowie die Parfümherstellung<br />
in Grasse besuchen.<br />
Untergebracht werdet ihr in 4-6er Appartements in einer<br />
***Ferienanlage in Cannes ca 50 m vom<br />
öffentlichen Strand entfernt. Alle<br />
Appartements verfügen über ein<br />
Wohn- und Schlafz<strong>im</strong>mer, DU/WC,<br />
Kochnische und Terrasse oder Balkon.<br />
Des Weiteren bietet die Anlage 2<br />
Schw<strong>im</strong>mbäder, Sonnenterrassen und<br />
einen Fitnessbereich mit Sauna.<br />
Besonderheit: Die Verpflegung erfolgt in eigener<br />
Regie durch die Gruppe (Verpflegungskosten sind<br />
<strong>im</strong> Teilnahmebeitrag enthalten).<br />
Termin:<br />
30. März bis<br />
08. April 2007<br />
Teilnehmer/<br />
-innen:<br />
30 Kinder und<br />
Jugendliche <strong>im</strong><br />
Alter von 13<br />
bis 15 Jahren<br />
6<br />
Teilnahmebeitrag:<br />
ab Korbach bzw.<br />
<strong>Frankenberg</strong><br />
(Eder)<br />
280,00 €<br />
FREIZEIT FÜR KINDER IM<br />
SCHULLANDHEIM NIEBLUM<br />
AUF DER INSEL FÖHR<br />
Das Schullandhe<strong>im</strong> bietet auf dem 48.000 qm großen<br />
Grundstück direkt am Meer beste Möglichkeiten für<br />
einen unbeschwerten Inselaufenthalt. Das He<strong>im</strong> liegt<br />
zwischen den Ortschaften Nieblum und Wyk und hat<br />
einen eigenen Sandstrand.<br />
Das Haus verfügt über 52 Plätze, die Unterbringung der<br />
Kinder erfolgt in 4-Bettz<strong>im</strong>mern. Im Sanitärbereich gibt<br />
es je einen Duschraum für Jungen und Mädchen.<br />
Für sportliche Aktivitäten und zur Freizeitgestaltung<br />
sind vorhanden: ein Rasensportplatz mit Fußballtoren,<br />
ein Beachvolleyballfeld, ein Basketballfeld, zwei Außentischtennisplatten,<br />
ein Grillplatz mit rustikaler Sitzecke.<br />
Die „grüne Insel Föhr“ lässt sich gut mit dem Fahrrad<br />
erkunden, auch eine Wattwanderung und ein Besuch des<br />
Meerwasserwellenbades sollten nicht fehlen. Die Nachbarinseln<br />
Amrum und Hallig Hooge lohnen eine Tagestour.<br />
Termin:<br />
07. bis<br />
19. Juli<br />
2007<br />
Teilnehmer/<br />
-innen:<br />
30 Kinder<br />
<strong>im</strong> Alter von 8<br />
bis 10 Jahren<br />
7<br />
Teilnahmebeitrag:<br />
ab Korbach bzw.<br />
<strong>Frankenberg</strong><br />
(Eder)<br />
270,00 €
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 8<br />
FREIZEIT FÜR KINDER IM<br />
SCHULLANDHEIM „GERD LAUSEN“<br />
AUF DER INSEL SYLT<br />
Das Schullandhe<strong>im</strong> „Gerd Lausen“ bietet aufgrund der<br />
Lage und Ausstattung in allen Jahreszeiten fast unerschöpfliche<br />
Aktivitätsmöglichkeiten.<br />
Das Haus verfügt über 216 Betten, 9 Tagesräume, Freizeitzentrum,<br />
Kegelbahn, kleine Sporthalle und einen TT-<br />
Raum.<br />
Zur Ausstattung gehören eine Spielwiese und ein Bolzplatz.<br />
Mögliche Freizeitaktivitäten sind u. a.:<br />
● Baden in der Nordsee<br />
● Strandwanderungen<br />
● Basteln mit Strandgut<br />
● Wattwanderung<br />
● Leuchtturmbesichtigung<br />
● Schifffahrten zu den Seehundsbänken, Halligen und<br />
Nachbarinseln<br />
● Nachtwanderung<br />
Termin:<br />
07. bis<br />
21. Juli<br />
2007<br />
Teilnehmer/<br />
-innen:<br />
35 Kinder<br />
<strong>im</strong> Alter von 11<br />
bis 13 Jahren<br />
8<br />
Teilnahmebeitrag:<br />
ab Korbach bzw.<br />
<strong>Frankenberg</strong><br />
(Eder)<br />
310,00 €<br />
FREIZEIT FÜR JUGENDLICHE<br />
IN DER NORMANDIE<br />
Frankreich ist aufgrund seiner landschaftlichen und<br />
regionalen Vielfältigkeit ein Reiseland, das <strong>im</strong>mer<br />
beliebter wird. Unsere Ferienreise führt uns auf die Halbinsel<br />
Cotentin nach Centre de Rencontres.<br />
Das Gruppenhaus befindet sich nur 500 m vom langen<br />
Sandstrand entfernt und bietet vielfältige Freizeitaktivitäten.<br />
Man kann den Tag am Strand verbringen, die<br />
zahlreichen Freizeitangebote <strong>im</strong> Ort nutzen oder durch<br />
das malerische Städtchen bummeln.<br />
Es bieten sich natürlich auch Ausflüge mit<br />
dem Gruppenbus in die Umgebung an,<br />
z.B. Granville, Mont Saint<br />
Michel, Saint Malo, La Hague,<br />
Cherbourg und die D-<br />
Day-Landungsstrände.<br />
Untergebracht ist unsere Gruppe in einer Anlage, die aus<br />
3 Gebäudeteilen besteht und über 47 Betten in 2 bis 6<br />
Bettz<strong>im</strong>mern verfügt. Weiter gehören eine Küche, ein<br />
Speiseraum sowie 2 Aufenthaltsräume mit offenem<br />
Kamin zum Haus.<br />
Auf dem Grundstück können Volleyball, Fußball und<br />
Tischtennis gespielt werden.<br />
Besonderheit: Die Verpflegung erfolgt in eigener Regie<br />
durch die Gruppe (Verpflegungskosten sind <strong>im</strong> Teilnahmebeitrag<br />
enthalten.)<br />
Termin:<br />
06. bis<br />
22. Juli<br />
2007<br />
Teilnehmer/<br />
-innen:<br />
30 Jugendliche<br />
<strong>im</strong> Alter von 14<br />
und 16 Jahren<br />
9<br />
Teilnahmebeitrag:<br />
ab Korbach bzw.<br />
<strong>Frankenberg</strong><br />
(Eder)<br />
480,00 €
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 10<br />
FACHDIENST JUGEND - JUGENDARBEIT<br />
DES LANDKREISES WALDECK-FRANKENBERG<br />
Die Leistungen bzw. Angebote der Kreisjugendarbeit<br />
gründen sich auf §§ 11 bis 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes<br />
- KJHG -.<br />
Ziel der Arbeit ist es, junge Menschen zur Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />
und zum verantwortlichen Handeln in ihrer sozialen<br />
Gemeinschaft zu befähigen. Kinder, Jugendliche und<br />
junge Erwachsene sollen ermuntert werden, sich an<br />
gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu beteiligen<br />
und ihre Interessen zu formulieren.<br />
Zum Tätigkeitsprofil der Kreisjugendarbeit gehören folgende<br />
Arbeitsschwerpunkte:<br />
➢ Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten<br />
für Kinder und Jugendliche<br />
➢ Seminare für FreizeitbetreuerInnen<br />
➢ Beratung und Unterstützung von Gemeinden und<br />
freien Trägern bei der Planung von Ferienspielen<br />
➢ Planung, Durchführung und Dokumentation der<br />
“Theaterwoche Korbach”<br />
➢ Konzeptionelle und finanzielle Beratung von<br />
Jugendgruppen und Jugendclubs<br />
➢ Bearbeitung von Förderanträgen gemäß den Richtlinien<br />
für die Förderung der Jugendarbeit<br />
➢ Beantragung der JugendleiterIn-Card<br />
➢ Regelmäßige Fachtreffen für hauptamtliche MitarbeiterInnen<br />
der Jugendarbeit<br />
➢ Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz<br />
WEITERE INFORMATIONEN ÜBER<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>, Fachdienst Jugend<br />
Außenstelle Am Kniep 50, 34497 Korbach<br />
� 05631/954-492 Werner Hartmann<br />
Fax: 05631/954-380<br />
10<br />
Abs.:<br />
Telefon:<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
Fachdienst Jugend<br />
Außenstelle Am Kniep 50<br />
34497 Korbach<br />
Ferienfreizeiten 2007<br />
Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn<br />
Name, Vorname ______________________________<br />
geb. am _________________ in __________________<br />
für die Freizeit vom ____________bis _____________<br />
in _________________________ verbindlich an.<br />
Sollte meine Tochter / mein Sohn bei der genannten<br />
Maßnahme keine Berücksichtigung finden können,<br />
melde ich sie / ihn ersatzweise für<br />
_____________________________________ an.<br />
Die Reisebedingungen des <strong>Landkreis</strong>es habe ich zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Ein Antrag auf Ermäßigung wird gestellt: ja* / nein*<br />
___________________________________________<br />
Datum (Unterschrift des Personensorgeberechtigten)<br />
*(Nichtzutreffendes bitte streichen)<br />
BITTE IN DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN<br />
UND RÜCKSEITE BEACHTEN !!!<br />
11
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 12<br />
Liebe Eltern !<br />
Um eine individuelle und bessere Betreuung Ihres Kindes<br />
zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Fragen zu<br />
beantworten:<br />
Welche Interessen hat das Kind ?<br />
Worauf sollten die Betreuerinnen/Betreuer bei Ihrem<br />
Kind besonders achten (z. B. Allergien, Verhaltensauffälligkeiten,<br />
Sonstiges)?<br />
Bemerkungen:<br />
12<br />
Kommunales Jugendbildungswerk des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> <strong>im</strong><br />
Zentrum für Gesundheit und Jugend<br />
Am Kniep 50, 34497 Korbach<br />
Das Jugendbildungswerk des <strong>Landkreis</strong>es befindet sich<br />
in der Nähe der Post.<br />
Kontakt: Brigitte Neumann ☎ 0 56 31/9 54-4 93<br />
Andreas Greif ☎ 0 56 31/9 54-4 61<br />
Wir bieten:<br />
Seminare an Wochenenden, in den Ferien oder in Projektwochen<br />
und Arbeitsgemeinschaften für Jugendliche<br />
und junge Erwachsene. Dazu fahren wir entweder mit<br />
euch weg oder kommen auch zu euch in euren Jugendclub,<br />
Verein oder in eure Schule.<br />
Im Vordergrund stehen Themen aus den Bereichen:<br />
• Persönlichkeitsbildung<br />
• Soziale Bildung<br />
• Politische und gesellschaftliche Bildung<br />
• Familiäre, gesundheitliche und kulturelle Bildung<br />
⌦ Mitmachen können insbesondere junge Menschen<br />
zwischen 12 und 26 Jahren.<br />
Die Veranstaltungen zu den unterschiedlichen Themenbereichen<br />
finden nach besonderer Ankündigung statt.<br />
Des Weiteren können Seminare und Veranstaltungen auf<br />
Wunsch von Jugendlichen, Jugendgruppen und Schulklassen<br />
durchgeführt werden.<br />
13
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 14<br />
14 15
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 16<br />
“Zirkuspädagogisches Projekt”<br />
<strong>Frankenberg</strong><br />
Schnupperkurse<br />
23. - 27. April 07<br />
Projektgruppe<br />
17. - 23. Juni 07<br />
(voraussichtlich)<br />
FACHDIENST JUGEND WALDECK-FRANKENBERG<br />
FACHDIENST JUGEND WALDECK-FRANKENBERG<br />
Jugendarbeit � 05631-954493<br />
Jugendarbeit � 05631-954493<br />
16<br />
.<br />
STADT FRANKENBERG<br />
Jugendpflege � 06451- 716824<br />
17
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 18<br />
Jugendhaus<br />
<strong>Frankenberg</strong><br />
“Offene Tür” - Was ist das?<br />
Während der genannten Öffnungszeiten steht<br />
jedem die Tür offen, der Lust, Laune und Zeit hat, die<br />
Räumlichkeiten und Angebote des Jugendhauses<br />
zu nutzen. Wir bieten die Möglichkeit, ohne<br />
Konsumzwang die Freizeit zu verbringen, Freunde zu<br />
treffen, zu lesen, Musik zu hören oder zu spielen.<br />
Neben vielen Gesellschaftsspielen bieten wir zu allen<br />
Öffnungszeiten Tischtennis, Tischfußball, Billard,<br />
Dart, Airhockey und Minibasketball.<br />
In der Küche könnt ihr kochen und backen.<br />
Wir haben ein offenes Ohr für eure Ideen,<br />
Anregungen, Fragen und Probleme.<br />
Wir helfen auch gerne, wo wir es können.<br />
NEU: Handwerken aller Art zu jeder Zeit!<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag 15:00 - 20:00 Uhr<br />
Dienstag 14:00 - 20:00 Uhr<br />
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr<br />
Donnerstag 15:00 - 21:00 Uhr<br />
Freitag 14:00 - 18:00 Uhr<br />
Euer Jugendhausteam:<br />
Heike Höhl<br />
Michail Dornes<br />
Alexander Schulz (ZDL)<br />
Weitere Infos:<br />
Hainstr. 3<br />
Stadtjugendpflege der Stadt <strong>Frankenberg</strong><br />
Hainstr. 3<br />
Post an: Obermarkt 7-13<br />
35066 <strong>Frankenberg</strong>/Eder<br />
Tel: 06451/716824 / Fax: 06451-505203<br />
jugendtreff@frankenberg.de<br />
18<br />
Mo.<br />
Regelmässig<br />
- Schach und “abalone” für Anfänger<br />
- Dart von Grund auf Lernen<br />
- “Friskis och Svettis”, Gymnastik mit Musik<br />
- Papierschöpfen/Pappmache<br />
(Mach deine eigenen Geburtstags-, Gruß- oder<br />
Weihnachtskarten-Geschenke!)<br />
Di. - Hausaufgabenhilfe<br />
- Werken mit Holz und Brandmalerei<br />
Mi. - Billard von Grund auf lernen<br />
Do.<br />
Fr.<br />
- Zirkus Workshop<br />
- Kochen und Backen<br />
- Spielenachmittag mit Senioren<br />
(alle 14 Tage)<br />
- Break Dance mit Schwarzlicht- / Blitzlichteffekten<br />
(für Anfänger und Fortgeschrittene nach Absprache)<br />
- “Multi-Kulti-Mädchengruppe” für Mädchen ab 15<br />
(Wir wollen: Musik hören, reden, spielen, kochen, ??..und noch viel mehr)<br />
- Schach und “abalone” für Könner<br />
- Hausaufgabenhilfe<br />
- Werken mit Holz und Metall<br />
Veranstaltungen<br />
- Discoabende<br />
- Mädchenwochenende<br />
- Suchtprävention<br />
- Turniere (Billard, Airhockey, Kicker, Tischtennis etc.)<br />
- “Night-B-Ball” - Basketball bei Nacht<br />
- Fußball-, Volleyballnächte<br />
- Schuldnerberatung “Money Master”<br />
Ferienspiele<br />
für alle 8 bis 12jährigen<br />
- Ostern: 02.-05.04.2007<br />
- Sommer: 09.-20.07.2007<br />
- Herbst: 08.-12.10.2007<br />
19
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 20<br />
Evangelische Jugend Korbach -<br />
Da geht was!<br />
Wir sind ...<br />
... offen für alle!<br />
... interessiert an Euch!<br />
... Ansprechpartner für Euch!<br />
... Teil einer lebendigen Gemeinschaft!<br />
... <strong>im</strong> Auftrag des Herrn unterwegs!<br />
... Bärbel Padtberg für die Kinder- und Jungschargruppen<br />
... Andrea Busch für die Kinder- und Jugendarbeit<br />
... Katharina Dankwort für die Jugendarbeit<br />
Wir bieten Euch ...<br />
Montags ...<br />
... <strong>im</strong> Gemeindehaus an der Kalkmauer mit Bärbel<br />
15.00 bis 16.30 Uhr Jungschar für 6- bis 8-Jährige<br />
16.30 bis 18.00 Uhr Jungschar für 8- bis 12-Jährige<br />
... in der Johannesgemeinde mit Andrea<br />
15.00 bis 16.30 Uhr Bastelgruppe für Kinder ab 6 Jahren<br />
16.30 bis 18.00 Uhr Offener Treff für Kinder und Jugendliche<br />
ab 6 Jahren<br />
18.00 bis 20.00 Uhr Offener Treff für Jugendliche ab 12 J.<br />
... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />
19.00 bis 21.00 Uhr Montagsgruppe für Jugendliche<br />
ab 16 Jahren<br />
Dienstags ...<br />
... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />
19.00 bis 21.00 Uhr Theatergruppe für Jugendliche<br />
ab 13 Jahren<br />
Mittwochs ...<br />
... <strong>im</strong> Gemeindehaus Friedrichstraße mit Bärbel<br />
15.45 bis 16.15 Uhr Jungschar für 6- bis 12-jährige<br />
... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />
19.00 bis 21.00 Uhr Mittwochsgruppe für Jugendliche<br />
ab 17 Jahren<br />
20<br />
Donnerstags ...<br />
... in der Johannesgemeinde mit Andrea<br />
15.00 bis 17.00 Uhr Offener Treff für Kinder und<br />
Jugendliche ab 6 Jahren<br />
19.00 bis 21.00 Uhr Offener Treff für Jugendliche<br />
ab 12 Jahren<br />
... <strong>im</strong> Kiliangemeindehaus mit Katharina<br />
19.00 bis 21.30 Uhr Theatergruppe für Jugendliche<br />
ab 13 Jahren<br />
Das war noch nicht alles ...<br />
... Ferienprojekte<br />
In den Ferien gibt es <strong>im</strong>mer wieder Filmnächte und Projekttage<br />
unterschiedlichster Art. Einzelheiten sind über<br />
unsere Kontakte* abrufbar.<br />
außerdem ...<br />
Es gibt tolle Angebote für alle Alterstufen zwischen 6 und<br />
18 Jahren. Termine und Themen erscheinen jeweils in der<br />
örtlichen Presse.<br />
*Unsere Kontakte ...<br />
� Büro der Evangelischen Jugend Korbach<br />
Kilianstraße 6, 34497 Korbach<br />
� 05631/ 501 307<br />
Bärbel Padtberg: � 05631/ 656 77<br />
Andrea Busch: � 05631/ 505 7996<br />
� ev.jugend.johannes@web.de<br />
Katharina Dankwort: � 05631/ 501 307<br />
� katharina.dankwort@web.de<br />
Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!<br />
Go(o)d2go - die Jugendkirche<br />
von Jugendlichen für Jugendliche<br />
jeden 1. Sonntag <strong>im</strong> Monat ab 18.00 Uhr<br />
in der Johannesgemeinde ein Projekt der Evangelischen<br />
Jugend <strong>im</strong> Kirchenkreis des Eisenberges<br />
Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!Neu!<br />
Alles, was bei der Evangelischen Jugend Korbach läuft<br />
und laufen wird findet jeder auch unter<br />
www.korbachdeluxe.de<br />
21
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 22<br />
Jugend- und<br />
Kulturzentrum<br />
„Spritzenhaus“ Bad Wildungen<br />
Das Jugendhaus in Bad Wildungen findet man mitten in der<br />
Stadt am Kirchplatz in Bad Wildungen. Es ist ein beliebter<br />
Treffpunkt für Kinder und Jugendliche von 8 – 18 Jahren.<br />
Geöffnet ist das Haus dienstags bis freitags von 14.00 - 18.00<br />
Uhr, mittwochs und donnerstags für Jugendliche ab 12 Jahren<br />
zusätzlich bis 20.00 Uhr. Regelmäßig gibt es zum normalen<br />
Wochenprogramm weitere tolle Angebote ... und alles Aktuelle<br />
gibt es auf unserer Homepage!<br />
Kommt doch einfach mal vorbei und guckt, was hier so los<br />
ist! Wir freuen uns auf Euch! Elisabeth Laciak, Rainer Nürnberger,<br />
S<strong>im</strong>on Hartmann (Zivi) und Stefanie Rothauge (Jahrespraktikantin).<br />
Wöchentliche Angebote <strong>im</strong> Jugendhaus<br />
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9.30 – 13.00 Uhr<br />
Montag, 15.00 – 17.00 Uhr<br />
Mädchen- und Jungentreff<br />
Montag findet <strong>im</strong> Wechsel von 15.00 bis 17.00 Uhr jeden<br />
ersten und dritten Montag <strong>im</strong> Monat der Mädchentreff statt.<br />
Jeden zweiten und vierten Montag <strong>im</strong> Monat treffen sich die<br />
Jungs.<br />
Dienstag, 14.00 – 18.00 Uhr<br />
YU-GI-OH-Treff<br />
Am Dienstag findet von 15.00 – 17.30 Uhr der YU-GI-OH-<br />
TREFF statt! Hier können sich alle erfahrenen YU-GI-OH<br />
Spieler zu einem Duell treffen und ihre Strategien üben.<br />
Internet for free<br />
Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />
Mittwoch, 14.00 – 20.00 Uhr<br />
Streetdancekurse für Jugendliche<br />
Unter Anleitung von einem fachkundigen<br />
Tanzlehrer finden jeden Mittwoch von 16.00<br />
bis 20.00 Uhr vier unterschiedliche Streetdance Kurse von<br />
Anfängern bis fast perfekt statt. Anmeldung erforderlich!<br />
Kosten: 10,00 monatlich.<br />
22<br />
Internet for free<br />
Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />
Von 18.00 bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12 Jahren<br />
Donnerstag, 14.00 – 20.00 Uhr<br />
Skatetraining in der Halle am Schützenplatz<br />
In der Halle am Schützenplatz bieten wir ab<br />
Okober für Inline- und Skateboardfahrer donnerstags<br />
von 15.30 – 17.30 Uhr ein kostenloses<br />
Training unter Aufsicht an. Es gibt dort Street-Elemente wie<br />
zwei bankramps, zwei boxes und eine slider bar.<br />
YU-GI-OH-LIGA<br />
Donnerstags von 15.00 – 20.00 Uhr treffen sich die Fans von<br />
YU-GI-OH zum Spielen.<br />
Internet for free<br />
Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />
Von 18.00 bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12 Jahren<br />
Freitag, 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Freestyle HipHop Dance<br />
Jeden Freitag trainiert der Tänzer Julio von 16 – 18 Uhr mit<br />
Jugendlichen, die gerne tanzen. Das Motto ist „Jeder lernt von<br />
jedem“ Styles und Moves.<br />
Internet for free<br />
Von 17.00 – 18.00 Uhr für Kinder bis 12 Jahren<br />
Das alles und noch viel mehr…<br />
+ Jeden letzten Freitag <strong>im</strong> Monat Night-B-Ball<br />
+ Hausaufgabenhilfe in der Grundschule Breiter Hagen<br />
+ Turniere in Sport und Spiel<br />
+ Ferienspiele für Kinder von 8 – 12 Jahren<br />
+ Musikmachen <strong>im</strong> Tonraum<br />
+ verschiedene Projekte, Workshops und Veranstaltungen<br />
Jugend und Kulturzentrum Spritzenhaus<br />
Am Kirchplatz 7, 34537 Bad Wildungen<br />
Fon: 0 56 21-9 45 37<br />
Home: www.spritzenhaus-online.de<br />
Mail: jugendhaus-bad-wildungen@t-online.de<br />
23
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 24<br />
Jugendarbeit <strong>im</strong> Kirchenkreis<br />
der Twiste<br />
Regelmäßige Veranstaltungen/<br />
Gruppenangebote in folgenden Ortsteilen:<br />
Gembeck:<br />
Dienstag, ab 16.30 Uhr , Jungschar ab 8 Jahren<br />
DGH Gembeck (<strong>im</strong> Wechsel mit Helsen)<br />
Helsen:<br />
Dienstag, ab 16.30 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren,<br />
Lutherhaus (<strong>im</strong> Wechsel mit Gembeck)<br />
Landau:<br />
Mittwoch, ab 16 Uhr, Jungschar ab 6 Jahren<br />
Mittwoch, ab 18 Uhr, Jugendgruppe ab 13 Jahren<br />
Beides Pfarrhaus<br />
Massenhausen:<br />
Dienstag, ab 16 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren<br />
Hof Meier<br />
Mengeringhausen:<br />
Montag, ab 16 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren<br />
Nikolaihaus<br />
Oberwaroldern<br />
Freitag, ab 17 Uhr, Jugendgruppe ab 14 Jahren<br />
Pfarrhaus<br />
Schmillinghausen<br />
Dienstag, ab 15 Uhr, Jungschar ab 7 Jahren<br />
Jugendraum<br />
Twiste:<br />
Donnerstag, ab 16 Uhr, Mädchenjungschar<br />
ab 8 Jahren, Pfarrhaus<br />
Wetterburg:<br />
Mittwoch, ab 15.30 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren,<br />
Lutherhaus<br />
Wrexen:<br />
Mittwoch, ab 15.30 Uhr, Jungschar ab 8 Jahren<br />
Pfarrhaus<br />
24<br />
In den einzelnen Gruppen wird je nach Interesse<br />
gespielt, gebastelt, gesungen und sich an biblischen<br />
und kirchlichen Themen orientiert.<br />
Ferienspielprogramm:<br />
Allgemein in den Schulferien finden verschiedene<br />
Freizeitangebote (z.B. Jungschartag in den<br />
Herbstferien) statt. Des Weiteren steht in den<br />
ersten Sommerferienwochen eine Jugendfreizeit<br />
auf dem <strong>Programm</strong>.<br />
Zusätzlich zu den wöchentlich stattfindenden<br />
Gruppenangeboten werden noch Ausflüge und<br />
Tagesfahrten in Kooperation mit regionalen<br />
Jugendeinrichtungen angeboten (wie z.B. Osterund<br />
Herbstferienspiele für Kinder sowie eine<br />
Jugendfahrt in den Herbstferien). Außerdem wird<br />
während der Sommerferien das Spielmobil mit der<br />
Kinderkirche in verschiedenen Ortsteilen Station<br />
machen.<br />
Weitere Info`s gibt es <strong>im</strong> Jugendbüro bei<br />
Petra Ullrich und Pamela Scholle<br />
Prof.-Bier-Str. 87,<br />
34454 Bad Arolsen-Helsen<br />
Tel.: 0 56 91/62 82 58<br />
E-mail: jugend.kikreis.twiste@ekkw.de<br />
25
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 26<br />
Jugend- und Kulturzentrum<br />
„Come In“ Bad Arolsen<br />
Das Jugend- und Kulturzentrum „Come In“ befindet<br />
sich in den Räumen einer ehemaligen Diskothek <strong>im</strong><br />
Birkenweg 11 in Bad Arolsen. Dort bieten wir auf ca.<br />
600 m 2 Raumfläche ein vielfältiges Angebot zur aktiven<br />
Freizeitgestaltung an.<br />
Unsere Öffnungszeiten:<br />
Montag bis Samstag zwischen 14.00 und 21.00 Uhr<br />
Während dieser Zeit könnt Ihr kostenlos Billardspielen<br />
oder kickern, Musik hören, darten sowie verschiedene<br />
Gesellschaftsspiele und Videospiele benutzen und Vieles<br />
mehr erleben.<br />
Regelmäßige Veranstaltungen:<br />
Kindernachmittag, , PC AG, Internetcafe, Mädchengruppe,<br />
Kochen, Fußball AG, Tanzkurse, Disco, Theater etc.<br />
Bisher geplante Ferienangebote:<br />
Ostern: 02.04.-05.04.2007<br />
Ferienprogramm für Kids<br />
Sommer : 02.07.-06.07.2007<br />
Spielmobil in den Ortsteilen<br />
11.07.-20.07.2007<br />
Fahrradtour für Jugendliche<br />
Herbst: 08.10.-12.10.2007<br />
Ferienprogramm für Kids<br />
26.10.2007<br />
Halloween-Horror-Fest<br />
Weitere Infos gibt es unter:<br />
Jugend- und Kulturzentrum „Come In“<br />
Birkenweg 11, 34454 Bad Arolsen<br />
Tel.: 05691-40101 · juz-comein@web.de<br />
Bei: Friedhelm Schüttler<br />
Christine Scholle<br />
Pamela Scholle<br />
26<br />
REISEBEDINGUNGEN des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
Mit der Anmeldung bietet/bieten der/die gesetzlichen Vertreter oder sonstige Personensorgeberechtigte<br />
(<strong>im</strong> folgenden: Anmeldender) des/der Angemeldeten dem<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> den Abschluss eines Reisevertrages an. Die<br />
Anmeldung hat schriftlich auf dem Anmeldeformular zu erfolgen. Der Vertrag kommt<br />
mit der Teilnahmebestätigung durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> zustande.<br />
Die Teilnahmebestätigung bedarf keiner best<strong>im</strong>mten Form.<br />
2. Bezahlung<br />
Der Reisepreis wird mit der Teilnahmebestätigung durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />
<strong>Frankenberg</strong> fällig, sofern zwischen den Vertragsparteien kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt<br />
schriftlich vereinbart worden ist. Wird der vereinbarte Reisepreis<br />
nicht <strong>im</strong> Fälligkeitszeitpunkt geleistet, so hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
das Recht, den Reisevertrag schriftlich zu kündigen. Macht der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />
<strong>Frankenberg</strong> von dieser Möglichkeit (schriftliche Kündigung) keinen Gebrauch, so<br />
bleibt die Verpflichtung des Anmeldenden zur vollen Bezahlung des Reisepreises<br />
bestehen. Werden Mahnungen erforderlich, weil der Gesamtreisebetrag nicht<br />
rechtzeitig eingegangen ist, so erhebt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> eine<br />
Mahngebühr.<br />
3. Leistungen<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> sowie aus den hierauf bezugnehmenden<br />
Angaben in der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der<br />
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung<br />
durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>.<br />
4. Rücktritt durch den Anmeldenden<br />
4.1 Der Anmeldende oder der Angemeldete können jederzeit vor Reisebeginn von<br />
der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung be<strong>im</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>. Dem Anmeldenden und dem Angemeldeten<br />
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />
Treten der Anmeldende oder der Angemeldete vom Reisevertrag zurück oder<br />
tritt der Angemeldete die Reise nicht an, so kann der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />
<strong>Frankenberg</strong> Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine<br />
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich<br />
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen<br />
der Reiseleistung zu berücksichtigen.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann diesen Ersatzanspruch unter<br />
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes<br />
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />
Verhältnis pauschalieren:<br />
I. Jugend-Freizeiten<br />
Bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %<br />
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %<br />
Ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />
Ab 6. Tag vor Reiseantritt 60 %<br />
Die in der Ziffer I nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen<br />
entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen<br />
behandelt.<br />
Der Nachweis durch den Anmeldenden, dass dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
geringere Kosten entstanden sind, ist möglich. Soweit dem <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> Kosten durch den Rücktritt des Anmeldenden entstehen,<br />
kann der Anzahlungsbetrag zur Abdeckung dieser Kosten mit dem Entschädigungsanspruch<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> gegen den Anmeldenden<br />
aufgerechnet werden.<br />
4.2 Bis zum Reisebeginn kann der Anmeldende den Angemeldeten bei der Durchführung<br />
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende<br />
tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Anmeldenden. Der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann dem Wechsel in der Person des Angemeldeten<br />
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht<br />
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.<br />
27
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 28<br />
4.3 Im Falle eines Rücktritts kann der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> von dem<br />
Anmeldenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.<br />
5. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
N<strong>im</strong>mt der Angemeldete einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder<br />
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten<br />
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche<br />
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder<br />
behördliche Best<strong>im</strong>mungen entgegenstehen.<br />
6. Rücktritt und Kündigung durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom<br />
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:<br />
a) Ohne Einhaltung einer Frist<br />
Wenn der Angemeldete die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> oder einer sonstigen vertretungsberechtigten<br />
Person (insbesondere eines Betreuers) nachhaltig stört oder wenn er<br />
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages<br />
gerechtfertigt ist. Kündigt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong>, so behält er<br />
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich<br />
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt [Mindestteilnehmerzahl]<br />
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,<br />
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf<br />
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der<br />
Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen<br />
und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Anmeldende erhält den<br />
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.<br />
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht erreicht werden kann, hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> den<br />
Anmeldenden davon zu unterrichten.<br />
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt [wirtschaftliche Unzumutbarkeit]<br />
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> deshalb nicht zumutbar ist, weil die Zahl der<br />
Anmeldungen für diese Reise so gering ist, dass die dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<br />
<strong>Frankenberg</strong> <strong>im</strong> Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung<br />
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten<br />
würde. Ein Rücktrittsrecht des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> besteht jedoch<br />
nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, er die zu seinem<br />
Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Anmeldenden ein ihm<br />
mögliches, vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus<br />
diesem Grund abgesagt, so erhält der Anmeldende den eingezahlten Reisepreis<br />
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet,<br />
sofern er von einem Ersatzangebot des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> keinen<br />
Gebrauch macht.<br />
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände<br />
Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt<br />
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> als auch der Anmeldende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag<br />
gekündigt, so kann der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> für die bereits<br />
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen<br />
eine angemessene Entschädigung verlangen.<br />
Weiterhin ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> verpflichtet, die notwendigen<br />
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung<br />
umfasst, den Angemeldeten zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung<br />
sind vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> und dem Anmeldenden je zur<br />
Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last.<br />
28<br />
8. Haftung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
8.1 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> haftet <strong>im</strong> Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für:<br />
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;<br />
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;<br />
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;<br />
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertragl. vereinbarten Reiseleistungen.<br />
8.2 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung<br />
betrauten Personen.<br />
8.3 Wird <strong>im</strong> Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung <strong>im</strong> Linienverkehr<br />
erbracht und dem Angemeldeten hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis<br />
ausgestellt, so erbringt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> insoweit<br />
Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der<br />
Teilnahmebestätigung ausdrücklich hierauf hinweist. Er haftet daher nicht für die<br />
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung richtet sich in<br />
diesem Fall nach den Beförderungsbest<strong>im</strong>mungen dieser Unternehmen, auf die<br />
der Anmeldende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich<br />
zu machen sind.<br />
8.4 Der Angemeldete ist während der Dauer der Reise durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
unfall- und haftpflichtversichert.<br />
Die Deckungssumme der Unfallversicherung ist auf 25.564,00 € begrenzt. Dem<br />
Anmeldenden wird empfohlen, vor Reisebeginn das weitergehende Unfallrisiko<br />
durch eine private Unfallversicherung abzudecken.<br />
Bei Reiseantritt bestehende oder während der Reise entstehende privater<br />
Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie die Krankenversicherung des<br />
Angemeldeten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.<br />
9. Gewährleistung<br />
a) Abhilfe<br />
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können der Anmeldende und der<br />
Angemeldete Abhilfe verlangen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann die<br />
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass<br />
er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.<br />
b) Minderung des Reisepreises<br />
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Anmeldende<br />
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der<br />
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses<br />
der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden<br />
haben würden. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Anmeldende unterlässt,<br />
innerhalb eines Monats ab Rückkehr des Angemeldeten den Mangel anzuzeigen.<br />
c) Kündigung des Vertrages<br />
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so<br />
kann der Anmeldende <strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen den Reisevertrag<br />
– in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig<br />
durch schriftliche Erklärung – kündigen.<br />
Dasselbe gilt, wenn dem Angemeldeten die Reise infolge eines Mangels aus<br />
wichtigem, dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> erkennbaren Grund nicht zuzumuten<br />
ist. Der Best<strong>im</strong>mung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn<br />
eine Abhilfe unmöglich ist oder vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> verweigert<br />
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse<br />
des Angemeldeten oder des Anmeldenden gerechtfertigt wird.<br />
Der Anmeldende schuldet dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> den auf die in<br />
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese<br />
Leistungen für ihn oder den Angemeldeten von Interesse waren.<br />
d) Schadensersatz<br />
Sofern der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> einen Umstand zu vertreten hat, der zu<br />
einem Mangel der Reise führt, kann der Anmeldende Schadensersatz verlangen.<br />
10. Beschränkung der Haftung<br />
10.1Die vertragliche Haftung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> ist auf den<br />
dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
a) soweit ein Schaden des Angemeldeten weder vorsätzlich noch groß fahrlässig<br />
herbeigeführt wird oder<br />
b) soweit der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> für einen dem Angemeldeten<br />
entstandenen oder entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens<br />
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
29
<strong>Programm</strong>_2007.qxd 21.12.<strong>2006</strong> 15:18 Uhr Seite 30<br />
10.2 Deliktische Haftung<br />
Für alle Schadensersatzansprüche der Angemeldeten oder des Anmeldenden<br />
gegen den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> aus unerlaubter Handlung, die<br />
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
bei Personenschäden bis 76.693,00 € je Angemeldetem<br />
und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Angemeldetem<br />
und Reise 4.090,00 €. Liegt der Reisepreis über 1.363,00 €, ist die Haftung<br />
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Anmeldenden wird<br />
in diesem Zusammenhang <strong>im</strong> eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-<br />
und Reisegepäckversicherung empfohlen.<br />
10.3 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt<br />
werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und<br />
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet<br />
werden.<br />
10.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit<br />
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die<br />
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden<br />
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter<br />
best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden<br />
kann oder unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br />
10.5 Sofern der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> Leistungsträger ist, haftet er nach<br />
den für diesen Leistungsbereich geltenden Best<strong>im</strong>mungen.<br />
11. Mitwirkungspflicht<br />
Der Anmeldende und der Angemeldete sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen<br />
<strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen mitzuwirken,<br />
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Mitwirkungspflicht des<br />
Angemeldeten ist auf eine tatsächliche Mitwirkung beschränkt. Der Anmeldende ist<br />
verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Rückkehr des Angemeldeten Beanstandungen<br />
dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es<br />
der Anmeldende schuldhaft, einen Mangel innerhalb dieser Frist anzuzeigen, so tritt<br />
der Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der<br />
Anmeldende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung<br />
der Reise gegenüber dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> geltend zu machen.<br />
Nach Ablauf der Frist können der Anmeldende oder der Angemeldete Ansprüche<br />
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />
worden ist. Ansprüche des Anmeldenden oder des Angemeldeten verjähren in 6<br />
Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach der vertraglichen<br />
Vereinbarung enden sollte. Haben der Anmeldende oder der Angemeldete<br />
solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,<br />
an dem der <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> die Ansprüche schriftlich zurückweist.<br />
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des<br />
Angemeldeten verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.<br />
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
Sofern es dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> möglich ist, wird er den Anmeldenden<br />
über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen<br />
Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.<br />
14. Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen des Reisevertrages hat nicht die<br />
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.<br />
15. Gerichtsstand<br />
Der Anmeldende oder der Angemeldete können den <strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />
nur an dessen Verwaltungssitz verklagen. Für Klagen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> gegen den Anmeldenden oder den Angemeldeten ist der<br />
Wohnsitz des Anmeldenden oder des Angemeldeten maßgebend.<br />
30<br />
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