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Antrag Vorlaufattest - beim Landkreis Vechta

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<strong>Antrag</strong> auf Ausstellung eines <strong>Vorlaufattest</strong>es<br />

für das innergemeinschaftliche Verbringen oder zur Ausfuhr in ein Drittland<br />

MFB-05-806-VEC, Version 2.3<br />

-Zucht- und Nutzschweine-<br />

An den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> Straße:<br />

Amt für Veterinärwesen und<br />

Lebensmittelüberwachung PLZ, Ort:<br />

Ravensberger Str. 20<br />

Telefon:<br />

49377 <strong>Vechta</strong><br />

Fax:<br />

oder per Fax: 04441/898-1036<br />

Versender/in: (wenn abweichend vom Tierhalter)<br />

Name:<br />

Tierhalter/in (Falls Tiere aus verschiedenen Betrieben stammen, ist dafür ein gesonderter <strong>Antrag</strong> zustellen)<br />

Name, Vorname Registriernummer:<br />

03 460<br />

Straße, Nr. Telefon<br />

PLZ, Ort Telefax<br />

Standort (Falls abweichend vom Tierhalter)<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Nr. Telefon<br />

PLZ, Ort Telefax<br />

Hiermit beantrage ich die Ausstellung eines <strong>Vorlaufattest</strong>es für Zucht- und Nutzschweine:<br />

Anzahl<br />

Kennzeichnung / Ohrmarke(n)<br />

DE VEC<br />

Versanddatum:<br />

(ggf. weiteres Blatt verwenden)<br />

DE VEC DE VEC<br />

Sammelstelle<br />

Name, Vorname Registriernummer:<br />

03 460<br />

Straße, Nr. Telefon<br />

PLZ, Ort Telefax<br />

Bestimmungsland Bestimmungsort<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>Antrag</strong>steller<br />

Um eine zeitnahe Bearbeitung des <strong>Antrag</strong>es gewährleisten zu können, ist die vollständige Ausfüllung des <strong>Antrag</strong>es zwingend erforderlich.


MFB-05-806-VEC, Version 2.3<br />

Tierhaltererklärung<br />

als Voraussetzung für die Beantragung eines <strong>Vorlaufattest</strong>es für Zucht- und Nutzschweine<br />

für den Handelverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU oder<br />

zur Ausfuhr in ein Drittland<br />

Tierhalter/in<br />

Name, Vorname Registriernummer:<br />

03 460<br />

Straße, Nr. Telefon<br />

PLZ, Ort Telefax<br />

Bescheinigung zusätzlicher Seuchengarantien (aufgrund der Entscheidung 2006/411/EG):<br />

Ich bestätige, dass jedes Tier aus dem o. g. Bestand ein Zucht- oder Nutztier ist, dass sich die<br />

letzten 30 Tage im Ursprungsbetrieb aufgehalten hat, und dass während dieser Zeit kein aus<br />

einem Drittland eingeführtes Tier eingestellt worden ist, es sei denn, es ist von allen übrigen<br />

Tieren im Betrieb abgesondert worden.<br />

Ich versichere, dass alle zum Transport vorgesehenen Schweine mit einer Ohrmarke gekennzeichnet<br />

sind.<br />

Ort, Datum Unterschrift/Tierhalter<br />

Um eine zeitnahe Bearbeitung des <strong>Antrag</strong>es gewährleisten zu können, ist die vollständige Ausfüllung des <strong>Antrag</strong>es zwingend erforderlich.

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