Referat „Geräteprüfung in der Feuerwehr“ - Landkreis Neuburg ...
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2. Der Gerätewart<br />
� Der Gerätewart fungiert als e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> unterstützenden Funktionen des Kommandanten.<br />
Bei se<strong>in</strong>en Tätigkeiten handelt er stets im Auftrag dessen.<br />
� Fachliche Ausbildung notwendig (Gerätewart-Lehrgang nach FwDV 2)<br />
� Ausreichende Kenntnisse und Erfahrungswerte mit den zu prüfenden Geräten unter den<br />
vorgeschrieben Vorschriften unerlässlich<br />
� Die Kenntnisse müssen soweit reichen, dass <strong>der</strong> Gerätewart den arbeitssicheren<br />
Zustand <strong>der</strong> Geräte und <strong>der</strong> Ausrüstung beurteilen und gewährleisten kann.<br />
� Er muss die Intervalle für Prüfungen und die geltenden Vorschriften beachten (UVV,<br />
FwDV).<br />
� Der Gerätewart muss sich zur Erhaltung se<strong>in</strong>er Qualifikationen sich regelmäßig fort- und<br />
weiterbilden. Das Wissen muss stets auf dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik se<strong>in</strong>.<br />
� Die Fort- und Weiterbildungen unterscheiden sich <strong>in</strong> Sachkundigen-Lehrgänge und<br />
Sachverständigen-Lehrgänge beim Hersteller.