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Referat „Geräteprüfung in der Feuerwehr“ - Landkreis Neuburg ...

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3. Dokumentation <strong>der</strong> Prüfungen,<br />

Geräteprüfordnung<br />

� Alle Prüfungen müssen nach deutschlandweit rechtlich b<strong>in</strong>den<strong>der</strong><br />

GUV-V C53 „UVV Feuerwehren“ schriftlich dokumentiert werden.<br />

� Bei <strong>der</strong> Handschriftlichen Dokumentation muss die Prüfkartei m<strong>in</strong>destens das Datum, Prüfablauf,<br />

Prüfergebnis und die Unterschrift des Gerätewarts enthalten. Die zusätzliche Unterschrift des<br />

Kommandanten wäre zur Bestätigung <strong>der</strong> Prüfungen wünschenswert.<br />

� Bei <strong>der</strong> Dokumentation am PC, muss diese ebenfalls m<strong>in</strong>destens Datum, Prüfablauf und<br />

Prüfergebnis enthalten. Die Unterschrift kann entfallen, wenn sichergestellt ist, dass auf dieses<br />

Dokument nur Gerätewart und Kommandant zugriff haben. Weitere Zugriffe müssen auf Grund von<br />

eventuellen Fälschungen unterbunden werden.<br />

� Auszug aus GUV-V C53 „UVV Feuerwehren“<br />

§31 Feuerwehr-Sicherheitsgurte, Hakengurte, Feuerwehrle<strong>in</strong>en, Luftheber, Sprungrettungsgeräte,<br />

Hubrettungsgeräte, Drehleitern mit Handantrieb, Anhängeleitern, tragbare Leitern, Seile und<br />

hydraulisch betätigte Rettungsgeräte sowie Druck- und Saugschläuche s<strong>in</strong>d regelmäßig zu prüfen.<br />

Über das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfungen ist e<strong>in</strong> schriftlicher Nachweis zu führen.

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