Referat „Geräteprüfung in der Feuerwehr“ - Landkreis Neuburg ...
Referat „Geräteprüfung in der Feuerwehr“ - Landkreis Neuburg ...
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3. Dokumentation <strong>der</strong> Prüfungen,<br />
Geräteprüfordnung<br />
� Alle Prüfungen müssen nach deutschlandweit rechtlich b<strong>in</strong>den<strong>der</strong><br />
GUV-V C53 „UVV Feuerwehren“ schriftlich dokumentiert werden.<br />
� Bei <strong>der</strong> Handschriftlichen Dokumentation muss die Prüfkartei m<strong>in</strong>destens das Datum, Prüfablauf,<br />
Prüfergebnis und die Unterschrift des Gerätewarts enthalten. Die zusätzliche Unterschrift des<br />
Kommandanten wäre zur Bestätigung <strong>der</strong> Prüfungen wünschenswert.<br />
� Bei <strong>der</strong> Dokumentation am PC, muss diese ebenfalls m<strong>in</strong>destens Datum, Prüfablauf und<br />
Prüfergebnis enthalten. Die Unterschrift kann entfallen, wenn sichergestellt ist, dass auf dieses<br />
Dokument nur Gerätewart und Kommandant zugriff haben. Weitere Zugriffe müssen auf Grund von<br />
eventuellen Fälschungen unterbunden werden.<br />
� Auszug aus GUV-V C53 „UVV Feuerwehren“<br />
§31 Feuerwehr-Sicherheitsgurte, Hakengurte, Feuerwehrle<strong>in</strong>en, Luftheber, Sprungrettungsgeräte,<br />
Hubrettungsgeräte, Drehleitern mit Handantrieb, Anhängeleitern, tragbare Leitern, Seile und<br />
hydraulisch betätigte Rettungsgeräte sowie Druck- und Saugschläuche s<strong>in</strong>d regelmäßig zu prüfen.<br />
Über das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfungen ist e<strong>in</strong> schriftlicher Nachweis zu führen.