Referat „Geräteprüfung in der Feuerwehr“ - Landkreis Neuburg ...
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4. Prüfung Feuerwehr-Haltegurt<br />
� Nach jedem E<strong>in</strong>satz ist <strong>der</strong> Feuerwehr-Haltegurt durch den Benutzer e<strong>in</strong>er kurzen<br />
Sichtprüfung zu unterziehen. Hierbei wird er auf Beschädigungen o<strong>der</strong> Verschleiß<br />
begutachtet.<br />
� E<strong>in</strong>mal jährlich durch Sachkundigen e<strong>in</strong>e Sichtprüfung o<strong>der</strong> nach dynamischer<br />
Beanspruchung (Fall <strong>in</strong> den Gurt). Zusätzlich wird <strong>der</strong> Verschluss durch kräftigen Ruck<br />
überprüft.<br />
� Gurte müssen nach e<strong>in</strong>er gewissen Gebrauchszeit, beg<strong>in</strong>nend ab dem<br />
Herstellungsdatum, entsorgt werden. Dies unterscheidet sich <strong>in</strong> <strong>der</strong>zeit folgende<br />
Normen: DIN 14927, E DIN 14926 und DIN 14926 = 10 Jahre; DIN 14923 = 20 Jahre<br />
� Gibt Hersteller e<strong>in</strong>e kürzere Gebrauchszeit vor, ist diese strikt e<strong>in</strong>zuhalten. Bei nicht<br />
Beachtung übernimmt <strong>der</strong> Hersteller ke<strong>in</strong>erlei Haftung mehr<br />
� Jede Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren