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AZ.01Empfehlung zur Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung

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Empfehlung <strong>zur</strong><br />

Arbeitszeit er fassung <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung<br />

Ausgabe: Oktober 2009<br />

Die technischen Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes<br />

beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung.<br />

E<strong>in</strong>e Rechtsverb<strong>in</strong>dlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

RAL<br />

Gütegeme<strong>in</strong>schaft<br />

Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e.V.<br />

Herausgeber:<br />

RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e.V.<br />

Alexan<strong>der</strong>-von-Humboldt-Straße 19<br />

73529 Schwäbisch Gmünd<br />

© GGGR, Schwäbisch Gmünd 2009<br />

AZ.01


Inhalt<br />

1. Vorbemerkung ........................................................... 3<br />

2. Anleitung zum Führen von Arbeitszeitnachweisen ...... 3<br />

2.1. Beson<strong>der</strong>heiten beim Führen von Arbeitszeitnachweisen für Spr<strong>in</strong>ger<br />

3. Häufig gestellte Fragen ............................................... 6<br />

3.1. Dürfen die Arbeitszeitnachweise für e<strong>in</strong>en Monat<br />

im Voraus vorausgefüllt werden?<br />

3.2. Muss die Re<strong>in</strong>igungskraft täglich unterschreiben?<br />

3.3. Was muss <strong>der</strong> Arbeitszeitnachweis m<strong>in</strong>destens<br />

(M<strong>in</strong>destfor<strong>der</strong>ung des AEntG) ausweisen?<br />

3.4. Wo werden die Arbeitszeitnachweise während des Monats geführt?<br />

3.5. Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?<br />

3.6. Wie erfolgt die Handhabung von Arbeitszeitnachweisen bei<br />

Spr<strong>in</strong>gern?<br />

3.7. Warum müssen Arbeitszeitnachweise geführt werden?<br />

4. Vorschlag für Arbeitszeitnachweis .............................. 9<br />

4.1. Normaler Arbeitszeitnachweis<br />

4.2 Spr<strong>in</strong>gervariante<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 2 von 11<br />

AZ.01


1. Vorbemerkung<br />

Seit E<strong>in</strong>führung des M<strong>in</strong>destlohns für den Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>iger wird auch von<br />

Seiten des Gesetzgebers darauf geachtet, dass die Erfassung <strong>der</strong> Arbeitszeit,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Re<strong>in</strong>igungsobjekten, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben<br />

erfolgt.<br />

Dieses Merkblatt soll dazu dienen, <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Formular des Arbeitszeitnachweises<br />

e<strong>in</strong>e auch für die Aufsichtsbehörden o<strong>der</strong> auch die F<strong>in</strong>anzkontrolle<br />

Schwarzarbeit nachprüfbare Aufzeichnung zu erstellen und dies<br />

nachprüfbar zu dokumentieren.<br />

Das Merkblatt behandelt auch die immer wie<strong>der</strong> gestellten Fragen, die im<br />

Zusammenhang mit dem Ausfüllen des im Objekt bef<strong>in</strong>dlichen Arbeitszeitnachweises<br />

entstehen.<br />

2. Anleitung zum Führen<br />

von Arbeitszeitnachweisen<br />

Die E<strong>in</strong>tragungen dürfen nicht mit Bleistift erfolgen, Tipp-Ex o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Korrekturmittel dürfen nicht verwendet werden. Entwe<strong>der</strong> sorgfältig durchstreichen<br />

und korrigieren o<strong>der</strong> neues Arbeitszeitnachweisblatt drucken<br />

lassen.<br />

Der Beg<strong>in</strong>n und das Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit müssen <strong>in</strong> die dafür vorgesehene<br />

Spalte e<strong>in</strong>getragen werden. Gleiches gilt für eventuelle Pausen. Die<br />

Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit muss abzüglich <strong>der</strong> Pause e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

Die Kontrolle und Korrektheit des Arbeitszeitnachweises muss durch<br />

Unterschrift (mit Ort und Datum) vom verantwortlichen Vorgesetzten und<br />

dem Arbeitnehmer bestätigt werden. Der verantwortliche Vorgesetzte und<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer dürfen den Arbeitszeitnachweis nicht bereits Mitte des<br />

Monats unterschreiben. Dies kann erst zum Ende des Monats geschehen<br />

(frühestens nach Ablauf des letzten Arbeitstages des Arbeitnehmers).<br />

Wenn sich die vorgegebenen Arbeitszeiten e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers im Monat<br />

nicht geän<strong>der</strong>t haben, muss nicht je<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelne Tag mit Unterschrift bestätigt<br />

werden. Hier genügt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

am Ende des Monats am Blattende.<br />

Bei Urlaub, Krankheit o<strong>der</strong> sonstiger Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung muss die vorgegebene<br />

Arbeitszeit durchgestrichen, <strong>in</strong> das Feld Abweichungen <strong>der</strong> Grund (z.B.<br />

Urlaub, Feiertag) e<strong>in</strong>getragen werden und das Ganze <strong>in</strong> <strong>der</strong> betreffenden<br />

Zeile mit <strong>der</strong> Unterschrift des Arbeitnehmers bestätigt werden.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 3 von 11<br />

<strong>Arbeitszeiterfassung</strong><br />

Notwendige E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong><br />

die Arbeitszeitnachweise<br />

Urlaub und Krankheit<br />

AZ.01


GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 4 von 11<br />

Tag Datum Beg<strong>in</strong>n* Abweichung Ende* Abweichung Pause Abweichung Dauer** Abweichung Unterschrift<br />

(Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) Std./M<strong>in</strong>. Pause (Stunden) (Stunden)<br />

Mo 08.09.2008 7:00 14:30 0:30 7,0 Urlaub Mustermann<br />

Bei längeren urlaubs- o<strong>der</strong> krankheitsbed<strong>in</strong>gten Abwesenheiten kann um<br />

den betreffenden Zeitraum e<strong>in</strong>e Klammer gezogen werden und daneben<br />

nur e<strong>in</strong>mal unterschrieben werden.<br />

Tag Datum Beg<strong>in</strong>n* Abweichung Ende* Abweichung Pause Abweichung Dauer** Abweichung Unterschrift<br />

(Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) Std./M<strong>in</strong>. Pause (Stunden) (Stunden)<br />

Mo<br />

Di<br />

Mi<br />

08.09.2008<br />

09.09.2008<br />

10.09.2008<br />

7:00<br />

7:00<br />

7:00<br />

14:30<br />

14:30<br />

14:30<br />

0:30<br />

0:30<br />

0:30<br />

7,0<br />

7,0<br />

7,0<br />

Urlaub<br />

}<br />

Urlaub<br />

Urlaub<br />

Mustermann<br />

Do 11.09.2008 7:00 14:30 0:30 7,0 Urlaub<br />

Abweichungen von <strong>der</strong> vorgegebenen Arbeitszeit s<strong>in</strong>d noch am Tag <strong>der</strong><br />

Abweichung, spätestens aber am darauffolgenden Arbeitstag <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

Abweichungsspalten e<strong>in</strong>zutragen und <strong>in</strong> <strong>der</strong> betreffenden Zeile<br />

mit <strong>der</strong> Unterschrift des Arbeitnehmers zu bestätigen.<br />

z.B. zeitliche Verschiebung<br />

Tag Datum Beg<strong>in</strong>n* Abweichung Ende* Abweichung Pause Abweichung Dauer** Abweichung Unterschrift<br />

(Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) Std./M<strong>in</strong>. Pause (Stunden) (Stunden)<br />

Di 09.09.2008 7:00 8:00 14:30 15:30 0:30 7,0 Mustermann<br />

z.B. Mehrarbeit<br />

Tag Datum Beg<strong>in</strong>n* Abweichung Ende* Abweichung Pause Abweichung Dauer** Abweichung Unterschrift<br />

(Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) Std./M<strong>in</strong>. Pause (Stunden) (Stunden)<br />

Mi 10.09.2008 7:00 10:00 14:00 0:30 3,0 6,5 Mustermann<br />

z.B. M<strong>in</strong><strong>der</strong>arbeit<br />

Tag Datum Beg<strong>in</strong>n* Abweichung Ende* Abweichung Pause Abweichung Dauer** Abweichung Unterschrift<br />

(Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) Std./M<strong>in</strong>. Pause (Stunden) (Stunden)<br />

Do 11.09.2008 7:00 9:15 14:30 0:30 ke<strong>in</strong>e Pause 7,0 5,25 Mustermann<br />

Sollten zusätzlich Arbeitsstunden nicht nahtlos anfallen (z.B. reguläre<br />

Arbeitszeit 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr + Zusatzstunden von 15:00 bis<br />

17:00 Uhr), müssen die zusätzlichen Stunden auf e<strong>in</strong>em extra Arbeitszeitnachweis<br />

e<strong>in</strong>getragen werden (Nachweise für Spr<strong>in</strong>ger verwenden).<br />

Abweichungen von<br />

üblichen Arbeitszeiten<br />

Zwei o<strong>der</strong> mehrere Arbeitszeitfenster<br />

pro Tag<br />

AZ.01


Arbeitnehmer, die Urlaubs- und/o<strong>der</strong> Krankheitsvertretungen wahrnehmen,<br />

müssen sich auf e<strong>in</strong>em eigenen (extra) Arbeitszeitnachweis e<strong>in</strong>tragen.<br />

Es darf nicht <strong>der</strong> Arbeitszeitnachweis des Arbeitnehmers, <strong>der</strong> vertreten<br />

wird, verwendet werden. Bei Verwendung e<strong>in</strong>es „Blanko“-Arbeitszeitnachweises<br />

für die Vertretung ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> Vorname,<br />

<strong>der</strong> Name, die Personalnummer <strong>der</strong> Vertretung und <strong>der</strong> jeweilige Monat<br />

e<strong>in</strong>getragen werden müssen.<br />

Bei Arbeitnehmern, die zeitlich h<strong>in</strong>tere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong> zwei verschiedenen Objekten<br />

arbeiten, muss e<strong>in</strong>e gewisse Pufferzeit zwischen den Arbeitszeiten<br />

vorhanden se<strong>in</strong>. Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet von 16:00 Uhr bis<br />

17:00 Uhr im Objekt X und kann daher nicht von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

im Objekt Y arbeiten.<br />

Grundsätzliches:<br />

Die ausgerechnete Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit (Arbeitsende abzgl. Arbeitsbeg<strong>in</strong>n<br />

abzgl. evtl. Pausen) darf we<strong>der</strong> auf- noch abgerundet werden.<br />

E<strong>in</strong> Arbeitszeitnachweis darf nur von e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelnen Arbeitnehmer verwendet<br />

werden. Es dürfen sich auf e<strong>in</strong>em Arbeitszeitnachweis nicht zwei<br />

Arbeitnehmer e<strong>in</strong>tragen, außer e<strong>in</strong>e Zuordnung ist e<strong>in</strong>deutig.<br />

Zudem muss beachtet werden, dass ab e<strong>in</strong>er Arbeitsdauer von 6 Stunden<br />

e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens halbstündige Pause gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />

Arbeitszeitnachweise von Arbeitnehmern, die e<strong>in</strong>en gesamten Monat nicht<br />

gearbeitet haben (z.B. wegen Elternzeit), müssen nicht im dafür vorgesehenen<br />

Ordner aufbewahrt werden, son<strong>der</strong>n können vernichtet werden.<br />

2.1. Beson<strong>der</strong>heiten beim Führen von Arbeitszeitnachweisen für Spr<strong>in</strong>ger<br />

Der Vorname, <strong>der</strong> Name, die Personalnummer und <strong>der</strong> jeweilige Monat<br />

müssen e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

Die Spalte Objektname/Ort muss nur bei Arbeitnehmern mit unterschiedlichen<br />

Betriebsstätten im Monat e<strong>in</strong>getragen werden. Ansonsten ist es<br />

ausreichend, das Objekt/Ort e<strong>in</strong>malig im oberen Bereich e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Das Datum des Arbeitstages, <strong>der</strong> Beg<strong>in</strong>n und das Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit,<br />

Pause sowie die Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit müssen e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

E<strong>in</strong> Arbeitszeitnachweis darf immer nur für e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zelnen Monat verwendet<br />

werden.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 5 von 11<br />

Urlaubs- und<br />

Krankheitsvertretung<br />

Zwei o<strong>der</strong> mehrere Objekte<strong>in</strong>sätze<br />

pro Tag<br />

Spr<strong>in</strong>gerregelungen<br />

AZ.01


3. Häufig gestellte Fragen<br />

3.1. Dürfen die Arbeitszeitnachweise für e<strong>in</strong>en Monat im Voraus<br />

vorausgefüllt werden?<br />

� Ja, wenn Arbeitszeit und Re<strong>in</strong>igungskraft unverän<strong>der</strong>t im Objekt planbar<br />

s<strong>in</strong>d. Zwischen dem BIV, dem Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales und<br />

den Zollbehörden ist als organisatorische Erleichterung für die Betriebe vere<strong>in</strong>bart<br />

worden, dass <strong>in</strong> Objekten mit täglich gleicher Arbeitszeit (z.B. immer von<br />

5.00 Uhr bis 7.00 Uhr vor Geschäftsöffnung) die Arbeitszeit <strong>in</strong> vorgefertigten<br />

Listen für den gesamten Monat im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> erfasst und e<strong>in</strong>getragen werden<br />

kann. In diesen Fällen muss <strong>in</strong> die Liste neben Beg<strong>in</strong>n, Ende und Dauer <strong>der</strong><br />

Arbeitszeit e<strong>in</strong>e zusätzliche Rubrik „Abweichungen vom Normalfall“ aufgenommen<br />

werden.<br />

3.2. Muss die Re<strong>in</strong>igungskraft täglich unterschreiben?<br />

� Ne<strong>in</strong>, wenn sich an den objektüblichen Re<strong>in</strong>igungszeiten nicht geän<strong>der</strong>t hat<br />

(z.B. ke<strong>in</strong>e Krankheit, Urlaub, ke<strong>in</strong>e Fehltage, ke<strong>in</strong>e Mehr-/M<strong>in</strong><strong>der</strong>stunden). Es<br />

ist dann nur die Unterschrift am Monatsende erfor<strong>der</strong>lich.<br />

� Ja, bei Abweichungen von den objektüblichen Re<strong>in</strong>igungszeiten (z.B.<br />

Krankheit, Urlaub, Fehltage, Mehr-/M<strong>in</strong><strong>der</strong>stunden) muss dies je Arbeitstag mit<br />

<strong>der</strong> Unterschrift <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungskraft bestätigt werden.<br />

� H<strong>in</strong>weis<br />

Das AEntG enthält grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Verpflichtung <strong>zur</strong> Unterschrift. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

ist zu empfehlen, nach Möglichkeit den e<strong>in</strong>zelnen Beschäftigten die<br />

Arbeitszeitnachweise (zusätzlich) abzeichnen zu lassen, da bei abweichenden<br />

Aussagen <strong>der</strong> Beschäftigten die unterzeichneten Arbeitszeitnachweise als Indiz<br />

für e<strong>in</strong>e falsche Aussage gewertet werden können.<br />

3.3. Was muss <strong>der</strong> Arbeitszeitnachweis m<strong>in</strong>destens<br />

(M<strong>in</strong>destfor<strong>der</strong>ung des AEntG) ausweisen?<br />

� M<strong>in</strong>destens müssen Name <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungskraft, Objektname und Ort, das<br />

Datum und Uhrzeiten für Beg<strong>in</strong>n und Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit je Arbeitstag, Pausenzeiten<br />

je Arbeitstag, Gesamtarbeitszeit je Arbeitstag ersichtlich se<strong>in</strong>. H<strong>in</strong>zu<br />

kommen mögliche Abweichungen von <strong>der</strong> objektüblichen Arbeitszeit sowie die<br />

Möglichkeit, dass die Re<strong>in</strong>igungskraft dies je Arbeitstag und am Monatsende<br />

bestätigen kann. Die e<strong>in</strong>deutige Zuordnung zum Objekt muss ersichtlich se<strong>in</strong>.<br />

Die Unterschrift des Objektverantwortlichen ist betriebs<strong>in</strong>dividuell festzulegen.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 6 von 11<br />

Vorausgefüllte<br />

Arbeitszeitnachweise<br />

Unterschriftenregelung<br />

M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen an<br />

Arbeitszeitnachweise<br />

AZ.01


3.4. Wo werden die Arbeitszeitnachweise während des Monats geführt?<br />

� In <strong>der</strong> Regel sollten die Arbeitszeitnachweise im Objekt geführt werden. In<br />

Ausnahmefällen (z.B. Kle<strong>in</strong>stobjekte) ist das Führen <strong>der</strong> Arbeitszeitnachweise<br />

beim Objektverantwortlichen möglich.<br />

� H<strong>in</strong>weis:<br />

Das AEntG enthält ke<strong>in</strong>e Regelungen über den Aufbewahrungsort <strong>der</strong> Arbeitszeitnachweise.<br />

Dies liegt grundsätzlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entscheidungshoheit des<br />

Arbeitgebers. Es ist aber ausdrücklich im Eigen<strong>in</strong>teresse des Arbeitgebers zu<br />

empfehlen, nach Möglichkeit die Listen <strong>in</strong> den Objekten zu führen und auch<br />

dort zu verwahren, da hier bei täglicher E<strong>in</strong>tragung die Sicherheit e<strong>in</strong>er korrekten<br />

Zeiterfassung am höchsten ist. Zudem hat sich bei diversen Zollkontrollen<br />

herausgestellt, dass <strong>der</strong> Zoll quasi erwartet, dass er – wenn er <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Objekt<br />

kommt – dort auch die Arbeitszeitnachweise vorf<strong>in</strong>det. Wenn <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>stobjekten<br />

e<strong>in</strong>e Führung und Aufbewahrung im Objekt nicht möglich ist, sollte für den Fall<br />

e<strong>in</strong>er Zollüberprüfung sichergestellt se<strong>in</strong>, dass die Arbeitszeitnachweise möglichst<br />

schnell <strong>in</strong>s Objekt gebracht werden können.<br />

3.5. Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?<br />

� Gemäß RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e.V. müssen die Nachweise<br />

m<strong>in</strong>destens 2 Jahre im Unternehmen aufbewahrt werden. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus können steuerrechtliche Bestimmungen greifen und e<strong>in</strong>e längere Aufbewahrung<br />

erfor<strong>der</strong>lich machen.<br />

� H<strong>in</strong>weis:<br />

Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie aus dem AEntG selbst und<br />

erst <strong>in</strong> zweiter L<strong>in</strong>ie aus den Bestimmungen <strong>der</strong> RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung<br />

e.V.<br />

3.6. Wie erfolgt die Handhabung von Arbeitszeitnachweisen bei Spr<strong>in</strong>gern?<br />

� Spr<strong>in</strong>ger müssen ihren Arbeitszeitnachweis mitführen und täglich selbst<br />

ausfüllen (Objektname/Ort, Datum/Beg<strong>in</strong>n/Ende/Pause/Dauer), da bei Spr<strong>in</strong>gern<br />

ke<strong>in</strong>e „vorgedruckten“ Arbeitszeitnachweise verwendet werden können.<br />

Es muss erkennbar se<strong>in</strong>, an welchen E<strong>in</strong>satzorten die Spr<strong>in</strong>ger tätig waren,<br />

z.B. über die Spalte Objektname / Ort.<br />

3.7. Warum müssen Arbeitszeitnachweise geführt werden?<br />

� Arbeitszeitnachweise dienen nicht nur für die Lohnabrechnung, son<strong>der</strong>n<br />

auch als Beleg für die erbrachte Leistung sowie für weitere externe Stellen<br />

(z.B. FKS, Gewerbeaufsicht usw.)<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 7 von 11<br />

Aufbewahrungsorte von<br />

Arbeitszeitnachweisen<br />

Aufbewahrungszeiten von<br />

Arbeitszeitnachweisen<br />

Notwendigkeit, Arbeitszeitnachweise<br />

zu führen<br />

AZ.01


� H<strong>in</strong>weis:<br />

Arbeitszeitnachweise müssen nur aufgrund <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung<br />

<strong>in</strong> das AEntG geführt werden. Nachdem dies so ist, macht es S<strong>in</strong>n, diese<br />

Arbeitszeitnachweise dann als ausschließliche Grundlage für die Lohnabrechnung<br />

zu verwenden und nicht noch mehrere an<strong>der</strong>e Listen zu führen (dies<br />

würde auch Fehlerquellen wie<strong>der</strong> erhöhen). Zweck <strong>der</strong> Arbeitszeitaufzeichnung<br />

ist es, den Kontrolleuren des Zolls zu ermöglichen, die Aussagen <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

über ihre tatsächlichen Arbeitszeiten überprüfen zu können, um e<strong>in</strong>e<br />

verdeckte untertarifliche Entlohnung durch unbezahlte Arbeitsstunden leichter<br />

erkennen zu können.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 8 von 11<br />

AZ.01


4. Vorschlag für Arbeitszeitnachweis<br />

4.1. Normaler Arbeitszeitnachweis<br />

Objektname: Objektort:<br />

Name,<br />

Vorname:<br />

Bemerkungen:<br />

Die Zeiten sollen im Format hh:mm e<strong>in</strong>gegeben werden. (Län<strong>der</strong>spezifische)<br />

Feiertage s<strong>in</strong>d objektbezogen zu ergänzen.<br />

* Beg<strong>in</strong>n/Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit: Tatsächliche Re<strong>in</strong>igungstätigkeit<br />

<strong>in</strong>kl. Rüstzeiten und Pausen<br />

** Die Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit errechnet sich <strong>in</strong>kl. Rüstzeiten<br />

abzüglich <strong>der</strong> Pausen.<br />

Hiermit wird die <strong>in</strong>haltliche Richtigkeit obiger Angaben bestätigt:<br />

Personal-<br />

Nr.:<br />

Monat: Jahr:<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 9 von 11<br />

Tag Datum Beg<strong>in</strong>n* Abweichung Ende* Abweichung Pause Abweichung Dauer** Abweichung Unterschrift<br />

Mo tt.mm.jjjj<br />

Di tt.mm.jjjj<br />

Mi tt.mm.jjjj<br />

Do tt.mm.jjjj<br />

Fr tt.mm.jjjj<br />

Sa tt.mm.jjjj<br />

So tt.mm.jjjj<br />

(Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Std./M<strong>in</strong>.) (Std./M<strong>in</strong>.) (Std./M<strong>in</strong>.) (Std./M<strong>in</strong>.)<br />

Ort, Datum Unterschrift (Verantwortliche/r) Unterschrift (Arbeitnehmer/<strong>in</strong>)<br />

AZ.01


4.2. Spr<strong>in</strong>gervariante<br />

Objektname/<br />

Objektort<br />

Objektname: Objektort:<br />

Name,<br />

Vorname:<br />

Bemerkungen: So tt.mm.jjjj<br />

Die Zeiten sollen im Format hh:mm e<strong>in</strong>gegeben werden. (Län<strong>der</strong>spezifische)<br />

Feiertage s<strong>in</strong>d objektbezogen zu ergänzen.<br />

* Beg<strong>in</strong>n/Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit: Tatsächliche Re<strong>in</strong>igungstätigkeit<br />

<strong>in</strong>kl. Rüstzeiten und Pausen<br />

** Die Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit errechnet sich <strong>in</strong>kl. Rüstzeiten<br />

abzüglich <strong>der</strong> Pausen.<br />

Hiermit wird die <strong>in</strong>haltliche Richtigkeit obiger Angaben bestätigt:<br />

Personal-<br />

Monat: Jahr:<br />

Nr.:<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 10 von 11<br />

Tag Datum Beg<strong>in</strong>n* Abweichung Ende* Abweichung Pause Abweichung Dauer** Abweichung<br />

Mo tt.mm.jjjj<br />

Di tt.mm.jjjj<br />

Mi tt.mm.jjjj<br />

Do tt.mm.jjjj<br />

Fr tt.mm.jjjj<br />

Sa tt.mm.jjjj<br />

(Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Uhrzeit) (Std./M<strong>in</strong>.) (Std./M<strong>in</strong>.) (Std./M<strong>in</strong>.) (Std./M<strong>in</strong>.)<br />

Ort, Datum Unterschrift (Verantwortliche/r) Unterschrift (Arbeitnehmer/<strong>in</strong>)<br />

AZ.01<br />

Unter-<br />

schrift


Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle<br />

<strong>der</strong> RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e.V.<br />

<strong>zur</strong> Verfügung unter:<br />

Telefon: +49 7171 10408-40<br />

Fax: +49 7171 10408-50<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@gggr.de<br />

Web: www.gggr.de<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 11 von 11<br />

AZ.01

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