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AZ.01Empfehlung zur Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung

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3. Häufig gestellte Fragen<br />

3.1. Dürfen die Arbeitszeitnachweise für e<strong>in</strong>en Monat im Voraus<br />

vorausgefüllt werden?<br />

� Ja, wenn Arbeitszeit und Re<strong>in</strong>igungskraft unverän<strong>der</strong>t im Objekt planbar<br />

s<strong>in</strong>d. Zwischen dem BIV, dem Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales und<br />

den Zollbehörden ist als organisatorische Erleichterung für die Betriebe vere<strong>in</strong>bart<br />

worden, dass <strong>in</strong> Objekten mit täglich gleicher Arbeitszeit (z.B. immer von<br />

5.00 Uhr bis 7.00 Uhr vor Geschäftsöffnung) die Arbeitszeit <strong>in</strong> vorgefertigten<br />

Listen für den gesamten Monat im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> erfasst und e<strong>in</strong>getragen werden<br />

kann. In diesen Fällen muss <strong>in</strong> die Liste neben Beg<strong>in</strong>n, Ende und Dauer <strong>der</strong><br />

Arbeitszeit e<strong>in</strong>e zusätzliche Rubrik „Abweichungen vom Normalfall“ aufgenommen<br />

werden.<br />

3.2. Muss die Re<strong>in</strong>igungskraft täglich unterschreiben?<br />

� Ne<strong>in</strong>, wenn sich an den objektüblichen Re<strong>in</strong>igungszeiten nicht geän<strong>der</strong>t hat<br />

(z.B. ke<strong>in</strong>e Krankheit, Urlaub, ke<strong>in</strong>e Fehltage, ke<strong>in</strong>e Mehr-/M<strong>in</strong><strong>der</strong>stunden). Es<br />

ist dann nur die Unterschrift am Monatsende erfor<strong>der</strong>lich.<br />

� Ja, bei Abweichungen von den objektüblichen Re<strong>in</strong>igungszeiten (z.B.<br />

Krankheit, Urlaub, Fehltage, Mehr-/M<strong>in</strong><strong>der</strong>stunden) muss dies je Arbeitstag mit<br />

<strong>der</strong> Unterschrift <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungskraft bestätigt werden.<br />

� H<strong>in</strong>weis<br />

Das AEntG enthält grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Verpflichtung <strong>zur</strong> Unterschrift. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

ist zu empfehlen, nach Möglichkeit den e<strong>in</strong>zelnen Beschäftigten die<br />

Arbeitszeitnachweise (zusätzlich) abzeichnen zu lassen, da bei abweichenden<br />

Aussagen <strong>der</strong> Beschäftigten die unterzeichneten Arbeitszeitnachweise als Indiz<br />

für e<strong>in</strong>e falsche Aussage gewertet werden können.<br />

3.3. Was muss <strong>der</strong> Arbeitszeitnachweis m<strong>in</strong>destens<br />

(M<strong>in</strong>destfor<strong>der</strong>ung des AEntG) ausweisen?<br />

� M<strong>in</strong>destens müssen Name <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungskraft, Objektname und Ort, das<br />

Datum und Uhrzeiten für Beg<strong>in</strong>n und Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit je Arbeitstag, Pausenzeiten<br />

je Arbeitstag, Gesamtarbeitszeit je Arbeitstag ersichtlich se<strong>in</strong>. H<strong>in</strong>zu<br />

kommen mögliche Abweichungen von <strong>der</strong> objektüblichen Arbeitszeit sowie die<br />

Möglichkeit, dass die Re<strong>in</strong>igungskraft dies je Arbeitstag und am Monatsende<br />

bestätigen kann. Die e<strong>in</strong>deutige Zuordnung zum Objekt muss ersichtlich se<strong>in</strong>.<br />

Die Unterschrift des Objektverantwortlichen ist betriebs<strong>in</strong>dividuell festzulegen.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 6 von 11<br />

Vorausgefüllte<br />

Arbeitszeitnachweise<br />

Unterschriftenregelung<br />

M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen an<br />

Arbeitszeitnachweise<br />

AZ.01

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