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AZ.01Empfehlung zur Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung

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1. Vorbemerkung<br />

Seit E<strong>in</strong>führung des M<strong>in</strong>destlohns für den Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>iger wird auch von<br />

Seiten des Gesetzgebers darauf geachtet, dass die Erfassung <strong>der</strong> Arbeitszeit,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Re<strong>in</strong>igungsobjekten, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben<br />

erfolgt.<br />

Dieses Merkblatt soll dazu dienen, <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Formular des Arbeitszeitnachweises<br />

e<strong>in</strong>e auch für die Aufsichtsbehörden o<strong>der</strong> auch die F<strong>in</strong>anzkontrolle<br />

Schwarzarbeit nachprüfbare Aufzeichnung zu erstellen und dies<br />

nachprüfbar zu dokumentieren.<br />

Das Merkblatt behandelt auch die immer wie<strong>der</strong> gestellten Fragen, die im<br />

Zusammenhang mit dem Ausfüllen des im Objekt bef<strong>in</strong>dlichen Arbeitszeitnachweises<br />

entstehen.<br />

2. Anleitung zum Führen<br />

von Arbeitszeitnachweisen<br />

Die E<strong>in</strong>tragungen dürfen nicht mit Bleistift erfolgen, Tipp-Ex o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Korrekturmittel dürfen nicht verwendet werden. Entwe<strong>der</strong> sorgfältig durchstreichen<br />

und korrigieren o<strong>der</strong> neues Arbeitszeitnachweisblatt drucken<br />

lassen.<br />

Der Beg<strong>in</strong>n und das Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit müssen <strong>in</strong> die dafür vorgesehene<br />

Spalte e<strong>in</strong>getragen werden. Gleiches gilt für eventuelle Pausen. Die<br />

Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit muss abzüglich <strong>der</strong> Pause e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

Die Kontrolle und Korrektheit des Arbeitszeitnachweises muss durch<br />

Unterschrift (mit Ort und Datum) vom verantwortlichen Vorgesetzten und<br />

dem Arbeitnehmer bestätigt werden. Der verantwortliche Vorgesetzte und<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer dürfen den Arbeitszeitnachweis nicht bereits Mitte des<br />

Monats unterschreiben. Dies kann erst zum Ende des Monats geschehen<br />

(frühestens nach Ablauf des letzten Arbeitstages des Arbeitnehmers).<br />

Wenn sich die vorgegebenen Arbeitszeiten e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers im Monat<br />

nicht geän<strong>der</strong>t haben, muss nicht je<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelne Tag mit Unterschrift bestätigt<br />

werden. Hier genügt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

am Ende des Monats am Blattende.<br />

Bei Urlaub, Krankheit o<strong>der</strong> sonstiger Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung muss die vorgegebene<br />

Arbeitszeit durchgestrichen, <strong>in</strong> das Feld Abweichungen <strong>der</strong> Grund (z.B.<br />

Urlaub, Feiertag) e<strong>in</strong>getragen werden und das Ganze <strong>in</strong> <strong>der</strong> betreffenden<br />

Zeile mit <strong>der</strong> Unterschrift des Arbeitnehmers bestätigt werden.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 3 von 11<br />

<strong>Arbeitszeiterfassung</strong><br />

Notwendige E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong><br />

die Arbeitszeitnachweise<br />

Urlaub und Krankheit<br />

AZ.01

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