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AZ.01Empfehlung zur Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung

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Arbeitnehmer, die Urlaubs- und/o<strong>der</strong> Krankheitsvertretungen wahrnehmen,<br />

müssen sich auf e<strong>in</strong>em eigenen (extra) Arbeitszeitnachweis e<strong>in</strong>tragen.<br />

Es darf nicht <strong>der</strong> Arbeitszeitnachweis des Arbeitnehmers, <strong>der</strong> vertreten<br />

wird, verwendet werden. Bei Verwendung e<strong>in</strong>es „Blanko“-Arbeitszeitnachweises<br />

für die Vertretung ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> Vorname,<br />

<strong>der</strong> Name, die Personalnummer <strong>der</strong> Vertretung und <strong>der</strong> jeweilige Monat<br />

e<strong>in</strong>getragen werden müssen.<br />

Bei Arbeitnehmern, die zeitlich h<strong>in</strong>tere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong> zwei verschiedenen Objekten<br />

arbeiten, muss e<strong>in</strong>e gewisse Pufferzeit zwischen den Arbeitszeiten<br />

vorhanden se<strong>in</strong>. Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet von 16:00 Uhr bis<br />

17:00 Uhr im Objekt X und kann daher nicht von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

im Objekt Y arbeiten.<br />

Grundsätzliches:<br />

Die ausgerechnete Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit (Arbeitsende abzgl. Arbeitsbeg<strong>in</strong>n<br />

abzgl. evtl. Pausen) darf we<strong>der</strong> auf- noch abgerundet werden.<br />

E<strong>in</strong> Arbeitszeitnachweis darf nur von e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelnen Arbeitnehmer verwendet<br />

werden. Es dürfen sich auf e<strong>in</strong>em Arbeitszeitnachweis nicht zwei<br />

Arbeitnehmer e<strong>in</strong>tragen, außer e<strong>in</strong>e Zuordnung ist e<strong>in</strong>deutig.<br />

Zudem muss beachtet werden, dass ab e<strong>in</strong>er Arbeitsdauer von 6 Stunden<br />

e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens halbstündige Pause gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />

Arbeitszeitnachweise von Arbeitnehmern, die e<strong>in</strong>en gesamten Monat nicht<br />

gearbeitet haben (z.B. wegen Elternzeit), müssen nicht im dafür vorgesehenen<br />

Ordner aufbewahrt werden, son<strong>der</strong>n können vernichtet werden.<br />

2.1. Beson<strong>der</strong>heiten beim Führen von Arbeitszeitnachweisen für Spr<strong>in</strong>ger<br />

Der Vorname, <strong>der</strong> Name, die Personalnummer und <strong>der</strong> jeweilige Monat<br />

müssen e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

Die Spalte Objektname/Ort muss nur bei Arbeitnehmern mit unterschiedlichen<br />

Betriebsstätten im Monat e<strong>in</strong>getragen werden. Ansonsten ist es<br />

ausreichend, das Objekt/Ort e<strong>in</strong>malig im oberen Bereich e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Das Datum des Arbeitstages, <strong>der</strong> Beg<strong>in</strong>n und das Ende <strong>der</strong> Arbeitszeit,<br />

Pause sowie die Dauer <strong>der</strong> Arbeitszeit müssen e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

E<strong>in</strong> Arbeitszeitnachweis darf immer nur für e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zelnen Monat verwendet<br />

werden.<br />

GGGR-MERKBLATT<br />

Seite 5 von 11<br />

Urlaubs- und<br />

Krankheitsvertretung<br />

Zwei o<strong>der</strong> mehrere Objekte<strong>in</strong>sätze<br />

pro Tag<br />

Spr<strong>in</strong>gerregelungen<br />

AZ.01

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