63Bauamt - Kreis Warendorf
63Bauamt - Kreis Warendorf
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<strong>63Bauamt</strong><br />
Bauamt<br />
209
Bauamt<br />
Bauamt setzt auf Transparenz und<br />
Bürgernähe<br />
Das Bauamt ist Untere Bauaufsichtsbehörde für alle Gemein-<br />
den und Städte im <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> – ausgenommen Ahlen,<br />
Beckum, Oelde und <strong>Warendorf</strong>, die eigene Untere Bauauf-<br />
sichten haben. Für diese wiederum ist das <strong>Kreis</strong>bauamt Obe-<br />
re Bauaufsicht.<br />
Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bauamt ebenfalls Untere Im-<br />
missionsschutzbehörde für den gesamten <strong>Kreis</strong> und hat für<br />
diese Aufgabe ein neues, eigenes Sachgebiet eingerichtet.<br />
2009 arbeiten im Bauamt in vier Sachgebieten 45 Beschäftig-<br />
te, Beamte und Auszubildende.<br />
Zentrale Aufgabe des Bauamtes ist es, baurechtliche und<br />
immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zu erteilen.<br />
Hierfür werden für Gemeinden, Architekten, Bauherren und<br />
Nachbarn viele Dienstleistungen angeboten: zum Beispiel hat<br />
die zentrale Beratungsstelle ganztags geöffnet. Alle Sach-<br />
bearbeiterinnen und Sachbearbeiter vergeben persönliche<br />
Termine und können während der Sprechzeiten ohne vorhe-<br />
rige Terminabsprache aufgesucht werden. Das Bauamt berät<br />
so auch außerhalb von Genehmigungsverfahren zahlreiche<br />
Menschen und Kommunen.<br />
Die Zahl umfangreicher Beratungen außerhalb von Geneh-<br />
migungsverfahren ist in den vergangenen Jahren deutlich<br />
angestiegen.<br />
Haus am Hang (Ennigerloh)<br />
210<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Im Jahr 2004 wurde von der Unternehmensberatung Kien-<br />
baum eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Als<br />
Ergebnis wurden Sachgebiete neu zusammengestellt und<br />
Aufgaben neu zugeordnet; Arbeitsabläufe wurden verbessert,<br />
die Zahl der an einem Genehmigungsverfahren beteiligten<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verringert.<br />
Die zentrale Eingangsstelle prüft nun jeden eingehenden An-<br />
trag systematisch auf Vollständigkeit. Es werden nur vollstän-<br />
dige, also prüffähige Anträge weitergeleitet. Unvollständige<br />
Anträge müssen zunächst ergänzt werden.<br />
Der Stand eines Baugenehmigungsverfahrens kann inzwi-<br />
schen jederzeit im Internet abgefragt werden.<br />
Diese Maßnahmen haben Bearbeitungszeiten verkürzt und<br />
Personalkosten verringert.<br />
36<br />
Umfangreiche Bauberatungen<br />
(außerhalb von Verfahren)<br />
25 24<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
93<br />
210<br />
184
Seit 2008 veranstalten die Bauaufsichtsbehörden im <strong>Kreis</strong><br />
jährlich Fortbildungsveranstaltungen für bauvorlageberech-<br />
tigte Architekten und Ingenieure. Die ersten Veranstaltungen<br />
zum Abstandflächenrecht und zum Brandschutz waren sehr<br />
gut besucht.<br />
Abfragen über Bau-Online<br />
Abfragen über Bau-Online<br />
Serviceversprechen an die Wirtschaft<br />
werden eingehalten<br />
Speziell für gewerbliche Vorhaben gibt der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong><br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />
a) Bauherren - - 3.327 3.758 4.529 4.800<br />
b) Entwurfsverfasser - - 997 1.545 1.870 1.840<br />
c) Behörden/Träger öffentl. Be-<br />
- - 862 1.161 1.930 1.570<br />
lange<br />
Dieser Service ist erst ab 2006 eingerichtet.<br />
* Hochrechnung<br />
Laufzeiten in der Antragsannahme<br />
durchschnittliche Bearbeitungszeit<br />
in Kalendertagen<br />
(in Arbeitstagen)<br />
* Hochrechnung<br />
Bauamt<br />
ein umfangreiches Serviceversprechen: Eingangsbestätigun-<br />
gen erfolgen innerhalb von 7 Arbeitstagen, Anträge sollen<br />
innerhalb dieser Zeit vorgeprüft und im planungsrechtlichen<br />
Innenbereich bei Vollständigkeit innerhalb weitere 6 Wochen<br />
genehmigt werden. Beratungen werden möglichst rasch an-<br />
geboten, auf schriftliche Beschwerden wird innerhalb von 3<br />
Arbeitstagen reagiert, auf Anrufe und Emails spätestens am<br />
nächsten Tag. Das Bauamt leistet so einen Beitrag für die<br />
Wirtschaftsförderung im <strong>Kreis</strong>.<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />
nicht<br />
erfasst<br />
nicht<br />
erfasst<br />
7,1<br />
(5,1)<br />
Reithalle (Drensteinfurt) Luftbild der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Warendorf</strong><br />
5,3<br />
7,0<br />
(5,0)<br />
7,1<br />
(5,1)<br />
211
Bauamt<br />
Mehr Gewerbebauten - weniger Wohngebäude<br />
Wer bauen möchte, sollte sich möglichst früh bei den zustän-<br />
digen Stellen über die rechtlichen Anforderungen informie-<br />
ren.<br />
Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> zu-<br />
ständig für die Genehmigung von Bauanträgen und prüft da-<br />
bei, ob das Bauvorhaben mit den planungsrechtlichen, den<br />
bauordnungsrechtlichen und mit sonstigen öffentlich-rechtli-<br />
chen Vorschriften übereinstimmt. Aufgrund des Prüfumfangs<br />
bei den jeweiligen Bauvorhaben gibt es unterschiedliche Ge-<br />
nehmigungsverfahren.<br />
Eine Bauvoranfrage dient dazu, einzelne Fragen zum Bau-<br />
planungsrecht oder Bauordnungsrecht für ein bestimmtes<br />
Vorhaben zu klären, ohne Detailplanungen vorlegen zu müs-<br />
sen. Sie bietet sich immer dann an, wenn die Durchführung<br />
des gesamten Vorhabens von der Entscheidung über ein<br />
bestimmtes Problem abhängt. Der Bauvorbescheid ist eine<br />
verbindliche Festlegung der Bauaufsichtsbehörde, die bei der<br />
endgültigen Entscheidung über den Bauantrag nicht erneut<br />
geprüft wird.<br />
Bauvorbescheide gelten zwei Jahre, Baugenehmigungen drei<br />
Jahre. Bauherren, die mit dem Vorhaben noch nicht beginnen<br />
konnten, können eine Verlängerung der Geltungsdauer um je-<br />
weils ein Jahr beantragen.<br />
Lagerhalle (Füchtorf)<br />
212<br />
Nicht immer wird es möglich sein, alle baurechtlichen Bestim-<br />
mungen einhalten zu können. Insbesondere bei atypischen<br />
Grundstückssituationen ist es möglich, Befreiungen von bau-<br />
planungsrechtlichen Bestimmungen oder Abweichungen von<br />
bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu erteilen.<br />
Auch Baulasten sind ein Mittel, eine Baugenehmigung für ein<br />
Vorhaben zu erteilen, das sonst wegen Verstoßes gegen ein-<br />
zelne Bestimmungen unzulässig wäre. Häufig sind Baulasten<br />
zur Sicherung einer Zuwegung, zur Übernahme von Abstand-<br />
flächen oder zur Vereinigung von Grundstücken im baurecht-<br />
lichen Sinne. Die Baulast ist grundstücksgebunden und wird<br />
mit Eintragung in das Baulastverzeichnis wirksam.
Die Bauaufsicht wird auch bei der Teilung bebauter Grundstü-<br />
cke beteiligt und prüft, ob durch die Teilung Verhältnisse ge-<br />
schaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung<br />
nicht entsprechen.<br />
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt<br />
werden, wird eine Bescheinigung benötigt, dass die Woh-<br />
nung oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Die<br />
Abgechlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt<br />
beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten<br />
Bauamt<br />
Rechten – meistens die Einrichtung von Sondereigentum ge-<br />
mäß Wohnungseigentumsgesetz – benötigt.<br />
Der Prüfumfang eines Bauantrages ist abhängig vom Ob-<br />
jekt, das errichtet werden soll. So ist z. B. für Gewerbe- und<br />
Sonderbauten (Schulen, Heime etc.) eine Prüfung des vor-<br />
beugenden Brandschutzes vorgeschrieben – für Wohn- und<br />
Garagenbauten nicht. Hier übernimmt der Entwurfsverfasser<br />
die Verantwortung.<br />
Entwicklung der Antragszahlen - Bauaufsichtliche Verfahren<br />
* Hochrechnung<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />
Bauvoranfragen 74 75 39 46 87 65<br />
Bauanträge 999 1120 951 625 886 850<br />
Verlängerungen 43 43 50 75 65 75<br />
Teilungsanträge zu Grundstücken 97 91 88 77 85 60<br />
Baulastverfahren 407 390 394 348 383 340<br />
Abweichungen 139 129 128 111 147 70<br />
Befreiungen 64 69 78 79 103 110<br />
Abgeschlossenheitsbescheinigungen 110 111 67 42 49 40<br />
Lagerhalle<br />
213
Bauamt<br />
Die Bauanträge für Gewerbe- und Sonderbauten sind in den<br />
letzten Jahren gestiegen, die Anträge für Wohngebäude und<br />
sonstige Objekte zurückgegangen.<br />
Entscheidungen über Bauanträge<br />
Baugenehmigungen<br />
Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum<br />
214<br />
In den letzten Jahren wurden etwa 2 % der Anträge wegen<br />
unvollständiger Unterlagen zurückgewiesen, weniger als 2 %<br />
der Anträge wegen baurechtlicher Verstöße abgelehnt.<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2<br />
a) für Wohngebäude 314 220 268 166 216 210<br />
b) für Gewerbe- und Sonderbauten 1 143 89 248 283 306 275<br />
c) für sonstige Objekte 522 523 349 239 201 190<br />
Rückweisungen (insgesamt) 36 22 20 13 17 30<br />
Ablehnungen (insgesamt) 34 12 6 13 11 10<br />
1 die Zahlen für b) "Sonderbauten" wurden bis einschl. 2005 unter c) "sonstige Objekte" erfasst<br />
2 Hochrechnung<br />
vor der Umbaumaßnahme nach der Umbaumaßnahme
Trotz Wegfall des Widerspruchverfahrens<br />
nicht mehr Klagen<br />
Mit der Baugenehmigung sind die Aufgaben der Unteren Bau-<br />
aufsichtsbehörde noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung im<br />
bauaufsichtlichen Verfahren hat zunächst bestätigt, dass das<br />
Vorhaben öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht; mit<br />
der Ausführung des Bauvorhabens darf deshalb begonnen<br />
werden. Während des Baues kann die Bauaufsichtsbehör-<br />
de stichprobenhaft die Einhaltung der öffent-lich-rechtlichen<br />
Vorschriften und der Pflichten der am Bau Beteiligten über-<br />
wachen und zu bestimmten Bauabschnitten Bauzustandsbe-<br />
sichtigungen durchführen – z.B. Fertigstellung des Rohbaus<br />
und abschließende Baufertigstellung.<br />
Immer wieder wird trotz eindeutiger Bauvorlagen abweichend<br />
gebaut. In diesen Fällen – wie auch bei berechtigten Einwen-<br />
dungen von Nachbarn oder anderen Behörden über ohne<br />
Genehmigung errichtete Bauvorhaben – ist ein ordnungsbe-<br />
Bauaufsichtliche Verfahren<br />
Ordnungsbehördliche Verfahren<br />
* Hochrechnung<br />
Bauamt<br />
hördliches Verfahren einzuleiten. Die Baustelle muss stillge-<br />
legt oder die Nutzung des Objektes bzw. Teile des Objektes<br />
untersagt werden. In den Jahren 2008 und 2009 ist die Anzahl<br />
notwendiger ordnungsbehördlicher Verfahren in Camping-<br />
und Wochenendhausgebieten wieder angestiegen. Neben<br />
den ordnungsbehördlichen Ver-fahren können bei gravieren-<br />
den Verstößen auch Bußgelder verhängt werden.<br />
In der Bauverwaltung werden neben diesen Verfahren auch<br />
die sogenannten förmlichen und formlosen Rechtsbehelfe<br />
bearbeitet. Insbesondere gegen Ablehnungen und Ordnungs-<br />
verfügungen, aber auch gegen die einem Nachbarn erteilte<br />
Baugenehmigung können Widersprüche und Klagen einge-<br />
reicht werden. Nach Abschaffung des Widerspruchsverfah-<br />
rens im April 2007 sind entgegen den Erwartungen die Kla-<br />
geverfahren nicht angestiegen. Auch die Zahl der Anfragen,<br />
Beschwerden und Petitionen ist weitgehend konstant geblie-<br />
ben.<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />
a) Anhörungen 214 180 146 98 158 205<br />
b) Androhungen von Zwangsmitteln 182 173 109 67 115 100<br />
c) Festsetzungen von Zwangsmitteln 36 14 21 19 26 30<br />
erlassene Bußgeldbescheide 102 107 53 29 25 25<br />
Anfragen / Beschwerden / Petitionen 13 23 17 13 14 15<br />
Widersprüche 118 124 60 26 entfallen entfallen<br />
Klagen / Berufungsverfahren 33 37 39 13 28 35<br />
215
Bauamt<br />
Bauamt jetzt auch Immissionsschutzbehörde<br />
Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des<br />
Umweltrechtes wurden die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte in<br />
NRW am 01.01.2008 Untere Immissionsschutzbehörden.<br />
Die Bezirksregierungen sind nur noch für die Genehmigung<br />
und Überwachung von besonders gefährlichen Anlagen im<br />
Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders<br />
komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen<br />
zuständig.<br />
Durch die Einführung des „Zaunprinzips“ ist für die umwelt-<br />
rechtlichen Belange aller industriellen Anlagen, die in einem<br />
räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen,<br />
nur noch eine Behörde verantwortlich. Dies gilt sowohl für die<br />
Zulassung als auch für die Überwachung.<br />
Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen<br />
des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-,<br />
Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu einer parallelen Zustän-<br />
digkeit staatlicher und kommunaler Behörden geführt hatte,<br />
wurde korrigiert.<br />
Genehmigungspflichtig sind bestimmte landwirtschaftliche,<br />
industrielle und gewerbliche Anlagen, die im Anhang der vier-<br />
ten Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Ver-<br />
ordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4.BImSchV-)<br />
abschließend aufgeführt sind. Hierzu zählen z.B. Windener-<br />
216<br />
gieanlage, Betonsteinwerke, Lackieranlagen oder große Tier-<br />
mastställe.<br />
Auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) ist zu prüfen, ob Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />
der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und-<br />
sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und<br />
sonstigen Gefahren, vor erheblichen Nachteilen und vor er-<br />
heblichen Belästigungen ausreichend geschützt sind.<br />
Auch muss dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen<br />
vorgebeugt werden.<br />
Genehmigungsverfahren sind:<br />
� Neugenehmigung nach § 4 BImSchG<br />
� wesentliche Änderung einer bestehenden genehmi-<br />
gungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG.<br />
� Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürf-<br />
tigen Anlage nach § 15 BImSchG (=Anzeigeverfah-<br />
ren)<br />
� Teilgenehmigung / Vorbescheid<br />
Windkraftanlage
Seit 2008 wurden bisher 30 Genehmigungsverfahren abge-<br />
schlossen. Rund 90 Nachbarbeschwerden – zum Beispiel<br />
Lärm bei nächtlichen Warenanlieferungen oder Staub bei<br />
Bauarbeiten – wurden bearbeitet. Lärmimmissionen wer-<br />
den dabei vom Messdienst des Sachgebietes gemessen. Zu<br />
knapp 700 Bauanträgen aller Unteren Bauaufsichten im <strong>Kreis</strong><br />
wurden bisher Stellungnahmen abgegeben. Schwerpunkt wa-<br />
ren hierbei Metall bearbeitende und -verarbeitende Betriebe.<br />
betriebene Immissionsschutz-Anlagen<br />
2009*<br />
Biogas-Anlagen 27<br />
Mobilfunk-Anlagen 360<br />
BImSchG-Anlagen<br />
a) Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 199<br />
b) Steine u. Erden, Glas, Keramik, Baustoffe<br />
23<br />
c) Oberflächenbehandlung, Verarbeitung<br />
von Kunststoffen und Harzen 7<br />
d) Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel,<br />
landwirt. Erzeugnisse 144<br />
e) Verwertung und Beseitigung von<br />
Reststoffen 18<br />
f) Lagerung, Be- und Entladung von<br />
Stoffen 8<br />
g) sonstiges (z. B. Tankreinigungs-<br />
Anlagen) 9<br />
Windenergie-Anlagen 180<br />
*Stand 30.09.2009<br />
Beteiligungen<br />
abgegebene Stellungnahmen<br />
Beteiligungen<br />
Bauamt<br />
Das Bauamt wird auch von anderen Behörden und Stellen als<br />
sogenannter Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />
Bauleitpläne werden zwar in eigener Verantwortung der Ge-<br />
meinden aufgestellt, durch die Planungen werden jedoch<br />
Aufgaben verschiedenster Behörden (Wasserbehörde, Land-<br />
schaftsbehörde, Baubehörde, etc.) berührt. Die Gemeinden<br />
beteiligen deshalb diese Behörden. Das Bauamt gibt hierzu<br />
eine eigene Stellungnahme ab und koordiniert die Beteiligun-<br />
gen innerhalb der <strong>Kreis</strong>verwaltung. Baurechtliche Belange<br />
werden darüber hinaus in vielen anderen Rechtsbereichen<br />
betroffen – zum Beispiel in Planfeststellungsverfahren nach<br />
dem Wasserrecht oder Straßen- und Wegerecht oder bei der<br />
Erteilung von Gaststättenkonzessionen. Ein weiterer Schwer-<br />
punkt liegt bei den Verfahren nach dem Bundes-Immissions-<br />
schutzgesetz. Auf Grund der sogenannten Konzentrations-<br />
wirkung sind hierbei vollständige baurechtliche Prüfungen<br />
notwendig. Die Baugenehmigung wird mit diesen Verfahren<br />
gleichzeitig erteilt.<br />
Zum Bauamt gehört ebenfalls die Brandschutzdienststelle.<br />
Sofern brandschutzrechtliche Fragen durch Bauvorhaben<br />
oder durch Bauleitplanungen berührt werden, ist hierzu eine<br />
Stellungnahme abzugeben.<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />
a) zu Bebauungsplanverfahren 123 129 153 147 160 145<br />
b) zu Flächennutzungsplänen 37 36 54 56 53 35<br />
Beteiligungen im BImSch-Verfahren 12 33 33 36 21 25<br />
Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle<br />
zu Bauanträgen und Bauleitplänen<br />
* Hochrechnung<br />
499 599 596 694 706 705<br />
217
Bauamt<br />
Aufgaben als Obere Bauaufsichtsbehörde<br />
Obere Bauaufsichtsbehörde<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> ist als Fachaufsicht für die Unteren Bau-<br />
aufsichtsbehörden in Ahlen, Beckum, Oelde und <strong>Warendorf</strong><br />
Obere Bauaufsichtsbehörde. Mit der Abschaffung des Zu-<br />
stimmungsverfahrens für Bauvorhaben im Außenbereich im<br />
Jahr 2005 und der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens<br />
im April 2007 (Bürokratieabbaugesetz I) sind ursprüngliche<br />
Aufgaben entfallen. Verblieben sind im Rahmen der Fachauf-<br />
sicht insbesondere Anfragen, Beschwerden und Petitionen.<br />
Daneben berät das Bauamt auch in baurechtlichen Einzel-<br />
fragen. Regelmäßig werden mit den Unteren Bauaufsichten<br />
Arbeitsgespräche zu allgemeinen baurechtlichen Fragen ge-<br />
führt und gemeinsame Vorgehensweisen abgestimmt.<br />
218<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />
Widerspruchsentscheidungen 41 37 23 22 10 2<br />
Anfragen / Beschwerden / Petitionen 1 5 8 5 7 10*<br />
Obere Denkmalbehörde<br />
Denkmäler sind Sachen und Gebäude, an deren Erhaltung<br />
und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Sie sind zu<br />
schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich<br />
zu erforschen. Baudenkmäler sind soweit den Eigentümern<br />
zumutbar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Alle Städ-<br />
te und Gemeinden sind Untere Denkmalbehörden und ent-<br />
scheiden über die Eintragung und Löschung von Denkmälern<br />
in die Denkmalliste.<br />
Für Bodendenkmäler ist die Obere Bauaufsichtbehörde zu-<br />
ständig geblieben. Wer also im <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> nach Boden-<br />
denkmälern – z.B. verschüttete Gebäudeteile, aber auch alte<br />
Gebrauchsgegenstände oder Münzen – graben will, muss<br />
zuvor die Erlaubnis des <strong>Kreis</strong>es <strong>Warendorf</strong> als Obere Denk-<br />
malbehörde einholen.<br />
Denkmal (Drensteinfurt) Denkmal (Drensteinfurt)<br />
Weiterhin koordiniert der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> zudem jährlich den<br />
„Tag des offenen Denkmals“. Dieser in Europa festgelegte Tag<br />
steht unter einem bestimmten Motto. Hierzu gibt die <strong>Kreis</strong>ver-<br />
waltung eine umfangreiche Broschüre mit den zu besichtigen-<br />
den Objekten aus allen kreisangehörigen Städten heraus.