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63Bauamt - Kreis Warendorf

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<strong>63Bauamt</strong><br />

Bauamt<br />

209


Bauamt<br />

Bauamt setzt auf Transparenz und<br />

Bürgernähe<br />

Das Bauamt ist Untere Bauaufsichtsbehörde für alle Gemein-<br />

den und Städte im <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> – ausgenommen Ahlen,<br />

Beckum, Oelde und <strong>Warendorf</strong>, die eigene Untere Bauauf-<br />

sichten haben. Für diese wiederum ist das <strong>Kreis</strong>bauamt Obe-<br />

re Bauaufsicht.<br />

Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bauamt ebenfalls Untere Im-<br />

missionsschutzbehörde für den gesamten <strong>Kreis</strong> und hat für<br />

diese Aufgabe ein neues, eigenes Sachgebiet eingerichtet.<br />

2009 arbeiten im Bauamt in vier Sachgebieten 45 Beschäftig-<br />

te, Beamte und Auszubildende.<br />

Zentrale Aufgabe des Bauamtes ist es, baurechtliche und<br />

immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zu erteilen.<br />

Hierfür werden für Gemeinden, Architekten, Bauherren und<br />

Nachbarn viele Dienstleistungen angeboten: zum Beispiel hat<br />

die zentrale Beratungsstelle ganztags geöffnet. Alle Sach-<br />

bearbeiterinnen und Sachbearbeiter vergeben persönliche<br />

Termine und können während der Sprechzeiten ohne vorhe-<br />

rige Terminabsprache aufgesucht werden. Das Bauamt berät<br />

so auch außerhalb von Genehmigungsverfahren zahlreiche<br />

Menschen und Kommunen.<br />

Die Zahl umfangreicher Beratungen außerhalb von Geneh-<br />

migungsverfahren ist in den vergangenen Jahren deutlich<br />

angestiegen.<br />

Haus am Hang (Ennigerloh)<br />

210<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Im Jahr 2004 wurde von der Unternehmensberatung Kien-<br />

baum eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Als<br />

Ergebnis wurden Sachgebiete neu zusammengestellt und<br />

Aufgaben neu zugeordnet; Arbeitsabläufe wurden verbessert,<br />

die Zahl der an einem Genehmigungsverfahren beteiligten<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verringert.<br />

Die zentrale Eingangsstelle prüft nun jeden eingehenden An-<br />

trag systematisch auf Vollständigkeit. Es werden nur vollstän-<br />

dige, also prüffähige Anträge weitergeleitet. Unvollständige<br />

Anträge müssen zunächst ergänzt werden.<br />

Der Stand eines Baugenehmigungsverfahrens kann inzwi-<br />

schen jederzeit im Internet abgefragt werden.<br />

Diese Maßnahmen haben Bearbeitungszeiten verkürzt und<br />

Personalkosten verringert.<br />

36<br />

Umfangreiche Bauberatungen<br />

(außerhalb von Verfahren)<br />

25 24<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

93<br />

210<br />

184


Seit 2008 veranstalten die Bauaufsichtsbehörden im <strong>Kreis</strong><br />

jährlich Fortbildungsveranstaltungen für bauvorlageberech-<br />

tigte Architekten und Ingenieure. Die ersten Veranstaltungen<br />

zum Abstandflächenrecht und zum Brandschutz waren sehr<br />

gut besucht.<br />

Abfragen über Bau-Online<br />

Abfragen über Bau-Online<br />

Serviceversprechen an die Wirtschaft<br />

werden eingehalten<br />

Speziell für gewerbliche Vorhaben gibt der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong><br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />

a) Bauherren - - 3.327 3.758 4.529 4.800<br />

b) Entwurfsverfasser - - 997 1.545 1.870 1.840<br />

c) Behörden/Träger öffentl. Be-<br />

- - 862 1.161 1.930 1.570<br />

lange<br />

Dieser Service ist erst ab 2006 eingerichtet.<br />

* Hochrechnung<br />

Laufzeiten in der Antragsannahme<br />

durchschnittliche Bearbeitungszeit<br />

in Kalendertagen<br />

(in Arbeitstagen)<br />

* Hochrechnung<br />

Bauamt<br />

ein umfangreiches Serviceversprechen: Eingangsbestätigun-<br />

gen erfolgen innerhalb von 7 Arbeitstagen, Anträge sollen<br />

innerhalb dieser Zeit vorgeprüft und im planungsrechtlichen<br />

Innenbereich bei Vollständigkeit innerhalb weitere 6 Wochen<br />

genehmigt werden. Beratungen werden möglichst rasch an-<br />

geboten, auf schriftliche Beschwerden wird innerhalb von 3<br />

Arbeitstagen reagiert, auf Anrufe und Emails spätestens am<br />

nächsten Tag. Das Bauamt leistet so einen Beitrag für die<br />

Wirtschaftsförderung im <strong>Kreis</strong>.<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />

nicht<br />

erfasst<br />

nicht<br />

erfasst<br />

7,1<br />

(5,1)<br />

Reithalle (Drensteinfurt) Luftbild der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Warendorf</strong><br />

5,3<br />

7,0<br />

(5,0)<br />

7,1<br />

(5,1)<br />

211


Bauamt<br />

Mehr Gewerbebauten - weniger Wohngebäude<br />

Wer bauen möchte, sollte sich möglichst früh bei den zustän-<br />

digen Stellen über die rechtlichen Anforderungen informie-<br />

ren.<br />

Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> zu-<br />

ständig für die Genehmigung von Bauanträgen und prüft da-<br />

bei, ob das Bauvorhaben mit den planungsrechtlichen, den<br />

bauordnungsrechtlichen und mit sonstigen öffentlich-rechtli-<br />

chen Vorschriften übereinstimmt. Aufgrund des Prüfumfangs<br />

bei den jeweiligen Bauvorhaben gibt es unterschiedliche Ge-<br />

nehmigungsverfahren.<br />

Eine Bauvoranfrage dient dazu, einzelne Fragen zum Bau-<br />

planungsrecht oder Bauordnungsrecht für ein bestimmtes<br />

Vorhaben zu klären, ohne Detailplanungen vorlegen zu müs-<br />

sen. Sie bietet sich immer dann an, wenn die Durchführung<br />

des gesamten Vorhabens von der Entscheidung über ein<br />

bestimmtes Problem abhängt. Der Bauvorbescheid ist eine<br />

verbindliche Festlegung der Bauaufsichtsbehörde, die bei der<br />

endgültigen Entscheidung über den Bauantrag nicht erneut<br />

geprüft wird.<br />

Bauvorbescheide gelten zwei Jahre, Baugenehmigungen drei<br />

Jahre. Bauherren, die mit dem Vorhaben noch nicht beginnen<br />

konnten, können eine Verlängerung der Geltungsdauer um je-<br />

weils ein Jahr beantragen.<br />

Lagerhalle (Füchtorf)<br />

212<br />

Nicht immer wird es möglich sein, alle baurechtlichen Bestim-<br />

mungen einhalten zu können. Insbesondere bei atypischen<br />

Grundstückssituationen ist es möglich, Befreiungen von bau-<br />

planungsrechtlichen Bestimmungen oder Abweichungen von<br />

bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu erteilen.<br />

Auch Baulasten sind ein Mittel, eine Baugenehmigung für ein<br />

Vorhaben zu erteilen, das sonst wegen Verstoßes gegen ein-<br />

zelne Bestimmungen unzulässig wäre. Häufig sind Baulasten<br />

zur Sicherung einer Zuwegung, zur Übernahme von Abstand-<br />

flächen oder zur Vereinigung von Grundstücken im baurecht-<br />

lichen Sinne. Die Baulast ist grundstücksgebunden und wird<br />

mit Eintragung in das Baulastverzeichnis wirksam.


Die Bauaufsicht wird auch bei der Teilung bebauter Grundstü-<br />

cke beteiligt und prüft, ob durch die Teilung Verhältnisse ge-<br />

schaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung<br />

nicht entsprechen.<br />

Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt<br />

werden, wird eine Bescheinigung benötigt, dass die Woh-<br />

nung oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Die<br />

Abgechlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt<br />

beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten<br />

Bauamt<br />

Rechten – meistens die Einrichtung von Sondereigentum ge-<br />

mäß Wohnungseigentumsgesetz – benötigt.<br />

Der Prüfumfang eines Bauantrages ist abhängig vom Ob-<br />

jekt, das errichtet werden soll. So ist z. B. für Gewerbe- und<br />

Sonderbauten (Schulen, Heime etc.) eine Prüfung des vor-<br />

beugenden Brandschutzes vorgeschrieben – für Wohn- und<br />

Garagenbauten nicht. Hier übernimmt der Entwurfsverfasser<br />

die Verantwortung.<br />

Entwicklung der Antragszahlen - Bauaufsichtliche Verfahren<br />

* Hochrechnung<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />

Bauvoranfragen 74 75 39 46 87 65<br />

Bauanträge 999 1120 951 625 886 850<br />

Verlängerungen 43 43 50 75 65 75<br />

Teilungsanträge zu Grundstücken 97 91 88 77 85 60<br />

Baulastverfahren 407 390 394 348 383 340<br />

Abweichungen 139 129 128 111 147 70<br />

Befreiungen 64 69 78 79 103 110<br />

Abgeschlossenheitsbescheinigungen 110 111 67 42 49 40<br />

Lagerhalle<br />

213


Bauamt<br />

Die Bauanträge für Gewerbe- und Sonderbauten sind in den<br />

letzten Jahren gestiegen, die Anträge für Wohngebäude und<br />

sonstige Objekte zurückgegangen.<br />

Entscheidungen über Bauanträge<br />

Baugenehmigungen<br />

Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum<br />

214<br />

In den letzten Jahren wurden etwa 2 % der Anträge wegen<br />

unvollständiger Unterlagen zurückgewiesen, weniger als 2 %<br />

der Anträge wegen baurechtlicher Verstöße abgelehnt.<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2<br />

a) für Wohngebäude 314 220 268 166 216 210<br />

b) für Gewerbe- und Sonderbauten 1 143 89 248 283 306 275<br />

c) für sonstige Objekte 522 523 349 239 201 190<br />

Rückweisungen (insgesamt) 36 22 20 13 17 30<br />

Ablehnungen (insgesamt) 34 12 6 13 11 10<br />

1 die Zahlen für b) "Sonderbauten" wurden bis einschl. 2005 unter c) "sonstige Objekte" erfasst<br />

2 Hochrechnung<br />

vor der Umbaumaßnahme nach der Umbaumaßnahme


Trotz Wegfall des Widerspruchverfahrens<br />

nicht mehr Klagen<br />

Mit der Baugenehmigung sind die Aufgaben der Unteren Bau-<br />

aufsichtsbehörde noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung im<br />

bauaufsichtlichen Verfahren hat zunächst bestätigt, dass das<br />

Vorhaben öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht; mit<br />

der Ausführung des Bauvorhabens darf deshalb begonnen<br />

werden. Während des Baues kann die Bauaufsichtsbehör-<br />

de stichprobenhaft die Einhaltung der öffent-lich-rechtlichen<br />

Vorschriften und der Pflichten der am Bau Beteiligten über-<br />

wachen und zu bestimmten Bauabschnitten Bauzustandsbe-<br />

sichtigungen durchführen – z.B. Fertigstellung des Rohbaus<br />

und abschließende Baufertigstellung.<br />

Immer wieder wird trotz eindeutiger Bauvorlagen abweichend<br />

gebaut. In diesen Fällen – wie auch bei berechtigten Einwen-<br />

dungen von Nachbarn oder anderen Behörden über ohne<br />

Genehmigung errichtete Bauvorhaben – ist ein ordnungsbe-<br />

Bauaufsichtliche Verfahren<br />

Ordnungsbehördliche Verfahren<br />

* Hochrechnung<br />

Bauamt<br />

hördliches Verfahren einzuleiten. Die Baustelle muss stillge-<br />

legt oder die Nutzung des Objektes bzw. Teile des Objektes<br />

untersagt werden. In den Jahren 2008 und 2009 ist die Anzahl<br />

notwendiger ordnungsbehördlicher Verfahren in Camping-<br />

und Wochenendhausgebieten wieder angestiegen. Neben<br />

den ordnungsbehördlichen Ver-fahren können bei gravieren-<br />

den Verstößen auch Bußgelder verhängt werden.<br />

In der Bauverwaltung werden neben diesen Verfahren auch<br />

die sogenannten förmlichen und formlosen Rechtsbehelfe<br />

bearbeitet. Insbesondere gegen Ablehnungen und Ordnungs-<br />

verfügungen, aber auch gegen die einem Nachbarn erteilte<br />

Baugenehmigung können Widersprüche und Klagen einge-<br />

reicht werden. Nach Abschaffung des Widerspruchsverfah-<br />

rens im April 2007 sind entgegen den Erwartungen die Kla-<br />

geverfahren nicht angestiegen. Auch die Zahl der Anfragen,<br />

Beschwerden und Petitionen ist weitgehend konstant geblie-<br />

ben.<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />

a) Anhörungen 214 180 146 98 158 205<br />

b) Androhungen von Zwangsmitteln 182 173 109 67 115 100<br />

c) Festsetzungen von Zwangsmitteln 36 14 21 19 26 30<br />

erlassene Bußgeldbescheide 102 107 53 29 25 25<br />

Anfragen / Beschwerden / Petitionen 13 23 17 13 14 15<br />

Widersprüche 118 124 60 26 entfallen entfallen<br />

Klagen / Berufungsverfahren 33 37 39 13 28 35<br />

215


Bauamt<br />

Bauamt jetzt auch Immissionsschutzbehörde<br />

Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des<br />

Umweltrechtes wurden die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte in<br />

NRW am 01.01.2008 Untere Immissionsschutzbehörden.<br />

Die Bezirksregierungen sind nur noch für die Genehmigung<br />

und Überwachung von besonders gefährlichen Anlagen im<br />

Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders<br />

komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen<br />

zuständig.<br />

Durch die Einführung des „Zaunprinzips“ ist für die umwelt-<br />

rechtlichen Belange aller industriellen Anlagen, die in einem<br />

räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen,<br />

nur noch eine Behörde verantwortlich. Dies gilt sowohl für die<br />

Zulassung als auch für die Überwachung.<br />

Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen<br />

des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-,<br />

Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu einer parallelen Zustän-<br />

digkeit staatlicher und kommunaler Behörden geführt hatte,<br />

wurde korrigiert.<br />

Genehmigungspflichtig sind bestimmte landwirtschaftliche,<br />

industrielle und gewerbliche Anlagen, die im Anhang der vier-<br />

ten Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Ver-<br />

ordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4.BImSchV-)<br />

abschließend aufgeführt sind. Hierzu zählen z.B. Windener-<br />

216<br />

gieanlage, Betonsteinwerke, Lackieranlagen oder große Tier-<br />

mastställe.<br />

Auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) ist zu prüfen, ob Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />

der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und-<br />

sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und<br />

sonstigen Gefahren, vor erheblichen Nachteilen und vor er-<br />

heblichen Belästigungen ausreichend geschützt sind.<br />

Auch muss dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen<br />

vorgebeugt werden.<br />

Genehmigungsverfahren sind:<br />

� Neugenehmigung nach § 4 BImSchG<br />

� wesentliche Änderung einer bestehenden genehmi-<br />

gungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG.<br />

� Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürf-<br />

tigen Anlage nach § 15 BImSchG (=Anzeigeverfah-<br />

ren)<br />

� Teilgenehmigung / Vorbescheid<br />

Windkraftanlage


Seit 2008 wurden bisher 30 Genehmigungsverfahren abge-<br />

schlossen. Rund 90 Nachbarbeschwerden – zum Beispiel<br />

Lärm bei nächtlichen Warenanlieferungen oder Staub bei<br />

Bauarbeiten – wurden bearbeitet. Lärmimmissionen wer-<br />

den dabei vom Messdienst des Sachgebietes gemessen. Zu<br />

knapp 700 Bauanträgen aller Unteren Bauaufsichten im <strong>Kreis</strong><br />

wurden bisher Stellungnahmen abgegeben. Schwerpunkt wa-<br />

ren hierbei Metall bearbeitende und -verarbeitende Betriebe.<br />

betriebene Immissionsschutz-Anlagen<br />

2009*<br />

Biogas-Anlagen 27<br />

Mobilfunk-Anlagen 360<br />

BImSchG-Anlagen<br />

a) Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 199<br />

b) Steine u. Erden, Glas, Keramik, Baustoffe<br />

23<br />

c) Oberflächenbehandlung, Verarbeitung<br />

von Kunststoffen und Harzen 7<br />

d) Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel,<br />

landwirt. Erzeugnisse 144<br />

e) Verwertung und Beseitigung von<br />

Reststoffen 18<br />

f) Lagerung, Be- und Entladung von<br />

Stoffen 8<br />

g) sonstiges (z. B. Tankreinigungs-<br />

Anlagen) 9<br />

Windenergie-Anlagen 180<br />

*Stand 30.09.2009<br />

Beteiligungen<br />

abgegebene Stellungnahmen<br />

Beteiligungen<br />

Bauamt<br />

Das Bauamt wird auch von anderen Behörden und Stellen als<br />

sogenannter Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Bauleitpläne werden zwar in eigener Verantwortung der Ge-<br />

meinden aufgestellt, durch die Planungen werden jedoch<br />

Aufgaben verschiedenster Behörden (Wasserbehörde, Land-<br />

schaftsbehörde, Baubehörde, etc.) berührt. Die Gemeinden<br />

beteiligen deshalb diese Behörden. Das Bauamt gibt hierzu<br />

eine eigene Stellungnahme ab und koordiniert die Beteiligun-<br />

gen innerhalb der <strong>Kreis</strong>verwaltung. Baurechtliche Belange<br />

werden darüber hinaus in vielen anderen Rechtsbereichen<br />

betroffen – zum Beispiel in Planfeststellungsverfahren nach<br />

dem Wasserrecht oder Straßen- und Wegerecht oder bei der<br />

Erteilung von Gaststättenkonzessionen. Ein weiterer Schwer-<br />

punkt liegt bei den Verfahren nach dem Bundes-Immissions-<br />

schutzgesetz. Auf Grund der sogenannten Konzentrations-<br />

wirkung sind hierbei vollständige baurechtliche Prüfungen<br />

notwendig. Die Baugenehmigung wird mit diesen Verfahren<br />

gleichzeitig erteilt.<br />

Zum Bauamt gehört ebenfalls die Brandschutzdienststelle.<br />

Sofern brandschutzrechtliche Fragen durch Bauvorhaben<br />

oder durch Bauleitplanungen berührt werden, ist hierzu eine<br />

Stellungnahme abzugeben.<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />

a) zu Bebauungsplanverfahren 123 129 153 147 160 145<br />

b) zu Flächennutzungsplänen 37 36 54 56 53 35<br />

Beteiligungen im BImSch-Verfahren 12 33 33 36 21 25<br />

Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle<br />

zu Bauanträgen und Bauleitplänen<br />

* Hochrechnung<br />

499 599 596 694 706 705<br />

217


Bauamt<br />

Aufgaben als Obere Bauaufsichtsbehörde<br />

Obere Bauaufsichtsbehörde<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> ist als Fachaufsicht für die Unteren Bau-<br />

aufsichtsbehörden in Ahlen, Beckum, Oelde und <strong>Warendorf</strong><br />

Obere Bauaufsichtsbehörde. Mit der Abschaffung des Zu-<br />

stimmungsverfahrens für Bauvorhaben im Außenbereich im<br />

Jahr 2005 und der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens<br />

im April 2007 (Bürokratieabbaugesetz I) sind ursprüngliche<br />

Aufgaben entfallen. Verblieben sind im Rahmen der Fachauf-<br />

sicht insbesondere Anfragen, Beschwerden und Petitionen.<br />

Daneben berät das Bauamt auch in baurechtlichen Einzel-<br />

fragen. Regelmäßig werden mit den Unteren Bauaufsichten<br />

Arbeitsgespräche zu allgemeinen baurechtlichen Fragen ge-<br />

führt und gemeinsame Vorgehensweisen abgestimmt.<br />

218<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />

Widerspruchsentscheidungen 41 37 23 22 10 2<br />

Anfragen / Beschwerden / Petitionen 1 5 8 5 7 10*<br />

Obere Denkmalbehörde<br />

Denkmäler sind Sachen und Gebäude, an deren Erhaltung<br />

und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Sie sind zu<br />

schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich<br />

zu erforschen. Baudenkmäler sind soweit den Eigentümern<br />

zumutbar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Alle Städ-<br />

te und Gemeinden sind Untere Denkmalbehörden und ent-<br />

scheiden über die Eintragung und Löschung von Denkmälern<br />

in die Denkmalliste.<br />

Für Bodendenkmäler ist die Obere Bauaufsichtbehörde zu-<br />

ständig geblieben. Wer also im <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> nach Boden-<br />

denkmälern – z.B. verschüttete Gebäudeteile, aber auch alte<br />

Gebrauchsgegenstände oder Münzen – graben will, muss<br />

zuvor die Erlaubnis des <strong>Kreis</strong>es <strong>Warendorf</strong> als Obere Denk-<br />

malbehörde einholen.<br />

Denkmal (Drensteinfurt) Denkmal (Drensteinfurt)<br />

Weiterhin koordiniert der <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong> zudem jährlich den<br />

„Tag des offenen Denkmals“. Dieser in Europa festgelegte Tag<br />

steht unter einem bestimmten Motto. Hierzu gibt die <strong>Kreis</strong>ver-<br />

waltung eine umfangreiche Broschüre mit den zu besichtigen-<br />

den Objekten aus allen kreisangehörigen Städten heraus.

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