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ELStAM-Newsletter

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6. DEZEMBER 2012<br />

Einstieg LBV<br />

Prüfung<br />

<strong>ELStAM</strong><br />

Allgemeines<br />

Wegfall<br />

Freibeträge<br />

IdNr. und<br />

Daten-<br />

sicherheit<br />

<strong>ELStAM</strong>-<strong>Newsletter</strong><br />

der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster<br />

LBV startet mit Finanzverwaltung zum 01.01.2013<br />

Das LBV NRW wird mit den Bediensteten der Finanzverwaltung ab dem<br />

01.01.2013 am <strong>ELStAM</strong>-Verfahren teilnehmen und in der Lohnabrechnung Januar<br />

die Ende 2012 abgerufenen <strong>ELStAM</strong> anwenden. Mit den weiteren Bediensteten<br />

des Landes wird das LBV NRW zu einem späteren Zeitpunkt in das <strong>ELStAM</strong>-<br />

Verfahren einsteigen. Für diese gelten bis dahin die Lohnsteuerkarte 2010 oder<br />

eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug<br />

(Ersatzbescheinigung) mit allen Eintragungen weiter.<br />

Jeder Arbeitnehmer kann im ElsterOnline-Portal seine persönlichen <strong>ELStAM</strong><br />

abfragen. Voraussetzungen hierfür ist eine kostenlose Registrierung mit<br />

Identifikationsnummer am ElsterOnline-Portal. Einzelheiten zur Registrierung<br />

finden Sie unter https://www.elster.de/eon_home.php .<br />

Mit der Einführung der <strong>ELStAM</strong> wird ab dem 1. Januar 2013 die Lohnsteuerkarte<br />

aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Bei den <strong>ELStAM</strong> handelt es<br />

sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte<br />

eingetragen sind (z.B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag,<br />

Kirchensteuermerkmal). Die Arbeitgeber können selbst bestimmen, wann sie im<br />

Laufe des Jahres 2013 in das <strong>ELStAM</strong>-Verfahren einsteigen.<br />

Bis zum Einstieg des Arbeitgebers in das elektronische Verfahren gelten die<br />

Lohnsteuerkarte 2010 oder eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung<br />

mit allen Eintragungen weiter.<br />

Auf der Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung eingetragene Frei- und<br />

Hinzurechnungsbeträge verlieren aber mit der Umstellung des Arbeitgebers auf<br />

das <strong>ELStAM</strong>-Verfahren ihre Gültigkeit, sofern sie nicht für das Jahr 2013 neu<br />

beantragt werden. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und<br />

Hinterbliebene, die bereits über das Kalenderjahr 2012 hinaus überjährig<br />

beantragt worden sind, werden allerdings entsprechend der Gültigkeit auch nach<br />

dem Einstieg des Arbeitgebers in das elektronische Verfahren weiterhin<br />

berücksichtigt.<br />

Ordnungskriterien für das <strong>ELStAM</strong>-Verfahren sind die Identifikationsnummer und<br />

das Geburtsdatum. Diese Daten standen bereits auf der Lohnsteuerkarte 2010<br />

oder einer Ersatzbescheinigung, sodass der Arbeitgeber für bestehende<br />

Arbeitsverhältnisse i.d.R. ohne Rückfragen in das Verfahren einsteigen kann.<br />

Der Arbeitgeber bzw. ein Datenübermittler meldet seine Arbeitnehmer an der


<strong>ELStAM</strong>-Datenbank an. Durch eine zuvor erfolgte Authentifizierung des<br />

Arbeitgebers/Datenübermittlers ist sichergestellt, dass nur ein berechtigter<br />

Arbeitgeber die <strong>ELStAM</strong> seiner Arbeitnehmer erhält. Sämtliche Übermittlungen an<br />

die <strong>ELStAM</strong>-Datenbank werden authentifiziert vorgenommen, damit die Identität<br />

des Arbeitgebers bzw. seines Datenübermittlers nachvollzogen werden kann. Der<br />

Arbeitgeber ist verpflichtet, monatlich Änderungslisten seiner Arbeitnehmer<br />

abzurufen. Hierdurch wird er über Änderungen der <strong>ELStAM</strong> seiner Arbeitnehmer<br />

informiert.<br />

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an der<br />

<strong>ELStAM</strong>-Datenbank abmelden.<br />

Weitere Informationen zum <strong>ELStAM</strong>-Verfahren finden Sie auch im Internet unter<br />

https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php . Einzelheiten zum <strong>ELStAM</strong>-Verfahren<br />

hat das BMF am 02.10.2012 und 11.10.2012 bekannt gegeben.

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