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AMTSBLATT - Leichlingen

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Amtsblatt der Stadt <strong>Leichlingen</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Nummer<br />

19<br />

Datum<br />

25.06.2010<br />

Seite<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Nach § 7 Abs. 6 GO NW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW<br />

gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihre Verkündung nicht mehr geltend gemacht<br />

werden, es sei denn,<br />

• eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

• die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

• der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

• der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die<br />

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Leichlingen</strong>, den 21.05.2010<br />

gez. Ernst Müller<br />

Bürgermeister<br />

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