Friedhofsgebührensatzung - Stadt Leichlingen
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<strong>Friedhofsgebührensatzung</strong>, gültig ab 01.01.2008<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Hinweis<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt und<br />
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />
den Mangel ergibt.<br />
<strong>Leichlingen</strong>, den 13.12.2007<br />
Ernst Müller<br />
Bürgermeister<br />
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