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pdf hier downloaden - Stadt Leichlingen

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99<br />

Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong><br />

- Kopien von Personenstandsurkunden, je Urkunde<br />

1,50 €<br />

Nummer<br />

14<br />

Datum<br />

15.05.2012<br />

(2) Im vorstehenden Verzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach Maßgabe der im<br />

Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.<br />

§ 6 Inkrafttreten<br />

Die Gebührensatzung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Seite<br />

Die Gebührensatzung des <strong>Stadt</strong>archivs <strong>Leichlingen</strong> wird <strong>hier</strong>mit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung<br />

nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann,<br />

es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet<br />

oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt und dabei die<br />

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Leichlingen</strong>, den 26.04.2012<br />

gez. Ernst Müller<br />

Bürgermeister<br />

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