Auf Nummer sicher Arbeitssicherheit in der BASF ... - BASF.com
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Verkehr auf dem Werksgelände<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>e Erlaubnis haben, im Werk mit e<strong>in</strong>em<br />
Fahrzeug (Auto o<strong>der</strong> Zweirad) zu fahren, müssen Sie<br />
zusätzlich zur Straßenverkehrsordnung e<strong>in</strong>ige beson<strong>der</strong>e<br />
Regeln beachten:<br />
Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
Die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit auf dem Werksgelände<br />
beträgt 30 km/h. Sie ist bei ungünstigen Straßen-/<br />
Witterungs- o<strong>der</strong> Verkehrsverhältnissen gegebenenfalls<br />
zu reduzieren („angepasste Geschw<strong>in</strong>digkeit“).<br />
Vorfahrtregeln<br />
E<strong>in</strong>e Breitstrichmarkierung über die gesamte Fahrbahnbreite<br />
(an wartepflichtigen Straßen, Ladezonen,<br />
Betriebs- und Hofausfahrten, Parkplätzen) bedeutet:<br />
Hier muss Vorfahrt gewährt werden.<br />
Ansonsten gilt die Grundregel „rechts vor l<strong>in</strong>ks“.<br />
Fahren Sie immer defensiv und rechnen Sie<br />
mit Fehlern an<strong>der</strong>er Verkehrsteilnehmer.