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Auf Nummer sicher Arbeitssicherheit in der BASF ... - BASF.com

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8<br />

Verkehr auf dem Werksgelände<br />

Wenn Sie e<strong>in</strong>e Erlaubnis haben, im Werk mit e<strong>in</strong>em<br />

Fahrzeug (Auto o<strong>der</strong> Zweirad) zu fahren, müssen Sie<br />

zusätzlich zur Straßenverkehrsordnung e<strong>in</strong>ige beson<strong>der</strong>e<br />

Regeln beachten:<br />

Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

Die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit auf dem Werksgelände<br />

beträgt 30 km/h. Sie ist bei ungünstigen Straßen-/<br />

Witterungs- o<strong>der</strong> Verkehrsverhältnissen gegebenenfalls<br />

zu reduzieren („angepasste Geschw<strong>in</strong>digkeit“).<br />

Vorfahrtregeln<br />

E<strong>in</strong>e Breitstrichmarkierung über die gesamte Fahrbahnbreite<br />

(an wartepflichtigen Straßen, Ladezonen,<br />

Betriebs- und Hofausfahrten, Parkplätzen) bedeutet:<br />

Hier muss Vorfahrt gewährt werden.<br />

Ansonsten gilt die Grundregel „rechts vor l<strong>in</strong>ks“.<br />

Fahren Sie immer defensiv und rechnen Sie<br />

mit Fehlern an<strong>der</strong>er Verkehrsteilnehmer.

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