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Aus den Gemeinden - Amt Stralendorf

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1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong> für das Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund des §§ 50 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />

(KV M-V), wird nach Beschluss des <strong>Amt</strong>sausschusses vom 24.10.2011<br />

und Genehmigung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises<br />

Ludwigslust- Parchim, folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wer<strong>den</strong><br />

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplanes einschl.<br />

der Nachträge<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 77.100 0 2.625.800 2.702.900<br />

die <strong>Aus</strong>gaben 77.100 0 2.625.800 2.702.900<br />

2. im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 0 10.600 505.900 495.300<br />

die <strong>Aus</strong>gaben 0 10.600 505.900 495.300<br />

§ 2<br />

Es wer<strong>den</strong> neu festgesetzt :<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

von bisher 0 EUR verändert auf 185.400 EUR<br />

davon für Zwecke der Umschuldung<br />

von bisher 0 EUR verändert auf 185.400 EUR<br />

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

von bisher 0 EUR verändert auf 797.300 EUR<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

von bisher 200.000 EUR unverändert auf 200.000 EUR<br />

§ 3<br />

Die <strong>Amt</strong>sumlage wird unverändert auf 13,04 v.H. der Umlagegrundlagen<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Schulumlage für das Gymnasiale Schulzentrum “Felix Stillfried“<br />

<strong>Stralendorf</strong>, Verbun<strong>den</strong>e Regionale Schule und Gymnasium mit Grundschule,<br />

wird gem. §146 KV M-V unverändert auf 1.331,86 € je Schüler<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

1) Die <strong>Aus</strong>gaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wer<strong>den</strong> entsprechend<br />

der gebildeten Deckungsringe für deckungsfähig erklärt.<br />

2) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02010.1000 (Einnahmen aus<br />

Verwaltungsgebühren Bürgerbüro) dürfen für 50 v.H. Mehrausgaben bei<br />

der Haushaltsstelle 02010.5900 (<strong>Aus</strong>gaben für Leistungen an Dritte) verwendet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1300.1720 (Kreiszuschuss<br />

Feuerwehr) dürfen für Mehrausgaben bei <strong>den</strong> Haushaltsstellen 1300.5800<br />

(<strong>Aus</strong>gabe <strong>Amt</strong>feuerwehr) oder 1300.5900 (<strong>Aus</strong>gabe Jugendfeuerwehr)<br />

verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

§ 6<br />

1) Die Entscheidung für eine Soll-Übertragung nach §17 Abs.5 GemH-<br />

VO trifft auf Antrag der mittelbewirtschaften<strong>den</strong> Stelle der Fachdienstleiter<br />

II des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />

2) Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme oder Umschuldung<br />

trifft der Fachdienstleiter II des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />

3) Die Entscheidung der Auftragsvergabe nach VOB und VOL wer<strong>den</strong>,<br />

wer<strong>den</strong> im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie im Falle der<br />

vorläufigen Haushaltsführung, einzeln auf <strong>den</strong> <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Stralendorf</strong> und <strong>den</strong> Leiten<strong>den</strong> Verwaltungsbeamten des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong><br />

übertragen.<br />

§ 7<br />

Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V<br />

ist ein Betrag von mehr als 100.000,00 €.<br />

Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 2 und 3 KV M-V<br />

ist ein Betrag von mehr als 50.000,00 €.<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Die Genehmigung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises<br />

Ludwigslust Parchim erfolgte am 02.11.2011.<br />

<strong>Stralendorf</strong>, 15.11.2011 (Siegel) gez. Wissel<br />

Ort, Datum – <strong>Amt</strong>svorsteher –<br />

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit bekanntgemacht<br />

In die 1. Nachtragshaushaltssatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2011 und ihre Anlagen kann vom 01.12.2011 bis 02.01.2012 im<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong> – Kämmerei Zimmer 205, 19073 <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstraße<br />

30, während der Öffnungszeiten jedermann Einsicht nehmen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />

(KV M-V) eine Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer<strong>den</strong><br />

kann, es sei <strong>den</strong>n,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht wor<strong>den</strong>,<br />

c) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong><br />

vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache<br />

bezeichnet wor<strong>den</strong>, die <strong>den</strong> Mangel ergibt.<br />

<strong>Stralendorf</strong>, 15.11.2011 (Siegel) gez. Wissel<br />

Ort, Datum – <strong>Amt</strong>svorsteher –<br />

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin<br />

Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-<br />

Vorpommern wird bekannt gemacht, dass aufgrund des Antritts als<br />

Bürgermeisterin und gleichzeitigen Verzichts auf <strong>den</strong> Sitz in der<br />

Gemeindevertretung von Frau Margit Uffmann dieser Sitz in der<br />

Gemeindevertretung Holthusen auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages<br />

der SPD auf Frau Cornelia Schumacher übergeht.<br />

<strong>Stralendorf</strong>, 21.11.2011<br />

gez. Schröder<br />

Gemeindewahlleiterin<br />

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin<br />

Gemäß § 67 Absatz 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes wählte<br />

die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen auf ihrer Sitzung<br />

am 01.11.2011 Frau Margit Uffmann zur Bürgermeisterin der Gemeinde<br />

Holthusen. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 01.11.2011.<br />

<strong>Stralendorf</strong>, 10.11.2011<br />

gez. Schröder<br />

Gemeindewahlleiterin<br />

<strong>Aus</strong>gabe 11 / 30. November 2011 7

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