Aus den Gemeinden - Amt Stralendorf
Aus den Gemeinden - Amt Stralendorf
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1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong> für das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund des §§ 50 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />
(KV M-V), wird nach Beschluss des <strong>Amt</strong>sausschusses vom 24.10.2011<br />
und Genehmigung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises<br />
Ludwigslust- Parchim, folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wer<strong>den</strong><br />
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des<br />
Haushaltsplanes einschl.<br />
der Nachträge<br />
gegenüber nunmehr<br />
bisher festgesetzt auf<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
1. im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen 77.100 0 2.625.800 2.702.900<br />
die <strong>Aus</strong>gaben 77.100 0 2.625.800 2.702.900<br />
2. im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen 0 10.600 505.900 495.300<br />
die <strong>Aus</strong>gaben 0 10.600 505.900 495.300<br />
§ 2<br />
Es wer<strong>den</strong> neu festgesetzt :<br />
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
von bisher 0 EUR verändert auf 185.400 EUR<br />
davon für Zwecke der Umschuldung<br />
von bisher 0 EUR verändert auf 185.400 EUR<br />
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
von bisher 0 EUR verändert auf 797.300 EUR<br />
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
von bisher 200.000 EUR unverändert auf 200.000 EUR<br />
§ 3<br />
Die <strong>Amt</strong>sumlage wird unverändert auf 13,04 v.H. der Umlagegrundlagen<br />
festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Schulumlage für das Gymnasiale Schulzentrum “Felix Stillfried“<br />
<strong>Stralendorf</strong>, Verbun<strong>den</strong>e Regionale Schule und Gymnasium mit Grundschule,<br />
wird gem. §146 KV M-V unverändert auf 1.331,86 € je Schüler<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
1) Die <strong>Aus</strong>gaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wer<strong>den</strong> entsprechend<br />
der gebildeten Deckungsringe für deckungsfähig erklärt.<br />
2) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02010.1000 (Einnahmen aus<br />
Verwaltungsgebühren Bürgerbüro) dürfen für 50 v.H. Mehrausgaben bei<br />
der Haushaltsstelle 02010.5900 (<strong>Aus</strong>gaben für Leistungen an Dritte) verwendet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
3) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1300.1720 (Kreiszuschuss<br />
Feuerwehr) dürfen für Mehrausgaben bei <strong>den</strong> Haushaltsstellen 1300.5800<br />
(<strong>Aus</strong>gabe <strong>Amt</strong>feuerwehr) oder 1300.5900 (<strong>Aus</strong>gabe Jugendfeuerwehr)<br />
verwendet wer<strong>den</strong>.<br />
§ 6<br />
1) Die Entscheidung für eine Soll-Übertragung nach §17 Abs.5 GemH-<br />
VO trifft auf Antrag der mittelbewirtschaften<strong>den</strong> Stelle der Fachdienstleiter<br />
II des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />
2) Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme oder Umschuldung<br />
trifft der Fachdienstleiter II des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />
3) Die Entscheidung der Auftragsvergabe nach VOB und VOL wer<strong>den</strong>,<br />
wer<strong>den</strong> im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie im Falle der<br />
vorläufigen Haushaltsführung, einzeln auf <strong>den</strong> <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Stralendorf</strong> und <strong>den</strong> Leiten<strong>den</strong> Verwaltungsbeamten des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong><br />
übertragen.<br />
§ 7<br />
Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V<br />
ist ein Betrag von mehr als 100.000,00 €.<br />
Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 2 und 3 KV M-V<br />
ist ein Betrag von mehr als 50.000,00 €.<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
Die Genehmigung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises<br />
Ludwigslust Parchim erfolgte am 02.11.2011.<br />
<strong>Stralendorf</strong>, 15.11.2011 (Siegel) gez. Wissel<br />
Ort, Datum – <strong>Amt</strong>svorsteher –<br />
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit bekanntgemacht<br />
In die 1. Nachtragshaushaltssatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2011 und ihre Anlagen kann vom 01.12.2011 bis 02.01.2012 im<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong> – Kämmerei Zimmer 205, 19073 <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstraße<br />
30, während der Öffnungszeiten jedermann Einsicht nehmen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />
(KV M-V) eine Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer<strong>den</strong><br />
kann, es sei <strong>den</strong>n,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht wor<strong>den</strong>,<br />
c) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong><br />
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache<br />
bezeichnet wor<strong>den</strong>, die <strong>den</strong> Mangel ergibt.<br />
<strong>Stralendorf</strong>, 15.11.2011 (Siegel) gez. Wissel<br />
Ort, Datum – <strong>Amt</strong>svorsteher –<br />
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin<br />
Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-<br />
Vorpommern wird bekannt gemacht, dass aufgrund des Antritts als<br />
Bürgermeisterin und gleichzeitigen Verzichts auf <strong>den</strong> Sitz in der<br />
Gemeindevertretung von Frau Margit Uffmann dieser Sitz in der<br />
Gemeindevertretung Holthusen auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages<br />
der SPD auf Frau Cornelia Schumacher übergeht.<br />
<strong>Stralendorf</strong>, 21.11.2011<br />
gez. Schröder<br />
Gemeindewahlleiterin<br />
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin<br />
Gemäß § 67 Absatz 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes wählte<br />
die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen auf ihrer Sitzung<br />
am 01.11.2011 Frau Margit Uffmann zur Bürgermeisterin der Gemeinde<br />
Holthusen. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 01.11.2011.<br />
<strong>Stralendorf</strong>, 10.11.2011<br />
gez. Schröder<br />
Gemeindewahlleiterin<br />
<strong>Aus</strong>gabe 11 / 30. November 2011 7