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Mai 2012 Film & TV Ticker - SKW Schwarz

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<strong>Film</strong> & <strong>TV</strong>-<strong>Ticker</strong><br />

Weitere Stellungnahme zur Novellierung des<br />

<strong>Film</strong>förderungsgesetzes (FFG)<br />

Da das <strong>Film</strong>förderungsgesetz zum 31. Dezember<br />

2013 ausläuft, hat die <strong>Film</strong>förderungsanstalt (FFA)<br />

die Interessenverbände der <strong>Film</strong>wirtschaft um eine<br />

Stellungnahme gebeten, wie die <strong>Film</strong>förderung<br />

2014-18 gestaltet werden soll. Dieser Aufforderung<br />

sind der Verband der <strong>Film</strong>verleiher (VdF), der<br />

Hauptverband der <strong>Film</strong>theater (HDF), der Bundesverband<br />

Audiovisuelle Medien (BVV) und die Allianz<br />

Deutscher Produzenten <strong>Film</strong> & Fernsehen (PA)<br />

im März durch ein gemeinsam verfasstes Dokument<br />

nachgekommen.<br />

Hierin wird vorgeschlagen, dass der Aufgabenbereich<br />

der FFA verschlankt werden und eine wesentliche<br />

Konzentration auf die Kernaufgabe der Förderung<br />

des deutschen Kinofilms erfolgen soll. Mit der<br />

Aufgabenreduzierung soll die Einsparung von Kosten<br />

einher gehen. Zur Finanzierung der FFA sollen<br />

die verschiedenen Einzahler gleichmäßiger belastet<br />

werden und auch neue Verwertungskanäle, die<br />

von der <strong>Film</strong>förderung profitieren, wie Telemedienanbieter<br />

und Telekommunikationsunternehmen<br />

z.B. durch VoD, zur Finanzierung herangezogen<br />

werden. Es wird auch vorgeschlagen, die FFA in<br />

„<strong>Film</strong>FörderungsAgentur“ umzubenennen.<br />

Hinsichtlich der Rückführung der Förderung wird<br />

gefordert, Zahlungsverpflichtungen des Produzenten<br />

wegen angemessener Vergütung bzw. Bestsellervergütung<br />

(§§ 32, 32a UrhG) in Abzug zu bringen.<br />

Denn sie mindern den Gewinn.<br />

Da die Abgabe der Stellungnahmen nunmehr abgeschlossen<br />

ist, bleibt abzuwarten, welche Vorschläge<br />

in die Neufassung des FFG Einzug finden.<br />

Eine Verschlankung des Aufgabenbereichs der<br />

FFA und eine Überarbeitung der Leistungsabgaben<br />

02/<strong>2012</strong><br />

Newsletter Seite 2/5<br />

sowie Ausweitung der Leistungsverpflichteten erscheint<br />

in jedem Fall wünschenswert. (Dr. Karolin<br />

Nelles, LL.M.)<br />

Keine Haftung des Kopierwerks für Schäden am<br />

<strong>Film</strong>material<br />

Das Landgericht München I hatte in einem kürzlich<br />

veröffentlichten Urteil die Haftung eines Kopierwerks<br />

für Schäden an bei diesem entwickelten<br />

<strong>Film</strong>material ausgeschlossen, sofern dem Kopierwerk<br />

nicht vorsätzliches Handeln nachgewiesen<br />

werden kann. Im konkreten Fall ging es um <strong>Film</strong>material<br />

zu dem Stauffenberg-<strong>Film</strong> „Operation Walküre“.<br />

Das <strong>Film</strong>negativ war nach Rücklieferung an<br />

die Produzentin in einigen Schlüsselszenen mit<br />

einem Schleier überzogen und damit zum Teil unbrauchbar.<br />

Die amerikanische Versicherung des<br />

<strong>Film</strong>produzenten verlangte daher von dem Münchener<br />

Kopierwerk die Erstattung von Kosten in<br />

sechsstelliger Höhe, die aufgrund von Nachdreharbeiten<br />

entstanden waren.<br />

Ob die Schäden tatsächlich vom Kopierwerk verursacht<br />

worden sind, konnte nicht festgestellt werden.<br />

Das Landgericht München I wies die Klage<br />

des Versicherers mit dem Argument ab, dass es in<br />

diesem Bereich einen deutschen Handelsbrauch<br />

gäbe, nach dem bei in einem Kopierwerk entstandenen<br />

Schaden am <strong>Film</strong>negativ die Versicherung<br />

des Produzenten grundsätzlich keinen Regress<br />

beim Kopierwerk nehme. Aus diesem Grunde sei<br />

eine Haftung des Kopierwerks nur gegeben, sofern<br />

man dem Kopierwerk ein vorsätzliches Handeln<br />

nachweisen könne. Ein derartiger Nachweis konnte<br />

im vorliegenden Fall jedoch auch nicht geführt werden.<br />

(Dr. Ulrich Fuchs)

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