Betriebsanleitung - Opel
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220 Kundeninformation<br />
Kundeninformation<br />
Aufzeichnung und Datenschutz<br />
der Fahrzeugdaten .................... 220<br />
Aufzeichnung und<br />
Datenschutz der<br />
Fahrzeugdaten<br />
Ereignisdatenschreiber<br />
Das Fahrzeug verfügt über eine<br />
Reihe intelligenter Systeme zur<br />
Aufzeichnung und Überwachung be‐<br />
stimmter Fahrzeugdaten. Im norma‐<br />
len Betrieb werden bestimmte Daten<br />
aufgezeichnet, um die Instandset‐<br />
zung erkannter Funktionsstörungen<br />
zu unterstützen. Weitere Daten wer‐<br />
den nur bei einem Unfall bzw. Bei‐<br />
nahe-Unfall aufgezeichnet. Dies er‐<br />
folgt durch Steuergeräte in den Fahr‐<br />
zeugsystemen, die über eine Daten‐<br />
aufzeichnungsfunktion verfügen, bei‐<br />
spielsweise das Airbagsteuergerät.<br />
Das System kann Diagnosedaten<br />
zum Zustand des Fahrzeugs (z. B.<br />
den Ölstand oder Kilometerstand)<br />
und zum Betrieb (z. B. Motordrehzahl,<br />
Bremsanwendung und Verwendung<br />
der Sicherheitsgurte) aufzeichnen.<br />
Zum Auslesen dieser Daten werden<br />
bestimmte Geräte und Zugriff auf das<br />
Fahrzeug benötigt. Bestimmte Diag‐<br />
nosedaten werden elektronisch in<br />
globale <strong>Opel</strong>-Systeme eingespeist,<br />
wenn das Fahrzeug bei einem Ser‐<br />
vicepartner gewartet wird. Dies dient<br />
dem Aufzeichnen des Servicever‐<br />
laufs des Fahrzeugs. Anhand dieser<br />
Daten kann Ihnen Ihr Servicepartner<br />
bei jedem Werkstattbesuch effiziente<br />
Wartungs- und Instandsetzungsar‐<br />
beiten anbieten, die auf Ihr Fahrzeug<br />
abgestimmt sind.<br />
Der Hersteller greift nur unter folgen‐<br />
den Bedingungen auf die fahrerbezo‐<br />
genen Daten zu einem Unfall zu bzw.<br />
gibt diese an andere weiter:<br />
■ bei Zustimmung des Fahrzeughal‐<br />
ters bzw. bei einem geleasten<br />
Fahrzeug des Leasingnehmers<br />
■ bei einer offiziellen Anfrage der Po‐<br />
lizei oder einer ähnlichen Behörde<br />
■ im Rahmen der Verteidigung des<br />
Herstellers bei Gerichtsverfahren<br />
■ wenn gesetzlich vorgeschrieben