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ausgabeseptember2004.. - Die Kriminalpolizei

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und Untersuchungsrichter ersuchen vielfach um Unterstützung durch das geschulte polizeiliche oder<br />

kaufmännische Personal des KWA, teils Klagen in der Presse oder verdächtige Zeitungsanzeigen.“<br />

Mitteilenswert hielt der Berichterstatter den seinerzeitigen ständigen Meinungsaustausch zwischen<br />

dem KWA und den einschlägigen Behörden des In- und Auslandes. Direkt nach Kriegsende traten die<br />

meisten Angehörigen des Landespolizeiamts, die zu den Militärpolizeistellen eingezogen waren,<br />

wieder zum Amt zurück. Sie wurden ab Dezember 1918 namentlich zur Wiederaufnahme und dem<br />

weiteren Ausbau des Erkennungsdienstes und seiner Sammlungen eingesetzt. Andere hingegen<br />

fanden ein reiches Betätigungsfeld im Außendienst des Kriegswucheramts. Der Leiter der<br />

militärischen Zentralpolizeistelle, Hauptmann d. R. Regierungsrat Klaiber, blieb vorerst noch militärisch<br />

eingezogen.<br />

Eine aufmerksame Beachtung fordernde und für die zukünftige Gestaltung des Landespolizeiamts<br />

richtunggebende Denkschrift des zwischenzeitlich wieder ausschließlich als Vorstand des<br />

Landespolizeiamts tätigen Regierungsrats Klaiber vom 4. März 1919 thematisierte den dringend<br />

notwendigen „Ausbau des Außendienstes des Landespolizeiamts“. <strong>Die</strong> Denkschrift im Einzelnen:<br />

„Zwar konnte nach Rückkehr des Stammpersonals des Landespolizeiamts neben den ursprünglichen<br />

erkennungsdienstlichen Aufgaben auf jeweilige besondere Ersuchen von Staatsanwalt-<br />

schaften und Gerichten auch ein Außendienst aufgenommen werden, doch reichte das vorhandene Personal<br />

dazu bei weitem nicht aus. Nicht nur die ungeheuer angewachsene Nachkriegskriminalität, die durch zahlreiche<br />

Mord-, Brand-, Einbruchs- und Betrugsfälle markiert war, erforderte verstärkte, sachkundige Tatortarbeit, ebenso<br />

eine qualifizierte erkennungsdienstliche – und sonstige Ermittlungstätigkeit des Amts. Dazu kamen noch die<br />

mangelhaften kriminalpolizeilichen Einrichtungen und Fähigkeiten der Ortspolizeibehörden im Lande<br />

(abgesehen von Stuttgart und wenigen anderen Städten), die die schnelle Einrichtung eines<br />

landeskriminalpolizeilichen Außendienstes (also eine „Tatortpolizei“) erforderlich machen. <strong>Die</strong> Ermittlung<br />

schwerer, die öffentliche Sicherheit im besonders hohem Maße beeinträchtigenden Straftaten erforderten<br />

spezielle Beamte. <strong>Die</strong> mangelhaften kriminalpolizeilichen Zustände im Lande einerseits und die von der Justiz<br />

im Einzelfall an das Landespolizeiamt gestellten hohen Anforderungen andererseits gingen weit über die<br />

Leistungsfähigkeit des Personals hinaus, weshalb nur bestimmten Ermittlungsersuchen entsprochen werden<br />

konnte. Auch der „innere Erkennungsdienst“ war voll überlastet.“<br />

<strong>Die</strong> Note lässt sich in einigen Rubriken klageführend darüber aus, dass das Landespolizeiamt gegen<br />

„andere unzuständige Stellen“ zu kämpfen hatte, die sich mehr und mehr mit kriminalpolizeilichen<br />

Ermittlungen befassten. Eigens geht die Denkschrift auf die sog. Schubpolizei usw. ein, dann, wenn<br />

deren Aufgaben sich erledigt hätten (Zurücktreten des schützenswerten Heeresguts und<br />

Demobilisation). Bevor konkrete Forderungen zur Erweiterung des Außendienstes unterbreitet<br />

wurden, berichtete der Verfasser über die guten Erfahrungen, die das Land Sachsen mit der<br />

Aufstellung von „Fliegenden Kriminalbrigaden“ (am Sitze der Landgerichte) gemacht hatte. Trotzdem<br />

eigne sich diese dezentralisierte Organisationsform für Württemberg nicht. Er hielt die ins Auge<br />

gefasste Aufstellung von jeweils mit drei Beamten besetzten Außenposten des Landespolizeiamts für<br />

nicht besonders sinnvoll, weil das übrige Land dann in erkennungsdienstlicher und tatortpolizeilicher<br />

Hinsicht von Stuttgart allein aus betreut werden müsste. Nunmehr beanspruchte das Amt für den<br />

Ausbau des Außendienstes<br />

l 1 planmäßiger Assessor (oder Staatsanwalt der Landrichterstufe)<br />

l 2 Kommissare<br />

l 5 Assistenten<br />

l 17 Fahndungswachtmeister<br />

l 2 Aufwärter.<br />

Mit seinen Vorschlägen strebte der Verfasser (unter Hinweis auf die Beratungen beim Polizeikongress<br />

in Berlin 1912 und bei der Ausführungskommission in Wiesbaden im Dezember 1913) an: eine<br />

Verbesserung und Vereinheitlichung der Verfolgung von Schwer- und Gewohnheitsverbrechern durch<br />

eine zentrale Fachbehörde, mit besonders geschultem und erfahrenem Personal, deren räumliche<br />

Zuständigkeit angesichts der „interlokalen und raffinierten Verbrecherwelt“ eine möglichst<br />

weitreichende sein müsste, eine sich auf einen zentralen Erkennungsdienst stützende, mit<br />

außerwürttembergischen und außerdeutschen Polizeistellen in ständigem Austausch stehende<br />

Staatsbehörde. Zuletzt wurde eindringlich auf die sich im übrigen Deutschland bemerkbar machende<br />

Tendenz der grundsätzlichen Verstaatlichung der gesamten <strong>Kriminalpolizei</strong> verwiesen, die auch für<br />

das Land empfohlen wird. Im Einzelnen wurde die Anregung gegeben, dass bei

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