ausgabeseptember2004.. - Die Kriminalpolizei
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und Untersuchungsrichter ersuchen vielfach um Unterstützung durch das geschulte polizeiliche oder<br />
kaufmännische Personal des KWA, teils Klagen in der Presse oder verdächtige Zeitungsanzeigen.“<br />
Mitteilenswert hielt der Berichterstatter den seinerzeitigen ständigen Meinungsaustausch zwischen<br />
dem KWA und den einschlägigen Behörden des In- und Auslandes. Direkt nach Kriegsende traten die<br />
meisten Angehörigen des Landespolizeiamts, die zu den Militärpolizeistellen eingezogen waren,<br />
wieder zum Amt zurück. Sie wurden ab Dezember 1918 namentlich zur Wiederaufnahme und dem<br />
weiteren Ausbau des Erkennungsdienstes und seiner Sammlungen eingesetzt. Andere hingegen<br />
fanden ein reiches Betätigungsfeld im Außendienst des Kriegswucheramts. Der Leiter der<br />
militärischen Zentralpolizeistelle, Hauptmann d. R. Regierungsrat Klaiber, blieb vorerst noch militärisch<br />
eingezogen.<br />
Eine aufmerksame Beachtung fordernde und für die zukünftige Gestaltung des Landespolizeiamts<br />
richtunggebende Denkschrift des zwischenzeitlich wieder ausschließlich als Vorstand des<br />
Landespolizeiamts tätigen Regierungsrats Klaiber vom 4. März 1919 thematisierte den dringend<br />
notwendigen „Ausbau des Außendienstes des Landespolizeiamts“. <strong>Die</strong> Denkschrift im Einzelnen:<br />
„Zwar konnte nach Rückkehr des Stammpersonals des Landespolizeiamts neben den ursprünglichen<br />
erkennungsdienstlichen Aufgaben auf jeweilige besondere Ersuchen von Staatsanwalt-<br />
schaften und Gerichten auch ein Außendienst aufgenommen werden, doch reichte das vorhandene Personal<br />
dazu bei weitem nicht aus. Nicht nur die ungeheuer angewachsene Nachkriegskriminalität, die durch zahlreiche<br />
Mord-, Brand-, Einbruchs- und Betrugsfälle markiert war, erforderte verstärkte, sachkundige Tatortarbeit, ebenso<br />
eine qualifizierte erkennungsdienstliche – und sonstige Ermittlungstätigkeit des Amts. Dazu kamen noch die<br />
mangelhaften kriminalpolizeilichen Einrichtungen und Fähigkeiten der Ortspolizeibehörden im Lande<br />
(abgesehen von Stuttgart und wenigen anderen Städten), die die schnelle Einrichtung eines<br />
landeskriminalpolizeilichen Außendienstes (also eine „Tatortpolizei“) erforderlich machen. <strong>Die</strong> Ermittlung<br />
schwerer, die öffentliche Sicherheit im besonders hohem Maße beeinträchtigenden Straftaten erforderten<br />
spezielle Beamte. <strong>Die</strong> mangelhaften kriminalpolizeilichen Zustände im Lande einerseits und die von der Justiz<br />
im Einzelfall an das Landespolizeiamt gestellten hohen Anforderungen andererseits gingen weit über die<br />
Leistungsfähigkeit des Personals hinaus, weshalb nur bestimmten Ermittlungsersuchen entsprochen werden<br />
konnte. Auch der „innere Erkennungsdienst“ war voll überlastet.“<br />
<strong>Die</strong> Note lässt sich in einigen Rubriken klageführend darüber aus, dass das Landespolizeiamt gegen<br />
„andere unzuständige Stellen“ zu kämpfen hatte, die sich mehr und mehr mit kriminalpolizeilichen<br />
Ermittlungen befassten. Eigens geht die Denkschrift auf die sog. Schubpolizei usw. ein, dann, wenn<br />
deren Aufgaben sich erledigt hätten (Zurücktreten des schützenswerten Heeresguts und<br />
Demobilisation). Bevor konkrete Forderungen zur Erweiterung des Außendienstes unterbreitet<br />
wurden, berichtete der Verfasser über die guten Erfahrungen, die das Land Sachsen mit der<br />
Aufstellung von „Fliegenden Kriminalbrigaden“ (am Sitze der Landgerichte) gemacht hatte. Trotzdem<br />
eigne sich diese dezentralisierte Organisationsform für Württemberg nicht. Er hielt die ins Auge<br />
gefasste Aufstellung von jeweils mit drei Beamten besetzten Außenposten des Landespolizeiamts für<br />
nicht besonders sinnvoll, weil das übrige Land dann in erkennungsdienstlicher und tatortpolizeilicher<br />
Hinsicht von Stuttgart allein aus betreut werden müsste. Nunmehr beanspruchte das Amt für den<br />
Ausbau des Außendienstes<br />
l 1 planmäßiger Assessor (oder Staatsanwalt der Landrichterstufe)<br />
l 2 Kommissare<br />
l 5 Assistenten<br />
l 17 Fahndungswachtmeister<br />
l 2 Aufwärter.<br />
Mit seinen Vorschlägen strebte der Verfasser (unter Hinweis auf die Beratungen beim Polizeikongress<br />
in Berlin 1912 und bei der Ausführungskommission in Wiesbaden im Dezember 1913) an: eine<br />
Verbesserung und Vereinheitlichung der Verfolgung von Schwer- und Gewohnheitsverbrechern durch<br />
eine zentrale Fachbehörde, mit besonders geschultem und erfahrenem Personal, deren räumliche<br />
Zuständigkeit angesichts der „interlokalen und raffinierten Verbrecherwelt“ eine möglichst<br />
weitreichende sein müsste, eine sich auf einen zentralen Erkennungsdienst stützende, mit<br />
außerwürttembergischen und außerdeutschen Polizeistellen in ständigem Austausch stehende<br />
Staatsbehörde. Zuletzt wurde eindringlich auf die sich im übrigen Deutschland bemerkbar machende<br />
Tendenz der grundsätzlichen Verstaatlichung der gesamten <strong>Kriminalpolizei</strong> verwiesen, die auch für<br />
das Land empfohlen wird. Im Einzelnen wurde die Anregung gegeben, dass bei