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Ausgabe Nr. 22 vom 14.12.2012 Seite 01 - Langenzenn

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<strong>Seite</strong> 3 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />

liche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2<br />

BauGB durchzuführen.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

8. Städtische Kinderkrippe Thüringer Straße - Sachstandsbericht<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken <strong>vom</strong> 18.10.2<strong>01</strong>2 sowie<br />

dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und<br />

Sozialordnung <strong>vom</strong> 09.10.2<strong>01</strong>2 hat die Stadt <strong>Langenzenn</strong> die Förderzusage<br />

für den Neubau der städtischen Kinderkrippe in der Thüringer<br />

Straße erhalten.<br />

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf maximal 542.800 Euro.<br />

Das Auftragsschreiben an die Firma ERNE Modulbau wurde am<br />

<strong>22</strong>.10.2<strong>01</strong>2 per Post versandt.<br />

Auf Anfrage durch das Stadtbauamt 19.10.2<strong>01</strong>2 wurde <strong>vom</strong> Landratsamt<br />

Fürth mitgeteilt, dass die Baugenehmigung nahezu fertig bearbeitet<br />

ist und gegen Ende der 43. Kalenderwoche bei der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

eingeht.<br />

Die Planungsabteilung der Firma ERNE Modulbau wurde bereits über<br />

den Sachstand informiert, die Werk- und Detailplanung sowie die Materialbestellung<br />

wurden aufgenommen.<br />

Nach schriftlicher Rückmeldung wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass<br />

die Fertigung der Kinderkrippe noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die<br />

Montage vor Ort ist für Januar/Februar 2<strong>01</strong>3 geplant.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

9. Joghurteria und Eisdiele am „Oberen Markt“ - Sachstandsbericht<br />

Sachverhalt:<br />

Am 19.09.2<strong>01</strong>2 fand bereits eine Ortsbegehung mit dem Bauherrn,<br />

dem Tragwerksplaner und dem Architekten statt. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass der Giebel vermutlich eine Fachwerkkonstruktion ist.<br />

Um dies zu verifizieren und den Zustand der Fachwerkkonstruktion<br />

festzustellen wurde veranlasst, dass die an der Fassade angebrachte<br />

Heraklithverkleidung abgenommen wird.<br />

Das Fachwerk am freigelegten Ostgiebel befindet sich aus statischer<br />

Sicht in erstaunlich gutem Zustand. Es sind kaum Feuchtigkeitsschäden<br />

vorhanden und es wurden nur wenige Veränderungen für Fensteröffnungen<br />

vorgenommen. Beim Giebelfachwerk des Daches sind große<br />

Teile der Lehmausfachungen erhalten. Die Oberflächen der Fachwerkhölzer<br />

wurden stark bearbeitet. Die Fachwerkkonstruktion des 1.<br />

Obergeschosses könnte aufgrund der Struktur von ca. 1830 stammen,<br />

die darüber liegenden Dachgeschosse könnten aufgrund der Konstruktionsmerkmale<br />

von ca. 1630 stammen. Eine genauere Datierung<br />

könnte durch eine dendrochronologische Untersuchung erfolgen.<br />

In geschützten Bereichen sind bei der Giebelfachwerkkonstruktion<br />

noch Farbfassungen zu erkennen, was den Schluss ziehen lässt, dass<br />

das Giebelfachwerk sichtig war. Die Außenmauern des Erdgeschosses<br />

des Ostgiebels bestehen im südlichen Bereich aus Sandstein, im nördlichen<br />

Teil aus Vollziegeln. Die Nordfassade besteht aus Vollziegeln, der<br />

nördliche Eckrähm des Ostgiebels wurde durch Ziegel ersetzt. Im Bereich<br />

der Nordfassade wurden, vermutlich im Zuge der Erstellung der<br />

Ziegelfassade, die Aufschieblinge angehoben. Aufgrund der Füllung<br />

des Gefaches erkennt man, dass Dachneigung der Altane verändert<br />

wurde.<br />

Da das 1. Dachgeschoss des Hausteils 25 a ausgebaut ist, wurde eine<br />

Begehung des Dachgeschosses des Hausteils 25 b vorgenommen. Die<br />

Dachkonstruktion zieht sich durch, da es sich ursprünglich um ein Haus<br />

handelte. Die Teilung durch die neuzeitliche Brandwand in zwei Haushälften<br />

erfolgte in einer Binderebene, dabei wurde der Randbinder ersatzlos<br />

ausgebaut und die angrenzenden Gespärre abgeschnitten. Die<br />

bei der letzten Ortsbegehung getroffene Vermutung, dass es sich um<br />

einen gotischen Dachstuhl handelt, hat sich bestätigt. Die Kopfbän-<br />

Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />

der und die Kehlbalken sind geblattet. Die Hölzer des Dachtragwerks<br />

sind grundsätzlich relativ schwach ausgeführt (kleine Querschnitte,<br />

Baumkante). Durch Schädlinge befallene Stellen wurden abgebeilt.<br />

Die Traufpunkte waren nicht vollständig einsehbar. Der Walm über der<br />

Westfassade wurde nachträglich eingebaut, in dem das erste Gespärre<br />

rückgebaut wurde. Vermutlich war die Fachwerkkonstruktion des<br />

Westgiebels geschädigt.<br />

Der Beginn der Baumaßnahme ist für Anfang Dezember geplant. Es<br />

werden aufgrund der kurzen Bauzeit alle Vorbereitungen getroffen,<br />

so dass die Arbeiten zügig begonnen werden können.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

10. Gestattungsvertrag N-ERGIE;<br />

hier: Änderung der 20-kV Kabelverlegung mit Freileitungsabbau im<br />

Ortsteil Horbach<br />

Sachverhalt:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am <strong>22</strong>.05.2<strong>01</strong>2<br />

die Verlegung eines Mittelspannungskabels und der darauffolgende<br />

Abbau der bestehenden 20- kV Freileitung für die städtischen Flächen<br />

im Ortsteil Horbach zugestimmt.<br />

Laut dem Schreiben der Energieleitungsbau & Planungs GmbH im Auftrag<br />

der N-ERGIE, kann die Verkabelung jedoch nicht mehr wie geplant<br />

durchgeführt werden, da die Eigentümer der Grundstücke mit<br />

den Fl.-<strong>Nr</strong>n. 1146 und 1147, Gem. Horbach ihre Zustimmung wieder<br />

zurückgenommen und einer Verkabelung durch ihre Einfahrten untersagt<br />

haben.<br />

Die alternative Trasse erstreckt sich über die städtischen Weggrundstücke<br />

Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem. Horbach und ist im beiliegenden<br />

Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage<br />

2 bei.<br />

Es wird um Genehmigung für die Änderung der Verlegung des Stromkabels<br />

durch die städtischen Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem.<br />

Horbach gebeten.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die korrigierte Baumaßnahme<br />

zur Kabelverlegung und zum Freileitungsabbau im Ortsteil<br />

Horbach zu genehmigen.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

11. Lichtkonzept „Lichtmasterplan“: Vergabe der Planungsleistungen<br />

Sachverhalt:<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt ein Honorarangebot des Planungsbüros<br />

„Projekt 4,“, Nürnberg zur Entwicklung eines Beleuchtungskonzeptes<br />

„Lichtmasterplan“ für den gesamten Altstadtbereich<br />

<strong>Langenzenn</strong>s.<br />

Das Beleuchtungskonzept (Lichtmasterplan) soll analog „<strong>Langenzenn</strong><br />

Zenntral“ als Leitbild dienen, nach dem die zukünftigen, für eine gestalterische<br />

und lichttechnische Neukonzeption vorgesehenen Bereiche<br />

der Altstadt entwickelt werden. Als Abgrenzung des zu überplanenden<br />

Gebietes wird analog der Grenzen des Entwicklungskonzeptes<br />

„<strong>Langenzenn</strong> Zenntral“ den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes<br />

„Altstadt <strong>Langenzenn</strong>“ in Verbindung mit dem Übergangsbereich<br />

Nürnberger Straße und dem Versorgungsschwerpunkt Ost vorgeschlagen.<br />

Folgende Arbeitsschritte sind zur Erstellung eines „Lichtmasterplanes“<br />

notwendig:<br />

Arbeitsschritt 1: Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Lichtkonzeptes<br />

Nach Aufnahme und Beurteilung der bestehenden Beleuchtungskörper<br />

wird ein Lichtmasterplan als gestalterisches Grundkonzept entwickelt,<br />

der als übergeordneter Rahmen und als Leitlinie für die Stadt<br />

<strong>Langenzenn</strong> u.a. die allgemeinen Prinzipien bei der langfristigen Realisierung<br />

von Einzelmaßnahmen dienen soll. Eine Verortung der beste-

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