Ausgabe Nr. 22 vom 14.12.2012 Seite 01 - Langenzenn
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<strong>Seite</strong> 3 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />
liche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2<br />
BauGB durchzuführen.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
8. Städtische Kinderkrippe Thüringer Straße - Sachstandsbericht<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken <strong>vom</strong> 18.10.2<strong>01</strong>2 sowie<br />
dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und<br />
Sozialordnung <strong>vom</strong> 09.10.2<strong>01</strong>2 hat die Stadt <strong>Langenzenn</strong> die Förderzusage<br />
für den Neubau der städtischen Kinderkrippe in der Thüringer<br />
Straße erhalten.<br />
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf maximal 542.800 Euro.<br />
Das Auftragsschreiben an die Firma ERNE Modulbau wurde am<br />
<strong>22</strong>.10.2<strong>01</strong>2 per Post versandt.<br />
Auf Anfrage durch das Stadtbauamt 19.10.2<strong>01</strong>2 wurde <strong>vom</strong> Landratsamt<br />
Fürth mitgeteilt, dass die Baugenehmigung nahezu fertig bearbeitet<br />
ist und gegen Ende der 43. Kalenderwoche bei der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
eingeht.<br />
Die Planungsabteilung der Firma ERNE Modulbau wurde bereits über<br />
den Sachstand informiert, die Werk- und Detailplanung sowie die Materialbestellung<br />
wurden aufgenommen.<br />
Nach schriftlicher Rückmeldung wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass<br />
die Fertigung der Kinderkrippe noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die<br />
Montage vor Ort ist für Januar/Februar 2<strong>01</strong>3 geplant.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
9. Joghurteria und Eisdiele am „Oberen Markt“ - Sachstandsbericht<br />
Sachverhalt:<br />
Am 19.09.2<strong>01</strong>2 fand bereits eine Ortsbegehung mit dem Bauherrn,<br />
dem Tragwerksplaner und dem Architekten statt. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass der Giebel vermutlich eine Fachwerkkonstruktion ist.<br />
Um dies zu verifizieren und den Zustand der Fachwerkkonstruktion<br />
festzustellen wurde veranlasst, dass die an der Fassade angebrachte<br />
Heraklithverkleidung abgenommen wird.<br />
Das Fachwerk am freigelegten Ostgiebel befindet sich aus statischer<br />
Sicht in erstaunlich gutem Zustand. Es sind kaum Feuchtigkeitsschäden<br />
vorhanden und es wurden nur wenige Veränderungen für Fensteröffnungen<br />
vorgenommen. Beim Giebelfachwerk des Daches sind große<br />
Teile der Lehmausfachungen erhalten. Die Oberflächen der Fachwerkhölzer<br />
wurden stark bearbeitet. Die Fachwerkkonstruktion des 1.<br />
Obergeschosses könnte aufgrund der Struktur von ca. 1830 stammen,<br />
die darüber liegenden Dachgeschosse könnten aufgrund der Konstruktionsmerkmale<br />
von ca. 1630 stammen. Eine genauere Datierung<br />
könnte durch eine dendrochronologische Untersuchung erfolgen.<br />
In geschützten Bereichen sind bei der Giebelfachwerkkonstruktion<br />
noch Farbfassungen zu erkennen, was den Schluss ziehen lässt, dass<br />
das Giebelfachwerk sichtig war. Die Außenmauern des Erdgeschosses<br />
des Ostgiebels bestehen im südlichen Bereich aus Sandstein, im nördlichen<br />
Teil aus Vollziegeln. Die Nordfassade besteht aus Vollziegeln, der<br />
nördliche Eckrähm des Ostgiebels wurde durch Ziegel ersetzt. Im Bereich<br />
der Nordfassade wurden, vermutlich im Zuge der Erstellung der<br />
Ziegelfassade, die Aufschieblinge angehoben. Aufgrund der Füllung<br />
des Gefaches erkennt man, dass Dachneigung der Altane verändert<br />
wurde.<br />
Da das 1. Dachgeschoss des Hausteils 25 a ausgebaut ist, wurde eine<br />
Begehung des Dachgeschosses des Hausteils 25 b vorgenommen. Die<br />
Dachkonstruktion zieht sich durch, da es sich ursprünglich um ein Haus<br />
handelte. Die Teilung durch die neuzeitliche Brandwand in zwei Haushälften<br />
erfolgte in einer Binderebene, dabei wurde der Randbinder ersatzlos<br />
ausgebaut und die angrenzenden Gespärre abgeschnitten. Die<br />
bei der letzten Ortsbegehung getroffene Vermutung, dass es sich um<br />
einen gotischen Dachstuhl handelt, hat sich bestätigt. Die Kopfbän-<br />
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />
der und die Kehlbalken sind geblattet. Die Hölzer des Dachtragwerks<br />
sind grundsätzlich relativ schwach ausgeführt (kleine Querschnitte,<br />
Baumkante). Durch Schädlinge befallene Stellen wurden abgebeilt.<br />
Die Traufpunkte waren nicht vollständig einsehbar. Der Walm über der<br />
Westfassade wurde nachträglich eingebaut, in dem das erste Gespärre<br />
rückgebaut wurde. Vermutlich war die Fachwerkkonstruktion des<br />
Westgiebels geschädigt.<br />
Der Beginn der Baumaßnahme ist für Anfang Dezember geplant. Es<br />
werden aufgrund der kurzen Bauzeit alle Vorbereitungen getroffen,<br />
so dass die Arbeiten zügig begonnen werden können.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
10. Gestattungsvertrag N-ERGIE;<br />
hier: Änderung der 20-kV Kabelverlegung mit Freileitungsabbau im<br />
Ortsteil Horbach<br />
Sachverhalt:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am <strong>22</strong>.05.2<strong>01</strong>2<br />
die Verlegung eines Mittelspannungskabels und der darauffolgende<br />
Abbau der bestehenden 20- kV Freileitung für die städtischen Flächen<br />
im Ortsteil Horbach zugestimmt.<br />
Laut dem Schreiben der Energieleitungsbau & Planungs GmbH im Auftrag<br />
der N-ERGIE, kann die Verkabelung jedoch nicht mehr wie geplant<br />
durchgeführt werden, da die Eigentümer der Grundstücke mit<br />
den Fl.-<strong>Nr</strong>n. 1146 und 1147, Gem. Horbach ihre Zustimmung wieder<br />
zurückgenommen und einer Verkabelung durch ihre Einfahrten untersagt<br />
haben.<br />
Die alternative Trasse erstreckt sich über die städtischen Weggrundstücke<br />
Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem. Horbach und ist im beiliegenden<br />
Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage<br />
2 bei.<br />
Es wird um Genehmigung für die Änderung der Verlegung des Stromkabels<br />
durch die städtischen Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem.<br />
Horbach gebeten.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die korrigierte Baumaßnahme<br />
zur Kabelverlegung und zum Freileitungsabbau im Ortsteil<br />
Horbach zu genehmigen.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
11. Lichtkonzept „Lichtmasterplan“: Vergabe der Planungsleistungen<br />
Sachverhalt:<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt ein Honorarangebot des Planungsbüros<br />
„Projekt 4,“, Nürnberg zur Entwicklung eines Beleuchtungskonzeptes<br />
„Lichtmasterplan“ für den gesamten Altstadtbereich<br />
<strong>Langenzenn</strong>s.<br />
Das Beleuchtungskonzept (Lichtmasterplan) soll analog „<strong>Langenzenn</strong><br />
Zenntral“ als Leitbild dienen, nach dem die zukünftigen, für eine gestalterische<br />
und lichttechnische Neukonzeption vorgesehenen Bereiche<br />
der Altstadt entwickelt werden. Als Abgrenzung des zu überplanenden<br />
Gebietes wird analog der Grenzen des Entwicklungskonzeptes<br />
„<strong>Langenzenn</strong> Zenntral“ den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes<br />
„Altstadt <strong>Langenzenn</strong>“ in Verbindung mit dem Übergangsbereich<br />
Nürnberger Straße und dem Versorgungsschwerpunkt Ost vorgeschlagen.<br />
Folgende Arbeitsschritte sind zur Erstellung eines „Lichtmasterplanes“<br />
notwendig:<br />
Arbeitsschritt 1: Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Lichtkonzeptes<br />
Nach Aufnahme und Beurteilung der bestehenden Beleuchtungskörper<br />
wird ein Lichtmasterplan als gestalterisches Grundkonzept entwickelt,<br />
der als übergeordneter Rahmen und als Leitlinie für die Stadt<br />
<strong>Langenzenn</strong> u.a. die allgemeinen Prinzipien bei der langfristigen Realisierung<br />
von Einzelmaßnahmen dienen soll. Eine Verortung der beste-