Volkshochschule Halle - Stadt Halle (Saale)
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Allgemeinbildende Schulen<br />
2.5 Die Sonderschule<br />
Sonderschulen dienen der Bildung behinderter Kinder und<br />
Jugendlicher, die in den anderen Schulen nicht angemessen<br />
gefördert werden können. Je nach Umfang der Behinderung<br />
werden therapieorientierte Unterrichtsbestandteile den Schülern<br />
vermittelt. Entsprechend den individuellen Voraussetzungen können<br />
alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben<br />
werden.<br />
Der Oberbegriff Sonderschule umfasst acht verschiedene Typen.<br />
Es gibt Schulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte und<br />
Sprachbehinderte, um nur einige zu nennen.<br />
Sonderschulen halten je nach Bedarf ein Ganztagsschulangebot<br />
vor.<br />
Auf der Grundlage eines Rahmenkonzeptes des Kultusministeriums<br />
des Landes Sachsen-Anhalt wird die Schullandschaft der<br />
Sonderschulen beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 in den<br />
nächsten Jahren einer grundlegenden Weiterentwicklung unterzogen<br />
werden mit dem Ziel, die individuelle Förderung der<br />
SchülerInnen durch Weiterentwicklung der Sonderschulen zu<br />
Förderschulen und deren kooperativen Zusammenschluss mit allgemeinen<br />
Schulen zu Förderzentren zu qualifizieren.<br />
Im Folgenden wird der Stand des Schuljahres 2004/05 dargelegt.<br />
2.5.1 Die Schule für Lernbehinderte<br />
Diese Schulen umfassen in der Regel die Klassenstufe 1-4<br />
(Primarbereich) und 5 – 10 (Sekundarbereich I).<br />
Aufgenommen werden SchülerInnen, wenn langandauernde<br />
umfängliche und schwerwiegende Lernstörungen festgestellt<br />
werden, die in der Regelschule nicht behoben werden können.<br />
Nach jedem Schuljahr erfolgt eine Prüfung, ob weiterhin<br />
Sonderschulbedürftigkeit besteht oder eine Rückführung in die<br />
Regelschule erfolgen kann.<br />
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