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Volkshochschule Halle - Stadt Halle (Saale)

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Allgemeinbildende Schulen<br />

2.5 Die Sonderschule<br />

Sonderschulen dienen der Bildung behinderter Kinder und<br />

Jugendlicher, die in den anderen Schulen nicht angemessen<br />

gefördert werden können. Je nach Umfang der Behinderung<br />

werden therapieorientierte Unterrichtsbestandteile den Schülern<br />

vermittelt. Entsprechend den individuellen Voraussetzungen können<br />

alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben<br />

werden.<br />

Der Oberbegriff Sonderschule umfasst acht verschiedene Typen.<br />

Es gibt Schulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte und<br />

Sprachbehinderte, um nur einige zu nennen.<br />

Sonderschulen halten je nach Bedarf ein Ganztagsschulangebot<br />

vor.<br />

Auf der Grundlage eines Rahmenkonzeptes des Kultusministeriums<br />

des Landes Sachsen-Anhalt wird die Schullandschaft der<br />

Sonderschulen beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 in den<br />

nächsten Jahren einer grundlegenden Weiterentwicklung unterzogen<br />

werden mit dem Ziel, die individuelle Förderung der<br />

SchülerInnen durch Weiterentwicklung der Sonderschulen zu<br />

Förderschulen und deren kooperativen Zusammenschluss mit allgemeinen<br />

Schulen zu Förderzentren zu qualifizieren.<br />

Im Folgenden wird der Stand des Schuljahres 2004/05 dargelegt.<br />

2.5.1 Die Schule für Lernbehinderte<br />

Diese Schulen umfassen in der Regel die Klassenstufe 1-4<br />

(Primarbereich) und 5 – 10 (Sekundarbereich I).<br />

Aufgenommen werden SchülerInnen, wenn langandauernde<br />

umfängliche und schwerwiegende Lernstörungen festgestellt<br />

werden, die in der Regelschule nicht behoben werden können.<br />

Nach jedem Schuljahr erfolgt eine Prüfung, ob weiterhin<br />

Sonderschulbedürftigkeit besteht oder eine Rückführung in die<br />

Regelschule erfolgen kann.<br />

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