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Der Generalstab erklärte, es wurden<br />

notwendige Schritte gegen den<br />

Staatsanwalt eingeleitet, es werde<br />

das Ergebnis des Ersuchen streng<br />

verfolgt. Der Leiter des polizeilichen<br />

Nachrichtendienstes, der er-klärte,<br />

dass der Staatsanwalt wisse, woran er<br />

sei, nämlich: „Der Dieb sei im eigenen<br />

Haus zu suchen“.<br />

Der Justizminister sagte, die Zurückweisung<br />

der Anklage seitens des<br />

zuständigen Gerichtes, wäre eine<br />

Möglichkeit die unangenehme Situation<br />

zu lösen. (Zurückweisung der Anklage<br />

ist in der <strong>Türkei</strong> erst seit 01.06.2006<br />

möglich) Somit wurde auch seitens des<br />

Ministers, der selbst unter Druck gesetzt<br />

wurde, auf das zuständige Gericht<br />

Druck ausgeübt. Das zuständige Gericht<br />

aber wies die Anklage nicht zurück.<br />

Der Druck nahm nicht ab, es<br />

fanden Gespräche zwischen dem<br />

Generalstab und der Regierung statt.<br />

Der Minister veranlasste Ermittlung<br />

gegen den Oberstaatsanwalt, den<br />

Vizeoberstaatsanwalt und gegen<br />

Staatsanwalt Ferhat Sarikaya von Van.<br />

Das Ergebnis der Ermittler war,<br />

dass beim Oberstaatsanwalt<br />

und beim Vizeoberstaatsanwalt<br />

Berichte in ATR - Ausgabe 76<br />

vom 09.01.2006<br />

(atr) - Das Mitte letzten Jahres in<br />

Kraft getretene neue Strafrecht<br />

der <strong>Türkei</strong> sollte eine Anpassung an<br />

Europäische Normen sicherstellen.<br />

Zunächst von der Europäischen Union<br />

positiv be-wertet, zeigte sich schon<br />

wenige Monate später, dass einzelne<br />

Paragraphen nicht nur aus europäischer<br />

Sicht, sondern auch nach Überzeugung<br />

fortschritt-licher türkischer Kräfte<br />

wenig zufriedenstellend waren.<br />

Eine Reihe von Anklagen und Prozessen<br />

machte deutlich, dass einzelne<br />

Paragraphen von konservativen und<br />

nationalistischen Kräften dazu genutzt<br />

<strong>Türkei</strong> aus türkischer Sicht<br />

Türkische Presse (Rückblick)<br />

<strong>Türkei</strong> auf dem Weg nach Europa<br />

Zur Situation der türkischen Justiz<br />

EU hat ein wachsames Auge<br />

Fortsetzung von Seite 7<br />

nichts zu beanstanden sei. Aber<br />

das Komitee hat dieses Ergebnis<br />

angezweifelt und beschlossen, dass<br />

neue Ermittler beauftragt werden<br />

sollten, und gegen Oberstaatanwalt<br />

und Vizeoberstaatsanwalt erneut zu<br />

ermitteln.<br />

Aber das Komitee hat dieses Ergeb-nis<br />

angezweifelt und beschlossen, dass<br />

neue Ermittler beauftragt werden<br />

sollten, und gegen Oberstaatanwalt<br />

und Vizeoberstaatsanwalt erneut zu<br />

ermitteln.<br />

Das Komitee berief sich auf den §69,<br />

letzter Absatz des Gesetzes der Richter<br />

und Staatsanwälte, das vorsieht, dass<br />

ein Richter oder Staatsanwalt vom<br />

Amt auch ausgeschlossen werden<br />

kann, selbst wenn sein Verhalten keine<br />

Straftat darstellen würde. Nämlich<br />

wenn sein Verhalten die Ehre seines<br />

Amtes verletzen konnte.<br />

Es ist nicht bekannt, dass bis jetzt<br />

dieser Paragraf gegen einen Richter<br />

oder Staatsanwalt angewandt wurde,<br />

weil der Inhalt seiner Anklage oder<br />

seines Urteils beanstandet wurde.<br />

Er wurde vielmehr angewandt,<br />

wenn jemand aus dem Beruf ein<br />

worden sind, allzu Freizügigkeit im<br />

Denken türkischer Staatsbürger in<br />

die Schranken zu weisen. Doch die<br />

Zeiten haben sich geändert und der<br />

Informationsaustausch zwischen der<br />

<strong>Türkei</strong> und den europäischen Staaten ist<br />

wesentlich intensiver geworden.<br />

Wie niemals zuvor ist die <strong>Türkei</strong><br />

mittlerweile ins Rampenlicht der<br />

Weltöffentlichkeit gerückt. Anzeigen<br />

und Prozesse gegen Intellektuelle<br />

und Journalisten, die ihre Meinung<br />

freizügig äußern, sind nicht mehr eine<br />

interne Angelegenheit der <strong>Türkei</strong>.<br />

Einzelne Nachrichten der letzten<br />

Tage lassen eine lebhafte Diskussion<br />

um einzelne Paragraphen des neuen<br />

türkischen Strafrechtes und seiner<br />

Anwendung schließen.Nicht nur der<br />

Seite 8 atr Nr. 119 - 01.01.2007<br />

R A<br />

„unehrenhaftes“ Leben geführt hat<br />

oder insgesamt sein Verhalten nicht<br />

mit seinem Beruf vereinbar war. Der<br />

Paragraf wurde m.E. auch für solche<br />

Situationen vorgesehen.<br />

Es hat sehr viele Anklagen in diesem<br />

Land gegeben, wo man hätte behauptet<br />

können, dass die Staatsanwälte<br />

politische Be-wegungsgründe haben.<br />

Es hat solche Anklagen gegeben,<br />

die die türkische Republik auf<br />

der internationalen Ebene in sehr<br />

schwierige Situation geführt hat. Aber<br />

bei diesen, hat keiner daran gedacht,<br />

die Staatsanwälte abzumahnen.<br />

Es hat in unserem Land immer wieder<br />

inhaltlich sehr problematischen<br />

Anklagen gegeben, entstanden, durch<br />

unausreichende Ermittlungen (oder<br />

besser gesagt: ohne Ermittlungen)<br />

Vergessen kann man in diesem<br />

Zusammenhang auch nicht die<br />

zahlreichen Fälle, in denen die türkische<br />

Republik wegen nicht fehlerfreiem<br />

Arbeiten vom Europäischen Gerichtshof<br />

für Menschenrechte zu sehr hohen<br />

Strafen verurteilt worden ist.<br />

Reform des türkischen Strafrechts: Art. 301 und 305<br />

Bis heute umstritten - EU fordert vollständige Streichung - in der <strong>Türkei</strong> kontroverse Meinungen<br />

Prozess gegen Orhan Pamuk, Preisträger<br />

des Friedenspreises des Deutschen<br />

Börsenhandels von 2005, sondern auch<br />

gegen andere Intellektuelle hat nicht nur<br />

in der Europäischen Union nachdenklich<br />

gemacht.<br />

Dabei ging es in der öffentlichen<br />

Diskussion in der <strong>Türkei</strong> zunächst weniger<br />

um die Frage, ob dieser Paragraph die<br />

Meinungsfreiheit einschränken würde<br />

oder nicht. Vielmehr wurde zunächst<br />

die Verantwortung für die Umsetzung<br />

zwischen den Gerichten und der Politik<br />

hin und her geschoben. Auf die Kritik<br />

der Europäer an diesem Paragraphen<br />

wurde von der Regierung mit dem<br />

Argument reagiert, dass die Gerichte<br />

für die Umsetzung zuständig seien.<br />

... weiter auf Seite 10

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