ANKABA Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Hinweis: Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingen können durch eine aktuellere Version ersetzt sein. Die aktuelle und vorrangig gültige Version fi nden Sie auf unserer Homepage www. ankaba.ch. 1. Geltungsbereich Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht besondere Bedingungen oder schriftliche vertragliche Abmachungen, ergänzende oder abweichende Bestimmungen bestehen. Der Besteller anerkennt mit seiner Bestellung bzw. mit dem Abschluss eines Lieferoder Werkvertrages die Verbindlichkeit der allgemeinen und der besonderen Vertragsbestimmungen, einschliesslich derjenigen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Besteller verzichtet damit auf vorrangige Anwendbarkeit eigener Vertragsbedingungen. Alle Abweichungen oder Ergänzungen bedingen einer schriftlichen Vereinbarung. 2. Preise und Zahlung Alle Preise, auch diejenigen der aktuellen Preisliste, sind unverbindliche Preisempfehlungen und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt) und exkl. Legierungszuschlag. Der Legierungszuschlag wird gemäss Stand am Tag der Lieferung verrechnet. Preis-, Sortiments- und Produktionsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Für Bestellungen von nicht ganzen Verpackungseinheiten (JORDAHL-Schrauben und Zubehör jeweils 100 Stück je VPE) wird ein Verpackungsanbruch von pauschal Fr. 20.– verrechnet, die off en ausgewiesen werden. Die Lieferung erfolgt in der Regel per LKW gemäss unseren Touren und mit einem Frachtanteil infolge LSVA von 2 %, mindestens Fr. 85.–, die off en ausgewiesen werden (Baustellen unfranko). Lieferungen per Spedition werden auf der Grundlage der Tarifverordnung des Schweiz. Nutzfahrzeugverbandes weiterverrechnet. Für Bestellungen mit einem Bruttowarenwert unter Fr. 100.– gewähren wir keinen Rabatt. Der Mindestfakturabetrag beträgt Fr. 50.–. Alle früheren Preise und Angaben werden hiermit ungültig. 3. Versand Ob Waren per Post oder per LKW geliefert werden, liegt im Ermessen des Lieferanten, wenn möglich entsprechend dem Wunsch des Kunden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers. Die Verpackungs- und Frachtkosten sowie die Zuschläge für Expresszustellung werden off en ausgewiesen. 4. Beanstandungen und Reklamationen Allfällige Mängel betreff end Gewicht, Stückzahl und Beschaff enheit der Waren sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung beim Lieferanten anzubringen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 1 Monat nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Unsere Leistung, bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz von indirekten, unmittelbaren Schäden und Folgeschäden, die ihm oder Dritten entstanden sind. 5. Waren-Rücknahmen Zuviel oder falsch bezogene Waren werden nach Absprache zurückgenommen und vergütet, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befi nden, in einer gültigen Preisliste aufgeführt sind und die Rückgabe innert 15 Arbeitstagen seit Lieferung erfolgt. Für die Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von mindestens 30% vom Verkaufspreis in Abzug gebracht. Allfällige Verladeund Transportkosten werden auf der Grundlage der Tarifverordnung des Schweiz. Nutzfahrzeugverbandes verrechnet. Defekte Waren und Rücknahmen unter Fr. 100.– werden nicht vergütet. 6. Erzeugnisse in Sonderanfertigung Alle nicht in den offi ziellen und gültigen Preislisten enthaltenen Produkte gelten als Sonderanfertigungen. Ein Auftragsstorno oder eine Rückgabe dieser Ware ist nicht möglich. Wir sind nicht verpfl ichtet, alle in ihren Preislisten aufgeführten Produkte an Lager zu halten. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 7. Liefertermine Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind jedoch für uns unverbindlich. Falls in unseren Off erten verbindliche Liefertermine ausdrücklich vereinbart sind, lehnen wir bei Vorliegen höherer Gewalt und anderer, nicht durch uns verschuldeter Umstände, jeglichen Ersatzanspruch auf nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. 8. Garantie Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt und indirekt auf die Verwendung unserer Waren zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Eine Garantie für die Frost-Tausalzbeständigkeit dieser Produkte kann nur übernommen werden, wenn wir diese Eigenschaft in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen zugesichert haben. Farbdiff erenzen, Verfärbungen oder Ausbleichungen wie sie bei jedem zementgebundenen Produkt vorkommen können, bilden keinen Grund für Beanstandungen. Aus Ratserteilung und Empfehlungen haften wir nur insoweit, als uns ein vorsätzliches Verschulden triff t. 9. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben. 10. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie alle übrigen gegenseitigen Verpfl ichtungen ist 8306 Brüttisellen. Stand 01.2011 Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. Mit dem Erscheinen dieses <strong>Katalog</strong>es verlieren alle vorhergehenden Unter lagen ihre Gültigkeit!
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