1. Elternbrief (Sept. 2012) - Kaspar-Zeuß-Gymnasium
1. Elternbrief (Sept. 2012) - Kaspar-Zeuß-Gymnasium
1. Elternbrief (Sept. 2012) - Kaspar-Zeuß-Gymnasium
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spar-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> Kronach<br />
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
Langer Steig 1, 96317 Kronach<br />
T e l . : 0 9 2 6 1 / 5 0 4 5 6 0 - F a x 5 0 4 5 6 5 6<br />
E-Mail: sekretariat@kzg.de - Internet: www. kzg.de<br />
24. <strong>Sept</strong>ember <strong>2012</strong><br />
Schulleitung und Lehrerkollegium des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen<br />
erfolgreichen Start ins neue Schuljahr. Traditionsgemäß wende ich mich in den ersten Wochen mit einem<br />
ausführlichen Rundschreiben an Sie.<br />
<strong>1.</strong> Unterrichtssituation zu Schuljahresbeginn<br />
Zurzeit besuchen 969 Schülerinnen und Schüler unsere Schule, 11 mehr als im Vorjahr. Sie werden in 28 Klassen<br />
der Jahrgangsstufen 5 mit 10 sowie in den Kursen der Q 11 und Q 12 unterrichtet. Die durchschnittliche<br />
Klassengröße liegt bei nur knapp über 25 Schülern, das ist erneut eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.<br />
Wir freuen uns, dass erneut zwei Einführungsklassen zustande gekommen sind, in denen Schülerinnen und<br />
Schüler, die einen mittleren Bildungsabschluss an einer anderen Schulart erreicht haben, auf die Oberstufe des<br />
<strong>Gymnasium</strong>s vorbereitet werden. Neu in diesem Schuljahr ist, dass zwei unserer fünf 5. Klassen als<br />
Ganztagsklassen geführt werden. Das <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> dankt dem Sachaufwandsträger der Schule,<br />
dem Landkreis Kronach, für sein großes Engagement. Ohne es wäre diese Erweiterung des schulischen<br />
Angebots des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s nicht möglich gewesen. Im Caritasverband für den Landkreis Kronach<br />
hat die Schule einen erfahrenen, verlässlichen und flexiblen Partner gefunden.<br />
Trotz der in manchen Fächerverbindungen anhaltend knappen Personaldecke bei den Lehrkräften sind die<br />
Zuweisungen des Staatsministeriums an das <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> in einem Umfang erfolgt, der eine gute<br />
Unterrichtsversorgung erlaubt. Lediglich in den Fächern Musik und Kunst musste der Pflichtunterricht in<br />
wenigen Fällen um eine Wochenstunde gekürzt werden.<br />
Als neue Kolleginnen und Kollegen wurden uns zugewiesen:<br />
� StRefin Diana Ambarzumjan (D/Ek) vom Friedrich-Dessauer-<strong>Gymnasium</strong> in Aschaffenburg<br />
� StRefin Marjan Azizi (D/F) vom Alexander-von-Humboldt-<strong>Gymnasium</strong> in Schweinfurt<br />
� LAssin Sabrina Beitzinger (B/C) aus dem hauseigenen Seminar<br />
� StRefin Josefine Döll (D/Sk) vom E.T.A.Hoffmann-<strong>Gymnasium</strong> in Bamberg<br />
� StRefin Johanna Dütsch (D/G) vom Neuen <strong>Gymnasium</strong> in Nürnberg<br />
� StRefin Verena Kitz (E/WR) vom <strong>Gymnasium</strong> Altdorf<br />
� Pfarrerin Silvia Knoll (Ev) aus Coburg<br />
� StRin Susanne Posekardt (D/G) aus der Elternzeit<br />
� StR Andreas Röthlein (M/Ph) vom <strong>Gymnasium</strong> Beilngries<br />
� Frau Isolde Russ (Ku) abgeordnet vom <strong>Gymnasium</strong> Albertinum<br />
� StRefin Carina Schier (L/K) vom Wirsberg-<strong>Gymnasium</strong> in Würzburg<br />
� StR Stefan Witzgall (M/Ph) mit befristetem Aushilfsvertrag<br />
Dem <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> sind zur Ausbildung in den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Biologie und<br />
Chemie und Sport (m) wieder 21 Referendarinnen und Referendare zugewiesen.<br />
Wahlunterricht:<br />
Die Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über das Wahlunterrichtsangebot in diesem Schuljahr. Die<br />
Kolleginnen und Kollegen haben die Klassen informiert und versuchen mit den Interessenten Termine zu
2<br />
vereinbaren, die möglichst vielen von ihnen eine Teilnahme ermöglicht. Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern,<br />
welchen Wahlunterricht sie besuchen dürfen. Von ihren Klassenleitern haben die Kinder erfahren, von welcher<br />
Lehrkraft für welche Jahrgangsstufen Angebote gemacht werden können.<br />
Angebote<br />
Schach<br />
Orchester<br />
Madrigalchor<br />
Unterstufenchor<br />
Volleyball<br />
Fußball<br />
Handball<br />
Tanz + Turnen<br />
Badminton<br />
Journalistisches Schreiben<br />
Bibliotheksgruppe<br />
Schulspiel<br />
Englisches Theater<br />
Robotik<br />
Mathematik-Wettbewerbe<br />
Jugend forscht<br />
Umweltgruppe<br />
Italienisch<br />
Spanisch<br />
Film AG<br />
Rechtskunde<br />
Informatik<br />
Maschinenschreiben<br />
Papierschöpfen<br />
Kulissenbau<br />
Mediation<br />
Lerntutorenausbildung<br />
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Wahlunterricht zwar freiwillig ist, nach erfolgter Anmeldung ist der<br />
Besuch jedoch verpflichtend. Wenn der Schüler verhindert ist, gelten die gleichen Regeln wie beim<br />
Pflichtunterricht. Eine Abmeldung kann nur in begründeten Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag der<br />
Eltern erfolgen.<br />
Freiwillige Intensivierungsstunden:<br />
In verschiedenen Jahrgangsstufen werden in einzelnen Fächern freiwillige Intensivierungsstunden angeboten.<br />
Auch hier haben die Lehrkräfte mit den Klassen Kontakt aufgenommen, um möglichst günstige Termine zu<br />
vereinbaren. Besprechen Sie mit Ihren Kindern, welche Stunden besucht werden sollen. Nach den guten<br />
Erfahrungen in den vergangenen Jahren, sind auf Beschluss der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats in<br />
Jahrgangsstufe 7 in der 2. Fremdsprache (Latein / Französisch), in Jahrgangsstufe 8 in Mathematik, in<br />
Jahrgangsstufe 9 in Englisch sowie in Jahrgangsstufe 10 in Deutsch (<strong>1.</strong> Halbjahr) bzw. Mathematik (2. Halbjahr)<br />
wieder freiwillige Intensivierungen verpflichtend gemacht worden. In diesen Stunden ist die Klasse nicht geteilt.<br />
Es ist dadurch kein zusätzlicher Unterrichtsnachmittag entstanden und die Lehrkräfte der Fächer, die davon<br />
profitieren, werden die Hausaufgaben auf ein Minimum reduzieren können, weil im Unterricht zusätzliche
3<br />
Übungszeit zur Verfügung steht. Durch Binnendifferenzierung wird gewährleistet, dass auch gute Schüler von<br />
der Zusatzstunde profitieren.<br />
An- und Abmeldung von freiwilligen Intensivierungsstunden sowie Entschuldigungspraxis siehe Wahlunterricht.<br />
2. Ferienordnung<br />
Auf Grund der Ferienordnung ergeben sich für das laufende Schuljahr folgende Termine:<br />
erster Ferientag letzter Ferientag<br />
Herbstferien 29.10.<strong>2012</strong> 03.1<strong>1.</strong><strong>2012</strong><br />
Weihnachtsferien 2<strong>1.</strong>12.<strong>2012</strong> 05.0<strong>1.</strong>2013<br />
Frühjahrsferien 1<strong>1.</strong>02.2013 15.02.2013<br />
Osterferien 25.03.2013 06.04.2013<br />
Pfingstferien 2<strong>1.</strong>05.2013 3<strong>1.</strong>05.2013<br />
Sommerferien 3<strong>1.</strong>07.2013 � jeweils Mi � 1<strong>1.</strong>09.2013<br />
Die Weihnachtsferien beginnen an den Kronacher Gymnasien bereits am 2<strong>1.</strong>12.<strong>2012</strong>, weil der<br />
Weihnachtsbasar an einem Samstag stattfindet. Der ungewöhnliche Sommerferienbeginn ist den doppelten<br />
Abiturjahrgängen in anderen Bundesländern geschuldet.<br />
Unterrichtsfrei sind darüber hinaus:<br />
Tag der Deutschen Einheit 03.10.<strong>2012</strong><br />
Buß- und Bettag 2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong><strong>2012</strong><br />
Christi Himmelfahrt 09.05.2013<br />
Am Samstag, den 15.12.<strong>2012</strong>, findet unser traditioneller Weihnachtsbasar statt, zu dem wir Sie bereits jetzt<br />
herzlich einladen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Schulbusse nicht und die Bundesbahn nur eingeschränkt<br />
verkehren, so dass wir Sie bitten, Ihre Kinder, wenn möglich, persönlich, u. U. in Fahrgemeinschaften, zur Schule<br />
zu bringen.<br />
3. Große Leistungsnachweise<br />
In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sind, soweit sie dreistündig sind, drei Schulaufgaben, soweit<br />
sie vier- und mehrstündig sind, vier Schulaufgaben, in den übrigen Kernfächern je Schuljahr mindestens zwei<br />
Schulaufgaben zu halten. Intensivierungsstunden (auch verpflichtende) zählen nicht.<br />
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick für die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Über die vorgesehenen<br />
Leistungsnachweise in der Q 11 und der Q 12 informiert der jeweilige Kursleiter.<br />
FACH Naturwissenschaftlich-technologisches<br />
<strong>Gymnasium</strong><br />
Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />
Deutsch 5. bis 9. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
Latein 6. bis 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />
Englisch 5. bis 6. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
Französisch 6. bis 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />
7. bis 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />
Mathematik 5. bis 7. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
8. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
9. Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben<br />
10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
Physik 8. bis 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben<br />
Chemie 8. bis 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben ----------<br />
8. bis10. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben
4<br />
In den modernen Fremdsprachen muss in mindestens einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form einer<br />
mündlichen Prüfung abgehalten werden; die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass dies in Englisch in der 7.<br />
und 9. Jahrgangsstufe, in Französisch in der 8. bzw. 9. Jahrgangsstufe (F2 bzw. F3) geschehen wird. Außerdem<br />
schreibt die Schulordnung eine mündliche Schulaufgabe in den modern Fremdsprachen in der<br />
Qualifikationsphase vor.<br />
Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden; dies hat<br />
die Lehrerkonferenz für folgende Fächer und Jahrgangsstufen beschlossen:<br />
Deutsch und Englisch:<br />
In der 6. (Deutsch und Englisch) und 10. Jahrgangsstufe (Englisch) wird eine Schulaufgabe durch den<br />
landesweiten Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem schulinternen Leistungstest ersetzt.<br />
In Mathematik werden die Jahrgangsstufentests als Stegreifaufgaben gewertet.<br />
In den übrigen Fächern werden keine Schulaufgaben gehalten. Alle Schulaufgaben und Stegreifaufgaben<br />
werden zur Einsichtnahme mit nach Hause gegeben.<br />
Die Termine für die landesweiten Jahrgangsstufentests sind durch das Ministerium vorgegeben:<br />
Datum Fach Jahrgangsstufe<br />
25.09. Deutsch 6<br />
Englisch 10<br />
Mathematik 8<br />
27.09. Deutsch 8<br />
Englisch 6<br />
Mathematik 10<br />
Die schulinternen Tests finden gegen Schuljahresende statt.<br />
4. Elternversammlungen<br />
Die Eltern unserer 5. Klassen lade ich zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 27. <strong>Sept</strong>ember<br />
<strong>2012</strong>, um 18.30 Uhr ein. Zunächst wird unser Beratungsteam (OStRin Arbinger-Sattler, LAssin Bartsch) in unserer<br />
Mensa wichtige Hinweise geben. Die am <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> eingesetzte Grundschullehrkraft Frau<br />
Nüchterlein steht Ihnen speziell bei Fragen zu Umstellungsschwierigkeiten nach dem Wechsel ans <strong>Gymnasium</strong><br />
zur Verfügung. Um ca. 19.00 Uhr informiert Sie StD Bartz über den Sexualkunde-Unterricht in Jahrgangsstufe 5.<br />
Gegen 19.30 Uhr stellt sich der Elternbeirat vor und organisiert die Wahl des neuen Elternbeirats, die schriftlich<br />
erfolgt. Sie erhalten in Kürze die Wahlunterlagen über Ihre Kinder. Um 20.00 Uhr findet im jeweiligen<br />
Klassenzimmer der 5. Klassen eine Klassenelternversammlung statt, bei der Sie Gelegenheit haben, die<br />
Klassenleiter und Lehrkräfte Ihres Kindes kennen zu lernen und Informationen zum Kompetenztraining erhalten.<br />
Darüber hinaus stehen bereits folgende Termine fest:<br />
- Klassenelternversammlung für die 6. Klassen: Mittwoch, 10. Oktober <strong>2012</strong><br />
- Klassenelternversammlung für die 7. Klassen: Dienstag, 16. Oktober <strong>2012</strong><br />
- Klassenelternversammlung für die 8. Klassen: Donnerstag, 08. November <strong>2012</strong><br />
- Klassenelternversammlung für die 9. Klassen: Dienstag, 09. Oktober <strong>2012</strong><br />
- Klassenelternversammlung für die 10. Klassen: Dienstag, 23. Oktober <strong>2012</strong><br />
- Erster allgemeiner Elternsprechtag: Donnerstag, 22. November <strong>2012</strong><br />
5. Verhalten bei Schulversäumnissen<br />
Da die Schule Rechenschaft über das Verbleiben ihrer Schüler ablegen muss, bitte ich dringend um Einhaltung<br />
folgender Vorschriften:<br />
Beginn:<br />
jeweils 18.30 Uhr<br />
Ort: Mensa
� unvorhergesehene Verhinderungen:<br />
5<br />
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen und unvorhersehbar verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen<br />
Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich (d. h. vor Unterrichtsbeginn) unter Angabe des<br />
Grundes zu benachrichtigen. Im Falle telefonischer Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von<br />
zwei Tagen (für Freitag am Montag) nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei<br />
Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung<br />
mehr als 10 Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden; dieses ärztliche Attest kann nur dann<br />
anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen<br />
hat. Bei häufigem Fehlen kann die Schule die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Atteste sind<br />
innerhalb von 10 Tagen vorzulegen, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt (Note 6 bei angekündigten<br />
Leistungsnachweisen).<br />
� vorhersehbare Verhinderungen:<br />
Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf vorher einzureichenden schriftlichen<br />
Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden, allerdings nur dann, wenn die geplante Abwesenheit<br />
pädagogisch und unterrichtsorganisatorisch vertretbar ist und das geplante Vorhaben nicht ebenso gut in der<br />
unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass Beurlaubungen für<br />
private Reise- und Urlaubstermine grundsätzlich nicht erteilt werden können.<br />
6. Religionsunterricht<br />
Schüler, die spätestens am letzten Unterrichtstag des vorherigen Schuljahres vom Religionsunterricht<br />
abgemeldet wurden, besuchen Ethik als Pflichtfach, falls Ethik für die betreffende Jahrgangsstufe angeboten<br />
werden kann. Auch bekenntnislose Schüler oder Schüler, für deren Religionsgemeinschaft kein<br />
Religionsunterricht eingerichtet ist, können auf Antrag der Eltern am katholischen oder evangelischen<br />
Religionsunterricht teilnehmen, wenn Kirche und Schule zustimmen.<br />
7. Unfallverhütung im Sportunterricht<br />
Das Tragen von Schmuck jeglicher Art (auch Piercing) ist im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen untersagt,<br />
um die Verletzungsgefahr zu mindern.<br />
8. Anzeigepflicht<br />
Bei Schulunfällen<br />
Alle Schülerinnen und Schüler sind in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Versicherungsschutz<br />
besteht bei der Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen (z. B. Skikurs, Wandertage),<br />
auf dem Schulweg und bei Tätigkeiten im Rahmen der Schülermitverantwortung. Jeder Schulunfall, der eine<br />
ärztliche Behandlung erfordert, ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der behandelnde Arzt ist darauf<br />
hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sachschäden (z. B. an Bekleidung) können durch diese<br />
Versicherung nicht ersetzt werden.<br />
Bei Ansteckungsgefahr<br />
Ansteckende Krankheiten, die z.B. Schwangere gefährden können, sollten im Sekretariat angezeigt werden.<br />
Das trifft insbesondere auf die Ringelröteln zu, gegen die es keinen Impfschutz gibt.<br />
9. Beratungsmöglichkeiten<br />
Ihnen als Eltern wie uns als Lehrkräften liegt die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der<br />
Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft Ihrer Kinder am Herzen. Persönliche und schulische<br />
Schwierigkeiten drücken sich unter Umständen nicht in Noten aus und die Ursachen sind für uns Lehrkräfte
6<br />
manchmal nur schwer erkennbar. Halten Sie bitte deswegen guten Kontakt zur Schule. Zur Information über<br />
Leistung und Verhalten Ihrer Kinder und zur Beratung stehen die Lehrkräfte des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s in<br />
ihren wöchentlichen Sprechstunden bereit. Darüber hinaus steht Ihnen auch die Beratungslehrerin, Frau OStRin<br />
Arbinger-Sattler in ihrer Sprechstunde sowie nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung. Bei größeren<br />
Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten können Sie auch die Beratung der Schulpsychologin Frau<br />
LAssin Bartsch in Anspruch nehmen. Sie ist unter der Rufnummer 09261/5045636 zu erreichen.<br />
Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass es für unsere Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse möglich ist, den<br />
„Quali“ (Qualifizierender Hauptschulabschluss) an der Hauptschule abzulegen. Bitte beachten Sie die<br />
Anmeldetermine in Ihrem Schulsprengel.<br />
10. Beeinträchtigungen und Behinderungen<br />
Bitte informieren Sie die Schule über eventuelle Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronische<br />
Erkrankungen Ihrer Kinder. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur den zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteten Lehrkräften mitgeteilt. Dies liegt im Interesse Ihrer Kinder, denn die verantwortliche Lehrkraft<br />
kann z. B. im Sportunterricht oder auf einer Klassenfahrt nur dann richtig handeln, wenn ihr diese Informationen<br />
bekannt sind.<br />
1<strong>1.</strong> Mitbringen und Nutzung von Gegenständen oder Geräten<br />
Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, Gegenstände, die gefährlich bzw. im Unterricht unnötig oder störend<br />
sind, nicht mit in die Schule zu nehmen. Dazu gehören insbesondere<br />
� Waffen aller Art, auch Taschenmesser und sonstige potenziell gefährliche Gegenstände;<br />
� Skateboards und Scooter;<br />
� Handys - wir weisen darauf hin, dass seit <strong>1.</strong> August 2006 an allen Schulen ein striktes Handynutzungsverbot<br />
besteht (mitgebrachte Handys sowie sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player oder i-Pods)<br />
müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer<br />
Lehrkraft benutzt werden, bei Zuwiderhandlungen können solche Gegenstände vorübergehend<br />
einbehalten werden);<br />
� größere Geldbeträge und Wertsachen sollten in die Schule möglichst nicht mitgebracht und auf keinen<br />
Fall unbeaufsichtigt gelassen werden, da wegen der Generalsanierung damit gerechnet werden muss,<br />
dass Räume unverschlossen sind.<br />
12. Gegenstände, die nicht in der Schule bleiben dürfen<br />
Für zurückgelassene Gegenstände kann prinzipiell keine Haftung übernommen werden. Sportschuhe und<br />
Sportsachen müssen auch aus hygienischen Gründen regelmäßig mit nach Hause genommen werden.<br />
13. Vorzeitiger Unterrichtsschluss<br />
Bei unvorhergesehenem vorzeitigem Unterrichtsschluss, z. B. wegen plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft, ist es<br />
wegen der Aufsichtspflicht, die die Schule auszuüben hat, nicht mehr ohne weiteres möglich, die Schüler<br />
früher als laut Stundenplan vorgesehen nach Hause zu entlassen.<br />
Bei ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann den Schülern - wie es früher üblich war -<br />
allerdings gestattet werden, trotz vorzeitigen Unterrichtsendes das Schulgelände zu verlassen. Nur dann wäre<br />
es möglich, 6. Stunden oder den Nachmittagsunterricht vorzuziehen. Das geschieht nicht, wenn Vertretungen<br />
durch Lehrkräfte, die die Klasse unterrichten, gehalten werden können. Da wir glauben, dass eine solche<br />
Möglichkeit im Interesse Ihrer Kinder liegt, bitten wir Sie, einer entsprechenden Regelung zuzustimmen und die<br />
anhängende Einverständniserklärung auszufüllen.
14. Zeit vor 7.30 Uhr, Vormittagspausen für alle Schüler und Mittagspause für Unterstufenschüler<br />
7<br />
Vor 7.30 Uhr dürfen nur Schüler der Q 11 und Q 12 ihre Aufenthaltsbereiche im 3. Obergeschoss des Hauptbaus<br />
aufsuchen. Das Fluchttreppenhaus am Nebeneingang des Hauptbaus dürfen Schüler erst nach 7.30 Uhr<br />
nützen. Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 halten sich vor 7.30 Uhr in der Mensa und im Erdgeschoss des<br />
Hauptbaus auf.<br />
Wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit des Pausenhofes dürfen sich Schüler in den Pausen während der<br />
Generalsanierung neben dem Pausenhof auch in den Gängen des Haupt- und Mittelbaus aufhalten. Die<br />
Klassenzimmer und Kursräume sind zu verlassen. Die Aufenthaltsbereiche von Q 11 und Q 12 stehen nur diesen<br />
Schülern zur Verfügung.<br />
Während der Mittagspause (12.40 – 13.20 Uhr) ist für die Schüler der Aufenthalt im Pausenhof, im Hauptbau<br />
Erdgeschoss und – bei passender Witterung - auf dem Sportplatz vorgesehen. Den 5., 6. und 7. Klassen ist das<br />
Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause in der Regel nicht gestattet (Ausnahme: Kronacher Schüler<br />
auf schriftlichen Antrag der Eltern). Für die Aufsicht und ein entsprechendes Angebot der Mittagsverpflegung<br />
wird gesorgt.<br />
15. Verkehrs- und Bausituation am <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />
In der Zeit kurz vor Unterrichtsbeginn und kurz nach Unterrichtsschluss kommt es vor dem Eingang des <strong>Kaspar</strong>-<br />
<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, weil viele Schülereltern ihr Kind bis<br />
vor den Schuleingang fahren oder dort mit dem Pkw abholen. Diese Gefahrenlage wird durch den<br />
Publikumsverkehr am Job-Center noch verschärft. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Wendemanöver in den<br />
Sackgassen und Parkplatzeinfahrten unter Umständen eine Gefährdung für die Schüler darstellen! Daher bitten<br />
wir Sie eindringlich, Ihr Kind, wenn Sie es mit dem Auto zur Schule bringen bzw. von dort abholen, bereits an<br />
der Einmündung Langer Steig (Baumarkt) aus- bzw. einsteigen und die letzten Meter zu Fuß zurücklegen zu<br />
lassen.<br />
Wir sind sehr froh, dass der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung Fortschritte macht, wenn auch oft<br />
langsamer als erhofft. Immerhin sind nun alle Toiletten im Hauptbau saniert. Wir hoffen, dass der gute Zustand<br />
der sanitären Anlagen lang anhält und nicht durch Unachtsamkeit oder gar Vandalismus zu Lasten aller<br />
verschlechtert wird. Bitte weisen auch Sie Ihre Kinder darauf hin, dass das Betreten der Baustelle aus<br />
Sicherheitsgründen strengstens verboten ist.<br />
16. Bilder im Jahresbericht, in der Presse und im Internet<br />
Seit Jahren besteht bei uns der gute Brauch, im Jahresbericht Bilder der einzelnen Klassen und Kurse zu<br />
veröffentlichen. Seit einiger Zeit werden auch Bilder von Schulveranstaltungen und anderen schulischen<br />
Aktivitäten auf der Homepage des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s gezeigt. Wir haben hierzu in der Vergangenheit<br />
immer mit einem einfachen Formular Ihr Einverständnis eingeholt.<br />
Veränderte datenschutzrechtliche Bestimmungen erfordern nun die Verwendung eines ausführlicheren und<br />
informativeren Formulars. Diesem <strong>Elternbrief</strong> ist ein Formular für minderjährige Schülerinnen und Schüler<br />
beigefügt. Volljährige Schülerinnen und Schüler holen bitte im Sekretariat das Formular für volljährige Schüler<br />
ab.<br />
17. Zusätzlich zu belegende 5 Wochenstunden bis zum Abitur im achtjährigen <strong>Gymnasium</strong><br />
Das Problem mit der Notwendigkeit, bis zum Abitur im achtjährigen <strong>Gymnasium</strong> 5 zusätzliche Stunden zu<br />
belegen (Wahlunterricht, freiwillige Intensivierungen), um die von der Kultusministerkonferenz geforderte<br />
Gesamtstundenzahl zu erreichen, ist durch die Regelung im Bereich der Intensivierungsstunden am <strong>Kaspar</strong>-
8<br />
<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> (siehe Punkt 1unter „freiwillige Intensivierungsstunden“) so gut wie gelöst, denn dadurch hat<br />
jeder Schüler 4 der 5 geforderten Stunden automatisch belegt.<br />
18. Fremdsprachenassistentin<br />
Wir freuen uns sehr, dass ab Mitte Oktober wieder eine Fremdsprachenassistentin am <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />
eingesetzt werden kann. Nachdem wir im letzten Jahr eine Britin zu Gast hatten, wird in diesem Schuljahr die<br />
Französin Lucie Cheniere den Französischunterricht beleben.<br />
19. Schulbücher<br />
Das Büchergeld für Eltern ist glücklicherweise vor einiger Zeit wieder abgeschafft worden. Umso mehr liegt es<br />
uns am Herzen, Steuergelder zu sparen, indem wir dafür sorgen, dass die Schulbücher möglichst lange halten.<br />
Bücher müssen sofort eingebunden werden. Am Ende des Schuljahres werden nur eingebundene Bücher<br />
zurückgenommen. Wenn die Bücher in einem schlechten Zustand sind, der vom Schüler zu verantworten ist, ist<br />
der Neupreis (minus Schulrabatt) zu erstatten. Sollte Ihr Kind ein Schulbuch haben, das sich jetzt bereits in<br />
einem schlechten Zustand befindet, soll es sich unbedingt an Frau Reber oder Herrn Rau wenden, um<br />
ungerechtfertigte Forderungen zu vermeiden.<br />
20. Bestimmungen zum Vorrücken<br />
Es ist zwar noch sehr früh im Schuljahr, um über das Vorrücken zu informieren, aber die Erfahrung lehrt, dass<br />
manche Schülerinnen und Schüler aus Unkenntnis dazu neigen, ihren Einsatz zu minimieren, in der Hoffnung,<br />
aufgrund irgendeiner Bestimmung doch noch vorrücken zu können.<br />
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 rücken nicht vor, wenn sie<br />
� mindestens einmal Note 6<br />
� oder mindestens zweimal Note 5<br />
in Vorrückungsfächern aufweisen. Vorrückungsfächer sind alle Fächer außer Sport in allen Jahrgangsstufen<br />
und Musik in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Physik, <strong>1.</strong> und 2.<br />
Fremdsprache sowie ein weiteres Fach je nach Ausbildungsrichtung. Eine Chance, das Nichtvorrücken trotz<br />
des entsprechenden Notenbildes zu vermeiden, besteht in den unten genannten Jahrgangsstufen unter den<br />
beschriebenen Bedingungen:<br />
� Jahrgangsstufe 5 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird und die Lehrerkonferenz<br />
nach dem Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel der nächsten Jahrgangsstufe<br />
erreicht werden kann (Vorrücken auf Probe mit Probezeit, die bestanden werden muss)<br />
� Jahrgangsstufe 6 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird, wenn keine Note 6 im<br />
Fach Deutsch vorliegt und wenn maximal in drei Vorrückungsfächern schlechtere Leistungen als 4<br />
erzielt wurden, darunter in Kernfächern maximal einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5, und<br />
wenn die Schüler am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung bestehen (Nachprüfung, keine<br />
Probezeit)<br />
� Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben, darunter in<br />
Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 und wenn die Lehrerkonferenz nach dem<br />
Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel des <strong>Gymnasium</strong>s erreicht werden kann<br />
(Vorrücken auf Probe mit Probezeit, die bestanden werden muss)<br />
� Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben und Note 1 in einem<br />
oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder Note 3 in mindestens drei Kernfächern haben,
9<br />
Kernfächer können dabei nur durch Kernfächer ausgeglichen werden (Notenausgleich, keine<br />
Probezeit)<br />
Schüler der Jahrgangsstufe 10, die wegen maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 in Vorrückungsfächern<br />
nicht vorrücken dürfen, können die Besondere Prüfung in Deutsch, Mathematik und der <strong>1.</strong> Fremdsprache<br />
ablegen. Ein Bestehen wird mit einem mittleren Bildungsabschluss gleichgesetzt. Sie ermöglicht nicht den<br />
Besuch der Oberstufe des <strong>Gymnasium</strong>s.<br />
Ich hoffe, dass die Kenntnis der oben genannten Bestimmungen für möglichst viele unter Ihren Kindern unnötig<br />
ist, und wünsche der gesamten Schulgemeinschaft ein gutes und erfolgreiches Schuljahr.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
R. Leive<br />
Oberstudiendirektorin<br />
Anlagen<br />
Einverständniserklärungen<br />
Sprechstundenplan
10<br />
Vom <strong>Elternbrief</strong> vom 24.09.<strong>2012</strong>, und von der Einladung zu der Klassenelternversammlung der<br />
Jahrgangsstufe unserer Tochter/ unseres Sohnes<br />
.........................................................................................................................................................<br />
Name Vorname Klasse<br />
haben wir/habe ich Kenntnis genommen.<br />
......................................................., den ............................ ...............................................................................................<br />
Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten<br />
(Bitte bis 0<strong>1.</strong>10.<strong>2012</strong> bei der Klassenleitung abgeben.)<br />
Einverständniserklärung zum Unterrichtsschluss<br />
Wir sind/ Ich bin damit einverstanden, dass unsere Tochter/unser Sohn<br />
...................................................................................................................................................................<br />
Name Vorname Klasse<br />
bei vorzeitigem Unterrichtsschluss die Schule verlassen darf.<br />
Diese Erklärung gilt bis zum schriftlichen Widerruf.<br />
........................................., den ................................. .......................................................................<br />
Ort Datum Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten<br />
(Bitte bis 0<strong>1.</strong>10.<strong>2012</strong> bei der Klassenleitung abgeben.)