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1. Elternbrief (Sept. 2012) - Kaspar-Zeuß-Gymnasium

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spar-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> Kronach<br />

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

Langer Steig 1, 96317 Kronach<br />

T e l . : 0 9 2 6 1 / 5 0 4 5 6 0 - F a x 5 0 4 5 6 5 6<br />

E-Mail: sekretariat@kzg.de - Internet: www. kzg.de<br />

24. <strong>Sept</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Schulleitung und Lehrerkollegium des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen<br />

erfolgreichen Start ins neue Schuljahr. Traditionsgemäß wende ich mich in den ersten Wochen mit einem<br />

ausführlichen Rundschreiben an Sie.<br />

<strong>1.</strong> Unterrichtssituation zu Schuljahresbeginn<br />

Zurzeit besuchen 969 Schülerinnen und Schüler unsere Schule, 11 mehr als im Vorjahr. Sie werden in 28 Klassen<br />

der Jahrgangsstufen 5 mit 10 sowie in den Kursen der Q 11 und Q 12 unterrichtet. Die durchschnittliche<br />

Klassengröße liegt bei nur knapp über 25 Schülern, das ist erneut eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.<br />

Wir freuen uns, dass erneut zwei Einführungsklassen zustande gekommen sind, in denen Schülerinnen und<br />

Schüler, die einen mittleren Bildungsabschluss an einer anderen Schulart erreicht haben, auf die Oberstufe des<br />

<strong>Gymnasium</strong>s vorbereitet werden. Neu in diesem Schuljahr ist, dass zwei unserer fünf 5. Klassen als<br />

Ganztagsklassen geführt werden. Das <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> dankt dem Sachaufwandsträger der Schule,<br />

dem Landkreis Kronach, für sein großes Engagement. Ohne es wäre diese Erweiterung des schulischen<br />

Angebots des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s nicht möglich gewesen. Im Caritasverband für den Landkreis Kronach<br />

hat die Schule einen erfahrenen, verlässlichen und flexiblen Partner gefunden.<br />

Trotz der in manchen Fächerverbindungen anhaltend knappen Personaldecke bei den Lehrkräften sind die<br />

Zuweisungen des Staatsministeriums an das <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> in einem Umfang erfolgt, der eine gute<br />

Unterrichtsversorgung erlaubt. Lediglich in den Fächern Musik und Kunst musste der Pflichtunterricht in<br />

wenigen Fällen um eine Wochenstunde gekürzt werden.<br />

Als neue Kolleginnen und Kollegen wurden uns zugewiesen:<br />

� StRefin Diana Ambarzumjan (D/Ek) vom Friedrich-Dessauer-<strong>Gymnasium</strong> in Aschaffenburg<br />

� StRefin Marjan Azizi (D/F) vom Alexander-von-Humboldt-<strong>Gymnasium</strong> in Schweinfurt<br />

� LAssin Sabrina Beitzinger (B/C) aus dem hauseigenen Seminar<br />

� StRefin Josefine Döll (D/Sk) vom E.T.A.Hoffmann-<strong>Gymnasium</strong> in Bamberg<br />

� StRefin Johanna Dütsch (D/G) vom Neuen <strong>Gymnasium</strong> in Nürnberg<br />

� StRefin Verena Kitz (E/WR) vom <strong>Gymnasium</strong> Altdorf<br />

� Pfarrerin Silvia Knoll (Ev) aus Coburg<br />

� StRin Susanne Posekardt (D/G) aus der Elternzeit<br />

� StR Andreas Röthlein (M/Ph) vom <strong>Gymnasium</strong> Beilngries<br />

� Frau Isolde Russ (Ku) abgeordnet vom <strong>Gymnasium</strong> Albertinum<br />

� StRefin Carina Schier (L/K) vom Wirsberg-<strong>Gymnasium</strong> in Würzburg<br />

� StR Stefan Witzgall (M/Ph) mit befristetem Aushilfsvertrag<br />

Dem <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> sind zur Ausbildung in den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Biologie und<br />

Chemie und Sport (m) wieder 21 Referendarinnen und Referendare zugewiesen.<br />

Wahlunterricht:<br />

Die Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über das Wahlunterrichtsangebot in diesem Schuljahr. Die<br />

Kolleginnen und Kollegen haben die Klassen informiert und versuchen mit den Interessenten Termine zu


2<br />

vereinbaren, die möglichst vielen von ihnen eine Teilnahme ermöglicht. Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern,<br />

welchen Wahlunterricht sie besuchen dürfen. Von ihren Klassenleitern haben die Kinder erfahren, von welcher<br />

Lehrkraft für welche Jahrgangsstufen Angebote gemacht werden können.<br />

Angebote<br />

Schach<br />

Orchester<br />

Madrigalchor<br />

Unterstufenchor<br />

Volleyball<br />

Fußball<br />

Handball<br />

Tanz + Turnen<br />

Badminton<br />

Journalistisches Schreiben<br />

Bibliotheksgruppe<br />

Schulspiel<br />

Englisches Theater<br />

Robotik<br />

Mathematik-Wettbewerbe<br />

Jugend forscht<br />

Umweltgruppe<br />

Italienisch<br />

Spanisch<br />

Film AG<br />

Rechtskunde<br />

Informatik<br />

Maschinenschreiben<br />

Papierschöpfen<br />

Kulissenbau<br />

Mediation<br />

Lerntutorenausbildung<br />

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Wahlunterricht zwar freiwillig ist, nach erfolgter Anmeldung ist der<br />

Besuch jedoch verpflichtend. Wenn der Schüler verhindert ist, gelten die gleichen Regeln wie beim<br />

Pflichtunterricht. Eine Abmeldung kann nur in begründeten Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag der<br />

Eltern erfolgen.<br />

Freiwillige Intensivierungsstunden:<br />

In verschiedenen Jahrgangsstufen werden in einzelnen Fächern freiwillige Intensivierungsstunden angeboten.<br />

Auch hier haben die Lehrkräfte mit den Klassen Kontakt aufgenommen, um möglichst günstige Termine zu<br />

vereinbaren. Besprechen Sie mit Ihren Kindern, welche Stunden besucht werden sollen. Nach den guten<br />

Erfahrungen in den vergangenen Jahren, sind auf Beschluss der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats in<br />

Jahrgangsstufe 7 in der 2. Fremdsprache (Latein / Französisch), in Jahrgangsstufe 8 in Mathematik, in<br />

Jahrgangsstufe 9 in Englisch sowie in Jahrgangsstufe 10 in Deutsch (<strong>1.</strong> Halbjahr) bzw. Mathematik (2. Halbjahr)<br />

wieder freiwillige Intensivierungen verpflichtend gemacht worden. In diesen Stunden ist die Klasse nicht geteilt.<br />

Es ist dadurch kein zusätzlicher Unterrichtsnachmittag entstanden und die Lehrkräfte der Fächer, die davon<br />

profitieren, werden die Hausaufgaben auf ein Minimum reduzieren können, weil im Unterricht zusätzliche


3<br />

Übungszeit zur Verfügung steht. Durch Binnendifferenzierung wird gewährleistet, dass auch gute Schüler von<br />

der Zusatzstunde profitieren.<br />

An- und Abmeldung von freiwilligen Intensivierungsstunden sowie Entschuldigungspraxis siehe Wahlunterricht.<br />

2. Ferienordnung<br />

Auf Grund der Ferienordnung ergeben sich für das laufende Schuljahr folgende Termine:<br />

erster Ferientag letzter Ferientag<br />

Herbstferien 29.10.<strong>2012</strong> 03.1<strong>1.</strong><strong>2012</strong><br />

Weihnachtsferien 2<strong>1.</strong>12.<strong>2012</strong> 05.0<strong>1.</strong>2013<br />

Frühjahrsferien 1<strong>1.</strong>02.2013 15.02.2013<br />

Osterferien 25.03.2013 06.04.2013<br />

Pfingstferien 2<strong>1.</strong>05.2013 3<strong>1.</strong>05.2013<br />

Sommerferien 3<strong>1.</strong>07.2013 � jeweils Mi � 1<strong>1.</strong>09.2013<br />

Die Weihnachtsferien beginnen an den Kronacher Gymnasien bereits am 2<strong>1.</strong>12.<strong>2012</strong>, weil der<br />

Weihnachtsbasar an einem Samstag stattfindet. Der ungewöhnliche Sommerferienbeginn ist den doppelten<br />

Abiturjahrgängen in anderen Bundesländern geschuldet.<br />

Unterrichtsfrei sind darüber hinaus:<br />

Tag der Deutschen Einheit 03.10.<strong>2012</strong><br />

Buß- und Bettag 2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong><strong>2012</strong><br />

Christi Himmelfahrt 09.05.2013<br />

Am Samstag, den 15.12.<strong>2012</strong>, findet unser traditioneller Weihnachtsbasar statt, zu dem wir Sie bereits jetzt<br />

herzlich einladen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Schulbusse nicht und die Bundesbahn nur eingeschränkt<br />

verkehren, so dass wir Sie bitten, Ihre Kinder, wenn möglich, persönlich, u. U. in Fahrgemeinschaften, zur Schule<br />

zu bringen.<br />

3. Große Leistungsnachweise<br />

In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sind, soweit sie dreistündig sind, drei Schulaufgaben, soweit<br />

sie vier- und mehrstündig sind, vier Schulaufgaben, in den übrigen Kernfächern je Schuljahr mindestens zwei<br />

Schulaufgaben zu halten. Intensivierungsstunden (auch verpflichtende) zählen nicht.<br />

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick für die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Über die vorgesehenen<br />

Leistungsnachweise in der Q 11 und der Q 12 informiert der jeweilige Kursleiter.<br />

FACH Naturwissenschaftlich-technologisches<br />

<strong>Gymnasium</strong><br />

Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />

Deutsch 5. bis 9. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />

10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />

Latein 6. bis 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />

9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />

Englisch 5. bis 6. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />

Französisch 6. bis 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />

9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />

7. bis 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />

Mathematik 5. bis 7. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />

8. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />

9. Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben<br />

10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />

Physik 8. bis 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben<br />

Chemie 8. bis 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben ----------<br />

8. bis10. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben


4<br />

In den modernen Fremdsprachen muss in mindestens einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form einer<br />

mündlichen Prüfung abgehalten werden; die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass dies in Englisch in der 7.<br />

und 9. Jahrgangsstufe, in Französisch in der 8. bzw. 9. Jahrgangsstufe (F2 bzw. F3) geschehen wird. Außerdem<br />

schreibt die Schulordnung eine mündliche Schulaufgabe in den modern Fremdsprachen in der<br />

Qualifikationsphase vor.<br />

Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden; dies hat<br />

die Lehrerkonferenz für folgende Fächer und Jahrgangsstufen beschlossen:<br />

Deutsch und Englisch:<br />

In der 6. (Deutsch und Englisch) und 10. Jahrgangsstufe (Englisch) wird eine Schulaufgabe durch den<br />

landesweiten Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem schulinternen Leistungstest ersetzt.<br />

In Mathematik werden die Jahrgangsstufentests als Stegreifaufgaben gewertet.<br />

In den übrigen Fächern werden keine Schulaufgaben gehalten. Alle Schulaufgaben und Stegreifaufgaben<br />

werden zur Einsichtnahme mit nach Hause gegeben.<br />

Die Termine für die landesweiten Jahrgangsstufentests sind durch das Ministerium vorgegeben:<br />

Datum Fach Jahrgangsstufe<br />

25.09. Deutsch 6<br />

Englisch 10<br />

Mathematik 8<br />

27.09. Deutsch 8<br />

Englisch 6<br />

Mathematik 10<br />

Die schulinternen Tests finden gegen Schuljahresende statt.<br />

4. Elternversammlungen<br />

Die Eltern unserer 5. Klassen lade ich zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 27. <strong>Sept</strong>ember<br />

<strong>2012</strong>, um 18.30 Uhr ein. Zunächst wird unser Beratungsteam (OStRin Arbinger-Sattler, LAssin Bartsch) in unserer<br />

Mensa wichtige Hinweise geben. Die am <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> eingesetzte Grundschullehrkraft Frau<br />

Nüchterlein steht Ihnen speziell bei Fragen zu Umstellungsschwierigkeiten nach dem Wechsel ans <strong>Gymnasium</strong><br />

zur Verfügung. Um ca. 19.00 Uhr informiert Sie StD Bartz über den Sexualkunde-Unterricht in Jahrgangsstufe 5.<br />

Gegen 19.30 Uhr stellt sich der Elternbeirat vor und organisiert die Wahl des neuen Elternbeirats, die schriftlich<br />

erfolgt. Sie erhalten in Kürze die Wahlunterlagen über Ihre Kinder. Um 20.00 Uhr findet im jeweiligen<br />

Klassenzimmer der 5. Klassen eine Klassenelternversammlung statt, bei der Sie Gelegenheit haben, die<br />

Klassenleiter und Lehrkräfte Ihres Kindes kennen zu lernen und Informationen zum Kompetenztraining erhalten.<br />

Darüber hinaus stehen bereits folgende Termine fest:<br />

- Klassenelternversammlung für die 6. Klassen: Mittwoch, 10. Oktober <strong>2012</strong><br />

- Klassenelternversammlung für die 7. Klassen: Dienstag, 16. Oktober <strong>2012</strong><br />

- Klassenelternversammlung für die 8. Klassen: Donnerstag, 08. November <strong>2012</strong><br />

- Klassenelternversammlung für die 9. Klassen: Dienstag, 09. Oktober <strong>2012</strong><br />

- Klassenelternversammlung für die 10. Klassen: Dienstag, 23. Oktober <strong>2012</strong><br />

- Erster allgemeiner Elternsprechtag: Donnerstag, 22. November <strong>2012</strong><br />

5. Verhalten bei Schulversäumnissen<br />

Da die Schule Rechenschaft über das Verbleiben ihrer Schüler ablegen muss, bitte ich dringend um Einhaltung<br />

folgender Vorschriften:<br />

Beginn:<br />

jeweils 18.30 Uhr<br />

Ort: Mensa


� unvorhergesehene Verhinderungen:<br />

5<br />

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen und unvorhersehbar verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen<br />

Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich (d. h. vor Unterrichtsbeginn) unter Angabe des<br />

Grundes zu benachrichtigen. Im Falle telefonischer Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von<br />

zwei Tagen (für Freitag am Montag) nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei<br />

Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung<br />

mehr als 10 Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden; dieses ärztliche Attest kann nur dann<br />

anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen<br />

hat. Bei häufigem Fehlen kann die Schule die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Atteste sind<br />

innerhalb von 10 Tagen vorzulegen, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt (Note 6 bei angekündigten<br />

Leistungsnachweisen).<br />

� vorhersehbare Verhinderungen:<br />

Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf vorher einzureichenden schriftlichen<br />

Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden, allerdings nur dann, wenn die geplante Abwesenheit<br />

pädagogisch und unterrichtsorganisatorisch vertretbar ist und das geplante Vorhaben nicht ebenso gut in der<br />

unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass Beurlaubungen für<br />

private Reise- und Urlaubstermine grundsätzlich nicht erteilt werden können.<br />

6. Religionsunterricht<br />

Schüler, die spätestens am letzten Unterrichtstag des vorherigen Schuljahres vom Religionsunterricht<br />

abgemeldet wurden, besuchen Ethik als Pflichtfach, falls Ethik für die betreffende Jahrgangsstufe angeboten<br />

werden kann. Auch bekenntnislose Schüler oder Schüler, für deren Religionsgemeinschaft kein<br />

Religionsunterricht eingerichtet ist, können auf Antrag der Eltern am katholischen oder evangelischen<br />

Religionsunterricht teilnehmen, wenn Kirche und Schule zustimmen.<br />

7. Unfallverhütung im Sportunterricht<br />

Das Tragen von Schmuck jeglicher Art (auch Piercing) ist im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen untersagt,<br />

um die Verletzungsgefahr zu mindern.<br />

8. Anzeigepflicht<br />

Bei Schulunfällen<br />

Alle Schülerinnen und Schüler sind in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Versicherungsschutz<br />

besteht bei der Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen (z. B. Skikurs, Wandertage),<br />

auf dem Schulweg und bei Tätigkeiten im Rahmen der Schülermitverantwortung. Jeder Schulunfall, der eine<br />

ärztliche Behandlung erfordert, ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der behandelnde Arzt ist darauf<br />

hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sachschäden (z. B. an Bekleidung) können durch diese<br />

Versicherung nicht ersetzt werden.<br />

Bei Ansteckungsgefahr<br />

Ansteckende Krankheiten, die z.B. Schwangere gefährden können, sollten im Sekretariat angezeigt werden.<br />

Das trifft insbesondere auf die Ringelröteln zu, gegen die es keinen Impfschutz gibt.<br />

9. Beratungsmöglichkeiten<br />

Ihnen als Eltern wie uns als Lehrkräften liegt die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der<br />

Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft Ihrer Kinder am Herzen. Persönliche und schulische<br />

Schwierigkeiten drücken sich unter Umständen nicht in Noten aus und die Ursachen sind für uns Lehrkräfte


6<br />

manchmal nur schwer erkennbar. Halten Sie bitte deswegen guten Kontakt zur Schule. Zur Information über<br />

Leistung und Verhalten Ihrer Kinder und zur Beratung stehen die Lehrkräfte des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s in<br />

ihren wöchentlichen Sprechstunden bereit. Darüber hinaus steht Ihnen auch die Beratungslehrerin, Frau OStRin<br />

Arbinger-Sattler in ihrer Sprechstunde sowie nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung. Bei größeren<br />

Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten können Sie auch die Beratung der Schulpsychologin Frau<br />

LAssin Bartsch in Anspruch nehmen. Sie ist unter der Rufnummer 09261/5045636 zu erreichen.<br />

Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass es für unsere Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse möglich ist, den<br />

„Quali“ (Qualifizierender Hauptschulabschluss) an der Hauptschule abzulegen. Bitte beachten Sie die<br />

Anmeldetermine in Ihrem Schulsprengel.<br />

10. Beeinträchtigungen und Behinderungen<br />

Bitte informieren Sie die Schule über eventuelle Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronische<br />

Erkrankungen Ihrer Kinder. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur den zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Lehrkräften mitgeteilt. Dies liegt im Interesse Ihrer Kinder, denn die verantwortliche Lehrkraft<br />

kann z. B. im Sportunterricht oder auf einer Klassenfahrt nur dann richtig handeln, wenn ihr diese Informationen<br />

bekannt sind.<br />

1<strong>1.</strong> Mitbringen und Nutzung von Gegenständen oder Geräten<br />

Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, Gegenstände, die gefährlich bzw. im Unterricht unnötig oder störend<br />

sind, nicht mit in die Schule zu nehmen. Dazu gehören insbesondere<br />

� Waffen aller Art, auch Taschenmesser und sonstige potenziell gefährliche Gegenstände;<br />

� Skateboards und Scooter;<br />

� Handys - wir weisen darauf hin, dass seit <strong>1.</strong> August 2006 an allen Schulen ein striktes Handynutzungsverbot<br />

besteht (mitgebrachte Handys sowie sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player oder i-Pods)<br />

müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer<br />

Lehrkraft benutzt werden, bei Zuwiderhandlungen können solche Gegenstände vorübergehend<br />

einbehalten werden);<br />

� größere Geldbeträge und Wertsachen sollten in die Schule möglichst nicht mitgebracht und auf keinen<br />

Fall unbeaufsichtigt gelassen werden, da wegen der Generalsanierung damit gerechnet werden muss,<br />

dass Räume unverschlossen sind.<br />

12. Gegenstände, die nicht in der Schule bleiben dürfen<br />

Für zurückgelassene Gegenstände kann prinzipiell keine Haftung übernommen werden. Sportschuhe und<br />

Sportsachen müssen auch aus hygienischen Gründen regelmäßig mit nach Hause genommen werden.<br />

13. Vorzeitiger Unterrichtsschluss<br />

Bei unvorhergesehenem vorzeitigem Unterrichtsschluss, z. B. wegen plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft, ist es<br />

wegen der Aufsichtspflicht, die die Schule auszuüben hat, nicht mehr ohne weiteres möglich, die Schüler<br />

früher als laut Stundenplan vorgesehen nach Hause zu entlassen.<br />

Bei ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann den Schülern - wie es früher üblich war -<br />

allerdings gestattet werden, trotz vorzeitigen Unterrichtsendes das Schulgelände zu verlassen. Nur dann wäre<br />

es möglich, 6. Stunden oder den Nachmittagsunterricht vorzuziehen. Das geschieht nicht, wenn Vertretungen<br />

durch Lehrkräfte, die die Klasse unterrichten, gehalten werden können. Da wir glauben, dass eine solche<br />

Möglichkeit im Interesse Ihrer Kinder liegt, bitten wir Sie, einer entsprechenden Regelung zuzustimmen und die<br />

anhängende Einverständniserklärung auszufüllen.


14. Zeit vor 7.30 Uhr, Vormittagspausen für alle Schüler und Mittagspause für Unterstufenschüler<br />

7<br />

Vor 7.30 Uhr dürfen nur Schüler der Q 11 und Q 12 ihre Aufenthaltsbereiche im 3. Obergeschoss des Hauptbaus<br />

aufsuchen. Das Fluchttreppenhaus am Nebeneingang des Hauptbaus dürfen Schüler erst nach 7.30 Uhr<br />

nützen. Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 halten sich vor 7.30 Uhr in der Mensa und im Erdgeschoss des<br />

Hauptbaus auf.<br />

Wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit des Pausenhofes dürfen sich Schüler in den Pausen während der<br />

Generalsanierung neben dem Pausenhof auch in den Gängen des Haupt- und Mittelbaus aufhalten. Die<br />

Klassenzimmer und Kursräume sind zu verlassen. Die Aufenthaltsbereiche von Q 11 und Q 12 stehen nur diesen<br />

Schülern zur Verfügung.<br />

Während der Mittagspause (12.40 – 13.20 Uhr) ist für die Schüler der Aufenthalt im Pausenhof, im Hauptbau<br />

Erdgeschoss und – bei passender Witterung - auf dem Sportplatz vorgesehen. Den 5., 6. und 7. Klassen ist das<br />

Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause in der Regel nicht gestattet (Ausnahme: Kronacher Schüler<br />

auf schriftlichen Antrag der Eltern). Für die Aufsicht und ein entsprechendes Angebot der Mittagsverpflegung<br />

wird gesorgt.<br />

15. Verkehrs- und Bausituation am <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

In der Zeit kurz vor Unterrichtsbeginn und kurz nach Unterrichtsschluss kommt es vor dem Eingang des <strong>Kaspar</strong>-<br />

<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, weil viele Schülereltern ihr Kind bis<br />

vor den Schuleingang fahren oder dort mit dem Pkw abholen. Diese Gefahrenlage wird durch den<br />

Publikumsverkehr am Job-Center noch verschärft. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Wendemanöver in den<br />

Sackgassen und Parkplatzeinfahrten unter Umständen eine Gefährdung für die Schüler darstellen! Daher bitten<br />

wir Sie eindringlich, Ihr Kind, wenn Sie es mit dem Auto zur Schule bringen bzw. von dort abholen, bereits an<br />

der Einmündung Langer Steig (Baumarkt) aus- bzw. einsteigen und die letzten Meter zu Fuß zurücklegen zu<br />

lassen.<br />

Wir sind sehr froh, dass der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung Fortschritte macht, wenn auch oft<br />

langsamer als erhofft. Immerhin sind nun alle Toiletten im Hauptbau saniert. Wir hoffen, dass der gute Zustand<br />

der sanitären Anlagen lang anhält und nicht durch Unachtsamkeit oder gar Vandalismus zu Lasten aller<br />

verschlechtert wird. Bitte weisen auch Sie Ihre Kinder darauf hin, dass das Betreten der Baustelle aus<br />

Sicherheitsgründen strengstens verboten ist.<br />

16. Bilder im Jahresbericht, in der Presse und im Internet<br />

Seit Jahren besteht bei uns der gute Brauch, im Jahresbericht Bilder der einzelnen Klassen und Kurse zu<br />

veröffentlichen. Seit einiger Zeit werden auch Bilder von Schulveranstaltungen und anderen schulischen<br />

Aktivitäten auf der Homepage des <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s gezeigt. Wir haben hierzu in der Vergangenheit<br />

immer mit einem einfachen Formular Ihr Einverständnis eingeholt.<br />

Veränderte datenschutzrechtliche Bestimmungen erfordern nun die Verwendung eines ausführlicheren und<br />

informativeren Formulars. Diesem <strong>Elternbrief</strong> ist ein Formular für minderjährige Schülerinnen und Schüler<br />

beigefügt. Volljährige Schülerinnen und Schüler holen bitte im Sekretariat das Formular für volljährige Schüler<br />

ab.<br />

17. Zusätzlich zu belegende 5 Wochenstunden bis zum Abitur im achtjährigen <strong>Gymnasium</strong><br />

Das Problem mit der Notwendigkeit, bis zum Abitur im achtjährigen <strong>Gymnasium</strong> 5 zusätzliche Stunden zu<br />

belegen (Wahlunterricht, freiwillige Intensivierungen), um die von der Kultusministerkonferenz geforderte<br />

Gesamtstundenzahl zu erreichen, ist durch die Regelung im Bereich der Intensivierungsstunden am <strong>Kaspar</strong>-


8<br />

<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong> (siehe Punkt 1unter „freiwillige Intensivierungsstunden“) so gut wie gelöst, denn dadurch hat<br />

jeder Schüler 4 der 5 geforderten Stunden automatisch belegt.<br />

18. Fremdsprachenassistentin<br />

Wir freuen uns sehr, dass ab Mitte Oktober wieder eine Fremdsprachenassistentin am <strong>Kaspar</strong>-<strong>Zeuß</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

eingesetzt werden kann. Nachdem wir im letzten Jahr eine Britin zu Gast hatten, wird in diesem Schuljahr die<br />

Französin Lucie Cheniere den Französischunterricht beleben.<br />

19. Schulbücher<br />

Das Büchergeld für Eltern ist glücklicherweise vor einiger Zeit wieder abgeschafft worden. Umso mehr liegt es<br />

uns am Herzen, Steuergelder zu sparen, indem wir dafür sorgen, dass die Schulbücher möglichst lange halten.<br />

Bücher müssen sofort eingebunden werden. Am Ende des Schuljahres werden nur eingebundene Bücher<br />

zurückgenommen. Wenn die Bücher in einem schlechten Zustand sind, der vom Schüler zu verantworten ist, ist<br />

der Neupreis (minus Schulrabatt) zu erstatten. Sollte Ihr Kind ein Schulbuch haben, das sich jetzt bereits in<br />

einem schlechten Zustand befindet, soll es sich unbedingt an Frau Reber oder Herrn Rau wenden, um<br />

ungerechtfertigte Forderungen zu vermeiden.<br />

20. Bestimmungen zum Vorrücken<br />

Es ist zwar noch sehr früh im Schuljahr, um über das Vorrücken zu informieren, aber die Erfahrung lehrt, dass<br />

manche Schülerinnen und Schüler aus Unkenntnis dazu neigen, ihren Einsatz zu minimieren, in der Hoffnung,<br />

aufgrund irgendeiner Bestimmung doch noch vorrücken zu können.<br />

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 rücken nicht vor, wenn sie<br />

� mindestens einmal Note 6<br />

� oder mindestens zweimal Note 5<br />

in Vorrückungsfächern aufweisen. Vorrückungsfächer sind alle Fächer außer Sport in allen Jahrgangsstufen<br />

und Musik in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Physik, <strong>1.</strong> und 2.<br />

Fremdsprache sowie ein weiteres Fach je nach Ausbildungsrichtung. Eine Chance, das Nichtvorrücken trotz<br />

des entsprechenden Notenbildes zu vermeiden, besteht in den unten genannten Jahrgangsstufen unter den<br />

beschriebenen Bedingungen:<br />

� Jahrgangsstufe 5 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird und die Lehrerkonferenz<br />

nach dem Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel der nächsten Jahrgangsstufe<br />

erreicht werden kann (Vorrücken auf Probe mit Probezeit, die bestanden werden muss)<br />

� Jahrgangsstufe 6 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird, wenn keine Note 6 im<br />

Fach Deutsch vorliegt und wenn maximal in drei Vorrückungsfächern schlechtere Leistungen als 4<br />

erzielt wurden, darunter in Kernfächern maximal einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5, und<br />

wenn die Schüler am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung bestehen (Nachprüfung, keine<br />

Probezeit)<br />

� Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben, darunter in<br />

Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 und wenn die Lehrerkonferenz nach dem<br />

Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel des <strong>Gymnasium</strong>s erreicht werden kann<br />

(Vorrücken auf Probe mit Probezeit, die bestanden werden muss)<br />

� Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben und Note 1 in einem<br />

oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder Note 3 in mindestens drei Kernfächern haben,


9<br />

Kernfächer können dabei nur durch Kernfächer ausgeglichen werden (Notenausgleich, keine<br />

Probezeit)<br />

Schüler der Jahrgangsstufe 10, die wegen maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 in Vorrückungsfächern<br />

nicht vorrücken dürfen, können die Besondere Prüfung in Deutsch, Mathematik und der <strong>1.</strong> Fremdsprache<br />

ablegen. Ein Bestehen wird mit einem mittleren Bildungsabschluss gleichgesetzt. Sie ermöglicht nicht den<br />

Besuch der Oberstufe des <strong>Gymnasium</strong>s.<br />

Ich hoffe, dass die Kenntnis der oben genannten Bestimmungen für möglichst viele unter Ihren Kindern unnötig<br />

ist, und wünsche der gesamten Schulgemeinschaft ein gutes und erfolgreiches Schuljahr.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

R. Leive<br />

Oberstudiendirektorin<br />

Anlagen<br />

Einverständniserklärungen<br />

Sprechstundenplan


10<br />

Vom <strong>Elternbrief</strong> vom 24.09.<strong>2012</strong>, und von der Einladung zu der Klassenelternversammlung der<br />

Jahrgangsstufe unserer Tochter/ unseres Sohnes<br />

.........................................................................................................................................................<br />

Name Vorname Klasse<br />

haben wir/habe ich Kenntnis genommen.<br />

......................................................., den ............................ ...............................................................................................<br />

Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten<br />

(Bitte bis 0<strong>1.</strong>10.<strong>2012</strong> bei der Klassenleitung abgeben.)<br />

Einverständniserklärung zum Unterrichtsschluss<br />

Wir sind/ Ich bin damit einverstanden, dass unsere Tochter/unser Sohn<br />

...................................................................................................................................................................<br />

Name Vorname Klasse<br />

bei vorzeitigem Unterrichtsschluss die Schule verlassen darf.<br />

Diese Erklärung gilt bis zum schriftlichen Widerruf.<br />

........................................., den ................................. .......................................................................<br />

Ort Datum Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten<br />

(Bitte bis 0<strong>1.</strong>10.<strong>2012</strong> bei der Klassenleitung abgeben.)

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