1. Elternbrief 2008/2009 - Kaspar-ZeuÃ-Gymnasium Kronach
1. Elternbrief 2008/2009 - Kaspar-ZeuÃ-Gymnasium Kronach
1. Elternbrief 2008/2009 - Kaspar-ZeuÃ-Gymnasium Kronach
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<strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Kronach</strong><br />
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />
Langer Steig 1, 96317 <strong>Kronach</strong><br />
T e l . : 0 9 2 6 1 / 5 0 4 5 6 0 - F a x 5 0 4 5 6 5 6<br />
E-Mail: sekretariat@kzg.de - Internet: www. kzg.de<br />
24. September <strong>2008</strong><br />
Sehr geehrte Eltern, liebe Kollegiatinnen und Kollegiaten,<br />
Schulleitung und Lehrerkollegium des <strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong>s wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen erfolgreichen<br />
Start ins neue Schuljahr. Traditionsgemäß wende ich mich in den ersten Wochen mit einem ausführlichen<br />
Rundschreiben an Sie.<br />
<strong>1.</strong> Unterrichtssituation zu Schuljahresbeginn<br />
Zurzeit besuchen 981 Schülerinnen und Schüler (davon 521 Mädchen und 460 Jungen) unsere Schule. Sie werden<br />
in 29 Klassen der Jahrgangsstufen 5 mit 11 (durchschnittliche Klassenstärke 27,00), sowie in 26 Leistungsund<br />
69 Grundkursen der Kollegstufe unterrichtet.<br />
Obwohl in einigen Fächerverbindungen Engpässe bei der Lehrerversorgung bestehen, ist es uns gelungen, die<br />
erforderlichen Lehrkräfte für das <strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong> zu gewinnen, sodass wir in der Lage sind, den<br />
Pflichtunterricht ungekürzt zu erteilen. Den Weggängen von unserer Schule, OStRin Gallois, StD Hurec, OStRin<br />
Thamm sowie LAssin Christ und StD Klüpfel (Ruhestand bzw. Wegversetzung) stehen folgende Neuzugänge gegenüber:<br />
StRin z.A. Judith Chrestels (Ku), LAssin Ulrike Finster (E, Geo), LAss Hans-Jürgen Hagen (D, G, Sk), StRin z.A. Andrea<br />
Hühnlein (E, Ek), StR z.A. Thomas Klatte (Sm, M), Herr Stefan Kühnert (M, Ph), StRefin Christina Schmidt (B, C)<br />
Herr Volker Sittig (B, C), StRef Frank Straßner (D, G), LAss Thomas Umbreit (E, Geo), StRefin Kathleen Vogel (E, G),<br />
StR Christian Wich (M, Sm) sowie bereits zum Februar <strong>2008</strong> StRin z.A. Daniela Eichhorn (E, F) und StR z.A. Fabian<br />
Erbacher (L, D).<br />
Dem <strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong> sind zur Ausbildung in den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Biologie und<br />
Chemie und Sport (m), 23 Referendarinnen und Referendare zugewiesen.<br />
Im Fach Sport sind heuer alle 5., 6. und 7. Klassen mit drei und alle anderen Klassen mit zwei Wochenstunden<br />
Basissport ausgestattet. Darüber hinaus stehen acht Wochenstunden für differenzierten Sport zur Verfügung. Je<br />
nach Neigung können sich interessierte Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Disziplinen sportlich betätigen:<br />
in Badminton, Volleyball, Gerätturnen, Tanz, und Tischtennis sowie Fußball.<br />
An Wahlunterricht werden in diesem Schuljahr Hauswirtschaft, Italienisch, Journalistisches Schreiben, Madrigalchor,<br />
Orchester, Rechtskunde, Schachspiel, Schulspiel, Spanisch, Unterstufenchor und Wirtschaftsenglisch angeboten.<br />
2. Ferienordnung<br />
Auf Grund der Ferienordnung ergeben sich für das laufende Schuljahr folgende Termine:<br />
erster Ferientag<br />
letzter Ferientag<br />
Herbstferien 03.1<strong>1.</strong><strong>2008</strong> 07.1<strong>1.</strong><strong>2008</strong><br />
Weihnachtsferien 22.12.<strong>2008</strong> 05.0<strong>1.</strong><strong>2009</strong><br />
Frühjahrsferien 23.02.<strong>2009</strong> 27.02.<strong>2009</strong><br />
Osterferien 06.04.<strong>2009</strong> 17.04.<strong>2009</strong><br />
Pfingstferien 02.06.<strong>2009</strong> 12.06.<strong>2009</strong><br />
Sommerferien 03.08.<strong>2009</strong> 14.09.<strong>2009</strong>
Damit sowohl eine Woche Herbstferien als auch eine Woche Faschingsferien möglich sind, hat das Kultusministerium<br />
verfügt, dass am Samstag, den 22.1<strong>1.</strong><strong>2008</strong> Unterricht stattfinden soll, und zwar unter dem besonderen<br />
Vorzeichen „Gesundheit“.<br />
Bitte beachten Sie, dass dieses Schuljahr an einem Freitag endet: letzter Schultag ist der 3<strong>1.</strong>07.<strong>2009</strong>.<br />
Unterrichtsfrei sind darüber hinaus:<br />
Tag der deutschen Einheit 03.10.<strong>2008</strong><br />
Buß- und Bettag 19.1<strong>1.</strong><strong>2008</strong><br />
Heilige Drei Könige 06.0<strong>1.</strong><strong>2009</strong><br />
Maifeiertag 0<strong>1.</strong>05.<strong>2009</strong><br />
Christi Himmelfahrt 2<strong>1.</strong>05.<strong>2009</strong><br />
2<br />
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass für Ihre Kinder Befreiungen vom regulären Unterricht für Urlaubsvorhaben<br />
nicht möglich sind. Hierfür stehen nur die unterrichtsfreien Tage sowie die Ferien zur Verfügung.<br />
Am Samstag, den 13.12.<strong>2008</strong>, findet unser traditioneller Weihnachtsbasar statt, zu dem wir Sie bereits jetzt herzlich<br />
einladen. Dieser Tag mit seinen zahlreichen Unterrichtsprojekten gilt als Unterrichtstag mit Anwesenheitspflicht<br />
für alle. Als Ausgleich ist der 19.12.<strong>2008</strong> unterrichtsfrei.<br />
Bitte berücksichtigen Sie, dass am Samstag, 13.12.<strong>2008</strong> die Schulbusse nicht und die Bundesbahn nur eingeschränkt<br />
verkehren, so dass wir Sie bitten, Ihre Kinder persönlich, u. U. in Fahrgemeinschaften, zur Schule zu<br />
bringen.<br />
3. Leistungsnachweise<br />
Seit <strong>1.</strong> August 2007 ist die neue Gymnasialschulordnung (GSO) in Kraft, die eine Reihe von Neuregelungen, vor<br />
allem im Bereich der Leistungsnachweise mit sich gebracht hat:<br />
• Stegreifaufgaben können sich jetzt auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden<br />
beziehen (bisher eine).<br />
• Kurzarbeiten sind nunmehr in allen Jahrgangsstufen möglich und können sich auf höchstens zehn vorangegangene<br />
Unterrichtsstunden beziehen (bisher sechs).<br />
In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sind, soweit sie dreistündig sind, drei Schulaufgaben, soweit<br />
sie vier- und mehrstündig sind, vier Schulaufgaben, in den übrigen Kernfächern sind je Schuljahr mindestens<br />
zwei Schulaufgaben zu halten. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick für die Jahrgangsstufen 5 mit<br />
1<strong>1.</strong> Über die vorgesehenen Leistungsnachweise in der Kollegstufe informiert der jeweilige Kursleiter.<br />
FACH<br />
Deutsch<br />
Latein<br />
Englisch<br />
Französisch<br />
Mathematik<br />
Naturwissenschaftlich-technologisches<br />
Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />
<strong>Gymnasium</strong><br />
5. bis 9. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben<br />
6. bis 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />
1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
5. bis 7. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
8. bis 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />
1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben<br />
6. bis 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 8. bis1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben<br />
9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />
1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
5. bis 7. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 8. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
8. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben<br />
9. Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben
3<br />
9. bis 1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 10. und 1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben<br />
Physik<br />
8. bis 1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben<br />
Chemie 8. bis 1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben ----------<br />
In den modernen Fremdsprachen muss in mindestens einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form einer<br />
mündlichen Prüfung abgehalten werden; die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass dies in Englisch in der 7.<br />
Jahrgangsstufe und in Französisch in der 8. bzw. 9. Jahrgangsstufe (F2 bzw. F3) geschehen wird.<br />
Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden; dies hat<br />
die Lehrerkonferenz für folgende Fächer und Jahrgangsstufen beschlossen:<br />
Deutsch:<br />
- In der 6. und 8. Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch den landesweiten Jahrgangsstufentest in Verbindung<br />
mit einem schulinternen Leistungstest ersetzt.<br />
- In der 1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch eine Präsentation ersetzt.<br />
Englisch:<br />
- In der 6. und 10. Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch den landesweiten Jahrgangsstufentest in<br />
Verbindung mit einem schulinternen Leistungstest ersetzt.<br />
In den übrigen Fächern werden keine Schulaufgaben gehalten. Alle Schulaufgaben werden zur Einsichtnahme<br />
mit nach Hause gegeben; bei Stegreifaufgaben ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich.<br />
Die Termine für die landesweiten Jahrgangsstufentests sind durch das Ministerium vorgegeben:<br />
Datum Fach Jahrgangsstufe<br />
07.10. Deutsch 6<br />
Englisch 10<br />
09.10. Deutsch 8<br />
Englisch 6<br />
Mathematik 10<br />
Die schulinternen Tests finden gegen Schuljahresende statt.<br />
4. Elternversammlungen<br />
Die Eltern unserer Fünftklässler lade ich zu einer Informationsveranstaltungen am Mittwoch, den 0<strong>1.</strong> Oktober<br />
<strong>2008</strong> um 18.00 Uhr ein. Zunächst wird unser Beratungslehrer, OStR Breitenbach, in unserer neuen Mensa über<br />
Schulleistung und ihre Bedingungsfaktoren referieren. Daraus sollen Konsequenzen für ein förderliches Erziehungsverhalten<br />
abgeleitet werden. Anschließend wird Herr Breitenbach das Projekt "Lernen lernen" vorstellen.<br />
Dies ist ein Angebot für Ihre Kinder, in zwei Doppelstunden am Nachmittag Wesentliches zu Arbeitsverhalten<br />
und Lernstrategien zu erfahren. Um 19.30 Uhr findet im jeweiligen Klassenzimmer der 5. Klassen eine Klassenelternversammlung<br />
statt, bei der Sie Gelegenheit haben, die Lehrkräfte Ihres Kindes kennen zu lernen.<br />
Ebenfalls am Mittwoch, den <strong>1.</strong> Oktober <strong>2008</strong>, findet um 19.00 Uhr in der Mensa des <strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong>s<br />
die Wahl des Elternbeirats statt. Hierzu sind die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangsstufen<br />
herzlich eingeladen.<br />
Darüber hinaus stehen bereits folgende Termine fest, zu denen aber noch gesondert Einladung ergehen wird:<br />
- Klassenelternversammlung für die 6. Klassen: Mittwoch, den 15. Oktober <strong>2008</strong><br />
- Klassenelternversammlung für die 7. Klassen: Mittwoch, den 12. November <strong>2008</strong>
4<br />
- Klassenelternversammlung für die 8. Klassen: Dienstag, den 7. Oktober <strong>2008</strong><br />
- Klassenelternversammlung für die 9. und 10. Klassen: Donnerstag, den 23. Oktober <strong>2008</strong><br />
- Erster allgemeiner Elternsprechtag: Donnerstag, den 27. November <strong>2008</strong><br />
5. Verhalten bei Schulversäumnissen<br />
Da die Schule Rechenschaft über das Verbleiben ihrer Schüler ablegen muss, bitte ich dringend um Einhaltung<br />
folgender Vorschriften:<br />
• unvorhergesehene Verhinderungen:<br />
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen, vor allem wegen Krankheit, verhindert, am Unterricht oder an einer<br />
sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich (d. h. am selben Tag) unter Angabe<br />
des Grundes zu benachrichtigen. Im Falle telefonischer Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb<br />
von zwei Tagen (für Freitag am Montag) nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist<br />
bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung<br />
mehr als 10 Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden; dieses ärztliche Attest kann nur dann<br />
anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen<br />
hat. Atteste von Heilpraktikern können nicht anerkannt werden.<br />
Bei häufigem Fehlen kann die Schule die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen.<br />
• vorhersehbare Verhinderungen:<br />
Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf vorher einzureichenden schriftlichen Antrag<br />
der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden, allerdings nur dann, wenn die geplante Abwesenheit pädagogisch<br />
und unterrichtsorganisatorisch vertretbar ist und das geplante Vorhaben nicht ebenso gut in der<br />
unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass Beurlaubungen für private<br />
Reise- und Urlaubstermine oder für den Besuch von Sprachkursen im Ausland grundsätzlich nicht erteilt<br />
werden können.<br />
6. Religionsunterricht<br />
Der Religionsunterricht ist nach der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Gesetz für das Erziehungsund<br />
Unterrichtswesen an den Schulen ordentliches Lehrfach. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht,<br />
ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden; nach Vollendung des 18. Lebensjahrs steht dieses Recht den<br />
Schülern selbst zu. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen erfolgen.<br />
Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr<br />
abgegeben werden; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Fall der ordnungsgemäßen<br />
Abmeldung wird für die betreffenden Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach, falls Ethik für die betreffende<br />
Jahrgangsstufe angeboten werden kann.<br />
7. Unfallverhütung im Sportunterricht<br />
Das Tragen von Schmuck jeglicher Art (auch Piercing) ist im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen untersagt,<br />
um die Verletzungsgefahr zu mindern. Die Erziehungsberechtigten können die Sportlehrkräfte nicht von der<br />
Verantwortung entbinden, auf die Einhaltung dieser Unfallverhütungsvorschriften zu achten. Dieser Hinweis erfolgt<br />
auf Weisung des Bayerischen Kultusministeriums.<br />
8. Anzeigepflicht bei Schulunfällen
5<br />
Alle Schülerinnen und Schüler sind in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Versicherungsschutz<br />
besteht bei der Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen (z. B. Skikurs, Wandertage),<br />
auf dem Schulweg und bei Tätigkeiten im Rahmen der Schülermitverantwortung. Jeder Schulunfall, der eine<br />
ärztliche Behandlung erfordert, ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der behandelnde Arzt ist darauf hinzuweisen,<br />
dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sachschäden (z. B. an Bekleidung, Brillen) können durch<br />
diese Versicherung nicht ersetzt werden.<br />
9. Beratungsmöglichkeiten<br />
Ihnen als Eltern wie uns als Lehrkräften liegt die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der Leistungsfähigkeit<br />
und der Leistungsbereitschaft Ihrer Kinder am Herzen. Persönliche und schulische Schwierigkeiten drücken<br />
sich unter Umständen nicht in Noten aus und die Ursachen sind für uns Lehrkräfte manchmal nur schwer erkennbar.<br />
Halten Sie bitte deswegen guten Kontakt zur Schule. Zur Information über Leistung und Verhalten Ihrer<br />
Kinder und zur Beratung stehen die Lehrkräfte des <strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong>s in ihren wöchentlichen<br />
Sprechstunden bereit (siehe beiliegende Sprechstundenliste). Darüber hinaus steht Ihnen auch der Beratungslehrer,<br />
Herr OStR Breitenbach in seiner Sprechstunde (Montag, 2. Stunde) sowie nach telefonischer Vereinbarung<br />
zur Verfügung. Bei größeren Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten können Sie auch die Beratung<br />
der für unsere Schule zuständigen Schulpsychologin Frau Eva Petters vom Arnold-<strong>Gymnasium</strong> Neustadt<br />
bei Coburg in Anspruch nehmen. Sie ist unter der Rufnummer 0179/9671341 zu erreichen.<br />
Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass es für unsere Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse möglich ist, den<br />
„Quali“ (Qualifizierender Hauptschulabschluss) an der Hauptschule abzulegen. Zum speziellen Elternabend ergeht<br />
noch gesondert Einladung.<br />
10. Beeinträchtigungen und Behinderungen<br />
Bitte informieren Sie die Schule über eventuelle Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen<br />
Ihrer Kinder. Dazu gehören auch z. B. Allergien, Phobien, notwendige Medikamenteneinnahmen, Diabetes,<br />
Epilepsie, starke Fehlsichtigkeit, Hörschwäche, o. Ä. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur<br />
den betroffenen Lehrkräften mitgeteilt. Dies liegt im Interesse Ihrer Kinder, denn die verantwortliche Lehrkraft<br />
kann z. B. im Sportunterricht oder auf einer Klassenfahrt nur dann richtig handeln, wenn ihr diese Informationen<br />
bekannt sind.<br />
1<strong>1.</strong> Gegenstände, die zu Hause bleiben sollten<br />
Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, Gegenstände, die im Unterricht unnötig oder gar störend sind, nicht mit in<br />
die Schule zu nehmen. Dazu gehören insbesondere<br />
• Walkmen, MP3-Player, i-Pods, o. Ä., die im schulischen Bereich ohnehin nicht benutzt werden dürfen;<br />
• Taschenmesser und vergleichbare Gegenstände;<br />
• Skateboards und Scooter;<br />
• Handys. Wir weisen darauf hin, dass seit <strong>1.</strong> August 2006 an allen Schulen ein striktes Handynutzungsverbot<br />
besteht. Mitgebrachte Handys sowie sonstige digitale Speichermöglichkeiten müssen im Schulbereich<br />
ausgeschaltet sein und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen<br />
können solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden.<br />
12. Gegenstände, die nicht in der Schule bleiben dürfen<br />
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Sportschuhe und Sportsachen aus hygienischen Gründen<br />
und wegen der Diebstahlgefahr nicht in den Klassenzimmern oder in den Garderobenschränken bleiben dürfen,<br />
sondern nach dem Unterricht wieder mit nach Hause genommen werden müssen.<br />
13. Vorzeitiger Unterrichtsschluss
6<br />
Bei unvorhergesehenem vorzeitigem Unterrichtsschluss, z. B. wegen plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft, ist es<br />
wegen der Aufsichtspflicht, die die Schule auszuüben hat, nicht mehr ohne weiteres möglich, die Schüler früher<br />
als laut Stundenplan vorgesehen nach Hause zu entlassen.<br />
Bei ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann den Schülern - wie es früher üblich war - allerdings<br />
gestattet werden, trotz vorzeitigen Unterrichtsendes das Schulgelände zu verlassen. Nur dann wäre es<br />
möglich, 6. Stunden oder den Nachmittagsunterricht vorzuziehen. Da wir glauben, dass eine solche Möglichkeit<br />
im Interesse Ihrer Kinder liegt, bitten wir Sie, einer entsprechenden Regelung zuzustimmen und die anhängende<br />
Einverständniserklärung auszufüllen.<br />
14. Mittagspause für Unterstufenschüler<br />
Während der Mittagspause (12.40 – 13.20 Uhr) ist für die Schüler der Aufenthalt im Pausenhof, im Hauptbau<br />
Erdgeschoss und – bei passender Witterung - auf dem Sportplatz vorgesehen. Den 5., 6. und 7. Klassen ist das<br />
Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause in der Regel nicht gestattet (Ausnahme: <strong>Kronach</strong>er Schüler<br />
auf Antrag der Eltern). Für die Aufsicht und ein entsprechendes Angebot der Mittagsverpflegung, über die Sie<br />
bereits in einem gesonderten Schreiben informiert wurden, wird gesorgt.<br />
15. Verkehrssituation am <strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong><br />
In der Zeit kurz vor Unterrichtsbeginn und kurz nach Unterrichtsschluss kommt es vor dem Eingang des <strong>Kaspar</strong>-<br />
Zeuß-<strong>Gymnasium</strong>s immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, weil viele Schülereltern ihr Kind bis<br />
vor den Schuleingang fahren oder dort mit Pkw abholen. Diese Gefahrenlage wird durch den Publikumsverkehr<br />
am Job-Center noch verschärft. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Wendemanöver in den Sackgassen und<br />
Parkplatzeinfahrten unter Umständen eine Gefährdung für die Schüler darstellen! Daher bitten wir Sie eindringlich,<br />
Ihr Kind, wenn Sie es mit dem Auto zur Schule bringen bzw. von dort abholen, bereits an der Einmündung<br />
Langer Steig (Baumarkt) aus- bzw. einsteigen und die letzten Meter zu Fuß zurück legen zu lassen<br />
16. Bilder im Jahresbericht und im Internet<br />
Seit Jahren besteht bei uns der gute Brauch, im Jahresbericht Bilder der einzelnen Klassen und Kurse im Jahresbericht<br />
zu veröffentlichen. Seit einiger Zeit werden auch Bilder von Schulveranstaltungen und anderen schulischen<br />
Aktivitäten auf der Homepage des <strong>Kaspar</strong>-Zeuß-<strong>Gymnasium</strong>s gezeigt. Wir bitten Sie, auf der bei-liegenden<br />
Erklärung durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis zu geben, dass Abbildungen von Ihrem Kind in dieser<br />
Weise veröffentlicht werden dürfen.<br />
17. Elternspende<br />
Allen, die im vergangenen Jahr durch die Elternspende über den Elternbeirat unsere Schule und damit unsere<br />
Schülerinnen und Schüler unterstützt haben, danke ich herzlich. Ich bitte Sie, auch in Zukunft auf diese Weise<br />
dem Elternbeirat die Unterstützung bedürftiger Schüler z. B. bei Studienfahrten, die Zusatzausstattung unserer<br />
Fachschaften sowie die Einrichtung von Wahl- und Ergänzungsunterricht zu ermöglichen.<br />
Ich wünsche der gesamten Schulgemeinschaft ein gutes und erfolgreiches Schuljahr.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
W. Funk<br />
Oberstudiendirektor<br />
Anlagen<br />
Einverständniserklärungen, Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz
7<br />
Vom <strong>Elternbrief</strong> vom 24.09.<strong>2008</strong>, vom Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz und von der Einladung<br />
zu den Klassenelternversammlungen der 5. Klassen, den unsere Tochter/ unser Sohn<br />
.........................................................................................................................................................<br />
Name Vorname Klasse<br />
übermittelt hat, haben wir/habe ich Kenntnis genommen.<br />
......................................................., den ............................ ...............................................................................................<br />
Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten<br />
(Bitte bis 29.09.<strong>2008</strong> bei der Klassenleitung abgeben.)<br />
Einverständniserklärung zum Unterrichtsschluss<br />
Wir sind/ Ich bin damit einverstanden, dass unsere Tochter/unser Sohn<br />
...................................................................................................................................................................<br />
Name Vorname Klasse<br />
bei vorzeitigem Unterrichtsschluss die Schule verlassen darf.<br />
Diese Erklärung gilt bis zum schriftlichen Widerruf.<br />
........................................., den ................................. .......................................................................<br />
Ort Datum Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten<br />
(Bitte bis 29.09.<strong>2008</strong> bei der Klassenleitung abgeben.)<br />
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bildern<br />
Wir sind/ Ich bin damit einverstanden, dass Abbildungen von unserer Tochter/unserem Sohn<br />
...................................................................................................................................................................<br />
Name Vorname Klasse<br />
im Rahmen von Schulveranstaltungen im Jahresbericht und im Internet veröffentlicht werden.<br />
Diese Erklärung gilt bis zum schriftlichen Widerruf.<br />
........................................., den ................................. .......................................................................<br />
Ort Datum Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten<br />
(Bitte bis 29.09.<strong>2008</strong> bei der Klassenleitung abgeben.)