bebauungsplan „sonniger südwesten“ - der Gemeinde Nordendorf
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EBERL-PACAN ERDMANN BRAUERSTRASSE 9 86695 NORDENDORF 08273/ TEL 99 65 26<br />
GESELLSCHAFT VON ARCHITEKTEN MBH FAX 99 65 27<br />
25.07.2006<br />
Seite 12 / 16<br />
Typ 1 Wandhöhe traufseitig 5,75 m<br />
Firsthöhe 9,50 m<br />
Typ 2 Wandhöhe traufseitig 4,75 m<br />
Firsthöhe 9,50 m<br />
3.5 Dachdeckung Hauptgebäude<br />
Als Dachdeckung <strong>der</strong> Hauptgebäude sind rot-, braun- und anthrazitfarbene Dach-<br />
ziegel, Betondachsteine, bei Pultdächern auch Plattenmaterialien wie Wellplatten<br />
und <strong>der</strong>gleichen zu verwenden.<br />
3.6 Außenwände<br />
Grelle und leuchtende Farben sind generell unzulässig.<br />
Blockbohlenhäuser sind nicht zulässig.<br />
3.7 Nebengebäude<br />
Nebengebäude wie Gartenhäuser, Gewächshäuser etc. können bis zu einer Größe<br />
von maximal 75m³ auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Baufenster, jedoch nicht im<br />
Vorgartenbereich (5m Zone zur Erschließungsstraße), errichtet werden.<br />
Dachform und Dachdeckung sind frei wählbar.<br />
3.8 Stellplätze und Garagen<br />
Stellplätze und Carports sind im Vorgartenbereich zulässig.<br />
Garagen sind auch außerhalb <strong>der</strong> Baufenster, jedoch nicht im Vorgartenbereich<br />
(5m Zone zur Erschließungsstraße) zulässig.<br />
Die Tiefe von Garagenvorplätzen (Abstand zwischen Garage und Grundstücksgrenze)<br />
muss zur jeweiligen Erschließungsstraße eine Mindesttiefe von 6,00 m betragen.<br />
Vorplätze vor den Garagen können zum Nachweis <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Stellplätze<br />
herangezogen werden.<br />
Pro geschaffener abgeschlossener Wohneinheit sind 1,5 Autostellplätze auf dem<br />
zugehörigen Grundstück nachzuweisen.<br />
Garagendächer und die Dächer von Carports können als Flach-, Pult- o<strong>der</strong> Satteldächer<br />
ausgeführt werden. Generell sind keine Dachaufbauten und Dacheinschnitt e bei<br />
Garagendächern zulässig. Der First bei Satteldächern auf Garagen ist immer mittig über<br />
<strong>der</strong> Garage anzuordnen, verschiedenartige Dachneigungen sind nicht zulässig.