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Aktuelles Rundschreiben - Landwirtschaftskammer Niederösterreich

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Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1 /2013<br />

Gesundheitsbescheinigung beim Verbringen von Rindern<br />

DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />

Gemäß BVD-Verordnung muss vor jeder Verbringung eines Rindes eine veterinärbehördliche<br />

Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden (§ 15 Abs. 1): Diese Bescheinigung bestätigt<br />

• entweder: die amtliche Anerkennung als BVD- freier Betrieb und die letzte Grund- oder Kontrolluntersuchung<br />

liegt nicht länger als 3 Monate zurück.<br />

• oder: die amtliche Anerkennung und die letzte Grund- oder Kontrolluntersuchung liegt nicht<br />

länger als 14 Monate zurück und die Bestimmungen für trächtige und nicht trächtige Rinder<br />

werden eingehalten.<br />

• oder: die Rinder wurden einer Einzeltieruntersuchung unterzogen.<br />

Eine Gesundheitsbescheinigung kann während den Amtszeiten in der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung<br />

Veterinärangelegenheiten) unter der Telefonnummer 02732/9025-30656 angefordert werden.<br />

Neuerung Mutterkuhprämie - Verweildauer<br />

DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />

Aufgrund einer EU-Kontrolle muss hinsichtlich Mutterkuhprämie die Prüfung der Kälberverweildauer<br />

von mind. zwei Monaten geändert werden. Ab dem Antragsjahr 2012, d.h. schon für das abgelaufene<br />

Jahr, wird die Ermittlung der geforderten Anzahl an Kälbern, die zwei Monate am Betrieb gehalten<br />

werden müssen, von mind. 50% auf mind. 80% erhöht. Die Berechnung der Abkalbequote (mind.<br />

50% der Fleischrassekühe müssen abkalben) bleibt unverändert.<br />

Mutterkuh – Quotenübertragung - Quotenbörse<br />

DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />

Für Betriebe, die 2013 Mutterkühe aufstocken und keine Quotenaufstockung aus der nationalen Reserve<br />

erhalten können (Betriebe mit A-Quote und Betriebe mit Aufstockung um nur eine Mutterkuh)<br />

müssen sich Mutterkuhquoten übertragen lassen. Die Bezirksbauernkammer Krems bietet<br />

wieder eine Quotenbörse an: Landwirte, die Quoten suchen oder abgeben wollen, können sich in der<br />

BBK melden (Tel: 050259 DW 40900). Quotenübertragungsformulare sind in der BBK erhältlich.<br />

Achtung: wurden in den letzten Jahren Quoten aus der nationalen Reserve zugeteilt, ist in den folgenden<br />

3 Jahren keine Übertragung zulässig – vor einer Übertragung überprüfen!<br />

Frist für die Quotenübertragung: 18. März 2013 (keine Nachreichfrist)<br />

Programm zur Qualitätssicherung in der Mutterkuhhaltung<br />

DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />

Der erforderliche Leistungsnachweis zur Qualitätsverbesserung in der Mutterkuhhaltung ist im Zeitraum<br />

1.1. bis 31.1.2013 an den TGD zu übermitteln. Unter Einhaltung aller sonstigen Voraussetzungen<br />

wird für reine Mutterkuhhaltungsbetriebe (keine A-Quote), die Mitglieder beim TGD sind, der<br />

Ankauf (Abrechnung erforderlich über NÖ Genetik oder NÖ Rinderbörse) von Kalbinnen oder Erstlingskühen<br />

aus Zuchtbetrieben mit einem Zuschuss bis zu 350 € / Betrieb gefördert. Details sind unter<br />

www.noe-tgd.at (Service, Downloads) oder in der BBK Krems erhältlich.

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