Aktuelles Rundschreiben - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
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Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1 /2013<br />
Gesundheitsbescheinigung beim Verbringen von Rindern<br />
DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />
Gemäß BVD-Verordnung muss vor jeder Verbringung eines Rindes eine veterinärbehördliche<br />
Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden (§ 15 Abs. 1): Diese Bescheinigung bestätigt<br />
• entweder: die amtliche Anerkennung als BVD- freier Betrieb und die letzte Grund- oder Kontrolluntersuchung<br />
liegt nicht länger als 3 Monate zurück.<br />
• oder: die amtliche Anerkennung und die letzte Grund- oder Kontrolluntersuchung liegt nicht<br />
länger als 14 Monate zurück und die Bestimmungen für trächtige und nicht trächtige Rinder<br />
werden eingehalten.<br />
• oder: die Rinder wurden einer Einzeltieruntersuchung unterzogen.<br />
Eine Gesundheitsbescheinigung kann während den Amtszeiten in der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung<br />
Veterinärangelegenheiten) unter der Telefonnummer 02732/9025-30656 angefordert werden.<br />
Neuerung Mutterkuhprämie - Verweildauer<br />
DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />
Aufgrund einer EU-Kontrolle muss hinsichtlich Mutterkuhprämie die Prüfung der Kälberverweildauer<br />
von mind. zwei Monaten geändert werden. Ab dem Antragsjahr 2012, d.h. schon für das abgelaufene<br />
Jahr, wird die Ermittlung der geforderten Anzahl an Kälbern, die zwei Monate am Betrieb gehalten<br />
werden müssen, von mind. 50% auf mind. 80% erhöht. Die Berechnung der Abkalbequote (mind.<br />
50% der Fleischrassekühe müssen abkalben) bleibt unverändert.<br />
Mutterkuh – Quotenübertragung - Quotenbörse<br />
DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />
Für Betriebe, die 2013 Mutterkühe aufstocken und keine Quotenaufstockung aus der nationalen Reserve<br />
erhalten können (Betriebe mit A-Quote und Betriebe mit Aufstockung um nur eine Mutterkuh)<br />
müssen sich Mutterkuhquoten übertragen lassen. Die Bezirksbauernkammer Krems bietet<br />
wieder eine Quotenbörse an: Landwirte, die Quoten suchen oder abgeben wollen, können sich in der<br />
BBK melden (Tel: 050259 DW 40900). Quotenübertragungsformulare sind in der BBK erhältlich.<br />
Achtung: wurden in den letzten Jahren Quoten aus der nationalen Reserve zugeteilt, ist in den folgenden<br />
3 Jahren keine Übertragung zulässig – vor einer Übertragung überprüfen!<br />
Frist für die Quotenübertragung: 18. März 2013 (keine Nachreichfrist)<br />
Programm zur Qualitätssicherung in der Mutterkuhhaltung<br />
DI Josef Stangl MA, DW 40931<br />
Der erforderliche Leistungsnachweis zur Qualitätsverbesserung in der Mutterkuhhaltung ist im Zeitraum<br />
1.1. bis 31.1.2013 an den TGD zu übermitteln. Unter Einhaltung aller sonstigen Voraussetzungen<br />
wird für reine Mutterkuhhaltungsbetriebe (keine A-Quote), die Mitglieder beim TGD sind, der<br />
Ankauf (Abrechnung erforderlich über NÖ Genetik oder NÖ Rinderbörse) von Kalbinnen oder Erstlingskühen<br />
aus Zuchtbetrieben mit einem Zuschuss bis zu 350 € / Betrieb gefördert. Details sind unter<br />
www.noe-tgd.at (Service, Downloads) oder in der BBK Krems erhältlich.