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Verwaltungsbericht 2007 - Landkreis Neunkirchen

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a) Der Kreistag:<br />

(Stand 13.06.2004)<br />

Der Kreistag ist die Volksvertretung. Er wird von den wahlberechtigten Einwohnern des Kreises in allgemeiner,<br />

unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Neunkirchen</strong> hat 33 Mitglieder, von denen nach dem Ergebnis der Kreistagswahlen vom 13.06.2004 derzeit<br />

17 Mitglieder der CDU, und 16 Mitglieder der SPD angehören.<br />

Der Kreistag beschließt nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz über alle<br />

Selbstverwaltungsangelegenheiten des <strong>Landkreis</strong>es, insbesondere setzt er die Haushaltssatzung fest,<br />

verabschiedet den Haushaltsplan, erlässt Satzungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten und beschließt<br />

über die Einstellung des Personals sowie über Aus- und Durchführung von Maßnahmen und Projekten.<br />

Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich. Den Vorsitz führt der Landrat. Er ist nicht<br />

stimmberechtigt. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neunkirchen</strong> aus seiner<br />

Mitte 4 Kreistagsausschüsse gebildet: Schulausschuss; Ausschuss für Natur und Umwelt; Ausschuss für<br />

Wirtschaft und Verkehr; Rechnungsprüfungsausschuss.<br />

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