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Verwaltungsbericht 2009 - Landkreis Neunkirchen

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2008 <strong>2009</strong><br />

Im Zusammenhang mit den Genehmigungen wurden<br />

Befreiungen bzw. Ausnahmen erteilt<br />

83 92<br />

Auskünfte aus Baulastenregister und Baulasten eingetragen<br />

62 44<br />

Verlängerung von Baugenehmigungen 11 10<br />

Genehmigung von Grundstücksteilungen - -<br />

Zustimmung bei Konzessionen 25 21<br />

Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz 30 23<br />

Wiederkehrende Prüfung nach VstättVO - -<br />

Stellungnahmen für Dritte als Genehmigungsbehörde 3 8<br />

Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz - -<br />

Erlaubnisse zur Lagerung Brennbarer Flüssigkeiten - -<br />

Abnahme fliegender Bauten (Fahrgeschäfte, Festzelte) 122 99<br />

Einleitung eines bauordnungsrechtlichen Verfahren<br />

Wegen illegaler Bautätigkeit (Bauen abweichend von<br />

der Genehmigung bzw. ohne Genehmigung, Baumängel,<br />

Nachbarbeschwerden usw.)<br />

135 147<br />

davon führten zu einer baupolizeilichen Verfügung 31 36<br />

Genehmigung zur Veräußerung von Grundstücken<br />

nach dem Grundstücksverkehrsgesetz<br />

273 304<br />

zum Soll gestellte Einnahmen 179.202,05 € 110.250,49 €<br />

„Verlorene Gebühren“ (Institutionen die lt. Saarl. Gebührengesetz<br />

von der Zahlung einer Gebühr befreit<br />

sind: Gemeinden, Kirchen, etc.)<br />

66.260,95 € 22.941,32 €<br />

Gesamt 245.463,00 € 133.191,81 €<br />

Im Rahmen der Überwachung der Gebühreneingänge<br />

sind Buchungsfälle angefallen: 496 428<br />

80

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