Verwaltungsbericht 2009 - Landkreis Neunkirchen
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2008 <strong>2009</strong><br />
Im Zusammenhang mit den Genehmigungen wurden<br />
Befreiungen bzw. Ausnahmen erteilt<br />
83 92<br />
Auskünfte aus Baulastenregister und Baulasten eingetragen<br />
62 44<br />
Verlängerung von Baugenehmigungen 11 10<br />
Genehmigung von Grundstücksteilungen - -<br />
Zustimmung bei Konzessionen 25 21<br />
Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz 30 23<br />
Wiederkehrende Prüfung nach VstättVO - -<br />
Stellungnahmen für Dritte als Genehmigungsbehörde 3 8<br />
Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz - -<br />
Erlaubnisse zur Lagerung Brennbarer Flüssigkeiten - -<br />
Abnahme fliegender Bauten (Fahrgeschäfte, Festzelte) 122 99<br />
Einleitung eines bauordnungsrechtlichen Verfahren<br />
Wegen illegaler Bautätigkeit (Bauen abweichend von<br />
der Genehmigung bzw. ohne Genehmigung, Baumängel,<br />
Nachbarbeschwerden usw.)<br />
135 147<br />
davon führten zu einer baupolizeilichen Verfügung 31 36<br />
Genehmigung zur Veräußerung von Grundstücken<br />
nach dem Grundstücksverkehrsgesetz<br />
273 304<br />
zum Soll gestellte Einnahmen 179.202,05 € 110.250,49 €<br />
„Verlorene Gebühren“ (Institutionen die lt. Saarl. Gebührengesetz<br />
von der Zahlung einer Gebühr befreit<br />
sind: Gemeinden, Kirchen, etc.)<br />
66.260,95 € 22.941,32 €<br />
Gesamt 245.463,00 € 133.191,81 €<br />
Im Rahmen der Überwachung der Gebühreneingänge<br />
sind Buchungsfälle angefallen: 496 428<br />
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