Lieferantenrahmenvertrag Strom - E.ON Edis
Lieferantenrahmenvertrag Strom - E.ON Edis
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Anlage 1<br />
Reservenetzkapazität<br />
1 Definition<br />
Die Reservenetzkapazität ist der höchste viertelstündliche Mittelwert der Wirkleistung, der<br />
im Falle eines störungs- oder revisionsbedingten Stillstandes oder eines Ausfalles von am<br />
Netz vom Kunden des Lieferanten unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kraftwerken<br />
zusätzlich in Anspruch genommen werden darf.<br />
2 Höhe der Reservenetzkapazität<br />
Der Lieferant und der Netzbetreiber vereinbaren ab Beginn dieses <strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong>es<br />
eine Reservenetzkapazität. Die Höhe der Reservenetzkapazität ergibt sich auch der<br />
Summe der in Anhang zur Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen.<br />
3 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität<br />
3.1 Die Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität ist begrenzt auf Zeiten eines störungs- oder<br />
revisionsbedingten Stillstandes oder eines Ausfalles eines vom Kunden des Lieferanten unmittelbar<br />
oder mittelbar angeschlossenen Kraftwerken und ist in der Höhe begrenzt auf die<br />
im Einzelfall tatsächlich nicht zur Verfügung stehende Erzeugungsleistung.<br />
Ein fehlender Wärmeabsatz bei KWK-Anlagen berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der<br />
bestellten Reservenetznutzungskapazität.<br />
3.2 Bei Störungseintritt meldet der Lieferant unverzüglich den Eintritt und die vermutliche<br />
Dauer der Störung an den Netzbetreiber. Revisionsbedingte Stillstände sind dem Netzbetreiber<br />
rechtzeitig, jedoch mindestens 8 Wochen vor Beginn des Stillstandes zu melden. Die<br />
Stillstände bzw. Ausfälle sind dem Netzbetreiber auf Verlangen in geeigneter Form in Höhe<br />
und Dauer nachzuweisen.<br />
3.3 Die kumulierten Zeitdauer der Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität durch den Kunden<br />
des Lieferanten im jeweiligen Kalenderjahr ist die gesamte Zeitdauer, des störungs- oder<br />
revisionsbedingten Stillstandes der Kraftwerke, für die der Lieferant die Inanspruchnahme<br />
der Reservenetzkapazität gemeldet hat und dabei die in Anspruch genommene Leistung über<br />
der Verrechnungsleistung liegt.<br />
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Anlage 1 zum <strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> zwischen Lieferant und E.<strong>ON</strong> edis AG