Lieferantenrahmenvertrag Strom - E.ON Edis
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Anlage 4a<br />
Standardlastprofilverfahren - Grundsätzliche Verfahrensweise<br />
Im Netzgebiet der E.<strong>ON</strong> edis AG kommt das synthetische Standardlastprofilverfahren zur Anwendung.<br />
Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung der <strong>Strom</strong>lieferung an Letztverbraucher mit einer<br />
jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden standardisierte Lastprofile.<br />
Zur Anwendung kommen dabei folgende Lastprofiltypen:<br />
G21 Gewerbebetrieb<br />
H21 Haushaltskunde<br />
L21 Landwirtschaftsbetrieb<br />
B21 Bandlastkunden (8.760 Benutzungsstunden/a)<br />
D21 dämmerungsgeführte Anlagen<br />
N21 unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Nachtspeicherheizung<br />
W21 unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Wärmepumpe<br />
Die Zuordnung der Entnahmestellen zu den Lastprofiltypen erfolgt durch den Netzbetreiber entsprechend<br />
der vorwiegenden Nutzungsart der Entnahmestellen.<br />
Die Zuordnung einer Entnahmestelle zu einem anderen Standardlastprofil kann durch den Lieferanten<br />
unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu dem beabsichtigten Zeitpunkt der<br />
Änderung beantragt werden (Änderungsmeldung).<br />
Zur Vermeidung der Zuordnung eines ungerechtfertigten Standardlastprofiltyps wird der Netzbetreiber<br />
erforderlichenfalls entsprechende Belege beim Lieferanten anfordern.<br />
Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Standardlastprofile mit einer Frist von 3 Monaten zu ändern, zu<br />
erweitern oder zu ergänzen sowie neue Standardlastprofile einzuführen und die Entnahmestellen<br />
ggf. neu zuzuordnen. Der Lieferant wird hierüber rechtzeitig informiert.<br />
Die Standardlastprofile des Netzbetreibers sind im Internet unter<br />
www.eon-edis.com/html/20192.htm veröffentlicht.<br />
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Anlage 4a zum <strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> zwischen Lieferant und E.<strong>ON</strong> edis AG