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Lieferantenrahmenvertrag Strom - E.ON Edis

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Anlage 2<br />

Technische Einzelheiten zum Datenaustausch<br />

1.1 EDIFACT-Formate<br />

Der Datenaustausch zur Umsetzung der in Ziffer 4.1 des <strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong>es genannten<br />

Bestimmungen findet ausschließlich mit EDIFACT-Nachrichten statt. Die Übertragung<br />

der Stamm-, Bewegungs-, Abrechnungs- und Zahlavisdaten erfolgt mittels der<br />

EDIFACT-Nachrichtentypen UTILMD, MSC<strong>ON</strong>S, INVOIC und REMADV. Das Ergebnis<br />

jeder Syntaxprüfung wird mit dem Nachrichtentypen C<strong>ON</strong>TRL, Anwendungsfehler mit dem<br />

Nachrichtentyp APERAK übermittelt.<br />

Es kommen jeweils die von der Bundesnetzagentur als verbindlich festgelegten Nachrichtentypversionen<br />

zur Anwendung.<br />

C<strong>ON</strong>TRL<br />

Die Vertragspartner versenden als Reaktion auf jede eingehende EDIFACT-Nachricht eine<br />

C<strong>ON</strong>TRL-Nachricht, die das Ergebnis der Syntax-Prüfung im Rahmen der technischen<br />

Konvertierung der EDIFACT-Nachrichten dokumentiert. Die Marktpartner sind sich darüber<br />

einig, dass es auf eine C<strong>ON</strong>TRL-Nachricht als Antwort keine C<strong>ON</strong>TRL-Nachricht gibt.<br />

1.2 Technischer Übertragungsweg<br />

Der Austausch der EDIFACT-Nachrichtendateien erfolgt grundsätzlich unter Anwendung<br />

der „EDI@Energy Kommunikationsrichtlinie“ in der jeweils gültigen Version. Als Übertragungsweg<br />

wird grundsätzlich E-Mail (smtp) verwendet.<br />

1.3 Sicherer Datenaustausch, Signatur und Verschlüsselung<br />

Der Netzbetreiber stellt den Schutz von personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz<br />

vor unberechtigter Einsichtnahme Dritter durch geeignete Verfahren sicher.<br />

Dazu versendet der Netzbetreiber die Nachrichtentypen UTILMD und INVOIC ausschließlich<br />

per verschlüsselter und signierter E-Mail an den Lieferanten. Es kommt das Verschlüsselungsverfahren<br />

S/MIME zum Einsatz. Die Verschlüsselung wird vor ihrer Inbetriebnahme<br />

durch die Vertragspartner abgestimmt. Eine Verschlüsselung und Signatur der EDIFACT-<br />

Nachrichtendateien erfolgt nicht.<br />

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Anlage 2 zum <strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> zwischen Lieferant und E.<strong>ON</strong> edis AG

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