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Nachweis von Bauablaufstörungen aus prozessorientierter Sicht ...

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Lehrstuhl für Bauprozessmanagement<br />

und Immobilienentwicklung<br />

Univ. - Prof. Dr.- Ing. Josef Zimmermann<br />

Diplomarbeit<br />

<strong>Nachweis</strong> <strong>von</strong> <strong>Bauablaufstörungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>prozessorientierter</strong> <strong>Sicht</strong> und<br />

deren Auswirkungen auf die Leistungs- und Steuerungsprozesse<br />

Zusammenfassung<br />

Rita Zacherl<br />

In vorliegender Arbeit wird zunächst der Bauablauf bzgl. der Prozesse, die in seinem Rahmen<br />

ablaufen, und der Abhängigkeiten, die zwischen diesen Prozessen bestehen, näher untersucht.<br />

Dazu wird zwischen Leistungs- und Steuerungsprozessen differenziert, die zu Beginn definiert<br />

werden. Leistungsprozesse sind jene Prozesse, die zur physischen Herstellung eines Bauwerks<br />

unbedingt erforderlich sind, wozu die Entwurfs- und Ausführungsplanung, die Vergabe <strong>von</strong><br />

Leistungen bzw. die Bestellung <strong>von</strong> Material, die Logistik und schließlich die Ausführung der<br />

Leistung zählen. Nach dieser Aufteilung kann für die einzelnen Teilleistungen, <strong>aus</strong> denen sich die<br />

zu erbringende Bauleistung zusammensetzt, jeweils eine eigene Leistungsprozesskette definiert<br />

werden, die sich <strong>aus</strong> der Planung, Vergabe, Logistik und Ausführung dieser Teilleistung<br />

zusammensetzt. Die Steuerungsprozesse unterstützen die Leistungsprozesse, indem sie diese<br />

koordinieren, veranlassen, überwachen und dokumentieren. Zu ihnen können z.B. die Tätigkeiten<br />

des Plan- und Schnittstellenmanagements, des Controllings und der Qualitätssicherung gezählt<br />

werden. Das Ziel der Steuerungsprozesse ist eine effiziente Projektabwicklung hinsichtlich<br />

Kosten, Terminen und Qualität.<br />

Bei der Durchführung einer Baumaßnahme können Abweichungen des Ist-Ablaufs vom geplanten<br />

Soll auftreten, die <strong>von</strong> Ereignissen hervorgerufen werden, die <strong>aus</strong> Bereichen (Einflussbereich des<br />

AG, der Behörden oder der Umwelt) stammen können, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss<br />

hat und die für ihn bei seiner Planung des Bauablaufs nicht vorhersehbar waren. Je nach<br />

Eintrittszeitpunkt, können diese Ereignisse eine Leistungsprozesskette bzw. einen<br />

Leistungsprozess derart beeinflussen, dass sich diese(r) in ihrer/seiner zeitlichen Lage und/oder<br />

Dauer verändert. Aufgrund <strong>von</strong> technischen oder kapazitiven Abhängigkeiten der Prozesse, kann<br />

dies auch Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf haben, wodurch dieser gestört und der<br />

Auftragnehmer nach § 6 VOB/B in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung behindert<br />

sein kann.<br />

Aus einer Bauablaufstörung bzw. der Behinderung des Auftragnehmers können sich<br />

unterschiedliche Konsequenzen für die Ausführungsdauer einzelner Leistungsprozesse, aber<br />

auch für die geplante Dauer des gesamten Bauablaufs ergeben. Dazu wird zuerst die Prozess-,<br />

anschließend die Bauablaufebene untersucht. Prozesse können infolge einer Behinderung<br />

unterbrochen werden und/oder sich verzögern. Da die Prozesse eines Bauablaufs <strong>aus</strong><br />

technischen, aber auch <strong>aus</strong> kapazitiven Gründen <strong>von</strong>einander abhängig sind, können <strong>von</strong> der<br />

zeitlichen Veränderung eines Prozesses weitere, mit ihm verknüpfte Prozesse betroffen sein,<br />

indem diese sich verschieben und ggf. auch verzögern. Je nach den Anordnungsbeziehungen der<br />

Leistungsprozesse, können sich diese Auswirkungen bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin<br />

fortsetzen, so dass dieser nicht mehr eingehalten werden kann. Dabei können sich auch die<br />

Kosten anders als geplant entwickeln, da z.B. Lohn- und Vorhaltekosten für Geräte oder Schalung<br />

zeitabhängig sind und somit bei einer Verlängerung der Ausführungsdauer ansteigen.<br />

Die Behinderung eines Leistungsprozesses hat auch Auswirkungen auf die Steuerungsprozesse,<br />

da sie im Falle einer Bauzeitverlängerung einen zeitlichen Mehraufwand aufgrund einer längeren<br />

Einsatzdauer des Steuerungspersonals auf dem Projekt bedeutet. Darüber hin<strong>aus</strong> kann auch ein<br />

quantitativ höherer Steuerungsaufwand entstehen, da infolge einer Behinderung z.B. ein<br />

zusätzlicher Dokumentations- und Koordinierungsaufwand notwendig werden kann. Je nach dem<br />

Zacherl – <strong>Nachweis</strong> <strong>von</strong> <strong>Bauablaufstörungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>prozessorientierter</strong> <strong>Sicht</strong> und deren Auswirkungen auf die<br />

Leistungs- und Steuerungsprozesse<br />

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Lehrstuhl für Bauprozessmanagement<br />

und Immobilienentwicklung<br />

Univ. - Prof. Dr.- Ing. Josef Zimmermann<br />

Ausmaß der Folgen, muss ggf. der Personalbestand zur Steuerung aufgestockt werden, wodurch<br />

zusätzliche Kosten verursacht werden.<br />

Um die zeitlichen Folgen einer Bauablaufstörung bzw. Behinderung zu kompensieren, bestehen<br />

unterschiedliche Möglichkeiten zur Gegensteuerung, die im Rahmen der Steuerungsprozesse<br />

geprüft und geplant, und anschließend in den Leistungsprozessen umgesetzt werden. Der<br />

Auftragnehmer kann zur Gegensteuerung Prozesse beschleunigen, indem er z.B. die Kapazitäten<br />

erhöht oder ein anderes Verfahren einsetzt, mit dem eine höhere Produktionsgeschwindigkeit<br />

erreichbar ist und somit die Prozessdauer verkürzen. Infolge der Planung und Durchführung <strong>von</strong><br />

Gegensteuerungsmaßnahmen können wiederum Mehrkosten in den Leistungs- und<br />

Steuerungsprozessen entstehen.<br />

Damit der Auftragnehmer infolge einer Behinderung nicht benachteiligt wird, sieht die VOB/B,<br />

ergänzt durch das BGB, bestimmte Regelungen hinsichtlich Fristverlängerung (§ 6 Nr. 2 VOB/B)<br />

und Schadensersatz (§ 6 Nr. 6 VOB/B) bzw. Entschädigung (§ 642 BGB) vor. Diese<br />

Anspruchsgrundlagen werden in der Arbeit vorgestellt, ebenso wie die formalen und inhaltlichen<br />

Anforderungen, die durch die Bestimmungen der VOB/B und der Rechtssprechung des BGH an<br />

Behinderungsanzeigen und an den <strong>Nachweis</strong> der geltend gemachten Ansprüche gestellt werden.<br />

Im Rahmen der <strong>Nachweis</strong>führung wird auch auf die Bedeutung einer zeitnahen und <strong>aus</strong>führlichen<br />

Dokumentation eingegangen, so dass die Behinderungssachverhalte nachweislich und begründet<br />

dargestellt werden können.<br />

Zur Ermittlung einer Bauzeitverlängerung und dar<strong>aus</strong> entstehender Mehrkosten, sowie zur<br />

<strong>Nachweis</strong>führung, finden sich in der Literatur unterschiedliche Verfahren, die in der Arbeit<br />

vorgestellt werden.<br />

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Literaturrecherche und der Untersuchung einiger<br />

Gutachten, die sich mit der Bewertung <strong>von</strong> Behinderungsanzeigen hinsichtlich der<br />

Anspruchsberechtigung und dem <strong>Nachweis</strong> einer Behinderung und ihrer Folgen beschäftigt<br />

haben, wird ein <strong>Nachweis</strong>verfahren entwickelt, das den Anforderungen einer konkreten<br />

bauablaufbezogenen Darstellung jeder einzelnen Behinderung, die in einem Projekt auftritt,<br />

gerecht werden soll, wie es vom BGH gefordert wird (vgl. BGH-Urteil VII ZR 224/00 vom<br />

21.03.2002). Dazu werden Anforderungen an die Dokumentation der Ansätze des geplanten Solls<br />

und des tatsächlichen Baugeschehens definiert, so dass Abweichungen zeitnah erkannt, und die<br />

Auswirkungen einer etwaigen Bauablaufstörung bzw. Behinderung ermittelt und nachgewiesen<br />

werden können, indem die geplanten Soll-Werte den Ist-Werten gegenübergestellt werden.<br />

Darüber hin<strong>aus</strong> wird eine Checkliste erarbeitet, mit deren Hilfe zuerst eine prozess-, und<br />

anschließend eine bauablaufbezogene Analyse durchgeführt werden kann. Anhand dieser<br />

Analysen kann ermittelt werden, ob bei einer identifizierten Abweichung ein<br />

Behinderungstatbestand vorliegt und welche Auswirkungen sich hier<strong>aus</strong> bzgl. der Bauzeit und der<br />

Kosten ggf. ergeben. Die Erkenntnisse <strong>aus</strong> dieser Analyse können sowohl einer<br />

Behinderungsanzeige, als auch später dem konkreten <strong>Nachweis</strong> einer Fristverlängerung und<br />

zusätzlichen Vergütung infolge einer Behinderung zugrunde gelegt werden.<br />

Abschließend wird dieses Vorgehen an drei unterschiedlichen, <strong>von</strong>einander unabhängigen,<br />

Szenarien eines frei gewählten Beispiels zur Ermittlung der Bauzeitverlängerung durchgeführt.<br />

Zacherl – <strong>Nachweis</strong> <strong>von</strong> <strong>Bauablaufstörungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>prozessorientierter</strong> <strong>Sicht</strong> und deren Auswirkungen auf die<br />

Leistungs- und Steuerungsprozesse<br />

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