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Aktuelles Gastgeberverzeichnis - Stadt Salzgitter

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Zeichenerklärung, Haftungsausschluss & Gastaufnahmevertrag<br />

34<br />

Zeichenerklärung<br />

Einzelzimmer<br />

Zweibett-/ Doppelzimmer<br />

Mehrbettzimmer<br />

Minibar im Zimmer<br />

Dusche/WC<br />

Bad/WC<br />

Modemanschluss im Zimmer<br />

W-LAN<br />

TV im Zimmer<br />

Telefon im Zimmer<br />

Haftungsausschluss<br />

Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben<br />

beruhen auf Mitteilungen, die den Tourismusstellen<br />

von den Beherbergungsbetrieben<br />

gemacht wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

kann keine Gewähr übernommen<br />

werden. Für Satzfehler, Fehler bei der Datenübertragung,<br />

Auslassungen, falsche oder unvollständige<br />

Preisangaben, zeitbedingte Veränderungen<br />

usw. wird keine Haftung übernommen.<br />

Wenn Sie sich für ein Quartier entschieden haben,<br />

setzen Sie sich bitte für eine Reservierung<br />

direkt mit dem Vermieter in Verbindung.<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,<br />

sobald das Zimmer bestellt und zugesagt<br />

oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht<br />

mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags<br />

verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung<br />

des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer<br />

der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet,<br />

bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem<br />

Gast Schadenersatz zu leisten (Gäste, die<br />

später als 18:00 Uhr ankommen, sollten ihren<br />

Vermieter davon unterrichten).<br />

Nichtraucherzimmer/-wohnung<br />

Behindertenfreundlich<br />

Kinderbett auf Anfrage<br />

Kinderfreundlich<br />

Busparkplatz<br />

Parkmöglichkeit<br />

Transferservice<br />

Restaurant im Haus<br />

Küche<br />

Konferenz-/ Tagungsmöglichkeiten<br />

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,<br />

sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder,<br />

falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr<br />

möglich war, bereitgestellt worden ist. Die bestätigte<br />

Reservierung ist für den Gastgeber und<br />

für den Gast verbindlich. Beachten Sie hierzu<br />

auch die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />

(s. unten).<br />

Die Tourist-Information vermittelt Unterkünfte<br />

für Einzelreisende und Reisegruppen. Sie wird<br />

nur als Vermittler tätig und kann keine Haftung<br />

übernehmen.<br />

4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme<br />

der vertraglichen Leistungen<br />

den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis<br />

zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter<br />

ersparten Aufwendungen.<br />

4b. Die Einsparungen betragen normalerweise<br />

bei Übernachtung mit Frühstück 20 %,<br />

Übernachtung mit Halbpension 30 %,<br />

Übernachtung mit Vollpension 40 % und<br />

reiner Übernachtung ohne Zusatzleistungen<br />

10 %.<br />

5a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten,<br />

nicht in Anspruch genommene<br />

Weckservice<br />

Haustiere gegen Gebühr<br />

Faxservice<br />

25-Stunden-Service<br />

Fahrstuhl<br />

Waschmaschine<br />

Bar im Haus<br />

Die bei den Hotels aufgeführten Sterne ( * bis<br />

*****) sind das Ergebnis der freiwilligen deutschen<br />

Hotelklassifizierung nach internationalem<br />

Standard. Betriebe ohne Sterne haben an der<br />

Klassifizierung bisher nicht teilgenommen. Ein<br />

Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht<br />

verbunden.<br />

Die Liste der angeführten Beherbergungsbetriebe<br />

ist in keinem Fall der Rangfolge gleichzusetzen.<br />

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />

Sauna<br />

Wäschereiservice<br />

Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu<br />

vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />

5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers<br />

hat der Gast für die Dauer des Vertrags den<br />

nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.<br />

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der<br />

Betriebsort.<br />

Hinweis: Gegen Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag<br />

kann man sich absichern.<br />

Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

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