Aktuelles Gastgeberverzeichnis - Stadt Salzgitter
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Zeichenerklärung, Haftungsausschluss & Gastaufnahmevertrag<br />
34<br />
Zeichenerklärung<br />
Einzelzimmer<br />
Zweibett-/ Doppelzimmer<br />
Mehrbettzimmer<br />
Minibar im Zimmer<br />
Dusche/WC<br />
Bad/WC<br />
Modemanschluss im Zimmer<br />
W-LAN<br />
TV im Zimmer<br />
Telefon im Zimmer<br />
Haftungsausschluss<br />
Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben<br />
beruhen auf Mitteilungen, die den Tourismusstellen<br />
von den Beherbergungsbetrieben<br />
gemacht wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
kann keine Gewähr übernommen<br />
werden. Für Satzfehler, Fehler bei der Datenübertragung,<br />
Auslassungen, falsche oder unvollständige<br />
Preisangaben, zeitbedingte Veränderungen<br />
usw. wird keine Haftung übernommen.<br />
Wenn Sie sich für ein Quartier entschieden haben,<br />
setzen Sie sich bitte für eine Reservierung<br />
direkt mit dem Vermieter in Verbindung.<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,<br />
sobald das Zimmer bestellt und zugesagt<br />
oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht<br />
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags<br />
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung<br />
des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer<br />
der Vertrag abgeschlossen ist.<br />
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet,<br />
bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem<br />
Gast Schadenersatz zu leisten (Gäste, die<br />
später als 18:00 Uhr ankommen, sollten ihren<br />
Vermieter davon unterrichten).<br />
Nichtraucherzimmer/-wohnung<br />
Behindertenfreundlich<br />
Kinderbett auf Anfrage<br />
Kinderfreundlich<br />
Busparkplatz<br />
Parkmöglichkeit<br />
Transferservice<br />
Restaurant im Haus<br />
Küche<br />
Konferenz-/ Tagungsmöglichkeiten<br />
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,<br />
sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder,<br />
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr<br />
möglich war, bereitgestellt worden ist. Die bestätigte<br />
Reservierung ist für den Gastgeber und<br />
für den Gast verbindlich. Beachten Sie hierzu<br />
auch die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />
(s. unten).<br />
Die Tourist-Information vermittelt Unterkünfte<br />
für Einzelreisende und Reisegruppen. Sie wird<br />
nur als Vermittler tätig und kann keine Haftung<br />
übernehmen.<br />
4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme<br />
der vertraglichen Leistungen<br />
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis<br />
zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter<br />
ersparten Aufwendungen.<br />
4b. Die Einsparungen betragen normalerweise<br />
bei Übernachtung mit Frühstück 20 %,<br />
Übernachtung mit Halbpension 30 %,<br />
Übernachtung mit Vollpension 40 % und<br />
reiner Übernachtung ohne Zusatzleistungen<br />
10 %.<br />
5a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten,<br />
nicht in Anspruch genommene<br />
Weckservice<br />
Haustiere gegen Gebühr<br />
Faxservice<br />
25-Stunden-Service<br />
Fahrstuhl<br />
Waschmaschine<br />
Bar im Haus<br />
Die bei den Hotels aufgeführten Sterne ( * bis<br />
*****) sind das Ergebnis der freiwilligen deutschen<br />
Hotelklassifizierung nach internationalem<br />
Standard. Betriebe ohne Sterne haben an der<br />
Klassifizierung bisher nicht teilgenommen. Ein<br />
Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht<br />
verbunden.<br />
Die Liste der angeführten Beherbergungsbetriebe<br />
ist in keinem Fall der Rangfolge gleichzusetzen.<br />
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />
Sauna<br />
Wäschereiservice<br />
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu<br />
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />
5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers<br />
hat der Gast für die Dauer des Vertrags den<br />
nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.<br />
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der<br />
Betriebsort.<br />
Hinweis: Gegen Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag<br />
kann man sich absichern.<br />
Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.