Hauptsatzung der Gemeinde Elsdorf - Samtgemeinde Zeven
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o<strong>der</strong> um Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung handelt, <strong>der</strong>en Vermögenswert im Einzelfall 5.000<br />
EURO nicht übersteigt.<br />
§ 4<br />
Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung<br />
Zu den Geschäften <strong>der</strong> laufenden Verwaltung zählen solche, die nicht von grundsätzlicher, über den<br />
Einzelfall hinausgehen<strong>der</strong> Bedeutung sind und deshalb eine beson<strong>der</strong>e Beurteilung erfor<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n<br />
mit einer gewissen Regelmäßigkeit wie<strong>der</strong>kehren, nach feststehenden Verwaltungsregeln erledigt<br />
werden und für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsdorf</strong> nicht von erheblicher Bedeutung sind.<br />
Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />
a.) Die nach feststehenden Tarifen, Richtlinien o<strong>der</strong> Ordnungen abzuschließenden o<strong>der</strong> regelmäßig<br />
wie<strong>der</strong>kehrenden Geschäfte des täglichen Verkehrs,<br />
b.) Rechtsgeschäfte o<strong>der</strong> Verwaltungshandlungen, die in Durchführung bundes-, landes- o<strong>der</strong><br />
ortsrechtlicher Bestimmungen vorgeschrieben o<strong>der</strong> zulässig sind,<br />
Heranziehung zu <strong>Gemeinde</strong>abgaben,<br />
Erteilung von Prozessvollmachten,<br />
Einreichung von Klagen vor den ordentlichen Gerichten, den Arbeits- und Verwaltungsgerichten<br />
und Einlegung von Rechtsmitteln bis zu einem Streitwert von 2.500 €,<br />
c.) Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen auf Löschung, Abtretung und Vorrangseinräumung bis<br />
zu einem Gegenstandswert von 2.500 €,<br />
d.) Rechtsgeschäfte, bei denen im Einzelfall folgende Wertgrenzen nicht überschritten werden:<br />
Bei Verträgen über Leistungen nach VOB 5.000 €<br />
Bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen nach VOL 1.500 €<br />
Bei Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten 2.500 €<br />
Bei Verfügungen über das <strong>Gemeinde</strong>vermögen 500 €<br />
Bei <strong>der</strong> Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben,<br />
soweit ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt. 1.000 €<br />
bei <strong>der</strong> Stundung von Ansprüchen für längstens 24 Monate 1.250 €<br />
Bei <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagung von For<strong>der</strong>ungen 1.000 €<br />
Bei dem Erlass von For<strong>der</strong>ungen 250 €<br />
Bei Abschluss von Miet- und Pachtverträgen (Jahresbeträge)<br />
Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen bis zu<br />
1.250 €<br />
einem Streitwert von 1.250 €<br />
Vertreter/in des/<strong>der</strong> Bürgermeisters/in<br />
§ 5