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Hauptsatzung der Gemeinde Elsdorf - Samtgemeinde Zeven

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- 2-<br />

o<strong>der</strong> um Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung handelt, <strong>der</strong>en Vermögenswert im Einzelfall 5.000<br />

EURO nicht übersteigt.<br />

§ 4<br />

Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung<br />

Zu den Geschäften <strong>der</strong> laufenden Verwaltung zählen solche, die nicht von grundsätzlicher, über den<br />

Einzelfall hinausgehen<strong>der</strong> Bedeutung sind und deshalb eine beson<strong>der</strong>e Beurteilung erfor<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n<br />

mit einer gewissen Regelmäßigkeit wie<strong>der</strong>kehren, nach feststehenden Verwaltungsregeln erledigt<br />

werden und für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsdorf</strong> nicht von erheblicher Bedeutung sind.<br />

Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />

a.) Die nach feststehenden Tarifen, Richtlinien o<strong>der</strong> Ordnungen abzuschließenden o<strong>der</strong> regelmäßig<br />

wie<strong>der</strong>kehrenden Geschäfte des täglichen Verkehrs,<br />

b.) Rechtsgeschäfte o<strong>der</strong> Verwaltungshandlungen, die in Durchführung bundes-, landes- o<strong>der</strong><br />

ortsrechtlicher Bestimmungen vorgeschrieben o<strong>der</strong> zulässig sind,<br />

Heranziehung zu <strong>Gemeinde</strong>abgaben,<br />

Erteilung von Prozessvollmachten,<br />

Einreichung von Klagen vor den ordentlichen Gerichten, den Arbeits- und Verwaltungsgerichten<br />

und Einlegung von Rechtsmitteln bis zu einem Streitwert von 2.500 €,<br />

c.) Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen auf Löschung, Abtretung und Vorrangseinräumung bis<br />

zu einem Gegenstandswert von 2.500 €,<br />

d.) Rechtsgeschäfte, bei denen im Einzelfall folgende Wertgrenzen nicht überschritten werden:<br />

Bei Verträgen über Leistungen nach VOB 5.000 €<br />

Bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen nach VOL 1.500 €<br />

Bei Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten 2.500 €<br />

Bei Verfügungen über das <strong>Gemeinde</strong>vermögen 500 €<br />

Bei <strong>der</strong> Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben,<br />

soweit ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt. 1.000 €<br />

bei <strong>der</strong> Stundung von Ansprüchen für längstens 24 Monate 1.250 €<br />

Bei <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagung von For<strong>der</strong>ungen 1.000 €<br />

Bei dem Erlass von For<strong>der</strong>ungen 250 €<br />

Bei Abschluss von Miet- und Pachtverträgen (Jahresbeträge)<br />

Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen bis zu<br />

1.250 €<br />

einem Streitwert von 1.250 €<br />

Vertreter/in des/<strong>der</strong> Bürgermeisters/in<br />

§ 5

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