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Hauptsatzung der Gemeinde Elsdorf - Samtgemeinde Zeven

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Bekanntmachungen<br />

1) Satzungen, Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen werden in <strong>der</strong> <strong>Zeven</strong>er Zeitung veröffentlicht.<br />

2) Sind Pläne, Karten o<strong>der</strong> Zeichnungen Bestandteile des Ortsrechtes, so kann die Bekanntmachung<br />

dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Rathaus <strong>Zeven</strong>, Am Markt 4, während<br />

<strong>der</strong> Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. Im Ortsrecht wird <strong>der</strong> Inhalt dieser Bestandteile<br />

grob umschrieben. Bei Veröffentlichung des Ortsrechtes wird auf die Ersatzbekanntmachung<br />

mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen.<br />

3) Bekanntmachungen im Wege <strong>der</strong> Amtshilfe werden durch Aushang im Aushangkasten in <strong>Elsdorf</strong>,<br />

Lange Straße 43, neben <strong>der</strong> Auffahrt zur Sparkasse, veröffentlicht. Die Regelung über die<br />

Ersatzbekanntmachung gemäß Abs. 2 gilt entsprechend. Die Dauer <strong>der</strong> Auslegung beträgt zwei<br />

Wochen, soweit nichts an<strong>der</strong>es vorgeschrieben ist.<br />

§ 10<br />

Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form<br />

Funktionsbezeichnungen, die in an<strong>der</strong>en Satzungen, Verordnungen o<strong>der</strong> sonstigen Bekanntmachungen<br />

o<strong>der</strong> Veröffentlichungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> in männlicher Form bezeichnet sind, werden im<br />

amtlichen Sprachgebrauch in <strong>der</strong> jeweils zutreffenden weiblichen o<strong>der</strong> männlichen Sprachform verwendet.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

<strong>Elsdorf</strong>, den 04.02.2004<br />

G e m e i n d e E l s d o r f<br />

gez. Rieken (L.S.)<br />

<strong>Gemeinde</strong>direktor<br />

Die vorstehende 3. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Hauptsatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsdorf</strong> wurde vom<br />

Landkreis Rotenburg (Wümme) am 12.02.2004 unter dem Aktenzeichen 20/5: 2-200/131 aufsichtsbehördlich<br />

genehmigt.<br />

<strong>Elsdorf</strong>, den 28.02.2004<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsdorf</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>direktor

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