Mitteilungsblatt vom 28.10.2010 - Markt Bechhofen
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<strong>Bechhofen</strong> - 3 - Nr. xx<br />
nis nachweisen. Dies wird dann von der Regierung geprüft.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei Gebieten<br />
außerhalb der Festsetzungen der Nachweis des besonderen<br />
Erfordernisses durch den Antragssteller erbracht werden muss.<br />
Das sich anschließende Verfahren für Abbaugenehmigung ist<br />
dann für beide Fälle gleich.<br />
Welche rechtliche Wirkung hat der Gemeinderatsbeschluss<br />
und ist die Gemeinde damit für einen bestimmten Zeitraum<br />
gebunden?<br />
Mit einem positiven Gemeinderatsbeschluss gibt die Gemeinde<br />
das Signal, dass sie sich grundsätzlich einen Sandabbau in<br />
diesem Gebiet vorstellen kann und erleichtert damit auch dem<br />
Antragssteller bzw. dem Unternehmer seine weitere Planung.<br />
Eine Bindungswirkung besteht nur insoweit, dass die Fortschreibung<br />
des LEP im Bereich der Voranggebiete ungefähr<br />
alle 15 - 20 Jahre stattfindet, d.h. eine jetzt gegebene Zustimmung<br />
wirkt für mind. 15 Jahre in die Zukunft und erleichtert<br />
dem Unternehmer die Antragsstellung.<br />
Welche Wirkung hätte eine Ablehnung der Vorranggebiete<br />
durch den Gemeinderat?<br />
In einem solchen Fall tritt die Regierung mit der Gemeinde in<br />
Kontakt und versucht die Interessen der Gemeinde und die<br />
Interessen der Antragsteller unter einen Hut zu bringen. Grundsätzlich<br />
muss die Gemeinde eine Ablehnung immer begründen.<br />
In der Regel wird im Zuge der Verhandlungen ein Kompromiss<br />
gefunden, der beiden Seiten weitgehend gerecht wird.<br />
Hat der zukünftige Unternehmer ein Anrecht auf Straßenerschließung<br />
durch die Gemeinde, da die Gemeinde bereits<br />
dem LEP zugestimmt hat?<br />
Nein, im Falle einer Abbaugenehmigung ist es Sache des<br />
Unternehmers sich mit der Gemeinde im Bezug auf Anbindung<br />
des Abbaugebietes zu einigen.<br />
Dies ist nicht Bestandteil des LEP, somit besteht auch kein<br />
Anspruch des Unternehmers auf Erschließung aus den Festlegungen<br />
des LEP.<br />
Wie genau sind die Voranggebiete ausgewiesen - Flurstücksgenau<br />
oder nur grob?<br />
Der Planungsmaßstab des Regionalen Planungsverbandes<br />
beträgt 1: 100.000. Mit diesem Maßstab ist keine grundstücksscharfe<br />
Planung / Ausweisung der Voranggebiete möglich.<br />
Die ausgewiesenen Flächen sind aufgrund von Untersuchungen<br />
der IHK - Mitglieder grob eingezeichnet worden und<br />
orientieren sich nicht an bestehenden Flurstücksgrenzen.<br />
Nachdem im Gemeinderat verschiedene Stimmen gegen die<br />
Zustimmung zu den ausgewiesenen Sandabbauflächen sind,<br />
kam man überein, die Angelegenheit zu vertagen und bei der<br />
Regierung einen Aufschub für die Äußerungsfrist zu beantragen.<br />
Ausbau der Ansbacher Straße - Festlegung des Straßenbegleitgrünes<br />
Es wurde beschlossen, dass als Straßenbegleitgrün in der Ansbacher<br />
Straße Säulenhainbuchen gepflanzt werden.<br />
Verkehrsschau für die Lichternacht in <strong>Bechhofen</strong><br />
Nach Rücksprache mit der Polizei um dem LRA Ansbach kam<br />
man überein, dass innerorts die Geschwindigkeit auf 10 km/h<br />
reduziert wird und beidseitig die 10 km/h - Schilder mit Lampen<br />
aufgestellt werden.<br />
Zusätzlich wird die FFW <strong>Bechhofen</strong> am Ortseingang <strong>Bechhofen</strong><br />
von Königshofen her kommend mit Blaulicht stehen und den<br />
Verkehr auf die Veranstaltung aufmerksam machen.<br />
Verbandsversammlung Reckenberggruppe am 05.10.2010<br />
Zu TOP 4.<br />
Die noch nicht angeschlossenen Ortsteile des Wirkungsbereiches<br />
der RBG werden für 2012 angemeldet. Dies sind für<br />
<strong>Bechhofen</strong>: Liebersdorf, Sachsbach, Reichenau, Kaudorf, Kallert,<br />
Selingsdorf.<br />
Die Planung für die betroffenen OT wird in der nächsten Verbandsversammlung<br />
vergeben.<br />
Somit erfolgt die Planung in 2011. Voraussichtlicher Baubeginn<br />
in 2012.<br />
Änderungen der Geschäftsordnung<br />
Der Gemeinderat hat die folgenden Änderungen der<br />
Geschäftsordnung beschlossen:<br />
- § 24 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />
<strong>Bechhofen</strong> <strong>vom</strong> 28.05.2008 wird wie folgt geändert:<br />
Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden<br />
Fällen auf 3 Tage verkürzt werden.<br />
- § 22 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des GR <strong>vom</strong><br />
28.05.2008 wird wie folgt geändert::<br />
Sie beginnen regelmäßig um 19:30 Uhr und enden in der Regel<br />
um 22:00 Uhr.<br />
DSL-Anbindung Gemeindegebiet <strong>Markt</strong> <strong>Bechhofen</strong><br />
a)<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Aufhebungsvertrag mit der Fa.<br />
MVOX zu.<br />
Der Förderbescheid der Regierung von Mittelfranken ist<br />
zurückzugeben.<br />
b)<br />
Der Gemeinderat geht erneut im Jahr 2010 ins Auswahlverfahren.<br />
Es sollen Losbereiche gebildet werden.<br />
Der Förderantrag ist nach Vorlage des neuen Ausschreibungsergebnisses<br />
noch im Jahr 2010 zu stellen.<br />
Kauf einer neuen Telefonanlage fürs Rathaus<br />
Gründe für eine neue Telefonanlage:<br />
- für bestehende Telefonanlage sind keine Systemtelefone<br />
mehr lieferbar<br />
- es kommt immer mehr zu Ausfällen der Telefone<br />
- entspricht nicht mehr dem technischen Stand<br />
Die alte Telefonanlage im Rathaus, welche im Jahre 2001<br />
gekauft wurde, wird durch eine neue Anlage ersetzt. Der<br />
Gemeinderat hat den Auftrag für die neue Anlage vergeben.<br />
Notwendige Serveranschaffung<br />
Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote einzuholen und die<br />
Anschaffung des Servers an den mindestnehmenden Anbieter<br />
zu vergeben.<br />
Abrechnung des Straßenausbaubeitrages in der Schloßstraße<br />
Die Endabrechnung der Schlossstraße <strong>vom</strong> Ing.büro Holzinger<br />
und der Firma Antritt liegen vor, so dass die Schlossstraße<br />
nach Ausbaubeitragssatzung abgerechnet werden kann.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der Einstufung der Schlossstraße als<br />
Anliegerstraße nach Ausbaubeitragssatzung (ABS) zu.<br />
Bauanträge<br />
Es wurde drei Bauanträgen zugestimmt.<br />
Gemeindebücherei<br />
<strong>Bechhofen</strong> - Bücherflohmarkt<br />
Die Gemeindebücherei bietet ab Dienstag, 2. November 2010<br />
aussortierte und gespendete Bücher zum Verkauf an. Mit im<br />
Sortiment sind sowohl Romane als auch Kinder- und Jugendbücher<br />
und eine Auswahl an Sachliteratur.<br />
Mit Hilfe einer Waage kann jeder Käufer seinen Kaufpreis<br />
selbst ermitteln: Für 1 kg Buch zahlen Sie 1,00 Euro, für 5 kg<br />
sogar nur 4,00 Euro.<br />
Kommen Sie einfach zu den üblichen Öffnungszeiten vorbei:<br />
Montag: ...................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr<br />
Dienstag: ...................................................... 9:00 bis 11:00 Uhr<br />
Donnerstag: ................................................ 15:00 bis 18:00 Uhr