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Mitteilungsblatt vom 28.10.2010 - Markt Bechhofen

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<strong>Bechhofen</strong> - 3 - Nr. xx<br />

nis nachweisen. Dies wird dann von der Regierung geprüft.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei Gebieten<br />

außerhalb der Festsetzungen der Nachweis des besonderen<br />

Erfordernisses durch den Antragssteller erbracht werden muss.<br />

Das sich anschließende Verfahren für Abbaugenehmigung ist<br />

dann für beide Fälle gleich.<br />

Welche rechtliche Wirkung hat der Gemeinderatsbeschluss<br />

und ist die Gemeinde damit für einen bestimmten Zeitraum<br />

gebunden?<br />

Mit einem positiven Gemeinderatsbeschluss gibt die Gemeinde<br />

das Signal, dass sie sich grundsätzlich einen Sandabbau in<br />

diesem Gebiet vorstellen kann und erleichtert damit auch dem<br />

Antragssteller bzw. dem Unternehmer seine weitere Planung.<br />

Eine Bindungswirkung besteht nur insoweit, dass die Fortschreibung<br />

des LEP im Bereich der Voranggebiete ungefähr<br />

alle 15 - 20 Jahre stattfindet, d.h. eine jetzt gegebene Zustimmung<br />

wirkt für mind. 15 Jahre in die Zukunft und erleichtert<br />

dem Unternehmer die Antragsstellung.<br />

Welche Wirkung hätte eine Ablehnung der Vorranggebiete<br />

durch den Gemeinderat?<br />

In einem solchen Fall tritt die Regierung mit der Gemeinde in<br />

Kontakt und versucht die Interessen der Gemeinde und die<br />

Interessen der Antragsteller unter einen Hut zu bringen. Grundsätzlich<br />

muss die Gemeinde eine Ablehnung immer begründen.<br />

In der Regel wird im Zuge der Verhandlungen ein Kompromiss<br />

gefunden, der beiden Seiten weitgehend gerecht wird.<br />

Hat der zukünftige Unternehmer ein Anrecht auf Straßenerschließung<br />

durch die Gemeinde, da die Gemeinde bereits<br />

dem LEP zugestimmt hat?<br />

Nein, im Falle einer Abbaugenehmigung ist es Sache des<br />

Unternehmers sich mit der Gemeinde im Bezug auf Anbindung<br />

des Abbaugebietes zu einigen.<br />

Dies ist nicht Bestandteil des LEP, somit besteht auch kein<br />

Anspruch des Unternehmers auf Erschließung aus den Festlegungen<br />

des LEP.<br />

Wie genau sind die Voranggebiete ausgewiesen - Flurstücksgenau<br />

oder nur grob?<br />

Der Planungsmaßstab des Regionalen Planungsverbandes<br />

beträgt 1: 100.000. Mit diesem Maßstab ist keine grundstücksscharfe<br />

Planung / Ausweisung der Voranggebiete möglich.<br />

Die ausgewiesenen Flächen sind aufgrund von Untersuchungen<br />

der IHK - Mitglieder grob eingezeichnet worden und<br />

orientieren sich nicht an bestehenden Flurstücksgrenzen.<br />

Nachdem im Gemeinderat verschiedene Stimmen gegen die<br />

Zustimmung zu den ausgewiesenen Sandabbauflächen sind,<br />

kam man überein, die Angelegenheit zu vertagen und bei der<br />

Regierung einen Aufschub für die Äußerungsfrist zu beantragen.<br />

Ausbau der Ansbacher Straße - Festlegung des Straßenbegleitgrünes<br />

Es wurde beschlossen, dass als Straßenbegleitgrün in der Ansbacher<br />

Straße Säulenhainbuchen gepflanzt werden.<br />

Verkehrsschau für die Lichternacht in <strong>Bechhofen</strong><br />

Nach Rücksprache mit der Polizei um dem LRA Ansbach kam<br />

man überein, dass innerorts die Geschwindigkeit auf 10 km/h<br />

reduziert wird und beidseitig die 10 km/h - Schilder mit Lampen<br />

aufgestellt werden.<br />

Zusätzlich wird die FFW <strong>Bechhofen</strong> am Ortseingang <strong>Bechhofen</strong><br />

von Königshofen her kommend mit Blaulicht stehen und den<br />

Verkehr auf die Veranstaltung aufmerksam machen.<br />

Verbandsversammlung Reckenberggruppe am 05.10.2010<br />

Zu TOP 4.<br />

Die noch nicht angeschlossenen Ortsteile des Wirkungsbereiches<br />

der RBG werden für 2012 angemeldet. Dies sind für<br />

<strong>Bechhofen</strong>: Liebersdorf, Sachsbach, Reichenau, Kaudorf, Kallert,<br />

Selingsdorf.<br />

Die Planung für die betroffenen OT wird in der nächsten Verbandsversammlung<br />

vergeben.<br />

Somit erfolgt die Planung in 2011. Voraussichtlicher Baubeginn<br />

in 2012.<br />

Änderungen der Geschäftsordnung<br />

Der Gemeinderat hat die folgenden Änderungen der<br />

Geschäftsordnung beschlossen:<br />

- § 24 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />

<strong>Bechhofen</strong> <strong>vom</strong> 28.05.2008 wird wie folgt geändert:<br />

Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden<br />

Fällen auf 3 Tage verkürzt werden.<br />

- § 22 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des GR <strong>vom</strong><br />

28.05.2008 wird wie folgt geändert::<br />

Sie beginnen regelmäßig um 19:30 Uhr und enden in der Regel<br />

um 22:00 Uhr.<br />

DSL-Anbindung Gemeindegebiet <strong>Markt</strong> <strong>Bechhofen</strong><br />

a)<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Aufhebungsvertrag mit der Fa.<br />

MVOX zu.<br />

Der Förderbescheid der Regierung von Mittelfranken ist<br />

zurückzugeben.<br />

b)<br />

Der Gemeinderat geht erneut im Jahr 2010 ins Auswahlverfahren.<br />

Es sollen Losbereiche gebildet werden.<br />

Der Förderantrag ist nach Vorlage des neuen Ausschreibungsergebnisses<br />

noch im Jahr 2010 zu stellen.<br />

Kauf einer neuen Telefonanlage fürs Rathaus<br />

Gründe für eine neue Telefonanlage:<br />

- für bestehende Telefonanlage sind keine Systemtelefone<br />

mehr lieferbar<br />

- es kommt immer mehr zu Ausfällen der Telefone<br />

- entspricht nicht mehr dem technischen Stand<br />

Die alte Telefonanlage im Rathaus, welche im Jahre 2001<br />

gekauft wurde, wird durch eine neue Anlage ersetzt. Der<br />

Gemeinderat hat den Auftrag für die neue Anlage vergeben.<br />

Notwendige Serveranschaffung<br />

Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote einzuholen und die<br />

Anschaffung des Servers an den mindestnehmenden Anbieter<br />

zu vergeben.<br />

Abrechnung des Straßenausbaubeitrages in der Schloßstraße<br />

Die Endabrechnung der Schlossstraße <strong>vom</strong> Ing.büro Holzinger<br />

und der Firma Antritt liegen vor, so dass die Schlossstraße<br />

nach Ausbaubeitragssatzung abgerechnet werden kann.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Einstufung der Schlossstraße als<br />

Anliegerstraße nach Ausbaubeitragssatzung (ABS) zu.<br />

Bauanträge<br />

Es wurde drei Bauanträgen zugestimmt.<br />

Gemeindebücherei<br />

<strong>Bechhofen</strong> - Bücherflohmarkt<br />

Die Gemeindebücherei bietet ab Dienstag, 2. November 2010<br />

aussortierte und gespendete Bücher zum Verkauf an. Mit im<br />

Sortiment sind sowohl Romane als auch Kinder- und Jugendbücher<br />

und eine Auswahl an Sachliteratur.<br />

Mit Hilfe einer Waage kann jeder Käufer seinen Kaufpreis<br />

selbst ermitteln: Für 1 kg Buch zahlen Sie 1,00 Euro, für 5 kg<br />

sogar nur 4,00 Euro.<br />

Kommen Sie einfach zu den üblichen Öffnungszeiten vorbei:<br />

Montag: ...................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr<br />

Dienstag: ...................................................... 9:00 bis 11:00 Uhr<br />

Donnerstag: ................................................ 15:00 bis 18:00 Uhr

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