26.02.2013 Aufrufe

Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der ... - Dens

Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der ... - Dens

Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der ... - Dens

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Echt<br />

Private Zahnzusatzversicherungen<br />

Umgang mit Anfragen von Patienten <strong>und</strong> Versicherungen<br />

Immer<br />

häufiger<br />

werden<br />

V e r -<br />

tragszahnärzte<br />

mit Anfragen<br />

privater<br />

Zahnzusatzversicherungen<br />

KZV-Juristin Katja Millies<br />

konfrontiert.<br />

Die<br />

Tendenz ist steigend, da viele gesetzlich<br />

Krankenversicherte entsprechende<br />

Versicherungen abschließen,<br />

anzeige<br />

28 dens 11/2010<br />

in <strong>der</strong> Hoffnung, sich so z. B. eine<br />

komfortablere Zahnersatzversorgung<br />

leisten zu können.<br />

Für den Vertragszahnarzt bedeutet<br />

dies, dass er sich nicht nur mit dem<br />

Patienten <strong>und</strong> dessen gesetzlicher<br />

Krankenkasse auseinan<strong>der</strong>setzen<br />

muss, son<strong>der</strong>n letztendlich hängt die<br />

Umsetzbarkeit <strong>der</strong> geplanten Versorgung<br />

dann auch von <strong>der</strong> Bereitschaft<br />

zur Bezuschussung durch die private<br />

Krankenversicherung ab.<br />

Bereits im Rahmen des Abschlusses<br />

des Versicherungsvertrages<br />

muss <strong>der</strong> Patient Fragen zum<br />

Zahnstatus, wie z. B. fehlende o<strong>der</strong><br />

erhaltungswürdige Zähne <strong>und</strong> Alter<br />

bereits vorhandenen Zahnersatzes<br />

zur Klärung des Kostenrisikos für<br />

die Versicherung beantworten. Wenn<br />

sich Patienten deshalb dann an ihren<br />

Zahnarzt wenden <strong>und</strong> darum bitten,<br />

den Bef<strong>und</strong> beson<strong>der</strong>s patientenfre<strong>und</strong>lich<br />

zu formulieren, um eine<br />

möglichst hohe Kostenübernahme<br />

zu erzielen o<strong>der</strong> einen Versicherungsausschluss<br />

wegen tatsächlich<br />

bereits bei Vertragsunterzeichnung<br />

bestehen<strong>der</strong> Behandlungsbedürftigkeit<br />

zu umgehen, ist dem Zahnarzt<br />

davon eindringlich abzuraten. Vielmehr<br />

sind die Angaben nachweislich<br />

richtig anhand <strong>der</strong> Patientendokumentation<br />

vorzunehmen. Dies<br />

gilt auch für den in <strong>der</strong> Praxis häufig<br />

vorkommenden Fall, dass <strong>der</strong> Patient<br />

ohne vorherige Rückfragen beim<br />

Behandler eine Zusatzversicherung<br />

abgeschlossen hat, sich die Versicherung<br />

dann aber im Rahmen einer<br />

konkreten Behandlungsplanung<br />

o<strong>der</strong> Abrechnung mit Fragen zur<br />

Feststellung des Versicherungsfalles<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leistungspflicht an den<br />

Zahnarzt wendet. Jede, wenn auch<br />

vermeintlich „gut gemeinte“ Unkorrektheit,<br />

kann dem Behandler sonst<br />

zur Last fallen, denn die privaten<br />

Versicherungen haben unter Vorlage<br />

einer ordnungsgemäßen Entbindungserklärung<br />

von <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Schweigepflicht gr<strong>und</strong>sätzlich das<br />

Recht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen<br />

zu nehmen. Ausgenommen<br />

hiervon sind einzig persönliche<br />

Anmerkungen des Zahnarztes in <strong>der</strong><br />

Behandlungsdokumentation.<br />

Da <strong>der</strong> Behandler kein Versicherungsvertreter<br />

ist, sollte er gegenüber<br />

seinen Patienten keine Angaben<br />

zum Umfang <strong>der</strong> Versicherungsleistungen,<br />

zur Wartezeit nach Vertragsschluss<br />

o<strong>der</strong> zur Frage, ob sich eine<br />

Zusatzversicherung überhaupt lohnt,<br />

machen <strong>und</strong> vielmehr den Patienten<br />

insoweit regelmäßig an die Versicherung<br />

verweisen.<br />

In <strong>der</strong> Praxis bietet sich an, dem<br />

Patienten z. B. vor Beginn einer<br />

Zahnersatzversorgung einen Heil<strong>und</strong><br />

Kostenplan auszustellen, den<br />

dieser dann in Kopie bei seiner privaten<br />

Versicherung vorlegen kann,<br />

um eine geschätzte Kostenzusage zu<br />

erwirken. Hier ist ausdrücklich darauf<br />

hinzuweisen, dass die Zusatzversicherungen<br />

keinen Anspruch auf<br />

den Heil- <strong>und</strong> Kostenplan im Origi-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!