Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der ... - Dens
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Echt<br />
Private Zahnzusatzversicherungen<br />
Umgang mit Anfragen von Patienten <strong>und</strong> Versicherungen<br />
Immer<br />
häufiger<br />
werden<br />
V e r -<br />
tragszahnärzte<br />
mit Anfragen<br />
privater<br />
Zahnzusatzversicherungen<br />
KZV-Juristin Katja Millies<br />
konfrontiert.<br />
Die<br />
Tendenz ist steigend, da viele gesetzlich<br />
Krankenversicherte entsprechende<br />
Versicherungen abschließen,<br />
anzeige<br />
28 dens 11/2010<br />
in <strong>der</strong> Hoffnung, sich so z. B. eine<br />
komfortablere Zahnersatzversorgung<br />
leisten zu können.<br />
Für den Vertragszahnarzt bedeutet<br />
dies, dass er sich nicht nur mit dem<br />
Patienten <strong>und</strong> dessen gesetzlicher<br />
Krankenkasse auseinan<strong>der</strong>setzen<br />
muss, son<strong>der</strong>n letztendlich hängt die<br />
Umsetzbarkeit <strong>der</strong> geplanten Versorgung<br />
dann auch von <strong>der</strong> Bereitschaft<br />
zur Bezuschussung durch die private<br />
Krankenversicherung ab.<br />
Bereits im Rahmen des Abschlusses<br />
des Versicherungsvertrages<br />
muss <strong>der</strong> Patient Fragen zum<br />
Zahnstatus, wie z. B. fehlende o<strong>der</strong><br />
erhaltungswürdige Zähne <strong>und</strong> Alter<br />
bereits vorhandenen Zahnersatzes<br />
zur Klärung des Kostenrisikos für<br />
die Versicherung beantworten. Wenn<br />
sich Patienten deshalb dann an ihren<br />
Zahnarzt wenden <strong>und</strong> darum bitten,<br />
den Bef<strong>und</strong> beson<strong>der</strong>s patientenfre<strong>und</strong>lich<br />
zu formulieren, um eine<br />
möglichst hohe Kostenübernahme<br />
zu erzielen o<strong>der</strong> einen Versicherungsausschluss<br />
wegen tatsächlich<br />
bereits bei Vertragsunterzeichnung<br />
bestehen<strong>der</strong> Behandlungsbedürftigkeit<br />
zu umgehen, ist dem Zahnarzt<br />
davon eindringlich abzuraten. Vielmehr<br />
sind die Angaben nachweislich<br />
richtig anhand <strong>der</strong> Patientendokumentation<br />
vorzunehmen. Dies<br />
gilt auch für den in <strong>der</strong> Praxis häufig<br />
vorkommenden Fall, dass <strong>der</strong> Patient<br />
ohne vorherige Rückfragen beim<br />
Behandler eine Zusatzversicherung<br />
abgeschlossen hat, sich die Versicherung<br />
dann aber im Rahmen einer<br />
konkreten Behandlungsplanung<br />
o<strong>der</strong> Abrechnung mit Fragen zur<br />
Feststellung des Versicherungsfalles<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leistungspflicht an den<br />
Zahnarzt wendet. Jede, wenn auch<br />
vermeintlich „gut gemeinte“ Unkorrektheit,<br />
kann dem Behandler sonst<br />
zur Last fallen, denn die privaten<br />
Versicherungen haben unter Vorlage<br />
einer ordnungsgemäßen Entbindungserklärung<br />
von <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Schweigepflicht gr<strong>und</strong>sätzlich das<br />
Recht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen<br />
zu nehmen. Ausgenommen<br />
hiervon sind einzig persönliche<br />
Anmerkungen des Zahnarztes in <strong>der</strong><br />
Behandlungsdokumentation.<br />
Da <strong>der</strong> Behandler kein Versicherungsvertreter<br />
ist, sollte er gegenüber<br />
seinen Patienten keine Angaben<br />
zum Umfang <strong>der</strong> Versicherungsleistungen,<br />
zur Wartezeit nach Vertragsschluss<br />
o<strong>der</strong> zur Frage, ob sich eine<br />
Zusatzversicherung überhaupt lohnt,<br />
machen <strong>und</strong> vielmehr den Patienten<br />
insoweit regelmäßig an die Versicherung<br />
verweisen.<br />
In <strong>der</strong> Praxis bietet sich an, dem<br />
Patienten z. B. vor Beginn einer<br />
Zahnersatzversorgung einen Heil<strong>und</strong><br />
Kostenplan auszustellen, den<br />
dieser dann in Kopie bei seiner privaten<br />
Versicherung vorlegen kann,<br />
um eine geschätzte Kostenzusage zu<br />
erwirken. Hier ist ausdrücklich darauf<br />
hinzuweisen, dass die Zusatzversicherungen<br />
keinen Anspruch auf<br />
den Heil- <strong>und</strong> Kostenplan im Origi-